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Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Aktualisiert am 27. September 2025

Wenn man über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spricht, dann fällt sehr oft der Begriff abstrakte Verweisung. Klingt irgendwie böse und irgendwie auch nach etwas, was man nicht haben möchte. Genauso ist es auch. Was es mit der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf sich hat und warum dein Versicherer auf diese verzichten sollte, erfährst du in diesem Experten-Artikel. 

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Abstrakte Verweisung BU – Was ist das?

Wenn es in den Bedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung heißt, dass du bei Berufsunfähigkeit abstrakt an einen anderen Beruf verwiesen werden kannst, dann ist das ziemlich uncool. In der Praxis liest sich das zum Beispiel wie folgt.

Abstrakte Verweisung BU Definition

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Der fett markierte Teil „oder eine andere Tätigkeit auszuüben“ bedeutet, dass in diesem Tarif nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird.

Verweisung an anderen Beruf

Denn das bedeutet, dass du zwar in deinem zuletzt ausgeübten Beruf eventuell berufsunfähig bist, der Versicherer dich aber an einen anderen Beruf verweisen kann. Und dir dann entsprechend keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen muss.

Theoretisch möglicher Beruf reicht aus

Aber das Beste kommt erst noch. Es reicht vollkommen aus, dass du den anderen Beruf nur theoretisch aufgrund deiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könntest. Das heißt, es ist egal, ob gerade eben auch jemand in diesem Job gesucht wird. So lange dieser deiner Lebensstellung entspricht, ist der Versicherer raus.

Abstrakte Verweisung BU Beispiele

Beispiel 1: Ein Chirurg kann aufgrund einer Erkrankung der Hand nicht mehr operieren. Er ist daher in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit berufsunfähig.

Durch die abstrakte Verweisung kann der Versicherer den Chirurgen zum Beispiel an die Tätigkeit als medizinischer Gutachter verweisen, wenn diese Tätigkeit ein vergleichbares Gehalt bietet.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es so eine Stelle überhaupt gerade gibt. Die theoretische Möglichkeit reicht aus, damit der Versicherer keine BU-Rente zahlen muss.

Beispiel 2: Ein Landschaftsgärtner erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Körperlich ist er nicht mehr in der Lage, Beete umzugraben, schwere Steine zu setzen oder komplette Gärten anzulegen – seine bisherige Arbeit kann er also nicht mehr ausüben.

Eigentlich liegt damit Berufsunfähigkeit vor. Doch der Versicherer verweigert die Zahlung der BU-Rente. Die Begründung: Der Gärtner könne seine Kenntnisse und Erfahrungen auch in einem Gartencenter einsetzen – etwa, indem er dort Kunden berät und Tipps zur Pflanzenpflege gibt.

Beispiel 3: Eine Grundschullehrerin verliert durch eine chronische Stimmband-Erkrankung dauerhaft ihre Stimme. Unterricht im Klassenzimmer ist für sie unmöglich geworden – eigentlich ein klarer Fall von Berufsunfähigkeit.

Doch der Versicherer lehnt die BU-Rente ab. Seine Argumentation: Die Lehrerin könne ihr pädagogisches Wissen auch in einem Verlag nutzen und dort Schulbücher korrigieren oder Lernmaterialien entwickeln.

Abstrakte und konkrete Verweisung – nicht verwechseln

Die abstrakte Verweisung darf übrigens nicht mit der konkreten Verweisung verwechselt werden. Die Begriffe klingen zwar ähnlich, meinen jedoch etwas völlig anderes.

Einfach erklärt, entscheidest du bei der konkreten Verweisung selbst über deine Zukunft. Wenn du zum Beispiel in deinem zuletzt ausgeübten Beruf als Büroangestellter berufsunfähig bist und nach einigen Monaten freiwillig eine neue Tätigkeit als Landschaftsgärtner aufnimmst, kann der Versicherer unter gewissen Voraussetzungen die Zahlung der BU-Rente einstellen.

Neben der Tatsache, dass der neue Beruf dem sozialen Status, der Lebensstellung und dem Bildungslevel der alten Tätigkeit entsprechen muss, muss auch das Gehalt in der Regel mindestens 80% vom alten Beruf betragen.

Verzicht auf konkrete Verweisung ist selten

Wie du siehst, ist die konkrete Verweisung kein Problem und auch in nahezu jeder guten BU-Versicherung vorhanden.

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Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die zuvor genannten Punkte lassen nur einen sinnvollen Schluss zu. Du solltest unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Nur so gehst du dem oben genannten Schlamassel aus dem Weg. Das Ganze liest sich in der Praxis zum Beispiel wie folgt.

Verzicht auf abstrakte Verweisung Definition

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.

Bedingungen, welche auf die abstrakte Verweisung verzichten, erkennst du immer daran, dass nur vom „zuletzt ausgeübten Beruf“ und nicht „oder einer anderen Tätigkeit“ die Rede ist. Im Beispiel ist es durch die Formulierung „Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“ noch eindeutiger.

Abstrakte Verweisung ist in alten BU-Verträgen oft vorhanden

In älteren Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde oft eben diese Klausel auf abstrakte Verweisung eingebaut. Deshalb werden auch oft Leistungsanträge abgelehnt – weil der Kunde abstrakt verwiesen wurde. Das lag aber nicht am bösen Versicherer, sondern weil es bedingungsgemäß so geregelt wurde.

Wenn dein Vertrag eine abstrakte Verweisung beinhaltet, solltest du unbedingt prüfen, ob es in deinem Fall noch sinnvoll ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.

Bei neuen guten BU-Verträgen ist die abstrakte Verweisung in der Regel nicht mehr vorhanden

Zum Glück ist die abstrakte Verweisung bei neuen guten Verträgen in der Regel nicht mehr vorhanden. Somit kann dich der Versicherer nur noch an einen anderen Beruf verweisen, wenn du diesen auch tatsächlich ausübst (konkrete Verweisung).

Abstrakte Verweisung BU: Wie solltest du vorgehen?

Auch hier ist die Antwort relativ simpel. Schließe eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die ganz klar auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Gute BU-Versicherer verzichten, wie bereits beschrieben, bedingungsgemäß auf diese Klausel.

💡 Hol dir einen BU-Experten dazu

Es gibt jetzt zwei Szenarien:

1. Du hast bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung und bist nicht sicher, ob dein Vertrag eine abstrakte Verweisung enthält. Dann kannst du dir einen Termin zu unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check buchen. Unsere unabhängigen VMK-Experten prüfen deinen bestehenden Vertrag auf Herz und Nieren – nicht nur auf die Klausel zur abstrakten Verweisung.

2. Du hast noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, möchtest jedoch eine abschließen. Dann ist unsere kostenlose & unverbindliche Online-Beratung möglicherweise etwas für dich. Neben dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung beachten wir natürlich auch alle weiteren wichtigen BU-Kriterien

Wenn du vorab wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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Sonderfall: Umorganisationsklausel bei Selbstständigen

Neben der abstrakten Verweisung, auf die bei jeder BU-Versicherung verzichtet werden sollte und der unproblematischen konkreten Verweisung, müssen Selbstständige noch eine weitere Klausel beachten, nämlich die Umorganisationsklausel.

Hierbei kann der Versicherer den berufsunfähig gewordenen Selbstständigen dazu auffordern, seinen Betrieb so umzuorganisieren, dass dieser auch ohne die Arbeitskraft des Selbstständigen weiter bestehen kann.

Diese Klausel ist in nahezu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige enthalten. Da die genaue Ausgestaltung (Definition von Zumutbarkeit, Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern und Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern) jedoch von Versicherer zu Versicherer abweicht, ist auch hier eine professionelle Beratung unverzichtbar.

Alle Infos zur Umorganisationsklausel auch im Video

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, dich trotz Berufsunfähigkeit in deinem aktuellen Job auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du theoretisch aufgrund deiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könntest. In diesem Fall zahlt er keine BU-Rente.

Bei der abstrakten Verweisung reicht schon die theoretische Möglichkeit eines anderen Berufs, damit keine BU-Rente gezahlt wird. Bei der konkreten Verweisung hingegen musst du tatsächlich eine neue Tätigkeit aufnehmen, die deiner Lebensstellung und deinem Einkommen entspricht.

Weil der Versicherer dir selbst dann keine BU-Rente zahlen muss, wenn du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Es genügt, dass du theoretisch einen anderen passenden Beruf ausüben könntest – auch wenn es dafür aktuell keine offene Stelle gibt.

In älteren BU-Verträgen steht oft die Formulierung „oder eine andere Tätigkeit“. Fehlt ein klarer Hinweis auf den Verzicht, ist die abstrakte Verweisung meist enthalten. Gute neue Tarife verzichten ausdrücklich auf diese Klausel.

Nur so stellst du sicher, dass der Versicherer dich nicht auf einen anderen Beruf verweist und deine BU-Rente verweigert. Hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten standardmäßig auf die abstrakte Verweisung.

Ja, eine Prüfung deines bestehenden Vertrags ist sinnvoll. Häufig lohnt es sich, zu einem Tarif zu wechseln, der auf die abstrakte Verweisung verzichtet und bessere Bedingungen bietet.

Selbstständige können vom Versicherer aufgefordert werden, ihren Betrieb so umzugestalten, dass er auch ohne ihre Mitarbeit weiterläuft. Diese Klausel ist fast immer enthalten, unterscheidet sich aber je nach Versicherer in der Ausgestaltung.

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2 Antworten

  1. Servus Olina. Der Vorteil ist natürlich, dass deine Arbeitskraft abgesichert ist und die im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung bekommst. Was du hier beschreibst ist ein allgemein bekannter Irrglaube. 80% aller Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeitsrente werden ohne Probleme bewilligt. Leider schaffen es unsere Medien immer wieder, dies anders darzustellen. Die echten Fakten und Zahlen sprechen allerdings eine andere Sprache. Wichtig ist, dass du dir hier einen Profi dazu holst bei der Auswahl des richtigen Versicherers und dass bei Antragstellung keine Fehler gemacht werden (v.a. bei den Gesundheitsfragen).

  2. Gibt es eigentlich auch mögliche Vorteile für den Versicherten. Ich höre immer wieder, dass alles zu Gunsten der BU läuft. Das macht sie doch zunehmend unattraktiv.

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