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Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die konkrete Verweisung ist im Gegensatz zur abstrakten Verweisung immer noch in den Bedingungswerken der meisten aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden.
Auch wenn beide Begriffe ähnlich klingen, so handelt es sich doch um zwei völlig unterschiedliche Dinge. In diesem Experten-Artikel erfährst du, was die konkrete Verweisung ist, welche Versicherer auf diese verzichten und warum wir trotzdem finden, dass die Klausel ihre Daseinsberechtigung hat.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die konkrete Verweisung ist in fast allen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden.
- Anders als die abstrakte Verweisung ist die konkrete Verweisung jedoch nicht schlimm.
- Durch die konkrete Verweisung darf der Versicherer die Zahlung der BU-Rente trotz bestehender Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf einstellen, wenn du freiwillig eine neue Tätigkeit aufnimmst, welche u.a. der gleichen Lebensstellung entspricht.
- Zudem muss der Bruttoverdienst im neuen Beruf mindestens 70 bis 80% vom Bruttogehalt im alten Beruf betragen. Demnach regelt die konkrete Verweisung auch den Hinzuverdienst.
- Es gibt nur einen Versicherer, welcher für alle Berufe auf die konkrete Verweisung in der Erst- und Nachprüfung verzichtet. Ein paar weitere Versicherer verzichten bei bestimmten Berufen auf die konkrete Verweisung.
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Was ist die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung?
Eine so oder so ähnliche Formulierung ist in den Versicherungsbedingungen der meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden.
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person (…) eine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt.
Am besten kann die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung an einem Praxisbeispiel erklärt werden. Gehen wir mal davon aus, du bist berufsunfähig und bekommst eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung ausgezahlt. Dein Vertrag beinhaltet keine abstrakte Verweisung – also alles gut.
Abstrakte Verweisung
Abstrakte Verweisung bedeutet übrigens einfach gesagt, dass dich der Versicherer ohne deine Zustimmung an einen anderen Beruf verweisen kann, welcher deiner Lebensstellung entspricht und den du theoretisch aufgrund deiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kannst. Es spielt auch keine Rolle, ob es aktuell entsprechende Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Du bist also in deinem zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig, bekommst aber trotzdem keine BU-Rente ausgezahlt. Daher sollte jede BU-Versicherung einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten. Zum Glück ist das mittlerweile Standard.
Doch jetzt verweist dich der Versicherer nicht abstrakt, sondern konkret an einen bestimmten Beruf und stellt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ein. Wieso kann er das machen?
💡 Beispiel für die konkrete Verweisung
Relevant für die Berufsunfähigkeit ist immer dein zuletzt ausgeübter Beruf. In unserem Beispiel bist du als Büroangestellter wegen einem Burnout berufsunfähig geworden.
Nach einigen Monaten der Berufsunfähigkeit stellst du jedoch fest, dass es dir wieder besser geht. Du entdeckst eine neue Leidenschaft und beginnst eine Tätigkeit als Landschaftsgärtner.
Der Versicherer prüft in regelmäßigen Abständen, ob du noch berufsunfähig bist. Nun stellt er fest, dass du eine neue Tätigkeit ausübst, weshalb er dich unter gewissen Voraussetzungen konkret an diesen Beruf verweisen und die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente einstellen kann.
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Unter welchen Voraussetzungen gilt die konkrete Verweisung?
Es gibt zwei Voraussetzungen, damit dich der Versicherer überhaupt konkret an einen anderen Beruf verweisen kann. Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein, damit dich der Versicherer konkret verweisen kann.
- Die neue Tätigkeit entspricht dem gleichen sozialen Status, der gleichen Lebensstellung und dem gleichen Bildungslevel wie der alte Beruf.
- Der Bruttoverdienst im neuen Beruf beträgt mindestens 80% (je nach Versicherer auch 70%) vom Bruttogehalt im alten Beruf.
Bruttogehalt im alten Beruf
Beim Bruttogehalt im alten Beruf ist das Einkommen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit für die konkrete Verweisung relevant.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2019 geurteilt, dass eine Fortschreibung bzw. die Erhöhung des Ausgangseinkommens nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit nicht stattfindet.
Wenn du beispielsweise vor 10 Jahren berufsunfähig geworden bist und zuletzt 3.000 Euro brutto verdient hast, ist das auch die Ausgangsgrundlage für die konkrete Verweisung. Es spielt keine Rolle, ob du in der identischen Position, durch zum Beispiel Gehaltssteigerungen und Inflationsausgleich, mittlerweile 3.500 Euro verdienen würdest.
Ein paar Versicherer (zum Beispiel die Nürnberger Versicherung) weichen im Positiven von dieser Regelung ab.
Was passiert, wenn du den neuen Job wieder kündigst?
Wenn du den neuen Job kündigst, besteht grundsätzlich wieder Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Voraussetzung ist natürlich, dass du in deinem alten Beruf weiterhin berufsunfähig bist.
Ist die konkrete Verweisung in Ordnung?
Vorab: Es gibt nur einen Versicherer, der auch in der Nachprüfung (wenn man bereits eine BU-Rente erhält und geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Zahlung noch vorliegen) für alle Berufe auf die konkrete Verweisung verzichtet und das auch erst seit Dezember 2023.
Dieser Versicherer ist die HDI, welcher schon vorher auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung (wenn man einen BU-Leistungsantrag einreicht) verzichtet hat. So steht es in den aktuellen Bedingungen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung von Januar 2024: