Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du im Sinne der Vertragsbedingungen berufsunfähig bist. Teil der Definition von Berufsunfähigkeit ist dabei auch der sogenannte Prognosezeitraum. Der Versicherer legt hiermit fest, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens bestehen muss, damit die BU-Rente gezahlt wird. Maßgeblich für die Einstufung ist die Prognose deiner Ärztin bzw. deines Arztes.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Kern einer jeden Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeit, die vorliegen muss, damit du einen Anspruch auf Leistungen hast. Grundsätzlich definieren alle Versicherer den Begriff ähnlich, es kann aber kleine Unterschiede geben.
  • Der Prognosezeitraum deiner BU-Versicherung ist Teil dieser Definition. Der Versicherer legt hiermit fest, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens bestehen muss, damit die BU-Rente gezahlt wird.
  • Mittlerweile liegt der Prognosezeitraum bei guten Verträgen bei 6 Monaten. Dabei handelt es sich um einen verkürzten Prognosezeitraum, da dieser im Gesetz mit „auf Dauer“ definiert ist.
  • Noch wichtiger als der verkürzte Prognosezeitraum ist der fiktive Prognosezeitraum, welcher besagt, dass man dauerhaft berufsunfähig ist, wenn man bereits 6 Monate berufsunfähig war.

Auch im Video: Prognosezeitraum BU

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Definition: Der Prognosezeitraum in der BU-Versicherung

Der Prognosezeitraum einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt an, wie lange du voraussichtlich berufsunfähig sein musst, um die Leistungen des Versicherers zu erhalten.

Eine gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit, die auch eine Angabe zum Prognosezeitraum enthält, findest du in § 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sie lautet:

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Versicherer können die Merkmale „ganz oder teilweise“ und „auf Dauer“ im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit konkretisieren. Daher findest du in den meisten Berufsunfähigkeitspolicen Formulierungen wie diese:

Berufsunfähig ist, wer aufgrund von Krankheit, einem Unfall oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, und zwar zu mindestens 50% für voraussichtlich mindestens 6 Monate.

Ärztliche Prognose notwendig: So weist du eine Berufsunfähigkeit nach

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie der Versicherer den Prognosezeitraum deiner BU-Versicherung festgelegt hat. Er hat entweder

  • die Formulierung „voraussichtlich auf Dauer“ oder
  • die Vorgabe „voraussichtlich x Monate“

verwendet. In beiden Fällen ist eine ärztliche Feststellung über deinen heutigen und eine Prognose zu deinem zukünftigen Gesundheitszustand notwendig. Der Versicherer wird die entsprechenden Dokumente mit dem Leistungsantrag oder im Nachgang anfordern. Wie umfassend die Prüfung ausfällt, hängt von der konkreten Einschränkung und ihrer Schwere ab.

Verkürzter Prognosezeitraum

In fast allen neuen guten BU-Versicherungen ist mittlerweile ein Prognosezeitraum von 6 Monaten festgelegt. Dabei handelt es sich um einen sogenannten verkürzten Prognosezeitraum, da dieser deutlich kürzer als die gesetzliche Definition „voraussichtlich auf Dauer“ ist. Die aktuelle Rechtsprechung besagt nämlich, dass „voraussichtlich auf Dauer“ ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren ist.

In alten Verträgen könnten jedoch noch Prognosezeiträume von 1,2 oder sogar 3 Jahren vorhanden sein. Eine Leistung von der Versicherung zu bekommen, ist dann natürlich deutlich schwieriger. Falls du einen solchen Vertrag hast oder dir nicht sicher bist, wie es in deinem Vertrag genau aussieht, kannst du dir gerne einen Termin zu unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check buchen.

Fakt ist aber auch, dass sich die meisten Ärzte selbst mit einer prognostizierten Berufsunfähigkeit von 6 Monaten schwertun. Daher gibt es den sogenannten fingierten Prognosezeitraum, welcher nochmal deutlich wichtiger ist.

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Der fiktive Prognosezeitraum in der BU-Versicherung

Der fiktive bzw. fingierte Prognosezeitraum deiner BU-Versicherung basiert nicht rein auf einer ärztlichen Prognose, sondern auf tatsächlichen Verhältnissen. Die meisten Versicherer legen hier fest, dass wenn du bereits 6 Monate tatsächlich berufsunfähig warst, die Berufsunfähigkeit dauerhaft bestehen wird.

Diese Fiktion erleichtert dir spätestens nach 6 Monaten die Zahlung deiner BU-Rente. Denn du musst nicht mehr aufwendig nachweisen, dass eine Berufsunfähigkeit in der Zukunft vorliegt. Auch für deine Ärztin bzw. deinen Arzt wird es einfacher, Rückfragen des Versicherers zu beantworten – denn er kann hierfür auf deinen tatsächlichen Gesundheitszustand der letzten Monate oder Jahre zurückgreifen.

Ohne den fiktiven Prognosezeitraum würde sich einerseits der erstmalige Nachweis einer Berufsunfähigkeit deutlich länger hinziehen und andererseits müsstest du regelmäßig nachweisen, dass du auch in den nächsten 6 Monaten weiterhin berufsunfähig sein wirst. Das wird jedoch in vielen Fällen kein Arzt machen, sodass du ein großes Problem hättest.

6 Monate finanziell überbrücken

Diese Regelung führt jedoch auch dazu, dass du häufig die ersten 6 Monate einer Berufsunfähigkeit finanziell überbrücken musst. In der gesetzlichen Krankenversicherung würde hier in der Regel nach 6 Wochen das Krankengeld einspringen, welches ergänzt mit einer privaten Krankentagegeldversicherung zu keinem Einkommensverlust führen würde.

In der privaten Krankenversicherung ist die Krankentagegeldversicherung nochmal wichtiger, da du ohne diese in der Übergangszeit kein Geld bekommen würdest.

Wichtig zu verstehen ist noch, dass es durchaus möglich ist, dass eine BU-Rente bereits nach z.B. 2 Monaten gezahlt wird, wenn der Arzt bestätigt, dass diese für mindestens 6 Monate andauert.

Rückwirkende Zahlung der BU-Rente

Wenn die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, egal wann, wird die Leistung bei guten Verträgen dennoch rückwirkend ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager