Im Alter ein entspanntes und würdevolles Leben zu führen, ist der Wunsch eines jeden Menschen. Doch ist das allein mit der gesetzlichen Rente für die meisten schon lange nicht mehr möglich. Um trotzdem eine schöne Zeit als Rentner zu erleben, gibt es die private Rentenversicherung, oder? Denn wie sinnvoll ist eine private Rentenversicherung wirklich? Und worauf sollte man dabei achten? Das und viele weitere Punkte klären wir in diesem Experten-Artikel.
Inhaltsübersicht
- Wieso brauche ich eine private Rentenversicherung oder eine andere Form der Altersvorsorge?
- Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es und welche sind sinnvoll?
- Welche Vorteile hat eine private Rentenversicherung?
- Wie hoch ist später meine Rente? (Rentenfaktor)
- Alternativen zur privaten Rentenversicherung
- Auch als Hinterbliebenenschutz kann die private Altersvorsorge sinnvoll sein
- Kündigung der privaten Rentenversicherung
- Fazit: Private Rentenversicherung sinnvoll?
Wieso brauche ich eine private Rentenversicherung oder eine andere Form der Altersvorsorge?
Das Altersvorsorge in Deutschland nicht mehr ohne Ergänzung zur gesetzlichen Rente funktioniert, ist mittlerweile den meisten Menschen klar. Weil das deutsche Rentensystem umlagefinanziert ist, was bedeutet, dass die aktuellen Beitragszahler die jetzigen Renten bezahlen und unsere Gesellschaft immer älter wird, müssen immer mehr junge Leute nachkommen, die das System finanzieren. Doch läuft es in Deutschland genau andersherum.
Laut einer Hochrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt das Rentenniveau in Deutschland im Jahr 2030 47,6%. Tendenz sinkend. Experten raten, ungefähr 80% vom letzten Nettogehalt als Rente zu haben. Die Differenz zwischen Soll- und Haben-Rente wird als Rentenlücke bezeichnet, wobei das Wort Rentenloch hierbei deutlich zutreffender ist.
Eine Ergänzung der gesetzlichen Rente ist also keine Option mehr, sondern eine Pflicht. Wenn du sogar früher in Rente gehen möchtest, ist die private Altersvorsorge nochmal wichtiger.
Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es und welche sind sinnvoll?
Schon lange gibt es nicht mehr nur eine Form der privaten Rentenversicherung, wie es früher der Fall war. Der Markt und auch die Produkte haben sich verändert und der Zeit angepasst. Doch für wen ist welche Form der privaten Rentenversicherung sinnvoll? Im Folgenden stellen wir dir 4 Formen der privaten Rentenversicherung aus der 3. Schicht der Altersvorsorge (private Vorsorge) vor.
Alte Klassik Rentenversicherung
Wer eine Rentenversicherung mit klassischem Anlagekonzept wählt, ist maximal sicherheitsorientiert. Bei der klassischen Anlage werden die Beiträge mindestens zum Garantiezins verzinst. Hierbei unterliegt der Garantiezins keinen Schwankungen, sondern bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit immer gleich.
Der Vorteil ist, dass man direkt bei Vertragsschluss weiß, welche garantierte Rente am Ende herauskommt. Auch bei der Fondsrente gibt es einen ähnlichen Mechanismus, welcher sich (garantierter) Rentenfaktor nennt. Mehr dazu später.
Doch ist die größte Stärke der „Alten Klassik“ auch die größte Schwäche. Denn der aktuelle Garantiezins ist so niedrig wie noch nie. Aktuell liegt er bei gerade einmal 0,25%. Das bedeutet, dass die Anlage mit gerade einmal mindestens 0,25% pro Jahr verzinst wird. Damit liegt man deutlich unter der durchschnittlichen Inflationsrate von ca. 2%, wodurch man Geld verlieren und keine sinnvolle Altersvorsorge betreiben würde. Deshalb bieten viele Versicherungen die „Alte Klassik“ Rentenversicherung auch gar nicht mehr an. Selbst mit den nicht garantierten Überschüssen liegt man häufig unter der durchschnittlichen Inflation.
Klassische Lebensversicherungen wie von Mama und Papa oder Oma und Opa mit 4% Garantiezins sind also Vergangenheit. Falls sich ein solches Produkt mit hoher Verzinsung noch in deinem Versicherungsportfolio befindet, solltest du es wahrscheinlich behalten. Ein Neuabschluss ist jedoch völlig sinnlos.
Neue Klassik Rentenversicherung
Die „Neue Klassik“ ist ähnlich zur „Alten Klassik“, unterscheidet sich jedoch dadurch, dass auf einen Garantiezins verzichtet wird. Dadurch können die Beiträge risikoreicher und demnach auch renditestärker angelegt werden.
Das Geld wird dennoch im Sicherungsvermögen des Versicherers angelegt, wodurch der Sicherheitsaspekt recht hoch ist, die Renditemöglichkeiten im Vergleich zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung jedoch deutlich geringer sind. Erwirtschaftete Überschüsse erfolgen als Gutschrift in das Sicherungsvermögen des Versicherers. Die laufende Verzinsung (durch Überschüsse) liegt für 2023 abgeschlossene Produkte bei 2,26%. Auch diese Zahl lässt keine Jubelsprünge zu.
In der Regel enthalten Produkte der „Neuen Klassik“ eine (100%) Beitragsgarantie und demnach auch eine Mindestrente, wobei die tatsächliche Rente im Gegensatz zur „Alten Klassik“ erst bei Rentenbeginn ermittelt wird.
Indexpolice
Indexpolicen sind eine Erweiterung der „Neuen Klassik“ Rentenversicherungen. Grundsätzlich wird das Geld auch hierbei im Sicherungsvermögen des Versicherers investiert, wodurch der Sicherheitsaspekt ebenfalls recht hoch ist. Der Kunde kann jedoch jedes Jahr entscheiden, ob die erwirtschafteten Überschüsse in einen festgelegten Index wie z.B. EUROSTOXX50, DAX oder DowJones investiert werden.
Die Aktienquoten und demnach auch die Renditechancen sind im Vergleich zu einer Fondsrente jedoch vergleichsweise gering, da nur die Überschüsse (über Optionen) investiert werden. Durch sogenannte Caps (Deckelungen) sind die Renditechancen weiter begrenzt, da hohe monatliche Renditen nur bis zum jeweiligen Cap angerechnet werden. Monate mit Verlusten werden hingegen voll auf die Gewinne angerechnet. Sollte es in einem Gesamtjahr Verluste geben, musst du diese als Kunde nicht tragen, da die Optionen durch einen Bankpartner der Versicherung abgesichert sind.
Im Vergleich zur „Neuen Klassik“ bietet die Indexpolice eine geringfügig höhere Renditemöglichkeit, jedoch auch ein etwas höheres Risiko. Beide Produkte bieten jedoch im Vergleich zur Fondsrente eine nur geringe Renditemöglichkeit. Dadurch sind die Produkte in der Regel nur für sehr risikoaverse Kunden zu empfehlen, jedoch für einen Großteil der Kunden keine sinnvolle Altersvorsorge.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung hat man die Möglichkeit, sich im Versicherungsmantel am Kapitalmarkt zu beteiligen.
Man kann selbst entscheiden, in welche ETFs, Fonds, etc. man sein Geld anlegen möchte. Die gesamten erwirtschafteten Gewinne stehen dem Kunden zu. Das bedeutet aber auch, dass, sollte die Anlage Verluste machen, man diese komplett tragen muss.
Um in der Rente trotzdem Sicherheit zu haben, bieten Versicherungen ein sogenanntes Ablaufmanagement an. Das bedeutet, dass je näher man dem Rentenbeginn kommt, das Geld in immer risikoärmere Anlage umgeschichtet wird. Sollte es beispielsweise kurz vor Rentenbeginn zu einem Börsencrash kommen, wird das keinen so großen Einfluss auf die spätere Rente nehmen.
Gerade für junge Leute, die einen langen Anlagehorizont haben, ist eine private fondsgebundene Rentenversicherung sehr sinnvoll. Entgegen der weit verbreiteten Meinung von horrenden Kosten gibt es mittlerweile Produkte mit niedrigen Effektivkosten von unter 0,7% pro Jahr. Dafür bekommt man neben dem bereits erklärten Ablaufmanagement eine lebenslange Rente, eine hohe Flexibilität und vieles mehr. In Verbindung mit dem Steuervorteil schlägt diese Form der Altersvorsorge unserer Meinung nach sogar einen ETF Sparplan.
Alle Infos zu den Unterschieden zwischen ETF Rentenversicherung und ETF Sparplan findest du im verlinkten Artikel.
Welche Vorteile hat eine private Rentenversicherung?
Volle Flexibilität, was die Beitragszahlung betrifft
Das Leben kann sich schnell ändern. Deshalb sollte sich die private Rentenversicherung auch ohne Probleme an jede Situation anpassen können. Erhöhung oder Senkung des Sparbeitrags, wenn man in eine wirtschaftlich schwierige Situation kommt oder eine Gehaltserhöhung hat, sind jederzeit möglich. Auch eine Beitragsfreistellung ist je nach Versicherer machbar, wenn man seine Beiträge z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit temporär nicht mehr bezahlen kann.
Volle Flexibilität auch während der Rente
Wer eine private Rentenversicherung hat, kann sich in der Rente aussuchen, ob er seine Rente einmalig als großen Betrag auszahlen lassen möchte oder als monatliche Rente von der Versicherung gezahlt bekommen möchte. Je nach Versicherung kann man auch eine Variante aus beiden Optionen wählen. So kann man sich z.B. zu Beginn der Rente einen Teil auszahlen lassen und eine Weltreise machen und die restliche Summe verrenten lassen.
Deutlich weniger Steuerabgaben im Vergleich zur gesetzlichen Rente und einem ETF-Sparplan
Ab 2058 wird in der gesetzlichen Rentenversicherung 100% der Rente versteuert. Bei der privaten Rentenversicherung wird die Steuerlast anders berechnet und man profitiert von einem großen Steuervorteil. Wenn man sich bei der privaten Altersvorsorge für eine monatliche Auszahlung entscheidet, wird lediglich der Ertragsanteil versteuert.
Wenn man z.B. mit 67 in Rente geht und 500 Euro Rente aus der privaten Rentenversicherung erhält, müssen lediglich 17% davon versteuert werden. Also 85 Euro. Diese werden dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Wichtig zu verstehen ist hierbei, dass nur auf die 85 Euro Steuern anfallen und nicht 85 Euro an Steuern gezahlt werden müssen.
Wenn man sich seine Rente auf einmal auszahlen lassen möchte, sieht die Besteuerung anders aus. Bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen (Laufzeit > 12 Jahre, Auszahlung ab dem vollendeten 60. bzw. 62. Lebensjahr) werden nur die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Bei der Geldanlage im Depot fällt auf die gesamten Gewinne die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% + Soli und ggf. Kirchensteuer an. Auch hier bietet die private Rentenversicherung einen Steuervorteil.
Lebenslange Rentenzahlung
Ein weiterer Grund, warum die private Rentenversicherung sinnvoll ist und einen großen Vorteil zu einem Depot hat, ist neben den Steuervorteilen eine lebenslange Rentenzahlung.
Die Rentenversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer eine sogenannte Leibrente, also eine Rentenzahlung, bis der Versicherungsnehmer verstirbt. Bei einem Depot kann hingegen nur so lange Geld gezahlt werden, wie Geld auf dem Depot ist.
Eine Rentenversicherung ist besonders dafür sinnvoll, wenn man sich gegen Langlebigkeit absichern möchte. Denn die Lebenserwartung steigt immer weiter an.
Wie hoch ist später meine Rente? (Rentenfaktor)
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Rente die Versicherung dem Versicherungsnehmer später aus seiner privaten fondsgebundenen Rentenversicherung bezahlt. Hierbei wird der Rentenfaktor mit dem Kapital aus der Versicherung verrechnet.
In der Regel gibt der Rentenfaktor an, wie hoch die gezahlte monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausfällt.
Wenn man z.B. ein Kapital von 300.000 Euro angespart hat und der Rentenfaktor bei 25 liegt, ergibt das eine Rente von 750 Euro (300.000 / 10.000 * 25).
Wichtig ist, dass der Rentenfaktor zu 100% garantiert ist und keine Treuhänderklausel enthält. Ansonsten kann die Versicherung den Rentenfaktor während der Laufzeit senken, was maßgeblich die Höhe deiner späteren Rente negativ beeinflusst.
Alternativen zur privaten Rentenversicherung
Wenn man nicht nur auf eine Vorsorgemöglichkeit setzen möchte, gibt es eine große Auswahl an Alternativen und Ergänzungen, die als private Altersvorsorge sinnvoll sein können.
Rürup Rente
Weil einem als Selbstständiger in der Regel keine oder nur eine geringe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht, ist es gerade für diese Personen wichtig, privat vorzusorgen. Eine für Selbstständige und Unternehmer sinnvolle Form der Altersvorsorge kann hierbei die Rürup Rente (auch Basisrente genannt) sein. Diese zählt u.a. neben der gesetzlichen Rentenversicherung zur 1. Schicht der Altersvorsorge (Basisvorsorge). Neben Selbstständigen ist die Rürup Rente auch für gut verdienende Angestellte sinnvoll.
Grund hierfür ist insbesondere, dass die Rürup Rente steuerlich gefördert wird. Im Jahr 2024 können maximal 27.565,20 Euro in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Zudem ist das eingezahlte Kapital insolvenzgeschützt.
Jedoch kann man nicht frühzeitig auf das Kapital zugreifen. Eine Kündigung ist ausgeschlossen. Zudem kann man das eingezahlte Kapital ausschließlich verrenten und nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Riester Rente
Die Riester Rente, welche zur 2. Schicht der Altersvorsorge gehört (staatlich geförderte Vorsorge), wird aktuell im Neugeschäft kaum noch angeboten. Das liegt u.a. daran, dass diese Form der Altersvorsorge aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine 100% Beitragsgarantie haben muss, welche für viele Versicherer mit dem aktuellen Rechnungszins nicht mehr darstellbar ist.
Dennoch gibt es noch ein paar wenige Gesellschaften, die eine Riester Rente anbieten. Insbesondere für Familien mit vielen Kindern kann eine Riester Rente als private Rentenversicherung aufgrund der hohen Zulagen immer noch sinnvoll sein.
Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ermöglicht es der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen Teil des Bruttogehaltes steuer- und sozialabgabenfrei für die Altersvorsorge zu verwenden (Entgeltumwandlung). Demnach zählt die bAV ebenfalls zur staatlich geförderten Vorsorge aus der 2. Schicht.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen.
Gerade durch die Förderung des Arbeitgebers und die Vorteile bei Steuer- und Sozialabgaben kann die bAV als zusätzliche Ergänzung zu einer privaten Altersvorsorge sinnvoll sein.
Auch als Hinterbliebenenschutz kann die private Altersvorsorge sinnvoll sein
Bei einer privaten Rentenversicherung kann man auch seine Hinterbliebenen finanziell absichern. Wichtig ist hierbei, dass man dies bei Vertragsabschluss festlegt. Sollte der Versicherungsnehmer versterben und es wurde kein Hinterbliebenenschutz vereinbart, kommen seine gesamten Einlagen regelmäßig der Versichertengemeinschaft zugute.
Hinterbliebenenschutz während der Ansparphase
Wenn der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, also vor Renteneintritt, verstirbt und ein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, gibt es drei Möglichkeiten.
Beitragsrückgewähr
Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall des Versicherungsnehmers die bisher eingezahlten Prämien zurück.
Vertragsguthaben
Diese Form der Absicherung ist bei einer Rentenversicherung in der Regel der Fall. Hier erhalten die Hinterbliebenen das zum Zeitpunkt des Todesfalls vorhandene Vertragsguthaben. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist es das aktuelle Fondsguthaben.
Todesfallsumme
Die Hinterbliebenen erhalten eine vorher vereinbarte und frei wählbare Todesfallsumme. Sollte das Vertragsguthaben höher sein als die vereinbarte Todesfallsumme, bekommen die Hinterbliebenen das Vertragsguthaben beziehungsweise Fondsguthaben ausgezahlt.
Hinterbliebenenschutz während der Auszahlungsphase
Wenn der Versicherungsnehmer in der Auszahlungsphase verstirbt, gibt es zwei mögliche Varianten des Hinterbliebenenschutzes.
Kapitalrückgewähr
Die Kapitalrückgewähr in der Auszahlungsphase funktioniert ähnlich wie das Vertragsguthaben in der Ansparphase. Es wird das verbliebene Restkapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit, welche man relativ frei wählen kann, entscheidet darüber, wie lange die Rente auch nach dem Versterben des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Wenn die Rentengarantiezeit z.B. 20 Jahre beträgt und der Versicherungsnehmer 7 Jahre nach Rentenbeginn verstirbt, bekommen die Hinterbliebenen für 13 weitere Jahre Zahlungen aus der privaten Rentenversicherung.
Kündigung der privaten Rentenversicherung
Wenn deine private Rentenversicherung zu teuer ist oder zu wenig Gewinne erwirtschaftet, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Statt einer Kündigung kann man seine Beiträge reduzieren oder bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung auch die Auswahl der Fonds ändern.
Wenn du keine weiteren Beiträge mehr in deine Rentenversicherung einzahlen möchtest, aber deine Rentenversicherung nicht kündigen möchtest, weil diese bereits lange besteht, kannst du sie auch beitragsfrei stellen. Dadurch werden keine weiteren Beiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt, der Vertrag besteht trotzdem weiter und die Rente wird anhand der bisher eingezahlten Beiträge neu berechnet.
Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll sein kann, seine private Rentenversicherung zu kündigen bzw. zu wechseln. Doch sollte die Kündigung bzw. der Wechsel auch gut durchdacht sein. Wenn man bereits eine private Rentenversicherung hat und sich unsicher ist, ob diese auch sinnvoll ist, kann man diese in unserem kostenlosen & unverbindlichen Renten-Check auf Herz und Nieren prüfen lassen.