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Die konkrete Verweisung ist im Gegensatz zur abstrakten Verweisung immer noch in den Bedingungswerken der meisten aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden.

Auch wenn beide Begriffe ähnlich klingen, so handelt es sich doch um zwei völlig unterschiedliche Dinge. In diesem Blogartikel erfährst du, was die konkrete Verweisung ist, welche Versicherer auf diese verzichten und warum wir trotzdem finden, dass die Klausel ihre Daseinsberechtigung hat.

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Inhaltsübersicht

Was ist die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung?

Am besten kann die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung an einem Praxisbeispiel erklärt werden. Gehen wir mal davon aus, du bist berufsunfähig und bekommst eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung ausgezahlt. Dein Vertrag beinhaltet keine abstrakte Verweisung – also alles gut.

Doch jetzt verweist dich der Versicherer konkret an einen bestimmten Beruf und stellt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ein. Wieso kann er das machen?

Beispiel für die konkrete Verweisung

Relevant für die Berufsunfähigkeit ist immer dein zuletzt ausgeübter Beruf. In unserem Beispiel bist du als Büroangestellter wegen einem Burnout berufsunfähig geworden. Nach einigen Monaten der Berufsunfähigkeit stellst du jedoch fest, dass es dir wieder besser geht. Du entdeckst eine neue Leidenschaft und beginnst eine Tätigkeit als Landschaftsgärtner.

Der Versicherer prüft in regelmäßigen Abständen, ob du noch berufsunfähig bist. Nun stellt er fest, dass du eine neue Tätigkeit ausübst, weshalb er dich unter gewissen Voraussetzungen konkret an diesen Beruf verweisen und die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente einstellen kann.

Unter welchen Voraussetzungen gilt die konkrete Verweisung?

Es gibt zwei Voraussetzungen, damit dich der Versicherer überhaupt konkret an einen anderen Beruf verweisen kann. Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein, damit dich der Versicherer konkret verweisen kann.

  1. Die neue Tätigkeit entspricht dem gleichen sozialen Status, der gleichen Lebensstellung und dem gleichen Bildungslevel, wie der alte Beruf.
  2. Der Verdienst im neuen Beruf beträgt mindestens 80% (je nach Versicherer auch 70%) vom Gehalt im alten Beruf.

Was passiert, wenn du den neuen Job wieder kündigst?

Wenn du den neuen Job kündigst, besteht grundsätzlich wieder Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Voraussetzung ist natürlich, dass du in deinem alten Beruf weiterhin berufsunfähig bist.

Ist die konkrete Verweisung in Ordnung?

Vorab: Es gibt nur einen Versicherer, der auch in der Nachprüfung für alle Berufe auf die konkrete Verweisung verzichtet und das auch erst seit Dezember 2023. Dieser Versicherer ist die HDI, welcher schon vorher auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung verzichtet hat. So steht es in den aktuellen Bedingungen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung von Januar 2024:

§ 11 Können Sie bei BU-Eintritt auf einen anderen Beruf verwiesen werden?

Nein, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit spielt es keine Rolle, ob Sie aufgrund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakte Verweisung) oder einen derartigen anderen Beruf bereits ausüben (konkrete Verweisung). Es bestehen also keine Verweisungsrechte, die eine Anerkennung Ihrer BU verhindern können. Der vorgenannte Verweisungsverzicht gilt natürlich auch für „Selbständige“, wobei eine etwaige weitere Ausübung ihres Berufes im eigenen Betrieb mit einem anderen Tätigkeits- oder Aufgabenfeld nicht Gegenstand einer Verweisung ist (siehe hierzu auch die Ausführungen in § 6 bis § 8 sowie in Paragraph „Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung bzw. der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung).

Vollständiger Verweisungsverzicht in der Praxis

Der vollständige Verweisungsverzicht bedeutet in der Praxis, dass die BU-Rente so lange gezahlt wird, wie Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Job besteht.

In Bezug auf das o.g. Beispiel kann der ehemalige Büroangestellte also in seinem neuen Job als Landschaftsgärtner arbeiten und bekommt weiterhin die BU-Rente ausgezahlt, wenn er im Beruf des Büroangestellten immer noch berufsunfähig ist. Dabei ist es auch kein Problem, wenn er im neuen Beruf mehr Geld als vorher verdient.

Inwiefern so eine Konstellation in der Praxis vorkommt, wird sich zeigen. Daher würden wir auch nie nur aufgrund des vollständigen Verweisungsverzichts die BU-Versicherung der HDI pauschal empfehlen.

Es gibt weitere Versicherer wie die Nürnberger und die Baloise, welche für bestimmte Berufe wie Ärzte auf die konkrete Verweisung verzichten.

Konkrete Verweisung in der BU ist in Ordnung

Trotz des vollständigen Verweisungsverzichts der HDI finden wir, dass Versicherer mit dieser Klausel im Recht sind.

Zunächst einmal sind die Voraussetzungen für eine konkrete Verweisung recht hoch. Zudem besteht mit dem neuen Beruf kein existenzielles Risiko mehr für dich. Und zu guter Letzt war es eine freiwillige Entscheidung von dir, diese neue Tätigkeit auszuüben. Der Versicherer kann dich anders als bei der abstrakten Verweisung nicht einfach an einen anderen Beruf verweisen, wenn du das gar nicht willst.

Expertentipp zur konkreten Verweisung in der Praxis

Solltest du eine andere Tätigkeit ausüben, jedoch nur z.B. 60% von deinem vorherigen Einkommen verdienen, kann dich der Versicherer nicht konkret verweisen und muss die Berufsunfähigkeitsrente weiterzahlen. Behalte das einfach im Hinterkopf.

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