Ein ETF Sparplan scheint auf den ersten Blick das “Wundermittel” für die eigene private Altersvorsorge zu sein. Kostengünstig, hohe Renditemöglichkeiten und einfach umzusetzen. Aber ist dem wirklich so? Macht es eventuell sogar mehr Sinn, seine Altersvorsorge über eine smarte ETF Rentenversicherung laufen zu lassen, die die Vorteile des ETF Sparplans und die Vorteile einer Rentenversicherung vereint? Genau dies erfährst du in folgendem Blogartikel.
Alle Infos zu ETF-Sparplan oder ETF-Rentenversicherung auch im Video
Inhaltsübersicht
- Was ist ein ETF Sparplan?
- Vorteile ETF Sparplan
- Was ist eine ETF Rentenversicherung?
- Vorteile ETF Rentenversicherung
- Wichtige Kriterien für eine ETF Rentenversicherung
- Fazit – ETF Sparplan oder ETF Rentenversicherung
Was ist ein ETF Sparplan?
Ein ETF (Exchange Traded Fund) Sparplan ist im Prinzip ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines Index (z.B. DAX, Dow Jones, MSCI World) abbildet. ETFs vereinen so die Vorteile von Fonds und Aktien in einem Produkt.
Einen ETF Sparplan kann sich jeder ganz einfach einrichten. Am besten über einen Online-Broker und nicht über die Hausbank, da dort die Kosten nochmal um einiges höher sind. Mein Favoriten sind hier die comdirect und Trade Republic. Dort kannst du dir ganz einfach kostenlos und online ein Depot eröffnen.
Nach Eröffnung wählt man dann aus, wie hoch die monatliche Sparrate auf den ausgesuchten ETF sein soll. Ein sehr beliebter ETF ist hier der MSCI World. Dieser vereint die weltweit größten Unternehmen und hat deshalb in sich bereits eine breite Streuung, was das Anlagerisiko senkt.
Der ETF Sparplan ist durch die passive Anlage besonders günstig. Vor allem eben, wenn ein Online-Broker gewählt wurde. Lässt man sich dann irgendwann den Sparplan auszahlen, so fallen (nach Anrechnung des Steuerfreibetrages in Höhe von 801 €) 25% Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die realisierten Gewinne an.
Vorteile ETF Sparplan
Der größte Vorteil des ETF Sparplans liegt wohl in den niedrigen Kosten. Aber das war es dann tatsächlich auch schon gewesen. Deshalb eignet sich in meinen Augen der ETF Sparplan super für den Vermögensaufbau, aber nicht dafür, wenn das Ziel später mal eine monatlich wiederkehrende, lebenslange Rente sein soll, welche die gesetzliche Rente aufstockt. Dazu dann weiter unten mehr.
Was ist eine ETF Rentenversicherung?
Bei einer ETF Rentenversicherung handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung. Diese kann wie ein ETF Sparplan von jedem, der in Deutschland wohnt abgeschlossen werden. Eine ETF Rentenversicherung funktioniert ähnlich wie der ETF Sparplan. Allerdings mit der Besonderheit, dass sich um den ETF Sparplan noch ein “Versicherungsmantel” legt. Und dieser bringt diverse Vorteile mit sich, welche sich für Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten, Azubis und Hausfrauen/Hausmänner lohnen. Also quasi für jeden.
Vorteile ETF Rentenversicherung
ETF Rentenversicherung in der Ansparphase
In der Ansparphase gibt es nahezu keine Unterschiede zwischen ETF Sparplan und ETF Rentenversicherung. Aber einen interessanten gibt es dennoch: Kapitalumschichtungen innerhalb der privaten Rentenversicherung von einem ETF zum anderen sind nicht abgeltungssteuerpflichtig. Beim ETF Sparplan allerdings schon.
Automatisches Ablaufmanagement möglich
Oft wird vergessen, dass man sein Kapital einige Jahre vor Rentenbeginn in sichere Anlagen umschichten muss. Verpasst du dies, dann läufst du Gefahr, einen großen Teil deiner Rente zu vernichten, wenn kurz vor Rentenbeginn nochmal ein Börsen-Crash eintritt. Ein Ablaufmanagement verhindert dies. Bei richtig guten Versicherern ist dieses automatisch mit dabei und regelt die spätere Umschichtung für dich.
Bei Auszahlung treten besonders günstige Steuerregelungen in Kraft
Je nachdem, ob man sich dann die ETF Rentenversicherung auf einen Schlag oder als monatliche Rente auszahlen lässt, werden unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze angewandt.
Auszahlung der ETF Rentenversicherung als einmaliges Kapital
Lässt man sich die komplette verfügbare Summe auf einmal aus der ETF Rentenversicherung auszahlen, so ergeben sich steuerliche Vorteile – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und einer Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr müssen nur die Hälfte der erwirtschafteten Gewinne (Gesamtkapital minus eingezahlte Beiträge) mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Nehmen wir mal an, dass du später als Rentner einen Steuersatz von 24% hast, dann würde dies bedeuten, dass du nur 12% Steuer auf den Gesamtertrag zahlen müsstest. Oder anders ausgedrückt müsstest du statt z.B. 10.000 € zu 24% nur die Hälfte – also 5.000 € – zu 24% versteuern.
Das ist weniger als die Hälfe von dem was du beim reinen ETF Sparplan (25% Abgeltungssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer) zahlen müsstest. Hierbei wäre die Steuerbelastung also um einiges niedriger als beim ETF Sparplan.
Bei näherer Betrachtung fällt der Steuervorteil einer ETF Rentenversicherung ein bisschen geringer aus, da bisher die unterschiedliche Teilfreistellung nicht berücksichtigt wurde. Diese beträgt bei Aktienfonds 30% und bei Fondspolicen 15%.
Teilfreistellung bedeutet, dass von z.B. 100 € Ertrag nur 70 € bzw. 85 € versteuert werden muss. 30 € bzw. 15 € sind steuerfrei.
Unter Einbeziehung der Teilfreistellung müssen bei einer ETF Rentenversicherung nur 42,5% der Erträge mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden und bei einem ETF Sparplan fällt nur 17,5% Kapitalertragssteuer an.
Keine Vorabpauschale bei der ETF Rentenversicherung
Ein weiterer Steuervorteil einer ETF Rentenversicherung im Vergleich zu einem thesaurierenden ETF Sparplan ist, dass keine Vorabpauschale erhoben wird. Demgegenüber hat ein ETF Sparplan jedoch den Vorteil, dass es jedes Jahr einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € gibt. Das heißt, bei Einreichung eines Freistellungsauftrags sind jedes Jahr Erträge von bis zu 1.000 € steuerfrei.
Keine Kapitalertragssteuer bei Umschichtung
Wichtig ist noch zu wissen, dass bei einer ETF Rentenversicherung bei der Umschichtung von Fonds keine Kapitalertragssteuer anfällt. Wenn du z.B. während der Laufzeit dein gesamtes Kapital von Fonds A zu Fonds B umschichtest und Fonds A Erträge erwirtschaftet hat, werden diese Erträge nicht besteuert. Bei einem ETF Sparplan müsstest du bei einer Umschichtung auf die Erträge Kapitalertragssteuer zahlen.
Auszahlung der ETF Rentenversicherung als Rente
Möchtest du dir dein Kapital als monatliche Rente auszahlen, sieht die Besteuerung nochmal ein wenig anders aus. Hier ergeben sich erneut hohe steuerliche Vorteile. Die Rentenzahlungen aus der ETF Rentenversicherung sind nämlich nur mit dem so genannten Ertragsanteil zu versteuern. Nehmen wir als Beispiel den aktuellen, regulären Rentenbeginn von 67 Jahren, wären nur 17% der Erträge zu versteuern. Oft wird angenommen, dass hier dann 17% Steuern anfallen auf die Erträge. Das ist nicht der Fall. Die Steuer fällt dann auf 17% der Erträge an. Und diese 17% werden dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dies ist natürlich um einiges weniger als bei der Kapitalertragssteuer, wie es bei einem Fondsentnahmeplan beim ETF Sparplan der Fall wäre.
Wichtige Kriterien für eine ETF Rentenversicherung
Eine gute ETF Rentenversicherung sollte folgende Kriterien erfüllen:
- hoher 100% garantierter Rentenfaktor ohne Treuhänderklausel
- Besserstellung des Rentenfaktors (wenn tatsächlicher Rentenfaktor bei Rentenbeginn höher als garantierter Rentenfaktor ist)
- niedrige Kosten
- kostenloses Switchen und Shiften der Fonds/ETFs
- hohe Flexibilität (Einzahlungen, Auszahlungen, etc.)
- automatisches Ablaufmanagement vereinbaren
- Abschluss bei einem etablierten, finanzstarken Versicherer und nicht bei einem “Start-Up”
ETF Sparplan oder ETF Rentenversicherung – wer macht das Rennen?
Eine fondsgebundene Rentenversicherung (in unserem Fall eine Rentenversicherung mit ETFs) hat auf Grund des Versicherungsmantels definitiv einen höheren Kostenanteil als ein reiner ETF Sparplan. Dafür aber auch um einiges mehr an Leistungen und Absicherungen. Vor allem die steuerlich günstigere Behandlung, welche in manchen Fällen (bei der Wahl des richtigen Versicherers) die niedrigen Kosten des ETF Sparplans wieder ausgleichen kann.
Und wenn das der Fall ist, dann schlägt die Rentenversicherung den Sparplan!
Denn ein Punkt wird hier immer gerne vergessen, wenn man bei seiner Altersvorsorge auf einen reinen ETF Sparplan setzt. Versetze dich mal in die Lage, dass du jetzt 67 Jahre alt bist. Du hast ordentlich Kapital aufgebaut mit deinem ETF Sparplan. Sagen wir mal 250.000 €. Nun gehst du in Rente und willst das Kapital hernehmen, um deine monatliche gesetzliche Rente aufzustocken und versuchst einen Entnahmeplan aufzustellen.
Spätestens hier stehst du vor folgendem Problem
Welche monatliche Summe lasse ich mir denn auszahlen? 1.000 € vielleicht (Abgeltungssteuer noch gar nicht abgezogen!)? Mal schnell hochrechnen. Die 1000 € würde ich mir dann ca. 20 Jahre auszahlen lassen können. Dann ist das Kapital aufgebraucht. Blöd wäre es aber dann, wenn du immer noch am Leben bist, aber deine Kohle aufgebraucht ist. Das heißt du MUSST hier eine Hochrechnung aufstellen und quasi pokern, wie lange du leben wirst. Wenn man mich fragt, sind das keine optimalen Bedingungen für einen sorgenfreien Ruhestand. Aber genau dieser Punkt wird bei so vielen ausgeblendet oder vergessen.
Dabei ist die Lösung ganz einfach
Eine Rentenversicherung zahlt dir IMMER eine lebenslange Rente. Egal ob in der Theorie dein angespartes Kapital schon aufgebraucht ist oder nicht. Die Rentenversicherung zahlt auch noch, wenn du 150 Jahre alt werden solltest. Und wenn du dies gerade hier liest und in deinen 20-ern oder 30-ern bist, dann ist die Wahrscheinlichkeit durchaus hoch, dass du mal älter als 100 Jahre wirst. Solltest du nun festgestellt haben, dass eine ETF Rentenversicherung eigentlich ziemlich clever ist für die Altersvorsorge, dann darfst du dir gerne einen Termin zur kostenlosen Online-Beratung bei unseren Experten buchen. Wir kennen den Markt und haben die besten Anbieter für unsere Kunden herausgesucht.
Hallo Richard,
danke für dein Feedback. Zunächst einmal denke ich, dass niemand zu 100% unabhängig ist. Auch die von dir erwähnten “unabhängigen Finanzprofis” bekommen z.B. für die Vermittlung von Depots eine Provision. Oft wird Vermögensaufbau mit Altersvorsorge verwechselt. Wir von VMK finden, dass ETF-Sparpläne ein super Mittel für den Vermögensaufbau sind, jedoch eben nicht für die lebenslange, planbare Altersvorsorge für jeden. Für jeden ist hierbei wichtig, weil es ja durchaus möglich ist, auch mit ETF-Sparplänen sinnvoll Altersvorsorge zu betreiben. Eine gute Rentenversicherung beinhaltet neben den Steuervorteilen, auch ein automatisches Ablaufmanagement. Der Kunde muss sich also um nichts kümmern und erhält eine lebenslange Altersvorsorge. Und logisch, das lässt sich der Versicherer auch bezahlen. Viele Kunden wollen aber eben genau das. Nicht jeder möchte sich Gedanken um z.B. einen Entnahmeplan machen. Diese Dinge werden von vielen “unabhängigen Finanzprofis” gerne vergessen, wenn pauschal ein ETF-Sparplan für jeden empfohlen wird.
Hallo, wie kommt es dass Finanzprofis zu ETF-Sparplänen raten? Dass diese die Steuervorteile oder die Langlebigkeit nicht berücksichtigen glaube ich nicht. Wie können Sie als Finanzexperte eine ETF-Rentenversicherung sorgenfrei empfehlen während andere Finanzexperten davon abraten bzw. eher zu einem ETF-Sparplan raten? Das Problem: Sie erhalten Provision für die Vermittlung von Versicherungen. Unabhängige Finanzexperten bekommen keine Provision. Auch wenn sich das in diesem Artikel alles sehr schön liest, stoße ich hier gegen eine Verständnismauer und kann nicht ganz glauben, dass dieses “Wundermittel” ETF-Rentenversicherung so super ist . Interessant ist, dass Sie in der Einleitung den ETF-Sparplan als vermeintliches “Wundermittel” betiteln, in Ihrem Beitrag dann aber genau das gleiche mit der ETF-Rentenversicherung tun. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.