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Gesetzliche Krankenversicherung – Der beste Ratgeber im Internet
Jeder Deutsche ist dazu verpflichtet, sich krankenzuversichern. Um dem nachzukommen, gibt es eine Vielzahl an privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen.
Im Fall der gesetzlichen Krankenversicherungen hat sich die Anzahl über die letzten Jahrzehnte stark verringert. So gab es vor rund 50 Jahren noch über 1.800 Krankenkassen, heute hingegen nur noch 95 (Stand: 01.01.2024).
Doch welche ist die beste gesetzliche Krankenkasse für dich? Was haben sie gemeinsam? Und worin unterscheiden sie sich?
Diese Fragen und viele mehr beantworten wir in diesem Experten-Artikel für dich.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Seit 2009 gibt es eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
- Der allgemeine Beitragssatz in der GKV beträgt 2025 weiterhin 14,6% und wird zu jeweils 50% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Des Weiteren gibt es einen je nach Krankenkasse individuellen Zusatzbeitrag von im Jahr 2025 durchschnittlich 2,5% (2024: 1,7%), welcher ebenfalls zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.
- Der GKV-Beitrag hängt vom Einkommen ab. 2025 ist der Höchstbeitrag bei einem jährlichen Einkommen von 66.150 Euro (2024: 62.100 Euro) zu zahlen (Beitragsbemessungsgrenze).
- Die Leistungen der einzelnen Krankenkassen sind zum Großteil identisch, da diese durch das Sozialgesetzbuch V vorgegeben werden.
- Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?
- Unterschiede private und gesetzliche Krankenversicherung
- Wie wird der GKV-Beitrag ermittelt und wer muss ihn bezahlen?
- Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
- Was sind die wichtigsten Leistungen in der GKV?
- Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
- Studentische Krankenversicherung
- Wer kann die Krankenkasse wechseln?
- Welche ist die beste Krankenkasse?
- Häufig gestellte Fragen
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Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?
Egal ob Student, berufstätig oder Rentner: In Deutschland besteht seit dem 01.01.2009 Krankenversicherungspflicht für jeden. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 74,26 Mio. GKV-Versicherte und 8,71 Mio. PKV-Versicherte.
Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung ist eine gesetzliche Krankenkasse bis auf wenige Ausnahmen dazu verpflichtet dich aufzunehmen, unabhängig von Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen (Kontrahierungszwang). Nur so kann die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gewährleistet werden.
Was ist der Unterschied zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)?
Blicken wir zuerst auf die Voraussetzungen für die Aufnahme in die private bzw. gesetzliche Krankenversicherung, bevor wir im zweiten Schritt die konkreten Unterschiede aufführen.
Bruttoeinkommen und Beruf sind relevant
Ausschlaggebend für die Versicherungswahl ist der Beruf bzw. das Bruttoeinkommen.
Die Versicherungspflichtgrenze beschreibt den Schwellenbetrag, ab dem ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Normalerweise sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Übersteigt das Bruttoeinkommen jedoch die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, so darf der Versicherte frei entscheiden, ob er die private oder die gesetzliche Krankenversicherung wählt. Dieser Betrag steigt in der Regel von Jahr zu Jahr und liegt 2025 bei 73.800 Euro pro Jahr (2024: 69.300 Euro).
💡 Alle Arbeitnehmer, die also mehr als 73.800 Euro verdienen, können frei wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Verdient eine Person weniger, muss sie in die gesetzliche Krankenversicherung. Verdient sie hingegen mehr und entscheidet sich gegen die private Krankenversicherung, gilt sie als freiwillig gesetzlich versichert.
Unabhängig vom Einkommen können sich Selbstständige, Beamte und Studenten ebenfalls privat versichern. Sollten sich diese Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, so gelten sie ebenfalls als freiwillig gesetzlich versichert.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte jedoch in der Regel nicht sinnvoll.
Mehr Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Während die GKV alle Grundleistungen abdeckt, enthält die PKV noch einiges mehr. Während die Beiträge für gesetzlich Versicherte vom Einkommen abhängig sind, richtet sich der Beitrag für Privatversicherte nach dem gewählten Tarif. Je mehr Leistungen gewünscht sind, desto teurer wird der Tarif.
Häufig hört man von der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland. Das kommt daher, dass Privatversicherte ihre Leistungen individuell festlegen können und gesetzlich Versicherte auf den Leistungskatalog der GKV beschränkt sind. In der Regel erhalten Privatversicherte auch schneller einen Termin. Nicht nur das: Oftmals erhalten sie auch schneller Zugang zu neuen Behandlungsmethoden.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Vorteile
Ein großer Vorteil besteht darin, dass man seine Familienmitglieder kostenlos mitversichern kann. Das zählt für Ehepartner und Kinder bis 23 Jahre, sofern die Kinder nicht berufstätig sind.
Sollte dein Kind ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Bezahlung machen, geht die kostenlose Familienversicherung sogar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Grundsätzlich ist die kostenlose Familienversicherung sowohl für Ehepartner als auch für Kinder nur bis zu einem maximalen Monatseinkommen von 535 Euro bzw. 556 Euro bei Minijobs möglich (Stand: 2025).
Bei der PKV musst du für jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag gegen Beitrag abschließen.
Alle Infos zur Familienversicherung auch im Video
Des Weiteren gilt bei der GKV das Solidaritätsprinzip. Egal ob Student, Rentner oder Großverdiener, jeder erhält die gleichen Grundleistungen.
Bei Vorerkrankungen ist die GKV häufig die einzige Wahl
Solltest du an aus Sicht des Krankenversicherers schwerwiegenden Vorerkrankungen leiden, kann es sein, dass eine Aufnahme in die PKV nicht bzw. nur mit einem hohen Risikozuschlag möglich ist. Bei der Aufnahme in die GKV spielen die Vorerkrankungen, wie bereits erwähnt, keine Rolle.
Wie wird der GKV-Beitrag ermittelt und wer muss ihn bezahlen?
Beitragssatz
Es gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6%. Zusätzlich wird ein je nach Krankenkasse unterschiedlicher Zusatzbeitrag erhoben. Dieser liegt 2025 im Durchschnitt bei 2,5% (2024: 1,7%). Eine Übersicht aller Zusatzbeiträge 2025 findest du im verlinkten Artikel.
Bei Angestellten wird dieser Beitrag (allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag) zu jeweils 50% vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Das Ganze nennt sich paritätischer Beitragssatz.
Einkommen ist relevant
Der Beitrag richtet sich sowohl bei pflicht-, als auch freiwillig versicherten Arbeitnehmern nach dem Bruttoeinkommen (unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze).
Selbstständige, Freiberufler und Co.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, wird hingegen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen. Dazu zählt nicht nur das Gehalt, sondern beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Diese Personengruppen können neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% auch den verminderten Beitragssatz in Höhe von 14% wählen. Dann entfällt jedoch das gesetzliche Krankengeld.
Mindestbeitrag gesetzliche Krankenversicherung
Neben einem Höchstbeitrag (Beitragsbemessungsgrenze, wie bei Angestellten) gibt es hier einen Mindestbeitrag von 205,97 Euro pro Monat (ermäßigter Beitragssatz von 14% + 2,5% Zusatzbeitrag) bzw. 213,46 Euro pro Monat (allgemeiner Beitragssatz von 14,6% + 2,5% Zusatzbeitrag), welcher anhand der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage berechnet wird (2025: 1.248,33 Euro pro Monat). Solltest du also weniger verdienen, wird diese Summe trotzdem als Bemessungsgrundlage herangezogen.