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Private Krankenversicherung Wartezeit – Übersicht

Aktualisiert am 31. Oktober 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung (PKV).

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Was ist die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung?

Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn der Beitragszahlung und dem tatsächlichen Start des Versicherungsschutzes

In der privaten Krankenversicherung sind die Wartezeiten durch die Musterbedingungen sowie die jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt und gesetzlich in § 197 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. 

Allgemeine und besondere Wartezeit PKV

Die allgemeine Wartezeit für Versicherungsleistungen beträgt dabei 3 Monate

Für Leistungen wie Entbindungen, psychotherapeutische Behandlungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten

Wartezeit beim Neuabschluss und Tarifwechsel

Wartezeiten können sowohl bei der erstmaligen Vertragsunterzeichnung als auch bei einem Tarifwechsel anfallen – beim Tarifwechsel jedoch ausschließlich für zusätzlich vereinbarte Leistungen.

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Private Krankenversicherung ohne Wartezeit

In der Praxis entfallen Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung jedoch häufig, insbesondere in bestimmten Fällen.

Wechsel private Krankenversicherung Wartezeit

So wird etwa bei einem Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder von einer anderen PKV die bisherige Versicherungszeit angerechnet, wodurch die Wartezeiten entfallen

Gleiches gilt für Personen, die zuvor Anspruch auf freie Heilfürsorge hatten – auch hier wird die vorherige Absicherung berücksichtigt.

Entfall Wartezeit bei Heirat und Geburt

Ebenso entfällt die Wartezeit, wenn der Wechsel in die PKV innerhalb von 2 Monaten nach einer Heirat mit einer Person erfolgt, die seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist.

Auch bei Neugeborenen besteht diese Möglichkeit: Stellt ein Elternteil, der seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist, innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt einen Antrag auf Versicherung für das Kind, entfällt die Wartezeit. Dasselbe gilt bei Adoptionen unter den gleichen Voraussetzungen.

Ausnahmen gelten auch für die Krankenzusatzversicherung

Diese Ausnahmeregelungen gelten sowohl für die Zusatzversicherung als auch für die Krankentagegeldversicherung.

Keine Wartezeit nach Unfall, im Basistarif und im Notlagentarif

Darüber hinaus entfällt die allgemeine Wartezeit generell, wenn eine Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich ist. Im Basistarif sowie im Notlagentarif bestehen zudem grundsätzlich keine Wartezeiten.

Auch ohne Wartezeit keine Leistung für bereits angeratene bzw. geplante Behandlungen

Auch wenn Wartezeiten entfallen, bedeutet das nicht, dass für vor Antragstellung bereits angeratene bzw. geplante Behandlungen geleistet wird.

Ist beispielsweise eine Knieoperation oder Zahnersatzmaßnahme bereits angeraten oder sogar geplant, besteht hierfür auch ohne Wartezeit in der Regel kein Versicherungsschutz

Oft wird ein Antrag sogar abgelehnt bzw. zurückgestellt, wenn du die Frage nach bereits angeratenen bzw. geplanten Behandlungen mit Ja beantwortest.

Private Krankenversicherung Schwangerschaft Wartezeit

Schwangerschaften fallen unter die besondere Wartezeit von 8 Monaten. Diese Wartezeit entfällt jedoch in den o.g. Fällen.

Auch ohne Wartezeit keine Leistung bei Schwangerschaft vor Antragstellung

Wenn du schwanger bist und in die PKV bzw. deinen PKV-Versicherer wechseln willst, wird dich die Versicherung in der Regel ablehnen bzw. den Antrag bis nach der Schwangerschaft zurückstellen.

Private Krankenversicherung Wartezeit beim Arzt

Auch wenn es sich bei den Wartezeiten beim Arzt nicht um die eigentlichen Wartezeiten der PKV handelt, wollen wir der Vollständigkeit halber darauf kurz eingehen.

In der Regel ist es so, dass du in der PKV im Vergleich zur GKV deutlich schneller einen Termin beim Facharzt bekommst. Der Grund ist simpel. Ärzte verdienen mit privat Krankenversicherten deutlich mehr. Beim Hausarzt hingegen bekommen privat und gesetzlich Krankenversicherte meist gleich schnell einen Termin.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

Ob du in der Praxis schneller als ein gesetzlich Krankenversicherter dran bekommst bzw. eine kürzere Wartezeit hast, ist möglich, kommt aber wahrscheinlich auf den jeweiligen Arzt an.

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