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Vorsorgeuntersuchungen Krankenkasse – Welche werden bezahlt?

Aktualisiert am 15. April 2025

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Nur wenige Versicherte nehmen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch

Zu Beginn dieses Artikels wollen wir dir ein paar erschreckende Fakten präsentieren:

Dabei können durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen viele schwere Krankheiten früh erkannt und nur deshalb erfolgreich behandelt werden. Am Geld kann es nicht scheitern, denn die Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt und sind demnach für dich als Versicherten kostenlos.

Wir hoffen, dass es häufig einfach an Unwissenheit liegt und wollen daher in diesem Artikel alle Vorsorgeuntersuchungen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen vorstellen. Des Weiteren gehen wir auf freiwillige Zusatzleistungen und zusätzliche Prämien über Bonusprogramme ein.

Krebsvorsorge Krankenkasse

bei Frauen

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung

Darmkrebsvorsorge

bei Männern

Urologische Vorsorgeuntersuchung

Darmkrebsvorsorge

bei Frauen und Männern

Gesundheitsuntersuchung/Check-Up bei Frauen und Männern

Seit Herbst 2021 wird im Rahmen der Untersuchung zusätzlich einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion durchgeführt, um unentdeckte Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln.

Kardiologische Vorsorgeuntersuchung

Bei der Ganzkörperuntersuchung wirst du u.a. auf Herz-/Kreislauferkrankungen untersucht. Sollten Risikofaktoren wie zum Beispiel Bluthochdruck oder eine Erkrankung des Herzens vorliegen, werden im Rahmen dieser Untersuchung auch weitere Laboruntersuchungen und ein EKG von der Krankenkasse bezahlt.

Wenn jedoch keine Beschwerden vorliegen, wird eine umfassende kardiologische Vorsorgeuntersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht bezahlt.

Zahnvorsorge Krankenkasse

bei Mädchen und Jungen

bei Frauen und Männern

Zahnbonusheft

Die regelmäßigen Zahnvorsorge-Untersuchungen sind nicht nur wegen der Gesundheit wichtig, sondern auch, weil sich dadurch die Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen erhöht. Wenn du mindestens 1x pro Jahr zur Zahnvorsorge gehst, bekommst du statt 60% für die Regelversorgung, 70% bei 5 Jahren Nachweis bzw. 75% bei 10 Jahren Nachweis. Für die höhere Erstattung muss das Zahnbonusheft lückenlos geführt sein. Die Einträge können auch nachträglich vorgenommen werden, wenn der Zahnarzt die jeweiligen Kontrolluntersuchungen bestätigt. Das Zahnbonusheft kann ab dem vollendeten 12. Lebensjahr geführt werden.

Schutzimpfungen

💡 Schutzimpfungen gehören im Gegensatz zu Reiseimpfungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Nichtsdestotrotz übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für die gängigen Reiseimpfungen. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich bei den Impfungen an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Auffrischungsimpfungen für Erwachsene

Gilt auch für Nachholung bei fehlender Grundimpfung.

Indikationsimpfungen

Bei erhöhter Gefährdung bzw. für bestimmte Alters- oder Risikogruppen.

Sowohl die Auffrischungsimpfungen für Erwachsene, als auch die Indikationsimpfungen sind unterschiedlich in den Satzungen der einzelnen Krankenkassen geregelt.

Schwangerschaftsvorsorge Krankenkasse

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wird die Frau während der Schwangerschaft und nach der Entbindung betreut. Dazu zählen alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Beratungen u.a. über Gesundheitsrisiken und Ernährung. Zusätzlich werden folgende Vorsorgeleistungen übernommen:

Chlamydien-Screening bei Frauen

Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen bei Männern

Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern: Kinder- und Jugenduntersuchungen

Bei Kindern und Jugendlichen wird eine Vielzahl von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die sogenannten U-Untersuchungen (Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern) bzw. J-Untersuchungen (Jugendgesundheits-Untersuchungen) sind in einem Untersuchungsheft aufgelistet, welches Eltern nach der Geburt vom Krankenhaus oder Kinderarzt bekommen.

U-Untersuchungen

Für Jungen und Mädchen gibt es bis zum Alter von 6 Jahren 10 U-Untersuchungen (U1 bis U9 + U7a), welche nach festgelegten Lebensmonaten bzw. Lebensjahren durchgeführt werden sollten. In den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind diese Untersuchungen sogar Pflicht. Bei den U-Untersuchungen werden u.a. Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane, Skelett und Muskulatur, angeborene Stoffwechselstörungen und mögliche Entwicklungs- und Verhaltensstörungen untersucht.

J-Untersuchungen

Die Jugenduntersuchung (J1) sollte zwischen dem vollendeten 13. und 14. Lebensjahr (± 1 Jahr) durchgeführt werden. Hierbei wird die körperliche Verfassung und die seelische Entwicklung des Kindes untersucht.

Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen

Bei den bisher genannten Vorsorgeuntersuchungen handelt es sich um im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgelegte Leistungen. Das heißt, jede GKV muss diese Leistungen kostenlos anbieten. Zusätzlich bieten Krankenkassen im Bereich Vorsorge u.a. folgende weitere freiwillige Zusatzleistungen an:

  • erweiterte Krebsvorsorge
    • Brustkrebsvorsorge für Frauen unter 30 Jahren und Übernahme von zusätzlichen Untersuchungsformen wie zum Beispiel Kurse zur Selbstuntersuchung
    • Darmkrebsvorsorge für Personen unter 50 Jahren
    • Hautkrebsvorsorge für Personen unter 35 Jahren
  • professionelle Zahnreinigung
  • Grippeschutzimpfung für Personen unter 60 Jahren
  • Reiseimpfungen
  • HPV-Impfung für Mädchen und Jungen über 14 Jahren (zum Beispiel bis 25 Jahre)
  • erweiterte Schwangerschaftsvorsorge
  • Übernahme von weiteren Kinder- und Jugenduntersuchungen zur Erkennung von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen (U10, U11 und J2)

Im weiteren Sinne zählen u.a. auch die Übernahme von Präventionskursen (zum Beispiel Burnout-Prävention und Rauchentwöhnung), eine sportmedizinische Untersuchung und die Übernahme von Osteopathischen Behandlungen zu den freiwilligen Zusatzleistungen im Bereich Vorsorge. Die freiwilligen Zusatzleistungen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Leistungen für professionelle Zahnreinigung bei den 20 größten Krankenkassen nach Versichertenanzahl

Beachte, dass nicht alle Krankenkassen bundesweit geöffnet sind. Leistungen für professionelle Zahnreinigung Stand: März 2024.

KrankenkasseLeistung für PZR
Techniker Krankenkasse (TK) bis zu 40 € pro Jahr
BARMERkeine Leistung (nur über Bonusprogramm)
DAK Gesundheit bis zu 60 € pro Jahr (kostenlos bei bestimmten Zahnärzten)
AOK Bayern keine Leistung (nur über Bonusprogramm)
AOK Baden-Württemberg keine Leistung (nur über Bonusprogramm)
AOK PLUS bis zu 40 € pro Jahr
IKK classic bis zu 40 € pro Jahr (kostenlos bei bestimmten Zahnärzten)
AOK Rheinland/Hamburg keine Leistung (nur über Bonusprogramm)
AOK Niedersachsen bis zu 2x 250 € pro Jahr
AOK Nordwest bis zu 2x 50 € pro Jahr
AOK Hessen keine Leistung
AOK Nordost bis zu 50 € pro Jahr
KKH Kaufmännische Krankenkasse bis zu 60 € pro Jahr
KNAPPSCHAFT keine Leistung
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bis zu 40 € pro Jahr
SBK bis zu 10 € pro Jahr (kostenlos bei bestimmten Zahnärzten)
Mobil Krankenkasse bis zu 2x 60 € pro Jahr
hkk Krankenkasse kostenlos (nur bei bestimmten Zahnärzten)
AOK Sachsen-Anhalt bis zu 2x 40 € pro Jahr
Audi BKK bis zu 60 € pro Jahr

Die IKK – Die Innovationskasse erstattet pro Jahr bis zu 100 Euro für die professionelle Zahnreinigung.

Prämien durch Bonusprogramme

Die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen solltest du schon alleine aufgrund deiner eigenen Gesundheit wahrnehmen. Denn es heißt nicht umsonst: Gesundheit ist das wichtigste im Leben. Zusätzlich belohnen die meisten Krankenkassen die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen mit Prämien. Bei der IKK – Die Innovationskasse gibt es sogar 400 Euro für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder das Fitnessstudio (das alte Bonusprogramm wurde zum 31.01.2025 beendet).

Kostenlos etwas für die eigene Gesundheit tun und dafür noch Geld bekommen. Ernsthaft: Worauf wartest du noch? Auf der anderen Seite schütten Krankenkassen natürlich nicht grundlos Geld an ihre Versicherten aus. Auch sie sind an gesunden Versicherten interessiert, da diese logischerweise weniger Krankheitskosten verursachen. So ist es für die Krankenkassen vorteilhafter, präventiv Vorsorgeuntersuchungen zu bezahlen und dafür zusätzlich noch Geld an die Versicherten zu zahlen, als später zum Beispiel eine teure Krebsbehandlung zu bezahlen.

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