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Hinterbliebenenschutz Rentenversicherung – Riester, Rürup, bAV
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, sind Versicherungen nicht gerade das Erste, woran man denkt. Doch es ist gerade deshalb wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen, damit die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit zumindest finanziell gut abgesichert sind. In diesem Experten-Artikel möchten wir dir aufzeigen, welche Leistungen die gesetzliche und private Rentenversicherung (u.a. Riester, Rürup und bAV) beim Hinterbliebenenschutz bieten, worauf man achten muss und welche Möglichkeiten es gibt, seine Verträge möglichst sinnvoll für die Hinterbliebenen zu gestalten.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Der gesetzliche Hinterbliebenenschutz in Form einer Witwen- bzw. Witwerrente oder Waisenrente ist grundsätzlich erst nach 5 Jahren Wartezeit verfügbar (Ausnahmen: zum Beispiel Tod durch Arbeitsunfall).
- Bei privaten Rentenversicherungen erhält die bezugsberechtigte Person bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase in der Regel zumindest die eingezahlten Beiträge zurück (Beitragsrückgewähr).
- Bei Tod des Versicherungsnehmers in der Auszahlungsphase erfolgt grundsätzlich keine Leistung an die Hinterbliebenen, außer es ist eine Rentengarantiezeit vereinbart.
- Mit einer Hinterbliebenenrente kann auch bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen erfolgen.
- Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Hinterbliebenenschutz bei privaten Rentenversicherungen in der Regel nicht automatisch mit dabei, sondern muss zusätzlich mitversichert werden.
- Bei der Riester Rente und der Rürup Rente/Basisrente gibt es Besonderheiten beim Hinterbliebenenschutz.
- Was passiert eigentlich im Todesfall mit meiner Altersvorsorge?
- Hinterbliebenenschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Hinterbliebenenschutz bei privaten Rentenversicherungen
- Besonderheiten beim Hinterbliebenenschutz bei der Riester Rente
- Besonderheiten beim Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente/Basisrente
- Fazit zum Hinterbliebenenschutz
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Was passiert eigentlich im Todesfall mit meiner Altersvorsorge?
Hierbei ist zunächst wichtig zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Rentenversicherungen wie zum Beispiel Riester Rente, Rürup Rente/Basisrente, betriebliche Altersvorsorge (bAV), fondsgebundene Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung oder klassische Lebensversicherung.
Auch bei den einzelnen privaten Rentenversicherungen gibt es Unterschiede beim Hinterbliebenenschutz.
Hinterbliebenenschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Verstorbene bereits eine bestimmte Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also versichert war.
Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt und beträgt 5 Jahre. Zur Wartezeit zählen u.a. Beiträge aus einer Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder freiwillig gezahlte Beiträge.
💡 Ausnahmen: Sollte der Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall ums Leben kommen, ist keine vorherige Wartezeit nötig.
Beim Hinterbliebenenschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich zwischen Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente unterschieden.
Witwen- bzw. Witwerrente
Wie es der Name schon sagt, wird diese Rente an die Witwe bzw. den Witwer gezahlt, wenn der Ehe-/Lebenspartner verstirbt. Hierbei gibt es zwei Varianten, die kleine und die große Witwenrente.
Kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn man:
- jünger als 47 Jahre ist,
- nicht erwerbsgemindert ist und
- keine Kinder erzieht.
Die kleine Witwenrente wird für maximal 2 Jahre gezahlt und beträgt 25% der Rentenleistung des verstorbenen Ehe-/Lebenspartners.
💡 Ausnahme: Sollte man vor 2002 geheiratet haben und einer der Ehe-/Lebenspartner vor dem 2. Januar 1962 geboren sein, bekommt man die kleine Witwenrente unbegrenzt.
Große Witwenrente
Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn man entweder:
- 47 Jahre oder älter ist,
- erwerbsgemindert ist,
- die eigenen Kinder oder die Kinder des Ehepartners erzieht, solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind oder,
- das über 18-jährige Kind behindert ist und nicht für sich sorgen kann.
Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt und beträgt grundsätzlich 55% der Rentenleistung des verstorbenen Ehe-/Lebenspartners.
💡 Ausnahme: Sollte man vor 2002 geheiratet haben und einer der Ehe-/Lebenspartner vor dem 2. Januar 1962 geboren sein, erhöht sich die Rentenleistung auf 60%.
Sonderzahlung „Sterbevierteljahr“
In den ersten 3 Monaten erhält der Ehe-/Lebenspartner 100% der Rentenleistung des Verstorbenen. Diese Sonderzahlung wird „Sterbevierteljahr“ genannt und soll der Witwe bzw. dem Witwer dabei helfen, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Waisenrente
Auch bei der Waisenrente steckt die Leistung im Namen. Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen der Halbwaisenrente (ein Elternteil ist verstorben) und der Vollwaisenrente (beide Elternteile sind verstorben).
Wer hat Anspruch auf Waisenrente?
Einen Anspruch auf Waisenrente haben:
- leibliche und adoptierte Kinder
- Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben
- Enkel und Geschwister, die vom Verstorbenen betreut wurden oder im Haushalt gelebt haben
Wie hoch ist die Waisenrente?
Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Die Vollwaisenrente beträgt 20% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Bei der Vollwaisenrente wird ausschließlich die Rente eines Elternteils zur Berechnung herangezogen. Die Höhe berechnet sich über das Elternteil mit den höheren Ansprüchen.
Bis wann wird die Waisenrente gezahlt?
Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, unter Ausnahmen auch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt, solange der Waise:
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- einen Freiwilligendienst leistet,
- eine Behinderung hat und nicht alleine für sich sorgen kann oder
- sich in der Übergangszeit (höchstens 4 Monate) zwischen zwei Ausbildungen oder Freiwilligendienst und Ausbildungsbeginn befindet.
Ausführliche Informationen zur Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Da wir nun geklärt haben, welchen Hinterbliebenenschutz die deutsche Rentenversicherung im Todesfall erbringt, schauen wir uns den Hinterbliebenenschutz in der privaten Altersvorsorge mal genauer an.
Hinterbliebenenschutz bei privaten Rentenversicherungen
Zunächst einmal müssen wir klären, was im Todesfall des Versicherungsnehmers erledigt werden muss. Im Todesfall musst du den Versicherer über den Tod des Versicherungsnehmers informieren und diesem die Sterbeurkunde und den Original-Versicherungsschein vorlegen.
Bitte mache vorher unbedingt eine Kopie des Versicherungsscheins. Noch wichtiger ist es, die Meldefrist der Versicherung zu beachten.
Bei der Unfall- und Risikolebensversicherung liegt diese in der Regel bei 2 Tagen, damit eventuelle Obduktionen vom Versicherer durchgeführt werden können. Bei Rentenversicherungen ist die Meldefrist in der Regel länger.