
Reiserücktritt: Welche Gründe werden anerkannt?
Erfahre in diesem Experten-Artikel, welche Gründe bei einer Reiserücktrittsversicherung anerkannt werden und wie du am besten vorgehst, damit die Versicherung leistet.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Gründe für eine Leistung aus einer Reiserücktrittsversicherung weichen von Versicherer zu Versicherer ab.
- Häufig ist eine Leistung bei unerwarteten und schweren Erkrankungen, Unfällen, Todesfällen in der Familie oder Schwangerschaft möglich.
- Auch eine unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes oder ein Einbruch in der Wohnstätte sind häufige Gründe für eine Leistung aus einer Reiserücktrittsversicherung.
- Damit es zu einer Leistung kommt, muss nicht zwangsläufig ein Reiseteilnehmer erkranken. Auch die schwere Erkrankung eines Familienangehörigen kann ein Leistungsgrund sein.
- Wichtig ist, dass du dir bei Krankheit von einem Arzt bestätigen lässt, dass die Reise aufgrund der Erkrankung nicht angetreten werden kann.
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Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung leistet dann, wenn du oder eine sogenannte Risikoperson aufgrund eines versicherten Ereignisses die geplante Reise nicht oder nicht pünktlich antreten können oder eine Umbuchung erforderlich wird. Oftmals ist auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten, welche leistet, wenn du die bereits angetretene Reise vorzeitig abbrechen musst.
Als versicherte Ereignisse gelten dabei ausschließlich Gründe, die vom jeweiligen Versicherer anerkannt werden. Die Grüne für einen Reiserücktritt weichen von Versicherer zu Versicherer ab.
Generell müssen die anerkannten Rücktrittsgründe unerwartet eintreten. Wenn du beispielsweise bereits bei der Reisebuchung erkrankt warst und die Reise dann aufgrund genau dieser Krankheit nicht antreten kannst, besteht die Gefahr, dass die Versicherung die Kostenübernahme verweigert.
Was ist eine Risikoperson?
Als Risikopersonen bezeichnet man in der Reiserücktrittsversicherung Personen, die neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls einen Versicherungsfall auslösen können.
Wer genau als Risikoperson gilt, legt jede Versicherung individuell fest. Meist zählen hierzu Angehörige, Familienangehörige des Ehe- oder Lebenspartners sowie Mitreisende (bei gemeinsamer Buchung) und deren Angehörige.
Es wäre also zum Beispiel auch denkbar, dass beide Reiseteilnehmer gesund sind, die Reiserücktrittsversicherung aber aufgrund einer schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen leisten muss.
Was bedeutet „unerwartete Erkrankung“?
Eine Erkrankung gilt als unerwartet, wenn sie erstmals nach Abschluss der Reisebuchung und nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung plötzlich auftritt.
Typische Beispiele hierfür sind ein Herzinfarkt, Schlaganfall, Grippe (Influenza) oder ein Hexenschuss. Auch die plötzliche Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, etwa Diabetes oder Asthma, kann als unerwartet eingestuft werden, sofern die Verschlechterung nicht absehbar war.
Was versteht man unter einer „schweren Erkrankung“?
Eine Erkrankung wird als „schwer“ eingestuft, wenn ein Arzt bestätigt, dass diese Erkrankung es unmöglich macht, die Reise anzutreten.
Was genau als schwere Erkrankung gilt, hängt dabei auch von der Art der geplanten Reise ab. Beispielsweise können Ohrbeschwerden bei einer Flugreise schwerwiegender beurteilt werden als bei einer Anreise mit dem Auto.
Eine einfache Erkältung bei einer Pauschalreise nach Mallorca wird daher möglicherweise nicht ausreichen, damit die Reiserücktrittsversicherung zahlen muss.
Attest vom Arzt einholen
Egal welche Erkrankung du hast, hol dir unbedingt ein Attest vom Arzt. Aus diesem Attest sollte im besten Fall auch hervorgehen, dass du die geplante Reise aufgrund der vorliegenden Erkrankung nicht antreten kannst.
In der Regel ist ein Attest sowieso eine Voraussetzung für eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung. Schau dazu am besten in den Versicherungsbedingungen nach.
Gründe für die Zahlung der Reiserücktrittsversicherung
Laut einer Auswertung der Hanseatic Bank sind unerwartete Erkrankungen oder Unfälle mit deutlichem Abstand der häufigste Grund (82%) für Reisestornierungen.
An zweiter Stelle folgen Sachschäden am Eigentum (8%), gefolgt von Todesfällen (5%). Auf Platz 4 und 5 folgen Schwangerschaft (3%) und Wechsel des Arbeitgebers/Arbeitslosigkeit (2%).
Welche Ereignisse im Einzelnen abgesichert sind, entscheidet jede Versicherungsgesellschaft individuell. Diese anerkannten Gründe werden in den Versicherungsbedingungen genau aufgelistet. Üblicherweise gehören dazu:
- unerwartete schwere Erkrankungen
- schwere Unfallverletzungen
- Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
- Todesfall innerhalb der Familie
- unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes
- Impfunverträglichkeiten
- Gerichtsverhandlung
- schwere Beschädigung der Wohnstätte oder der Geschäftsräume
- Einbruch in Wohnstätte oder Geschäftsräume
Es gibt viele weitere spezifische Gründe, welche sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
In folgenden Fällen leistet die Reiserücktrittsversicherung keine Zahlungen:
- Bei Erkrankungen, die als psychische Folge von Ereignissen wie Terroranschlägen, Flugzeug- oder Busunfällen, Krieg oder vergleichbaren Vorfällen auftreten.
- Wenn die Reise aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder Streiks storniert wird.
- Wenn du gegen sogenannte Obliegenheiten verstoßen hast – beispielsweise durch falsche Angaben zum Grund des Rücktritts oder indem erforderliche Nachweise (wie Atteste oder Rechnungen) nicht eingereicht wurden.
Kann man die Reiserücktrittsversicherung ohne Grund nutzen?
Ohne einen anerkannten Grund ist es nicht möglich, Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung zu erhalten.
Die Versicherung erstattet ausschließlich Kosten, wenn ein in den Vertragsbedingungen festgelegtes versichertes Ereignis eintritt – also ein konkreter, versicherter Rücktrittsgrund vorliegt.
Übernimmt die Reiserücktrittsversicherung Kosten bei einer Reisewarnung?
Wird für dein Reiseziel eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen, greift die Reiserücktrittsversicherung nicht, da solche Situationen als „höhere Gewalt“ eingestuft werden.
Allerdings kannst du Pauschalreisen kostenlos stornieren, wenn das Auswärtige Amt für deine Urlaubsregion eine offizielle Reisewarnung veröffentlicht hat.
Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen: Wie am besten vorgehen?
Solltest du eine Reise aufgrund zum Beispiel einer Krankheit nicht antreten können, ist das richtige Vorgehen bei deiner Reiserücktrittsversicherung entscheidend.
Lies dir zunächst die Versicherungsbedingungen durch, um zu prüfen, ob dein vorliegender Fall überhaupt grundsätzlich versichert ist.
In den Versicherungsbedingungen wirst du in der Regel keine genaue Auflistung der versicherten Krankheiten finden. Wenn du also wissen willst, ob du deine Reiserücktrittsversicherung auch zum Beispiel aufgrund einer einfachen Erkältung in Anspruch nehmen kannst, wirst du hier wahrscheinlich nicht fündig werden.
Du wirst aber in jedem Fall eine Info finden, welche grundsätzlichen Voraussetzungen es für eine Leistung gibt. Häufig ist eine Voraussetzung, dass ein Arzt bestätigen muss, dass die Reise aufgrund der Krankheit nicht angetreten werden kann.
Bevor du die Versicherung also ohne ein Attest kontaktierst und beim Sachbearbeiter einen schlechten ersten Eindruck machst, hol dir direkt ein Attest und reiche alle Unterlagen gesammelt bei der Versicherung ein. Hier arbeiten auch nur Menschen. Das ist wichtig zu verstehen.
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