Startseite » Krankenversicherung » Zahlt die Krankenkasse für eine Rauchentwöhnung?
Wer raucht, schadet seiner Gesundheit. Durch das Rauchen erhöht sich das Risiko für diverse Krankheiten wie zum Beispiel Krebs, COPD und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch aus diesem Grund wollen viele Raucher mit dem Rauchen aufhören. Doch eine Sucht zu besiegen, fällt nicht leicht, sodass sich viele Raucher externe Hilfe in Form von Kursen zur Rauchentwöhnung suchen. Hier stellt sich dann die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für einen Nichtraucherkurs zahlt?
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Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung von Nichtraucherkursen durch die Krankenkassen. Es ist jedoch so, dass nahezu alle Krankenkassen einen Zuschuss für Rauchentwöhnung bezahlen.
Das Ganze wird unter dem Begriff Präventionskurse (oder auch Gesundheitskurse) zusammengefasst. Diese sollen eine gesunde Lebensweise unterstützen und werden in die folgenden vier Bereiche unterteilt:
Unter den letzten Bereich fallen dann die Kurse zur Raucherentwöhnung.
Die Krankenkassen stehen der Teilnahme an solchen Kursen grundsätzlich positiv gegenüber, weil gesunde Menschen weniger Krankheitskosten verursachen.
Die Höhe der Zuzahlung für Präventionskurse ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Wie bereits beschrieben, handelt es sich um Zusatzleistungen, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die beiden größten Krankenkassen Techniker und BARMER zahlen bis zu 150 Euro pro Jahr, wobei die Techniker nur 80% vom Rechnungsbetrag übernimmt. Es werden zwei Kurse pro Jahr bezuschusst. Die 150 Euro können auch nicht für einen Kurs benutzt werden. Pro Kurs beträgt die maximale Erstattung bei der Techniker und der BARMER 75 Euro (bei der Techniker davon 80%). Für reine Online-Kurse übernimmt die BARMER sogar bis zu 100 Euro pro Kurs (200 Euro pro Jahr).
ℹ️ Die Information, wie viel deine Krankenkasse für Gesundheitskurse bezahlt, findest du auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse.
Im verlinkten Artikel haben wir beschrieben, wie du als Mitglied der Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse 400 Euro Zuschuss für deine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen kannst (das alte Bonusprogramm wurde zum 31.01.2025 beendet). Im Bereich Präventionskurse bietet die IKK – Die Innovationskasse leider keine guten Leistungen. Hier wird nur 1x 50 Euro pro Jahr erstattet.
Wichtig ist, dass für eine Bezuschussung der Kurs auch tatsächlich besucht werden muss. In der Regel liegt die Grenze bei 80%. Heißt, bei zehn Einheiten darfst du nur zwei verpassen.
Hier gibt es klare gesetzliche Regeln. Ein Nichtraucherkurs als Präventionskurs wird nur bezuschusst, wenn dieser von der Zentralen Prüfstelle Prävention nach § 20 SGB V zertifiziert ist.
Ausdrücklich nicht bezuschusst werden Kosten für alternative Behandlungen wie Akupunktur und Hypnose. Auch die Erstattung von Medikamenten zur Rauchentwöhnung ist laut § 34 Abs. 1 SGB V ausgeschlossen.
Die Kosten sind natürlich von Kurs zu Kurs unterschiedlich. Je größer der Umfang, desto teurer. Auch Einzelkurse sind teurer als Gruppenkurse. Jedoch gibt es bereits Kurse mit 7 Einheiten à 90 Minuten für ca. 150 Euro. Bei einer Erstattung von 75 Euro durch die Krankenkasse beträgt der Eigenanteil 50%.
Hierbei handelt es sich dann um einen Gruppenkurs mit einem wöchentlichen Termin und einer telefonischen Nachbetreuung.
Reine Online-Kurse gibt es bereits für 69 Euro, sodass ein solcher Kurs bei vielen Krankenkassen sogar umsonst ist.
Falls du dir nicht sicher bist, welcher Kurs der richtige für dich ist, wird dir deine Krankenkasse sicher dabei helfen, den passenden Kurs zu finden.
Alternativ kannst du auch online nach dem passenden Kurs suchen. So bietet nahezu jede Krankenkasse auf der Homepage eine Kursdatenbank an, in welcher du den passenden Kurs in deiner Umgebung finden kannst (oder auch einen Online-Kurs).
Die Suche ist in die weiter oben beschriebenen Themenbereiche unterteilt. Es gibt ein bundesweites Angebot an Kursen, sodass du bei Kursen vor Ort in der Regel nicht weit fahren musst. Die Kursdatenbank wird von der Zentralen Prüfstelle Prävention betrieben und unterscheidet sich lediglich optisch von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Falls du anderweitig einen Kurs gefunden hast, welcher nicht dort auftaucht, jedoch nach § 20 SGB V zertifiziert ist, wird die Krankenkasse diesen wahrscheinlich auch bezuschussen. Hier würden wir jedoch empfehlen, das Ganze vorab mit der Krankenkasse zu klären.
Wenn du einen Kurs gefunden hast, kannst du dich ganz einfach dort anmelden. In der Kursdatenbank sind immer die entsprechenden Kontaktdaten des Kursanbieters hinterlegt. Eine Erstattung findet nach Abschluss des Kurses statt, sodass du wahrscheinlich zunächst in Vorleistung treten musst.
Für die Erstattung muss die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Zum Abschluss wollen wir noch klären, wie das Thema Raucherentwöhnung in der privaten Krankenversicherung gehandhabt wird.
Wie die Krankenkassen sind auch private Krankenversicherungen daran interessiert, dass die Versicherten gesund bleiben. Demnach werden auch von der PKV die Kosten für Kurse und Therapien übernommen.
Zusätzlich sind private Krankenversicherungen offener für alternative Behandlungsformen wie Akupunktur und Hypnose, wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
Falls du privat versichert bist, solltest du jedoch stets vorab mit der Versicherung klären, was und wie viel genau in deinem Tarif erstattet wird.
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