Startseite » Rente » Rentengarantiezeit bei privaten Rentenversicherungen
Den Begriff Rentengarantiezeit hört man, wenn man sich genauer mit einer privaten Rentenversicherung beschäftigt. Sie ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen dir und dem Versicherer. Wie der Name bereits sagt, besteht ihr Zweck darin, eine Rentenzahlung für eine gewisse Zeit zu garantieren. Allerdings nicht so, wie es die meisten Menschen auf den ersten Blick denken. Sie bezieht sich nämlich nicht auf den Versicherungsnehmer selbst und seine Rentenzahlungen, sondern vielmehr auf seine Hinterbliebenen.
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Wie das Kapitalwahlrecht oder eine Beitragsrückgewähr ist auch die Rentengarantiezeit ein Baustein, den du in deine private Rentenversicherung integrieren kannst. Im Gegensatz zu den erstgenannten Bausteinen führt der Einschluss einer Rentengarantiezeit in der Regel zu einem Mehrbeitrag.
Eine Rentengarantiezeit kann nicht nur in eine fondsgebundene Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch in eine Rürup Rente oder Riester Rente eingebaut werden.
Mit ihr wird quasi sichergestellt, dass es für eine bestimmte festgelegte Zeit und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer noch lebt oder nicht, zu einer Rentenzahlung kommt.
Und hier muss man nun genau lesen.
Die Rentengarantiezeit hat keinen Einfluss darauf, wie du als Versicherungsnehmer die Rente bekommst. Du bekommst als Versicherungsnehmer die Rente immer so lange wie du lebst.
Wenn zum Beispiel eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart wurde, dann bedeutet dies nicht, dass du deine Rente später mal nur maximal 15 Jahre bekommst. Leider wird das aber sehr oft so verstanden. Deine Rentenzahlungen als Versicherungsnehmer bekommst du immer lebenslang.
Aber, wenn du nun als Versicherungsnehmer versterben solltest, dann kann ja theoretisch erstmal keine Rente ausgezahlt werden.
Und genau hier setzt die Rentengarantiezeit an. Anhand zweier Beispiele wird das nochmal deutlicher:
Fondsgebundene Rentenversicherung, vereinbarte Rentengarantiezeit 15 Jahre.
Rentenbeginn: 67 Jahre
Der Versicherungsnehmer stirbt 2 Jahre nach Beginn der Rentenzahlung. Da 15 Jahre als Rentengarantiezeit vereinbart wurden, wird die Rente nun noch 13 weitere Jahre an die im Vertrag festgelegten Hinterbliebenen ausgezahlt.
Fondsgebundene Rentenversicherung, vereinbarte Rentengarantiezeit 15 Jahre.
Rentenbeginn: 67 Jahre
Der Versicherungsnehmer stirbt vor Rentenbeginn (zum Beispiel mit 65). In diesem Fall werden dann, je nach getroffener Vereinbarung, zum Beispiel die gezahlten Beiträge inkl. Überschüsse (Beitragsrückgewähr) an die Hinterbliebenen ausgezahlt oder es wird das erreichte Fondsguthaben ausgeschüttet. Die Beitragsrückgewähr hat nichts mit der Rentengarantiezeit zu tun.
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Wie in den Beispielen deutlich gemacht, greift die Rentengarantiezeit nur in der Rentenphase und stellt eine weiterlaufende Auszahlung der Rente zum Beispiel an den Ehegatten dar.
Die Dauer kann individuell und abhängig vom Versicherer bestimmt werden. Gängig sind zwischen 10 und 25 Jahren. Es gibt Versicherer, die maximal 10 Jahre anbieten, aber auch Anbieter, bei denen über 30 Jahre möglich sind.
Wichtiger Hinweis: In der Regel sinkt bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung (zum Beispiel ETF Rentenversicherung) der Rentenfaktor, je länger man die Rentengarantiezeit wählt.
Möchte man also „egoistisch“ handeln und legt keinen Wert auf eine Hinterbliebenenversorgung, dann sollte man nur eine geringe oder keine Rentengarantiezeit vereinbaren.
Sollte man jedoch seine Hinterbliebenen noch besser absichern wollen, also zum Beispiel auch bei einem Tod vor Rentenbeginn, muss man eine Hinterbliebenenrente einschließen. Hier wird nicht das vorhandene Kapital ausgezahlt (Beitragsrückgewähr), sondern es erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung an die Hinterbliebenen.
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Die Rentengarantiezeit ist eine Form des Hinterbliebenenschutzes bei Rentenversicherungen.
Sie hat allerdings keinen Einfluss darauf, wie lange du als Versicherungsnehmer die Rente ausgezahlt bekommst. Deine Rente bekommst du immer lebenslang ausgezahlt.
Deine Hinterbliebenen bekommen bei deinem Tod in der Rentenphase die Rente dann längstens für die vereinbarte Rentengarantiezeit ausgezahlt, abzüglich der Jahre, in welchen du die Rente bereits bezogen hast.
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