Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, sind Versicherungen nicht gerade das Erste, woran man denkt. Doch es ist gerade deshalb wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen, damit die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit zumindest finanziell gut abgesichert sind. In diesem Experten-Artikel möchten wir dir aufzeigen, welche Leistungen die gesetzliche und private Rentenversicherung (u.a. Riester, Rürup und bAV) beim Hinterbliebenenschutz bieten, worauf man achten muss und welche Möglichkeiten es gibt, seine Verträge möglichst sinnvoll für die Hinterbliebenen zu gestalten.
Inhaltsübersicht
- Was passiert eigentlich im Todesfall mit meiner Altersvorsorge?
- Hinterbliebenenschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Hinterbliebenenschutz bei privaten Rentenversicherungen
- Besonderheiten beim Hinterbliebenenschutz bei der Riester Rente
- Besonderheiten beim Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente/Basisrente
- Fazit zum Hinterbliebenenschutz
Was passiert eigentlich im Todesfall mit meiner Altersvorsorge?
Hierbei ist zunächst wichtig zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Rentenversicherungen wie z.B. Riester Rente, Rürup Rente/Basisrente, betriebliche Altersvorsorge (bAV), fondsgebundene Rentenversicherung oder klassische Lebensversicherung.
Auch bei den einzelnen privaten Rentenversicherungen gibt es Unterschiede beim Hinterbliebenenschutz.
Hinterbliebenenschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Verstorbene bereits eine bestimmte Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also versichert war.
Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt und beträgt 5 Jahre. Zur Wartezeit zählen u.a. Beiträge aus einer Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder freiwillig gezahlte Beiträge.
Ausnahmen: Sollte der Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil z.B. bei einem Arbeitsunfall ums Leben kommen, ist keine vorherige Wartezeit nötig.
Beim Hinterbliebenenschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich zwischen Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente unterschieden.
Witwen- bzw. Witwerrente
Wie es der Name schon sagt, wird diese Rente an die Witwe bzw. den Witwer gezahlt, wenn der Ehe-/Lebenspartner verstirbt. Hierbei gibt es 2 Varianten, die kleine und die große Witwenrente.
Kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn man:
- jünger als 47 Jahre ist,
- nicht erwerbsgemindert ist und
- keine Kinder erzieht.
Die kleine Witwenrente wird für maximal 2 Jahre gezahlt und beträgt 25% der Rentenleistung des verstorbenen Ehe-/Lebenspartners.
Ausnahme: Sollte man vor 2002 geheiratet haben und einer der Ehe-/Lebenspartner vor dem 2. Januar 1962 geboren sein, bekommt man die kleine Witwenrente unbegrenzt.
Große Witwenrente
Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn man entweder:
- 47 Jahre oder älter ist,
- erwerbsgemindert ist,
- die eigenen Kinder oder die Kinder des Ehepartners erzieht, solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind oder,
- das über 18-jährige Kind behindert ist und nicht für sich sorgen kann.
Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt und beträgt grundsätzlich 55% der Rentenleistung des verstorbenen Ehe-/Lebenspartners.
Ausnahme: Sollte man vor 2002 geheiratet haben und einer der Ehe-/Lebenspartner vor dem 2. Januar 1962 geboren sein, erhöht sich die Rentenleistung auf 60%.
Sonderzahlung “Sterbevierteljahr”
In den ersten 3 Monaten erhält der Ehe-/Lebenspartner 100% der Rentenleistung des Verstorbenen. Diese Sonderzahlung wird “Sterbevierteljahr” genannt und soll der Witwe bzw. dem Witwer dabei helfen, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Waisenrente
Auch bei der Waisenrente steckt die Leistung im Namen. Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen der Halbwaisenrente (ein Elternteil ist verstorben) und der Vollwaisenrente (beide Elternteile sind verstorben).
Wer hat Anspruch auf Waisenrente?
Einen Anspruch auf Waisenrente haben:
- leibliche und adoptierte Kinder
- Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben
- Enkel und Geschwister, die vom Verstorbenen betreut wurden oder im Haushalt gelebt haben
Wie hoch ist die Waisenrente?
Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Die Vollwaisenrente beträgt 20% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Bei der Vollwaisenrente wird ausschließlich die Rente eines Elternteils zur Berechnung herangezogen. Die Höhe berechnet sich über das Elternteil mit den höheren Ansprüchen.
Bis wann wird die Waisenrente gezahlt?
Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, unter Ausnahmen auch bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, solange der Waise:
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- einen Freiwilligendienst leistet,
- eine Behinderung hat und nicht alleine für sich sorgen kann oder
- sich in der Übergangszeit (höchstens 4 Monate) zwischen zwei Ausbildungen oder Freiwilligendienst und Ausbildungsbeginn befindet.
Ausführliche Informationen zur Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente findest du auf der Website der deutschen Rentenversicherung.
Da wir nun geklärt haben, welchen Hinterbliebenenschutz die deutsche Rentenversicherung im Todesfall erbringt, schauen wir uns den Hinterbliebenenschutz in der privaten Altersvorsorge mal genauer an.
Hinterbliebenenschutz bei privaten Rentenversicherungen
Zunächst einmal müssen wir klären, was im Todesfall des Versicherungsnehmers erledigt werden muss. Im Todesfall musst du den Versicherer über den Tod des Versicherungsnehmers informieren und diesem die Sterbeurkunde und den Original-Versicherungsschein vorlegen.
Bitte mache vorher unbedingt eine Kopie des Versicherungsscheins. Noch wichtiger ist es, die Meldefrist der Versicherung zu beachten. Bei der Unfall- und Risikolebensversicherung liegt diese in der Regel bei 2 Tagen, damit eventuelle Obduktionen vom Versicherer durchgeführt werden können. Bei Rentenversicherungen ist die Meldefrist in der Regel länger.
Wer hat überhaupt Ansprüche?
Versicherungsnehmer
Er schließt den Vertrag ab, zahlt die Beiträge an die Versicherung und kann Änderungen am Vertrag vornehmen. Bei einer privaten Rentenversicherung ist der Versicherungsnehmer in der Regel auch die versicherte Person, d.h. die Rentenzahlungen erfolgen an ihn. Theoretisch ist es auch möglich, dass die versicherte Person jemand anderes ist. Zur Einfachheit halber gehen wir jedoch vom Regelfall aus, sodass Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind.
Bezugsberechtigte Person
Die bezugsberechtigte Person ist die Person, welcher die Versicherungsleistung beim Tod des Versicherungsnehmers erhält. Neben einer einzelnen Person ist auch ein Personenkreis möglich. Die Person/en und die Höhe der Bezüge (bei Personenkreis) kann der Versicherungsnehmer hierbei auch nachträglich erweitern oder kürzen. Wird vorher keine bezugsberechtigte Person festgelegt, fallen die Versicherungsleistungen in der Regel in den Nachlass des Verstorbenen.
Hinterbliebenenschutz in der Ansparphase
Bei privaten Rentenversicherungen ist grundzusätzlich zu unterscheiden, ob sich der Versicherungsnehmer noch in der Ansparphase, also vor Rentenbeginn oder bereits in der Auszahlungsphase, also bereits im Ruhestand befindet.
Sollte der Versicherungsnehmer während der Ansparphase versterben, gibt es 3 Möglichkeiten, welche Leistungen die Hinterbliebenen erhalten können.
Beitragsrückgewähr
Bei der Beitragsrückgewähr bekommen die Hinterbliebenen alle vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge wieder zurück.
Vertragsguthaben
Im Falle des Vertragsguthabens bekommen die Hinterbliebenen das Vertragsguthaben ausgezahlt. Mögliche Gewinne, aber auch Verluste, wenn z.B. eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen wurde, werden ebenfalls ausgezahlt.
Todesfallsumme
Zusätzlich kann man in seinen Altersvorsorgevertrag eine Todesfallsumme einbauen lassen. Dadurch erhalten die Hinterbliebenen das Vertragsguthaben, mindestens jedoch die vereinbarte Todesfallsumme, falls das Vertragsguthaben geringer ausfällt.
Hinterbliebenenschutz in der Auszahlungsphase
Sollte der Versicherungsnehmer, nachdem die Versicherung bereits Rentenzahlungen getätigt hat, versterben und es wurde kein Todesfallschutz vereinbart, fällt das restliche Kapital an die Versicherung. Deshalb: Achte bitte unbedingt darauf, einen Todesfallschutz in den Vertrag mit einzubauen. Aber welche Möglichkeiten des Todesfallschutz gibt es?
Kapitalrückgewähr
In diesem Fall wird das Restkapital des Vertrages an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Rentengarantiezeit
Der bekannteste Hinterbliebenenschutz in der Auszahlungsphase ist die Rentengarantiezeit. Diese garantiert den Hinterbliebenen, dass die Rentenleistungen des Versicherungsnehmers bei dessen Tod über einen vorher festgelegten Zeitraum weitergezahlt werden.
Bei Rentenbeginn 67 und einer vereinbarten Rentengarantiezeit von 15 Jahren wird die Rente bei Tod des Versicherungsnehmers in der Auszahlungsphase bis zum 82. Lebensjahr an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Sollte der Versicherungsnehmer z.B. mit 83 Jahren versterben, erfolgt bei einer Rentengarantiezeit von 15 Jahren keine Leistung an die Hinterbliebenen.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Rentengarantiezeit nur bei Tod des Versicherungsnehmers relevant ist. Eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung wird grundsätzlich lebenslang gezahlt.
Zudem greift die Rentengarantiezeit nur bei Tod des Versicherungsnehmers in der Auszahlungsphase. Sollte dieser bereits in der Ansparphase versterben, gibt es nur die folgende Möglichkeit, damit eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen erfolgt.
Hinterbliebenenschutz unabhängig von Anspar- oder Auszahlungsphase
Mit dem vergleichsweise seltenen Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente erfolgt auch eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer in der Ansparphase versterben sollte.
Die Rentenzahlung an die Hinterbliebenen erfolgt ab dem im Vertrag festgelegten Rentenbeginn oder aber auch direkt nach dem Tod des Versicherungsnehmers (wie beim gesetzlichen Hinterbliebenenschutz).
Teilweise ist es sogar möglich, dass trotz fehlender Beitragszahlung, die Rentenzahlung an die Hinterbliebenen in der Höhe erfolgt, als wenn bis zum Rentenbeginn Beiträge gezahlt worden wären. Häufiger wird jedoch eine neue Rente anhand der bisherigen Einzahlungen berechnet. Eine weitere Möglichkeit ist, dass bei Vertragsabschluss eine festgelegte Summe als Hinterbliebenenrente vereinbart wird.
Hinterbliebenenschutz kostet Geld
Wichtig zu wissen ist, dass fast alle Formen des Hinterbliebenenschutzes die Kosten der privaten Rentenversicherung erhöhen und demnach im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch ausdrücklich mitversichert werden müssen. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Formen für viele Personen um sinnvolle Zusatzleistungen.
Unterschiede bei den verschiedenen Produkten
Abschließend muss noch beachtet werden, dass es Unterschiede beim Hinterbliebenenschutz der einzelnen Rentenversicherungsprodukte gibt. Wo es bei der klassischen Lebensversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung (z.B. ETF Rentenversicherung) in der Regel maximale Flexibilität beim Hinterbliebenenschutz gibt und häufig eine Beitragsrückgewähr bereits automatisch enthalten ist, müssen insbesondere bei der Riester Rente und der Rürup Rente einige Besonderheiten beachtet werden.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hingegen hängt vieles vom Durchführungsweg und auch vom Rahmenvertrag ab, welchen der Arbeitgeber mit der jeweiligen Versicherung geschlossen hat, weshalb allgemeine Aussagen über die Möglichkeiten des Hinterbliebenenschutzes schwierig sind.
Besonderheiten beim Hinterbliebenenschutz bei der Riester Rente
Wenn der Versicherungsnehmer über eine Riester Rente verfügt, gilt es auch hier zu unterscheiden, ob er während der Anspar- oder während der Auszahlungsphase verstorben ist.
Tod während der Ansparphase
Übertragung
Wenn die bezugsberechtigte Person der Ehe-/Lebenspartner ist, kann das Vertragsguthaben der Riester Rente auf einen Riester-Vertrag des Ehe-/Lebenspartners übertragen werden. Dieser Vertrag kann vom Ehe-/Lebenspartner auch nachträglich abgeschlossen werden, sollte beim Tod noch kein Riester-Vertrag bestehen. Eine Übertragung an die Kinder ist nicht möglich.
Kapitalauszahlung
Wenn man sich gegen eine Übertragung des Kapitals auf einen anderen Riester-Vertrag entscheidet, kann man sich das Kapital auszahlen lassen. Bitte beachte: Bei einer Auszahlung müssen vom Versicherungsnehmer erhaltene staatliche Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Eine Rückzahlung der staatlichen Förderungen und Steuervorteile kann jedoch z.B. mit dem Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente verhindert werden.
Tod während der Auszahlungsphase
Restübertragung
Der Ehe-/Lebenspartner kann sich das Restkapital oder ausstehende Renten ohne Rückzahlung der staatlichen Förderung auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. Bei Kindern ist das wie bei der Übertragung bei Tod während der Ansparphase jedoch nicht möglich.
Rentengarantiezeit
Wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, zahlt die Riester Rente, genau wie z.B. bei der fondsgebundenen Rentenversicherung, der bezugsberechtigten Person die Rente über den vereinbarten Zeitraum hinaus aus. Bitte beachte: Auch bei der Weiterzahlung müssen vorher erhaltene staatliche Förderungen und Steuervorteile des Versicherungsnehmers anteilig zurückgezahlt werden.
Besonderheiten beim Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente/Basisrente
Für die Rürup Rente sieht es etwas schlechter aus. Aufgrund der hohen steuerlichen Vorteile schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Rürup Rente grundsätzlich nicht vererbbar oder übertragbar ist. Das bedeutet, wenn der Versicherungsnehmer in der Ansparphase verstirbt, gehen die Hinterbliebenen leer aus und das Geld fließt an die Versicherung.
Obwohl die Versicherungsbedingungen der Rürup Rente in der Regel keine Leistungen an die Hinterbliebenen vorsehen, bieten viele Versicherer die genannten Möglichkeiten des Hinterbliebenenschutzes wie z.B. Beitragsrückgewähr, Rentengarantiezeit und Hinterbliebenenrente als Zusatzbausteine (in der Regel steuerlich nicht gefördert) an. Hierbei können jedoch anders als z.B. bei der fondsgebundenen Rentenversicherung nur der Ehe-/Lebenspartner oder die Kinder als bezugsberechtigte Personen gewählt werden.
Daher gilt es insbesondere bei der Rürup Rente genau auf den Hinterbliebenenschutz zu achten.
Fazit zum Hinterbliebenenschutz
Natürlich wünschen wir dir ein langes und erfülltes Leben. Doch gerade, wenn man früher versterben sollte, ist es wichtig, dass die Hinterbliebenen keinem finanziellen Risiko ausgesetzt sind.
Jedoch ist es schwer beim Thema Hinterbliebenenschutz eine pauschale Aussage zu treffen, da jede Lebenssituation anders ist und andere Hinterbliebenenvorsorge erfordert. Daher solltest du dich am besten unabhängig von einem Experten beraten lassen.
Wenn du bereits über einen Vertrag verfügst, kannst du gerne in unserem kostenlosen & unverbindlichen Renten-Check nachprüfen lassen ob, und wenn ja, über welchen Hinterbliebenenschutz dein Vertrag verfügt.