Inhaltsübersicht
- IKK – Die Innovationskasse – Wer ist das überhaupt?
- Wie kannst du die IKK – Die Innovationskasse kontaktieren?
- IKK – Die Innovationskasse – Wo bleibt die Innovation?
- Bonusprogramm als Highlight
- Betriebliche Gesundheitsförderung GESUNA@work
- Schwächen bei den Zusatzleistungen
- Wahltarif für Zahnersatz
- Wie zur IKK – Die Innovationskasse wechseln?
IKK – Die Innovationskasse – Wer ist das überhaupt?
Wenn man sich die Namen der verschiedenen Krankenkassen in Deutschland so anschaut, dann sticht eigentlich nur ein Name hervor – IKK – Die Innovationskasse. Nicht weil es sich hierbei um eine IKK – also eine Innungskrankenkasse handelt, sondern wegen dem Zusatz „Die Innovationskasse“. Krankenkasse und Innovation? Passt eigentlich nicht so wirklich zusammen. Doch bei dieser Krankenkasse ist der Name tatsächlich Programm. Warum das so ist, wirst du nach dem Lesen dieses Experten-Artikel verstehen. Doch zunächst einmal klären wir, wer die IKK – Die Innovationskasse überhaupt ist.
Bundesweite Öffnung 2021
Den Namen IKK – Die Innovationskasse gibt es erst seit dem 01.02.2021. Es handelt sich hierbei um die 2006 gegründete IKK Nord mit Sitz in Lübeck in Schleswig-Holstein. Mit der Namensänderung wurde auch die bundesweite Öffnung vollzogen. Vor dem 01.02.2021 konnten nämlich nur Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen dort Mitglied werden.
Kleine Krankenkasse
Wie bereits erwähnt handelt es sich bei der IKK – Die Innovationskasse um eine Innungskrankenkasse. Die größte und wahrscheinlich auch bekannteste ist die IKK classic mit etwas mehr als 3 Mio. Versicherten (Stand: 01.02.2023). Im Gegensatz dazu geht es bei der IKK – Die Innovationskasse mit 261.799 Versicherten (Stand: 01.06.2023) noch ziemlich beschaulich zu. Im Jahr 2022 konnte die IKK – Die Innovationskasse jedoch über 10.500 neue Versicherte (Netto) hinzugewinnen, wohingegen z.B. alle anderen Innungskrankenkassen Mitglieder verloren haben.
Übrigens: Mitglied einer kleinen Krankenkasse zu sein bringt keinen Nachteil – ca. 96% der Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen identisch.
Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag beträgt seit dem 01.07.2024 2,3% (bis 30.06.2024: 1,7%, 2023: 1,6%) und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 1,7%. Im Vergleich dazu liegt der Zusatzbeitrag 2024 bei der größten Krankenkasse Techniker bei 1,2%, bei der Nr. 2 BARMER bei 2,19% und bei der Nr. 3 DAK-Gesundheit bei 1,7%.
Wie kannst du die IKK – Die Innovationskasse kontaktieren?
Du kannst die IKK – Die Innovationskasse telefonisch (inkl. Rückrufservice über Formular auf der Website), per E-Mail oder über ein Kontaktformular auf der Website erreichen.
Online-Servicecenter
Das Highlight ist das Online-Servicecenter, in welchem du als Mitglied u.a. die folgenden Anliegen kinderleicht selbst regeln kannst:
- Dokumente wie z.B. Rechnungen einreichen
- gesamten Online-Schriftverkehr mit der Krankenkasse einsehen
- Fragebogen zur Familienversicherung oder einen Unfallfragebogen ausfüllen
- neuen Familienversicherten beim Wechsel zur IKK – Die Innovationskasse oder nach der Geburt deines Kindes schnell und unbürokratisch anmelden
- Daten wie die Meldeadresse, die Kontaktinformationen oder die Bankverbindung ändern
- Mitgliedsbescheinigung oder einen Auslandskrankenschein anfordern
- Studienbescheinigung für das nächste Semester hochladen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen
- Ersatzbescheinigung für deinen Arzt- oder Zahnarztbesuch herunterladen, wenn die Versichertenkarte defekt ist oder verloren wurde und die neue Karte noch auf dem Postweg zu dir ist
App
Die IKK – Die Innovationskasse hat seit kurzer Zeit auch eine App, welche bisher nur folgende Funktionen bietet:
- Persönliche Daten ändern
- Krankmeldung einreichen
- Dokumente mit Möglichkeit für Anmerkungen übermitteln
- Services wie Lichtbild-Upload, Arzt-Suche, Apotheken-Suche usw. erreichen
An einer Erweiterung der Services wird aktuell gearbeitet. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob eine App das Wichtigste bei einer Krankenkasse ist? Unserer Meinung nach lautet die Antwort Nein. Der Zusatzbeitrag, die Zusatzleistungen und der Service sollten bei der Bewertung einer Krankenkasse die Hauptrolle spielen. Wie bereits beschrieben, können bei der IKK – Die Innovationskasse die meisten Anliegen online über das Servicecenter geregelt werden.
Keine deutschlandweiten Geschäftsstellen
Die IKK – Die Innovationskasse war bis zum 31.01.2021 nur in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aktiv. Von daher gibt es auch nur in diesen Bundesländern Geschäftsstellen vor Ort – 19 an der Zahl (+ 13 weitere Service Points).
Falls du also nach einer Krankenkasse vor Ort suchst, kommt diese Krankenkasse wahrscheinlich nicht für dich in Frage. Aber auch hier stellt sich die Frage, wozu du die Krankenkasse vor Ort besuchen musst? Klar – für ältere Menschen war und ist das noch gang und gäbe. Aber gerade die junge Generation möchte die Anliegen doch möglichst online oder telefonisch klären.
IKK – Die Innovationskasse – Wo bleibt die Innovation?
Wir hatten bereits im Titel geschrieben: „Der Name ist Programm“. Doch warum sehen wir das so?
Ein Online-Servicecenter ist zwar cool, aber sicher keine Innovation. Auch die App ist bisher sicher nicht die beste auf dem Markt. Unserer Meinung nach geht es bei Innovation vor allen Dingen um die Leistungen, das Bonusprogramm und das Marketing.
Marketing
Viele Krankenkassen haben (falls überhaupt) ein ziemlich altmodisches Marketing. Mitglieder kommen und gehen – das ist der Lauf der Dinge. Es gibt zwar logischerweise das Ziel neue Mitglieder zu gewinnen, doch wie das eigentlich geht, wissen scheinbar die wenigsten Krankenkassen. Ist ja auch schwierig, denn ca. 96% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch. Wieso sollte ich als Kunde wechseln? Ich bin ja zufrieden und so lange der Zusatzbeitrag nicht ins unermessliche steigt, bleibe ich einfach dort.
Die IKK – Die Innovationskasse möchte hier neue Wege gehen und hat erkannt, dass mit den ca. 4% Spielraum des Gesetzgebers einiges möglich ist. Viele Kunden wissen nur einfach nichts von diesen Unterschieden. So gibt es unabhängig vom Zusatzbeitrag einige Möglichkeiten zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu bekommen.
Warum bietet die IKK – Die Innovationskasse diese Zusatzleistungen an?
Bevor wir konkret auf die Zusatzleistungen und das Bonusprogramm eingehen, möchten wir noch klären, wieso die IKK – Die Innovationskasse das überhaupt macht. Klar, natürlich um Mitglieder zu gewinnen. Aber so einfach ist es nicht. Denn gute und umfassende Zusatzleistungen kosten natürlich auch Geld.
Eine Krankenkasse möchte nicht nur neue Mitglieder, sondern vor allen Dingen auch junge, gesunde und verantwortungsbewusste Mitglieder. Denn es ist besser freiwillig Zusatzleistungen zu gewähren, welche die Mitglieder gesund halten, als später für kranke Mitglieder regelmäßig teure Rechnungen zu bezahlen.
Das Ganze ist nämlich ein Teufelskreis. Wenn eine Krankenkasse viele kranke Mitglieder hat, steigen die Kosten. Das führt schlussendlich dazu, dass der Zusatzbeitrag angehoben und Zusatzleistungen gekürzt werden müssen. Dadurch bekommt die Krankenkasse nur noch wenige neue Mitglieder und wird über die Zeit vom Markt verschwinden.
Bonusprogramm als Highlight
Wir wollen das Bonusprogramm anhand der hier verlinkten Satzung der Krankenkasse erklären (v.a. Seite 46 und 47). Mittlerweile sind aber auch alle Leistungen des Bonusprogramms direkt auf der Website der IKK – Die Innovationskasse aufgeführt.
Am interessantesten sind unserer Meinung nach die Bonusvarianten 3 und 4, auf welche wir im Folgenden näher eingehen.
Bonusvariante 3
Diese Bonusvariante ist das absolute Highlight von IKK – Die Innovationskasse. Hier gibt es jedes Jahr bis zu 500 Euro u.a. für folgende Leistungen:
- Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung
- Beiträge zur Dread Disease Versicherung
- Beiträge für das Fitnessstudio
- Kosten für Freizeitbäder und Kletteranlagen (Indoor und Outdoor)
- Kosten für Anwendungen für Erhaltung der Gesundheit in Wellnesshotels oder ähnlichen Einrichtungen (z.B. Sauna, Massagen), aber nur für Angebote von AKON Aktivkonzept
Auszug aus der Satzung zur Bonusvariante 3
Bonusvariante 4
Bei der Bonusvariante 4 gibt es bis zu 300 Euro innerhalb von 3 Jahren für technische Geräte zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung digitaler Inhalte mit Gesundheitsbezug. Damit ist z.B. eine Smartwatch gemeint.
Keine Kombination der Bonusprogramme
Die Bonusprogramme sind nicht miteinander kombinierbar. Du kannst also nicht gleichzeitig bis zu 300 Euro für eine Smartwatch und bis zu 500 Euro für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auch die 500 Euro aus dem Bonusprogramm 3 kannst du seit dem 01.04.2023 nicht mehr kombinieren. Vor der Änderung konntest du z.B. den Bonus für das Fitnessstudio und eine private Pflegezusatzversicherung nutzen.
Voraussetzungen für die Leistung
Ja, es gibt Voraussetzungen, damit du die Leistungen aus dem Bonusprogramm bekommst. Diese sind jedoch nicht hoch, kosten dich kein Geld und du tust nebenbei etwas für deine Gesundheit.
Um die Leistungen aus dem Bonusprogramm zu bekommen, musst du die für dein Alter gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen (werden von der Krankenkasse bezahlt).
Für unter 35-jährige Männer ist das nur die jährliche Zahnvorsorge und die einmalige Gesundheitsvorsorge. Für unter 35-jährige Frauen kommt ab 20 Jahren die jährliche Krebsvorsorge der Geschlechtsorgane und ab 30 Jahren die jährliche Brustkrebsvorsorge hinzu.
Das richtige Bonusheft und die richtige Bonusvariante nutzen
Wir haben dir sowohl das Bonusheft für Männer, als auch das Bonusheft für Frauen hinterlegt. Für die Bonusvariante 3 musst du dieses Bonusheft und nicht das Bonusheft von der Website der IKK – Die Innovationskasse nutzen. Dort werden lediglich die Bonusvarianten 2 und 4 angeboten.
Lass dich bitte nicht verwirren, denn auch in der Bonusvariante 2 werden die Kosten für u.a. private Zusatzversicherungen (auch Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegezusatzversicherung und Dread Disease Versicherung) und das Fitnessstudio erstattet. Die maximale Erstattung liegt jedoch bei nur 150 Euro und nicht wie bei der Bonusvariante 3 bei 500 Euro.
Bonus auch für Neugeborene
Für Neugeborene wird ein Baby-Bonus von bis zu 200 Euro gezahlt. Die ersten 100 Euro werden bereits vor Geburt gezahlt, wenn die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen zur Schwangerenvorsorge wahrgenommen wurden.
Die zweiten 100 Euro werden im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Baby ist bei IKK – Die Innovationskasse versichert
- Nachweis der ersten sechs Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6
- Durchführung der gemäß Schutzimpfungsrichtlinie notwendigen Schutzimpfungen
Der Baby-Bonus ist unabhängig von den 4 Bonusvarianten.
Wie ist der Ablauf?
Grundsätzlich macht es am meisten Sinn die Erstattungen für das vergangene Jahr gesammelt zu Anfang des Folgejahres zu beantragen (also z.B. die Erstattungen für 2023 im Januar 2024).
Du kannst dir nur für den Zeitraum Leistungen erstatten lassen, in welchem du Mitglied von IKK – Die Innovationskasse bist. Das heißt, wenn du z.B. zum 01.07.2023 Mitglied wirst, kannst du dir keine Leistungen aus März 2023 erstatten lassen. Trotzdem kannst du dir bereits für das Jahr 2023 die vollen 500 Euro Bonus sichern, auch wenn du erst innerhalb des Jahres Mitglied wirst. Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. 80 Euro pro Monat kostet und du zum 01.07.2023 Mitglied wirst kannst du dir die Monatsbeiträge von Juli bis Dezember in Höhe von 480 Euro erstatten lassen.
Für die Erstattung benötigt die IKK – Die Innovationskasse neben dem Bonusheft einen Nachweis über die gezahlten Beiträge. Am einfachsten ist es wahrscheinlich, wenn du die entsprechenden Abbuchungen aus deinem Online-Banking heraussuchst. Wichtig ist, dass du bei der Beantragung explizit erwähnst, welche Bonusvariante du gewählt hast.
Änderung beim Bonuszeitraum
Seit dem 01.06.2024 ist der Zeitraum für das Bonusprogramm nicht länger fest an das Kalenderjahr, also den 1. Januar bis zum 31. Dezember, gebunden. Stattdessen startet der Jahreszeitraum des Bonusprogramms jeweils am ersten Tag des Folgemonats nach der Einreichung deines persönlichen Bonushefts.
Zum Beispiel, wenn du dein Bonusheft am 15.06.2024 einreichst, beginnt dein Bonuszeitraum am 01.07.2024 und endet am 30.06.2025. Nach diesem Zeitraum hast du weitere 3 Monate Zeit, dein Bonusheft für diesen Zeitraum einzureichen, also bis zum 30.09.2025.
Diese Änderung wurde eingeführt, um die Arbeitslast, die traditionell im Dezember und Januar entstand, da die meisten Bonushefte in dieser Zeit eingereicht wurden, besser zu verteilen und somit längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
Besteuerung Bonusprogramm
Die ersten 150 Euro der Bonuszahlungen werden aus Vereinfachungsgründen als Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse eingeordnet, sodass keine Minderung des Sonderausgabenabzugs in dieser Höhe erfolgt. Das bedeutet ein Bonus bis 150 Euro ist immer steuerfrei.
Erst wenn die Bonuszahlungen diesen Betrag übersteigen, liegt in Höhe des übersteigenden Betrags eine Beitragsrückerstattung vor, die den Sonderausgabenabzug mindert. Eine Minderung des Sonderausgabenabzugs bedeutet in diesem Fall, dass von den gezahlten Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung der Bonus abgezogen wird. Der Bonus kann also nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus Dezember 2023 wird der Bonus nicht als Beitragsrückerstattung gewertet, wenn du nachweisen kannst, dass dieser für selbst finanzierte Leistungen gezahlt wurde, welche nicht zu den Basisleistungen der Krankenkasse gehören (z.B. Fitnessstudiobeiträge). Es handelt sich dann um eine nicht steuerbare Leistung der Krankenkasse, also um eine für dich als Kunden steuerfreie Bonuszahlung.
Das gilt laut Rechtsprechung jedoch nicht für selbst finanzierte Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung). Heißt konkret: Ein Bonus für z.B. Fitnessstudiobeiträge in Höhe von 500 Euro ist steuerfrei. Ein Bonus für Beiträge zu Versicherungen ist nur bis 150 Euro steuerfrei. Alles darüber hinaus mindert den Sonderausgabenabzug. Wenn du z.B. 500 Euro Bonus für deine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst, wird der Sonderausgabenabzug um 350 Euro gemindert. Die Regelung galt zunächst bis zum 31. Dezember 2023, wurde aber mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
In diesem Artikel von Stiftung Warentest ist das Thema Krankenkassen-Bonus nochmal umfassend erklärt.
Für nähere Informationen, bitte direkt an einen Steuerberater wenden.
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Betriebliche Gesundheitsförderung GESUNA@work
Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung kannst du als Mitglied von IKK – Die Innovationskasse eine weitere Prämie in Höhe von 50 Euro (vor dem 01.06.2023: 100 Euro) erhalten. Diese Prämie ist unabhängig vom Bonusprogramm. Ausgezahlt wird die Prämie, wenn du das kostenlose Programm GESUNA@work erfolgreich absolvierst. Den 50 Euro Bonus kannst du nebenbei bemerkt jedes Jahr erhalten.
Was ist GESUNA@work?
Hierbei handelt es sich um eine Online-Anwendung, welche dir praktische Bewegungs- und Ernährungstipps zeigt. In der Kategorie Bewegung werden dir in kurzen Videos einzelne Übungen oder ganze Workouts z.B. für die Pause am Arbeitsplatz gezeigt. Im Bereich Ernährung findest du gesunde Rezepte, einen Kalorien-Check und ein Ernährungsquiz. Die Seite von GESUNA@work findest du über die Homepage der IKK – Die Innovationskasse.
Wann gilt das Programm als erfolgreich absolviert?
Für die Durchführung der einzelnen Übungen oder ganzen Workouts, aber auch für die erfolgreiche Beantwortung der Ernährungsfragen sammelst du Punkte. Pro Tag kannst du maximal 24 Punkte sammeln. Bei Erreichen von 360 Punkten hast du das Programm erfolgreich absolviert und kannst deine 50 Euro Prämie beantragen. Du brauchst also im besten Fall 15 Tage, wobei der Zeitaufwand bei wenigen Minuten pro Tag liegt. Im Anschluss kannst du GESUNA@work weiter nutzen und die Übungen und Ernährungstipps hoffentlich in deinen Alltag integrieren.
Übrigens: Dein Arbeitgeber erhält ebenfalls 50 Euro für jeden im Betrieb beschäftigten Versicherten der IKK – Die Innovationskasse, welcher das Programm erfolgreich absolviert hat. Seit dem 01.09.2024 erhält der Arbeitgeber nicht mehr 50, sondern 200 Euro.