
Startseite » Rente » Rentengarantiezeit bei privaten Rentenversicherungen
Den Begriff Rentengarantiezeit hört man, wenn man sich genauer mit einer privaten Rentenversicherung beschäftigt. Sie ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen dir und dem Versicherer. Wie der Name bereits sagt, besteht ihr Zweck darin, eine Rentenzahlung für eine gewisse Zeit zu garantieren. Allerdings nicht so, wie es die meisten Menschen auf den ersten Blick denken. Sie bezieht sich nämlich nicht auf den Versicherungsnehmer selbst und seine Rentenzahlungen, sondern vielmehr auf seine Hinterbliebenen. Es handelt sich bei der Rentengarantiezeit quasi um eine Vererbung deiner Rente.
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Wie das Kapitalwahlrecht oder eine Beitragsrückgewähr ist auch die Rentengarantiezeit ein Baustein, den du in deine private Rentenversicherung integrieren kannst. Im Gegensatz zu den erstgenannten Bausteinen führt der Einschluss einer Rentengarantiezeit in der Regel zu einem Mehrbeitrag.
Mit der Rentengarantiezeit wird quasi sichergestellt, dass es für eine bestimmte festgelegte Zeit und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer noch lebt oder nicht, zu einer Rentenzahlung kommt.
Und hier muss man nun genau lesen.
Die Rentengarantiezeit hat keinen Einfluss darauf, wie du als Versicherungsnehmer die Rente bekommst. Du bekommst als Versicherungsnehmer die Rente immer so lange wie du lebst.
Wenn zum Beispiel eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart wurde, dann bedeutet dies nicht, dass du deine Rente später mal nur maximal 10 Jahre bekommst. Leider wird das aber sehr oft so verstanden. Deine Rentenzahlungen als Versicherungsnehmer bekommst du immer lebenslang.
Aber, wenn du nun als Versicherungsnehmer versterben solltest, dann kann ja theoretisch erstmal keine Rente ausgezahlt werden.
Und genau hier setzt die Rentengarantiezeit an. Anhand zweier Beispiele wird das nochmal deutlicher.
Fondsgebundene Rentenversicherung, vereinbarte Rentengarantiezeit 15 Jahre.
Rentenbeginn: 67 Jahre
Der Versicherungsnehmer stirbt 2 Jahre nach Beginn der Rentenzahlung. Da 15 Jahre als Rentengarantiezeit vereinbart wurden, wird die Rente nun noch 13 weitere Jahre an die im Vertrag festgelegten Hinterbliebenen ausgezahlt.
Sollte der Versicherungsnehmer jedoch mit 83 Jahren versterben, greift die Rentengarantiezeit nicht mehr, da bereits mehr als 15 Jahre seit Rentenbeginn vergangen sind. Die Rentengarantiezeit startet also mit dem Rentenbeginn und nicht erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers.
Fondsgebundene Rentenversicherung, vereinbarte Rentengarantiezeit 15 Jahre.
Rentenbeginn: 67 Jahre
Der Versicherungsnehmer stirbt vor Rentenbeginn (zum Beispiel mit 65). In diesem Fall werden dann, je nach getroffener Vereinbarung, zum Beispiel die gezahlten Beiträge inkl. Überschüsse (Beitragsrückgewähr) an die Hinterbliebenen ausgezahlt oder es wird das erreichte Fondsguthaben ausgeschüttet. Die Beitragsrückgewähr hat nichts mit der Rentengarantiezeit zu tun.
Eine Rentengarantiezeit kann nicht nur in eine fondsgebundene Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch in eine Riester Rente, Rürup Rente/Basisrente oder betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingebaut werden.
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Wie in den Beispielen deutlich gemacht, greift die Rentengarantiezeit nur in der Rentenphase und stellt eine weiterlaufende Auszahlung der Rente zum Beispiel an den Ehegatten dar. Sollte keine Person im Vertrag festgelegt worden sein, geht die Rente in die reguläre Erbfolge.
Die Dauer kann individuell und abhängig vom Versicherer bestimmt werden. Gängig sind zwischen 10 und 25 Jahren. Es gibt Versicherer, die maximal 10 Jahre anbieten, aber auch Anbieter, bei denen über 30 Jahre oder gar eine unbegrenzte Rentengarantiezeit möglich sind.
Wichtiger Hinweis: In der Regel sinkt bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung (zum Beispiel ETF Rentenversicherung) der Rentenfaktor, je länger man die Rentengarantiezeit wählt. Eine kurze Rentengarantiezeit hat hierbei kaum einen Einfluss auf die Rentenhöhe, wohingegen du bei einer langen Rentengarantiezeit schon mit einer merklichen Rentenkürzung rechnen musst (zum Beispiel ca. 5% bei einer Rentengarantiezeit von 25 Jahren im Vergleich zu keiner Rentengarantiezeit).
Möchte man also „egoistisch“ handeln und legt keinen Wert auf eine Hinterbliebenenversorgung, dann sollte man nur eine geringe oder keine Rentengarantiezeit vereinbaren. Wenn eine andere Person jedoch wirtschaftlich von einem abhängig ist (zum Beispiel die Ehefrau aufgrund einer deutlich geringeren Rente), ist die Rentengarantiezeit ein Must-have. Ohne eine Rentengarantiezeit kann die Witwe den bisherigen Lebensstandard möglicherweise nicht mehr halten.
Sollte man jedoch seine Hinterbliebenen noch besser absichern wollen, also zum Beispiel auch bei einem Tod vor Rentenbeginn, muss man eine Hinterbliebenenrente einschließen. Hier wird nicht das vorhandene Kapital ausgezahlt (Beitragsrückgewähr), sondern es erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung an die Hinterbliebenen.
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Die Dauer der Rentengarantiezeit lässt sich in der Regel relativ flexibel gestalten. Möglich ist alles – vom vollständigen Verzicht auf eine Garantiezeit bis hin zur lebenslangen Rentengarantie, wobei Letzteres nur von wenigen Anbietern angeboten wird.
Bei den meisten Versicherungen erfolgt die Auswahl in 5-Jahres-Schritten, sodass übliche Optionen eine Rentengarantiezeit von 0, 5, 10, 15, 20, 25 oder sogar 30 Jahren umfassen.
Welche Rentengarantiezeit die beste Wahl ist, lässt sich pauschal nicht sagen – das hängt stark von den persönlichen Zielen und familiären Umständen ab. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen:
Spielt das Thema Vererbung keine oder nur eine untergeordnete Rolle, ist es oft sinnvoll, eine kürzere oder gar keine Rentengarantiezeit zu wählen. Der Vorteil: Die monatliche Rente fällt dadurch höher aus, da keine zusätzliche Absicherung für Hinterbliebene einkalkuliert werden muss.
Ist hingegen die Absicherung von Angehörigen wichtig, etwa für Partner oder Kinder, empfiehlt sich eine lange Rentengarantiezeit. Damit wird sichergestellt, dass im Todesfall während der Garantiezeit die Rente weitergezahlt wird. Dafür muss man allerdings eine etwas niedrigere monatliche Rente in Kauf nehmen.
Letztlich sollte die Entscheidung zur Rentengarantiezeit immer unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation, familiären Verantwortung und finanziellen Ziele getroffen werden.
Obwohl Altersvorsorgeverträge in der Regel viele Jahre vor dem tatsächlichen Rentenbeginn abgeschlossen werden, ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oft noch nicht absehbar, wer später möglicherweise wirtschaftlich von den eigenen Renteneinkünften abhängig ist.
Gerade deshalb bieten die meisten Versicherer die Option, die Rentengarantiezeit nachträglich anzupassen, um die Absicherung flexibel an die individuelle Lebenssituation kurz vor Rentenbeginn anpassen zu können.
Die Möglichkeit zur Änderung besteht in der Regel bis kurz vor dem Renteneintritt, wobei die konkreten Fristen und Bedingungen je nach Anbieter variieren. Im Bedingungswerk könnte eine entsprechende Formulierung zum Beispiel lauten:
Die Festlegung oder Änderung der Rentengarantiezeit ist bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn möglich.
Diese Flexibilität ist besonders dann sinnvoll, wenn sich familiäre Verhältnisse, finanzielle Verpflichtungen oder die allgemeine Lebensplanung im Laufe der Jahre ändern – zum Beispiel durch Heirat, Kinder, Pflegeverantwortung oder auch eine veränderte Erbsituation.
Die Rentengarantiezeit ist eine Form des Hinterbliebenenschutzes bei Rentenversicherungen.
Sie hat allerdings keinen Einfluss darauf, wie lange du als Versicherungsnehmer die Rente ausgezahlt bekommst. Deine Rente bekommst du immer lebenslang ausgezahlt.
Deine Hinterbliebenen bekommen bei deinem Tod in der Rentenphase die Rente dann längstens für die vereinbarte Rentengarantiezeit ausgezahlt, abzüglich der Jahre, in welchen du die Rente bereits bezogen hast.
Wenn du noch auf der Suche nach der passenden privaten Rentenversicherung für dich bist, dann kannst du dir hier ganz einfach einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen.
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