Berufsunfähig und arbeitslos gleichzeitig? Geht das? In diesem Experten-Artikel beantworten wir alle Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitslosigkeit.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Man kann auch während einer Arbeitslosigkeit berufsunfähig werden. Relevant ist in der Regel der zuletzt ausgeübte Beruf vor der Arbeitslosigkeit.
  • Eine BU-Rente und Arbeitslosengeld 1 können ungekürzt zusammen bezogen werden, da es sich jeweils um eine Versicherungsleistung handelt.
  • Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung und wird auf die BU-Rente angerechnet. Daher sind niedrige BU-Renten, bei denen man dennoch auf Sozialhilfe angewiesen wäre, nicht sinnvoll.
  • Die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitslosigkeit ist keine gute Idee. Besser ist es, den Beitrag zu reduzieren, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder die Beiträge zu stunden.
  • Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Arbeitsloser ist in der Regel nicht möglich.

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Während Arbeitslosigkeit berufsunfähig werden: Geht das?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die versicherte BU-Rente bei Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nur noch zu 50% oder weniger für mindestens 6 Monate ausüben kannst.

Tatsächlich ist es nicht unmöglich, dass vor einer diagnostizierten Berufsunfähigkeit zunächst Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. ein privates Krankentagegeld und nach einer Aussteuerung anschließend Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld vom Jobcenter bezogen wird, übrigens auch wenn du gar nicht arbeitslos bist.

Daher stellt sich die berechtigte Frage, wie es aussieht, wenn die Berufsunfähigkeit erst diagnostiziert wird, wenn man bereits Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld bezieht? Schließlich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor der Berufsunfähigkeit relevant, wobei Arbeitslosigkeit keine wirkliche Tätigkeit ist.

Zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit ist relevant

Wenn du während einer Arbeitslosigkeit berufsunfähig wirst, orientiert sich die Leistungsprüfung normalerweise an dem zuletzt ausgeübten Beruf vor der Arbeitslosigkeit.

Allerdings kann bei einer längeren Arbeitslosigkeit von mindestens drei bis fünf Jahren der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung eingeschränkt sein. In einem solchen Fall könnte der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn du theoretisch in der Lage wärst, einen anderen, gleichwertigen Beruf auszuüben.

Welche Regelungen im Detail bei längerer Arbeitslosigkeit greifen, ist in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgelegt.

Sollte eine Leistung der BU-Versicherung jedoch grundsätzlich möglich sein, gibt es einen großen Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld.

Arbeitslosengeld 1 und BU-Rente

Wie bereits beschrieben, kann man auch als Arbeitsloser berufsunfähig werden. Daher stellt sich die Frage, ob die BU-Rente und Arbeitslosengeld 1 gleichzeitig bezogen werden können?

Die Auszahlung der BU-Rente beeinflusst das Arbeitslosengeld 1 nicht. Arbeitslosengeld 1 ist eine staatliche Leistung, die auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches basiert, während die BU-Rente eine private Versicherungsleistung ist, die auf einem individuellen Vertrag beruht. Daher schließen sich Arbeitslosengeld und BU-Rente nicht grundsätzlich aus.

Bürgergeld und BU-Rente

Bei Bezug von Bürgergeld sieht die Situation anders aus. Bei gleichzeitiger Langzeitarbeitslosigkeit und Bezug einer BU-Rente wirkt sich dies auf die Berechnung der staatlichen Leistungen aus.

Bei Bürgergeld-Empfängern wird jedes eigene Einkommen, einschließlich der privaten BU-Rente, auf die Leistung angerechnet. Das bedeutet, dass das Bürgergeld im Falle einer Berufsunfähigkeit entsprechend gekürzt wird.

Wenn du also aufgrund einer zu niedrigen BU-Rente auf Bürgergeld angewiesen bist, hast du die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung die gesamte Zeit umsonst gezahlt.

Ausführliche Informationen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung oder Bürgergeld?“ findest du im verlinkten Artikel.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitslosigkeit kündigen?

Eine Arbeitslosigkeit bedeutet in den allermeisten Fällen nicht, dass man berufsunfähig ist. Und wie bereits beschrieben, kann man auch während einer Arbeitslosigkeit berufsunfähig werden.

Es ist daher ein fataler Fehler, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitslosigkeit zu kündigen. Wird die berufliche Tätigkeit später wieder aufgenommen, erfordert der erneute Abschluss einer BU-Versicherung eine neue Gesundheitsprüfung. Neu aufgetretene Vorerkrankungen oder ein höheres Alter können dann zu schlechteren Konditionen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.

In der Regel ist es jedoch so, dass während einer Arbeitslosigkeit weniger Geld zur Verfügung steht und die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine nicht mehr tragbare finanzielle Belastung darstellen. Aber hierfür gibt es bessere Lösungen als die Kündigung.

Beitrag reduzieren

Wenn du während einer Arbeitslosigkeit Schwierigkeiten hast, die Beiträge für deine BU-Versicherung zu zahlen, kannst du beim Versicherer anfragen, ob es möglich ist, den Beitrag vorübergehend zu reduzieren. Dabei verringert sich auch die Höhe der BU-Rente, die du im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten würdest.

Vertrag beitragsfrei stellen

Neben der Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren, kannst du den Vertrag auch beitragsfrei stellen lassen. Das bedeutet, dass du keine Beiträge mehr zahlst, was zu einer stärkeren Reduzierung der BU-Rente führt. Die Höhe der Rente basiert dann auf den bisher eingezahlten Beiträgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Vertrag in der Regel nur innerhalb von sechs Monaten wieder ohne neue Gesundheitsprüfung reaktiviert oder mit dem ursprünglichen Beitrag weitergeführt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist könnten neue Gesundheitsfragen gestellt werden, was die Reaktivierung erschweren (Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge) oder im schlimmsten Fall unmöglich machen kann.

Beiträge stunden

Eine weitere Option bei finanziellen Engpässen ist die Stundung der Beiträge. Hierbei werden die Zahlungen aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass der volle Versicherungsschutz während der Stundung bestehen bleibt.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Arbeitsloser abschließen

Arbeitslose haben es oft schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In den meisten Fällen lehnen Versicherer arbeitslose Antragsteller ab, da sie das Risiko einer Berufsunfähigkeit ohne aktuelle Berufstätigkeit schwer einschätzen können.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager