
Startseite » Berufsunfähigkeitsversicherung » Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Wenn man über die Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, dann fällt sehr oft der Begriff abstrakte Verweisung. Klingt irgendwie böse und irgendwie auch nach etwas, was man nicht haben möchte. Genauso ist es auch. Was es mit der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf sich hat und warum du diese vermeiden solltest, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Wenn es in den Bedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung heißt, dass du bei Berufsunfähigkeit abstrakt an einen anderen Beruf verwiesen werden kannst, dann ist das ziemlich uncool. In der Praxis liest sich das zum Beispiel wie folgt.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Der fett markierte Teil „oder eine andere Tätigkeit auszuüben“ bedeutet, dass in diesem Tarif nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird.
Denn das bedeutet, dass du zwar in deinem zuletzt ausgeübten Beruf eventuell berufsunfähig bist, der Versicherer dich aber an einen anderen Beruf verweisen kann. Und dir dann entsprechend keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen muss.
Aber das Beste kommt erst noch. Es reicht vollkommen aus, dass du den anderen Beruf nur theoretisch aufgrund deiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könntest. Das heißt, es ist egal, ob gerade eben auch jemand in diesem Job gesucht wird. So lange dieser deiner Lebensstellung entspricht, ist der Versicherer raus.
Ein Chirurg kann aufgrund einer Erkrankung der Hand nicht mehr operieren. Er ist daher in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit berufsunfähig.
Durch die abstrakte Verweisung kann der Versicherer den Chirurgen zum Beispiel an die Tätigkeit als medizinischer Gutachter verweisen, wenn diese Tätigkeit ein vergleichbares Gehalt bietet.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es so eine Stelle überhaupt gerade gibt. Die theoretische Möglichkeit reicht aus, damit der Versicherer keine BU-Rente zahlen muss.
Die abstrakte Verweisung darf übrigens nicht mit der konkreten Verweisung verwechselt werden. Die Begriffe klingen zwar ähnlich, meinen jedoch etwas völlig anderes.
Einfach erklärt, entscheidest du bei der konkreten Verweisung selbst über deine Zukunft. Wenn du zum Beispiel in deinem zuletzt ausgeübten Beruf als Büroangestellter berufsunfähig bist und nach einigen Monaten freiwillig eine neue Tätigkeit als Landschaftsgärtner aufnimmst, kann der Versicherer unter gewissen Voraussetzungen die Zahlung der BU-Rente einstellen.
Neben der Tatsache, dass der neue Beruf dem sozialen Status, der Lebensstellung und dem Bildungslevel der alten Tätigkeit entsprechen muss, muss auch das Gehalt in der Regel mindestens 80% vom alten Beruf betragen.
Wie du siehst, ist die konkrete Verweisung kein Problem und auch in nahezu jeder guten BU-Versicherung vorhanden.
Die zuvor genannten Punkte lassen nur einen sinnvollen Schluss zu. Du solltest unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Nur so gehst du dem oben genannten Schlamassel aus dem Weg. Das Ganze liest sich in der Praxis zum Beispiel wie folgt.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
Bedingungen, welche auf die abstrakte Verweisung verzichten, erkennst du immer daran, dass nur vom „zuletzt ausgeübten Beruf“ und nicht „oder einer anderen Tätigkeit“ die Rede ist. Im Beispiel ist es durch die Formulierung „Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“ noch eindeutiger.
In älteren Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde oft eben diese Klausel auf abstrakte Verweisung eingebaut. Deshalb werden auch oft Leistungsanträge abgelehnt – weil der Kunde abstrakt verwiesen wurde. Das lag aber nicht am bösen Versicherer, sondern weil es bedingungsgemäß so geregelt wurde.
Wenn dein Vertrag eine abstrakte Verweisung beinhaltet, solltest du unbedingt prüfen, ob es in deinem Fall noch sinnvoll ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
Zum Glück ist die abstrakte Verweisung bei neuen guten Verträgen in der Regel nicht mehr vorhanden. Somit kann dich der Versicherer nur noch an einen anderen Beruf verweisen, wenn du diesen auch tatsächlich ausübst (konkrete Verweisung).
Auch hier ist die Antwort relativ simpel. Schließe eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die ganz klar auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Gute BU-Versicherer verzichten, wie bereits beschrieben, bedingungsgemäß auf diese Klausel.
1. Du hast bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung und bist nicht sicher, ob dein Vertrag eine abstrakte Verweisung enthält. Dann kannst du dir einen Termin zu unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check buchen. Unsere VMK-Experten prüfen deinen bestehenden Vertrag auf Herz und Nieren – nicht nur auf die Klausel zur abstrakten Verweisung.
2. Du hast noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, möchtest jedoch eine abschließen. Dann ist unsere kostenlose & unverbindliche Online-Beratung möglicherweise etwas für dich. Neben dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung beachten wir natürlich auch alle weiteren wichtigen BU-Kriterien.
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Neben der abstrakten Verweisung, auf die bei jeder BU-Versicherung verzichtet werden sollte und der unproblematischen konkreten Verweisung, müssen Selbstständige noch eine weitere Klausel beachten, nämlich die Umorganisationsklausel.
Hierbei kann der Versicherer den berufsunfähig gewordenen Selbstständigen dazu auffordern, seinen Betrieb so umzuorganisieren, dass dieser auch ohne die Arbeitskraft des Selbstständigen weiter bestehen kann.
Diese Klausel ist in nahezu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige enthalten. Da die genaue Ausgestaltung (Definition von Zumutbarkeit, Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern und Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern) jedoch von Versicherer zu Versicherer abweicht, ist auch hier eine professionelle Beratung unverzichtbar.
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2 Antworten
Servus Olina. Der Vorteil ist natürlich, dass deine Arbeitskraft abgesichert ist und die im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung bekommst. Was du hier beschreibst ist ein allgemein bekannter Irrglaube. 80% aller Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeitsrente werden ohne Probleme bewilligt. Leider schaffen es unsere Medien immer wieder, dies anders darzustellen. Die echten Fakten und Zahlen sprechen allerdings eine andere Sprache. Wichtig ist, dass du dir hier einen Profi dazu holst bei der Auswahl des richtigen Versicherers und dass bei Antragstellung keine Fehler gemacht werden (v.a. bei den Gesundheitsfragen).
Gibt es eigentlich auch mögliche Vorteile für den Versicherten. Ich höre immer wieder, dass alles zu Gunsten der BU läuft. Das macht sie doch zunehmend unattraktiv.