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In einem anderen Blogartikel haben wir die abstrakte Verweisung erklärt. Doch es gibt auch noch die konkrete Verweisung – klingt ähnlich, ist jedoch etwas völlig anderes. In diesem Blogartikel erhältst du alle Informationen zur konkreten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Inhaltsübersicht

Was ist die konkrete Verweisung?

Am besten kann die konkrete Verweisung an einem Praxisbeispiel erklärt werden. Gehen wir mal davon aus, du bist berufsunfähig und bekommst eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung ausgezahlt. Dein Vertrag beinhaltet keine abstrakte Verweisung – also alles gut.

Doch jetzt verweist dich der Versicherer konkret an einen bestimmten Beruf und stellt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ein. Wieso kann er das machen?

Relevant für die Berufsunfähigkeit ist immer dein zuletzt ausgeübter Beruf. In unserem Beispiel bist du als Büroangestellter wegen einem Burnout berufsunfähig geworden. Nach einigen Monaten der Berufsunfähigkeit stellst du jedoch fest, dass es dir wieder besser geht. Du entdeckst eine neue Leidenschaft und beginnst eine Tätigkeit als Landschaftsgärtner.

Der Versicherer prüft in regelmäßigen Abständen, ob du noch berufsunfähig bist. Nun stellt er fest, dass du eine neue Tätigkeit ausübst, weshalb er dich unter gewissen Voraussetzungen konkret an diesen Beruf verweisen und die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente einstellen kann.

Unter welchen Voraussetzungen gilt die konkrete Verweisung?

Es gibt 2 Voraussetzungen, damit dich der Versicherer überhaupt konkret an einen anderen Beruf verweisen kann. Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein, damit dich der Versicherer konkret verweisen kann.

  1. Die neue Tätigkeit entspricht dem gleichen sozialen Status, der gleichen Lebensstellung und dem gleichen Bildungslevel, wie der alte Beruf.
  2. Der Verdienst im neuen Beruf beträgt mindestens 80% (je nach Versicherer auch 70%) vom Gehalt im alten Beruf.

Was passiert, wenn du den neuen Job wieder kündigst?

Wenn du den neuen Job kündigst, besteht grundsätzlich wieder Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Voraussetzung ist natürlich, dass du in deinem alten Beruf weiterhin berufsunfähig bist.

Ist die konkrete Verweisung in Ordnung?

Vorab: Es gibt keinen Versicherer, der in der Nachprüfung auf die konkrete Verweisung verzichtet.

Wir finden der Versicherer ist mit dieser Klausel im Recht. Zunächst einmal sind die Voraussetzungen für eine konkrete Verweisung recht hoch. Zudem besteht mit dem neuen Beruf kein existenzielles Risiko mehr für dich. Und zu guter Letzt war es eine freiwillige Entscheidung von dir, diese neue Tätigkeit auszuüben. Der Versicherer kann dich anders als bei der abstrakten Verweisung nicht einfach an einen anderen Beruf verweisen, wenn du das gar nicht willst.

Tipp

Solltest du eine andere Tätigkeit ausüben, jedoch nur z.B. 60% von deinem vorherigen Einkommen verdienen, kann dich der Versicherer nicht konkret verweisen und muss die Berufsunfähigkeitsrente weiter zahlen. Behalte das einfach im Hinterkopf ;-)