Jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Doch wann gilt man eigentlich als berufsunfähig und wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Experten-Artikel. Am Ende zeigen wir dir auch noch auf, wie du die Wahrscheinlichkeit erhöhst, dass die BU-Versicherung im Leistungsfall auch zahlt.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Als berufsunfähig gilt man, wenn man über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nur noch in der Lage ist, 50% oder weniger seiner normalen Berufstätigkeit nachzukommen.
  • Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du unbedingt auf bestimmte Klauseln im Vertrag achten, welche die Anerkennung oder Leistung beeinträchtigen.
  • Um seine Berufsunfähigkeit nachzuweisen, muss diese vom Arzt festgestellt werden.
  • Ob die Berufsunfähigkeit anerkannt wird und Leistungen gezahlt werden, entscheidet im Endeffekt der Versicherer, welcher sich jedoch in den meisten Fällen an die Einschätzung des Arztes halten wird. Denn über 80% aller Anträge auf Berufsunfähigkeit werden genehmigt.

Auch im Video: Wann ist man berufsunfähig?

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Direkt Termin buchen

Der kostenlose VMK-Newsletter informiert dich jede Woche über unbekannte Stolperfallen in Versicherungsverträgen, echte Leistungsfälle der Newsletter-Abonnenten und Aktionen von Versicherern und anderen Finanzinstituten.

Gib dem Kleingedruckten keine Chance mehr!

Definition Berufsunfähigkeit

Die Definition, ob man als berufsunfähig gilt, wird grundsätzlich durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Versicherungsunternehmen müssen sich hierbei an die vorgeschriebenen Gesetze halten. Laut § 172 Abs. 2 VVG gilt:

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Entscheidend bei der Beurteilung, ob man berufsunfähig ist, sind neben der Formulierung im Gesetz vor allem die folgenden zwei Faktoren, welche zwar nicht dort geregelt sind, aber als allgemeiner Standard in den Versicherungsbedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden sind.

Dauer der Berufsunfähigkeit

Um als berufsunfähig eingestuft zu werden, muss man seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr oder nur teilweise ausüben können.

Grad der Berufsunfähigkeit

Der zweite wichtige Faktor ist der Grad der Berufsunfähigkeit, also wie viel man von seiner Tätigkeit noch ausüben kann. Mindestens 50% der Ausübung des Berufes müssen nicht mehr möglich sein und das sowohl quantitativ als auch qualitativ.

Zeitaufwand für einzelne Tätigkeiten (quantitativ)

Der Zeitaufwand ist relativ einfach darzustellen. Hier wird geprüft, wie viel Zeit du für einzelne Tätigkeiten aufbringen musst. Also beispielsweise, wie lange du im Stehen oder im Sitzen arbeitest. Dies wird dann der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkung gegenübergestellt bzw. diese als “Schablone” darüber gelegt. Kommt hier am Ende dann heraus, dass du mehr als 50% der Zeit deine Tätigkeiten nicht mehr ausüben kannst, dann wäre die Definition diesbezüglich erfüllt.

Ergebnis deiner Arbeit (qualitativ)

Beim Ergebnis der Arbeit wird die Darstellung etwas schwieriger, da nicht mehr nur der Zeitaufwand für einzelne Tätigkeiten relevant ist. So kann es sein, dass du 85% der Tätigkeiten noch ausführen könntest, aber eine einzelne Aufgabe, die nur 15% der Zeit in Anspruch nimmt, so wichtig ist, dass das Arbeitsergebnis nicht erreicht werden kann, da du genau diese Tätigkeit nicht mehr ausführen kannst.

Anders als bei Erwerbsminderungsrente bedeutet Berufsunfähigkeit also nicht, dass man nur noch eine festgelegte Anzahl an Stunden pro Tag arbeiten kann.

Wie weise ich nach, dass ich berufsunfähig bin?

Um deine Berufsunfähigkeit nachweisen zu können, musst du dir deine gesundheitliche Einschränkung von einem Arzt diagnostizieren lassen. Wichtig hierbei ist, dass die Krankheit mit dem Beruf zusammenhängt und dich in der Ausführung deiner Tätigkeit behindern muss.

In den meisten Fällen reicht die Diagnose eines einfachen Arztes aus. Bei Zweifeln von Seiten der Versicherung oder in besonderen Fällen z.B. bei chronischen Schmerzen muss eventuell ein Gutachten von einem Spezialisten erstellt werden.

Wichtig: Der Arzt diagnostiziert lediglich, ob eine und falls ja welche Form einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vorliegt. Ob die BU-Rente gezahlt wird, entscheidet am Ende der Versicherer selbst.

Dieser wird sich jedoch in den meisten Fällen an die Einschätzung des Arztes halten. Das BU-Versicherer sowieso nicht zahlen ist ein Mythos, welchen wir im verlinkten Artikel „Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?“ aufgeklärt haben.

Fingierter Prognosezeitraum

Ein Arzt kann zwar in der Regel einfach nachweisen, ob du den notwendigen Grad der Berufsunfähigkeit erreicht hast, jedoch nur schwer beurteilen, ob dies für 6 Monate und länger der Fall ist.

Dieses Problem wird gelöst über einen so genannten fingierten Prognosezeitraum. Falls du bereits 6 Monate berufsunfähig warst, geht der Versicherer davon aus, dass du auch in der Zukunft weiterhin berufsunfähig sein wirst.

In einem solchen Fall bekommst du jedoch in den ersten 6 Monaten der Berufsunfähigkeit zunächst kein Geld von der Versicherung. Diese Zeit kannst du allerdings in der Regel unkompliziert mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und/oder einer privaten Krankentagegeldversicherung überbrücken.

Deine BU-Rente bekommst du bei einem guten Tarif dann aber dennoch rückwirkend ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit ausgezahlt.

Welche Krankheiten werden anerkannt?

Neben den klassischen Erkrankungen am Bewegungsapparat wie z.B. Rheuma, Arthrose und Co. werden auch psychische Erkrankungen wie z.B. Depression oder Burnout, aber auch Unfälle oder plötzlich auftretende Krankheiten wie z.B. Krebs als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkannt.

mm ursachen bu 2024 600x600 - Wann ist man berufsunfähig? Und wie kann man es beweisen?

Ursachen für Berufsunfähigkeit 2024

Berufsunfähigkeit bedeutet nicht ein Leben im Rollstuhl

Auch wenn bei der Bebilderung des Begriffs Berufsunfähigkeit in der Regel als erstes ein Bild von einer Person im Rollstuhl auftaucht, ist dies in der Realität gar nicht mal so häufig der Fall. Denn über 70% aller Berufsunfähigkeiten entstehen durch Krankheiten.

Und auch wenn z.B. Nervenkrankheiten und Krebs schlimm sind und das Leben stark beeinflussen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass du nur noch zu Hause sitzt und nichts mehr unternehmen kannst. Deshalb solltest du eine BU-Rente immer in der Höhe abschließen, mit der du deinen bisherigen Lebensstandard halten kannst. Und das bedeutet u.a. zu reisen, Essen zu gehen und Freizeitaktivitäten zu unternehmen.

Wie lange gilt man als berufsunfähig?

Als berufsunfähig gilt man, bis man wieder in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben oder in Rente geht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir deine BU-Rente jedoch nicht zwingend bis zum Renteneintritt, sondern nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Die Laufzeit des Vertrages wird vor dem Abschluss festgelegt und kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Im Regelfall sollte das Renteneintrittsalter auch das Vertragsende sein.

Dadurch wird ein nahtloser Übergang der Berufsunfähigkeitsrente hin zur Altersrente gewährleistet. Wenn die Leistungen z.B. nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt werden, muss man die Zeit bis zum Renteneintritt mit eigenen finanziellen Mitteln überbrücken.

Bitte beachte: Wenn du Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente erhältst, zahlst du nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diesen Fakt solltest du bei der Höhe der BU-Rente unbedingt beachten, sodass du im Fall der Fälle deine private Rentenversicherung erhöhen kannst, um auch im Alter vernünftig Leben zu können.

Bei Berufsunfähigkeit nicht nur auf den Staat verlassen

Apropos Staat. Bekomme ich eigentlich Hilfe vom Staat, wenn ich berufsunfähig bin?

Zwar gibt es grundsätzlich eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente, doch diese bekommt man nur, wenn man vor dem 02.01.1961 geboren wurde. Für alle anderen gibt es nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist im Vergleich zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich schwieriger zu bekommen und ist auch vom Leistungsumfang deutlich geringer.

Um hier nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, ist es sinnvoll, sich zusätzlich privat gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern.

Unterschiede Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Arbeitsunfähigkeit

Wahrscheinlich warst du in deinem Arbeitsleben bereits ein paar Mal arbeitsunfähig. Ob mit einer Grippe im Bett oder ein verstauchter Fuß. Arbeitsunfähig bist du, wenn du temporär nicht in der Lage bist zu arbeiten. Also die klassische Krankschreibung durch einen Arzt.

Berufsunfähigkeit

Als berufsunfähig gilt man, wenn man über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nur noch in der Lage ist, 50% oder weniger seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachzukommen. Da immer dein aktueller Beruf relevant ist, spielt es unter diesem Aspekt auch keine Rolle, in welchem Beruf du die Versicherung abgeschlossen hast. Wenn du die BU-Versicherung z.B. als Büroangestellter abgeschlossen hast, nun aber als Gärtner tätig bist, ist ausschließlich der Beruf Gärtner bei Beurteilung der Berufsunfähigkeit relevant.

Erwerbsminderung

Anders als bei der Berufsunfähigkeit, wo die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt wird, wird bei der Erwerbsminderung die allgemeine Arbeitskraft berücksichtigt. Wenn man nur noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag in der Lage ist, irgendeinem Job nachzukommen, gilt man als teilweise erwerbsgemindert. Bei weniger als 3 Stunden pro Tag hat man Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Ausführliche Informationen zu den Unterschieden zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Co. findest du im verlinkten Artikel.

So erhöhst du deine Chancen, dass deine Berufsunfähigkeit anerkannt wird

Bestimmte Klauseln im Vertrag erschweren die Anerkennung der Berufsunfähigkeit, beziehungsweise mindern deine Leistung. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du unter diesem Aspekt auf diese drei Klauseln besonderen Wert legen.

Abstrakte Verweisung

Mit der Klausel der abstrakten Verweisung muss die Versicherung bei Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigen, sondern überprüft die erweiterte Arbeitskraft. Das bedeutet, dass die Versicherung schaut, ob man noch in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben, welcher aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und welcher der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Zum Glück verzichten nahezu alle aktuellen BU-Versicherungen auf diese Klausel. In alten Verträgen könnte diese Klausel jedoch noch vorhanden sein, was im Leistungsfall ein großes Problem werden kann.

Karenzzeit

Ein BU-Vertrag sollte keine Karenzzeit enthalten. Die Karenzzeit ist eine Wartezeit, ab wann nach Feststellung der Berufsunfähigkeit Leistungen gezahlt werden. Am besten sollte man sofort ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit eine BU-Rente erhalten.

Rückwirkende Leistungen

Nicht nur sollte die Leistung sofort gezahlt werden, sondern am besten auch rückwirkend. Da die Feststellung der Berufsunfähigkeit manchmal länger dauern kann, ist es wichtig, die Leistungen auch rückwirkend ab dem offiziellen Beginn der Berufsunfähigkeit zu erhalten.

Wenn du dir unsicher bist, ob diese Klauseln in deinem Vertrag vorhanden sind, kannst du deinen Vertrag in unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check überprüfen lassen.

Gesundheitsfragen richtig beantworten

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden einem im Antrag Gesundheitsfragen gestellt. Hier ist es wichtig, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Unsicherheiten sollte man sich Zeit nehmen und beim Arzt nachfragen bzw. die eigene Krankenakte von der Krankenkasse anfordern.

Risikovoranfrage

Solltest du gewisse Vorerkrankungen haben, kannst du z.B. mit Hilfe eines VMK-Experten eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Hierbei wird anonym beim Versicherer angefragt, ob der Abschluss einer BU-Versicherung trotz Vorerkrankung möglich ist. Der Vorteil hierbei ist, dass man als Versicherungsmakler bei vielen Versicherungen gleichzeitig anfragen kann, um somit das bestmögliche Angebot für den Kunden zu erhalten. Aufgrund der Anonymität werden auch keine Gesundheitsdaten beim Versicherer gespeichert.

Kostenlose & unverbindliche BU Online-Beratung

Jetzt Termin buchen

Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager