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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – einfach erklärt

Aktualisiert am 5. Januar 2026

Jeder Deutsche ist dazu verpflichtet, sich krankenzuversichern. Um dem nachzukommen, gibt es eine Vielzahl an privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich die Anzahl über die letzten Jahrzehnte stark verringert. So gab es vor rund 50 Jahren noch über 1.800 Krankenkassen, heute hingegen nur noch 94 (Stand: 01.01.2025). Doch welche ist die beste gesetzliche Krankenkasse für dich? Was haben sie gemeinsam? Und worin unterscheiden sie sich? Diese Fragen und viele mehr beantworten wir in diesem Experten-Artikel für dich.

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💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Wichtiger Hinweis: Wir bieten keine individuelle Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und können über die Informationen aus diesem Artikel und den anderen Artikeln zur GKV hinaus keine Auskunft geben. Nutze gerne unseren Online-Vergleichsrechner, um verschiedene Krankenkassen einfach zu vergleichen. Wenn du über einen Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) nachdenkst, sind wir der richtige Ansprechpartner und beraten dich gerne persönlich.

Alle Infos zur gesetzlichen Krankenversicherung auch im Video

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Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?

Egal ob Student, berufstätig oder Rentner: In Deutschland besteht seit dem 01.01.2009 Krankenversicherungspflicht für jeden.

Im Jahr 2024 gab es in Deutschland 74,74 Mio. GKV-Versicherte und 8,74 Mio. PKV-Versicherte.

Kontrahierungszwang gesetzliche Krankenversicherung

Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung ist eine gesetzliche Krankenkasse bis auf wenige Ausnahmen dazu verpflichtet dich aufzunehmen, unabhängig von Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen (Kontrahierungszwang). Nur so kann die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gewährleistet werden.

Unterschiede private und gesetzliche Krankenversicherung

Blicken wir zuerst auf die Voraussetzungen für die Aufnahme in die private bzw. gesetzliche Krankenversicherung, bevor wir im zweiten Schritt die konkreten Unterschiede aufführen.

Bruttoeinkommen und Beruf sind relevant

Ausschlaggebend für die Versicherungswahl ist der Beruf bzw. das Bruttoeinkommen.

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) beschreibt den Schwellenbetrag, ab dem ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann.

Normalerweise sind Angestellte verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Übersteigt das Bruttoeinkommen jedoch die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), so darf der Versicherte frei entscheiden, ob er die private oder die gesetzliche Krankenversicherung wählt

Dieser Betrag steigt in der Regel von Jahr zu Jahr und liegt 2026 bei 77.400 Euro pro Jahr (2025: 73.800 Euro).

Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht für Pflichtversicherte über den sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch für eine Lücke von bis zu einem Monat beitragsfreier Versicherungsschutz.

💡 Alle Arbeitnehmer, die also mehr als 77.400 Euro verdienen, können frei wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Verdient eine Person weniger, muss sie in die gesetzliche Krankenversicherung. Verdient sie hingegen mehr und entscheidet sich gegen die private Krankenversicherung, gilt sie als freiwillig gesetzlich versichert. Wenn du dich für die PKV interessierst und wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

Unabhängig vom Einkommen können sich Selbstständige, Beamte, Beamtenanwärter und Studenten ebenfalls privat versichern

Sollten sich diese Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, so gelten sie ebenfalls als freiwillig gesetzlich versichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte jedoch in der Regel nicht sinnvoll.

Mehr Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Anders als die GKV, die nur die medizinische Grundversorgung absichert, umfasst die PKV zusätzlich zahlreiche weitergehende Leistungen.

Zugleich unterscheiden sich auch die Beiträge deutlich: In der gesetzlichen Krankenversicherung hängen sie vom Einkommen ab, in der privaten Krankenversicherung hingegen u.a. vom gewählten Tarif – mehr Leistungen bedeuten hier in der Regel einen höheren Beitrag.

Häufig hört man von der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland. Das kommt daher, dass Privatversicherte ihre Leistungen individuell festlegen können und gesetzlich Versicherte auf den Leistungskatalog der GKV beschränkt sind

In der Regel erhalten Privatversicherte auch schneller einen Termin. Nicht nur das: Oftmals erhalten sie auch schneller Zugang zu neuen Behandlungsmethoden.

Gesetzlich Krankenversicherte können durch das Kostenerstattungsprinzip zum Privatpatienten werden.

Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Vorteile

Ein großer Vorteil besteht darin, dass man seine Familienmitglieder kostenlos mitversichern kann. Das zählt für Ehepartner und Kinder bis 23 Jahre, sofern die Kinder nicht berufstätig sind.

Sollte dein Kind ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Bezahlung machen, geht die kostenlose Familienversicherung sogar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Grundsätzlich ist die kostenlose Familienversicherung sowohl für Ehepartner als auch für Kinder nur bis zu einem maximalen Monatseinkommen von 565 Euro bzw. 603 Euro bei Minijobs möglich (Stand: 2026).

Bei der PKV musst du für jedes Familienmitglied (auch Kinder) einen separaten Vertrag gegen Beitrag abschließen.

Alle Infos zur Familienversicherung auch im Video

Des Weiteren gilt bei der GKV das Solidaritätsprinzip. Egal ob Student, Rentner oder Großverdiener, jeder erhält die gleichen Grundleistungen.

Bei Vorerkrankungen ist die GKV häufig die einzige Wahl

Solltest du aus Sicht des Krankenversicherers an schwerwiegenden Vorerkrankungen leiden, kann es sein, dass eine Aufnahme in die PKV nicht bzw. nur mit einem Risikozuschlag bzw. Leistungsausschluss möglich ist

Bei der Aufnahme in die GKV spielen die Vorerkrankungen, wie bereits erwähnt, keine Rolle.

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Wie wird der GKV-Beitrag ermittelt und wer muss ihn bezahlen?

Beitragssatz GKV

Es gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6%.

Zusätzlich wird ein je nach Krankenkasse unterschiedlicher Zusatzbeitrag erhoben. Dieser liegt 2026 im Durchschnitt bei 2,9% (2025: 2,5%). Eine Übersicht aller Zusatzbeiträge 2026 findest du im verlinkten Artikel.

Bei Angestellten wird dieser Beitrag (allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag) zu jeweils 50% vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Das Ganze nennt sich paritätischer Beitragssatz.

Einkommen ist relevant

Der Beitrag richtet sich sowohl bei pflicht-, als auch freiwillig versicherten Arbeitnehmern nach dem Bruttoeinkommen (unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze).

Selbstständige, Freiberufler und Co. in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, wird hingegen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen

Dazu zählt nicht nur das Gehalt, sondern beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Selbstständige und Freiberufler können neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% auch den verminderten Beitragssatz in Höhe von 14% wählen. Dann entfällt jedoch das gesetzliche Krankengeld.

Mindestbeitrag gesetzliche Krankenversicherung

Neben einem Höchstbeitrag (Beitragsbemessungsgrenze, wie bei Angestellten) gibt es hier einen Mindestbeitrag von 222,80 Euro pro Monat (ermäßigter Beitragssatz von 14% + 2,9% Zusatzbeitrag) bzw. 230,71 Euro pro Monat (allgemeiner Beitragssatz von 14,6% + 2,9% Zusatzbeitrag), welcher anhand der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage berechnet wird (2026: 1.318,33 Euro pro Monat). 

Solltest du also weniger verdienen, wird diese Summe trotzdem als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag je nach Bruttoeinkommen berechnet. Damit dieser nicht ins Unendliche steigt, gibt es die Beitragsbemessungsgrenze. Sie beschreibt das maximale Einkommen, das zur Beitragsberechnung herangezogen werden kann.

2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit bei 69.750 Euro jährlich (2025: 66.150 Euro) bzw. bei 5.812,50 Euro monatlich (2025: 5.512,50 Euro).

Beispiel zur Beitragsbemessungsgrenze

Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer, der 6.500 Euro verdient, müsste ohne Beitragsbemessungsgrenze sein ganzes Einkommen zur Berechnung heranziehen.

Dank der Beitragsbemessungsgrenze können nur maximal 5.812,50 Euro herangezogen werden, und die restlichen 687,50 Euro bleiben beitragsfrei.

Alle Infos zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auch im Video

Was sind die wichtigsten Leistungen in der GKV?

Das Sozialgesetzbuch V gibt klare Regeln vor, welche Leistungen eine Krankenkasse anbieten muss

Daher sind ein Großteil der Leistungen bei allen Versicherern identisch. Dazu gehören zum Beispiel:

Umfangreiche Informationen über Vorsorgeuntersuchungen findest du im verlinkten Artikel.

In gewissen Punkten unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen voneinander

Zusätzliche Leistungen der GKV

Ausschlaggebend sind hier die Dinge, die dir wichtig sind. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten von Reiseimpfungen, manche bieten Schwangeren zusätzliche Leistungen und manche bieten die Erstattung von homöopathischen und alternativen Behandlungen an. Jedoch nicht alle.

Solltest du beispielsweise derzeit in der Phase der Familienplanung sein, lohnt sich eine Krankenkasse zu wählen, die zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaften anbietet.

Wahltarife

Gesetzliche Krankenkassen bieten neben dem Standardtarif auch verschiedene Wahltarife an, die du aktiv beantragen musst

Zusatzbeitrag und Bonusprogramme bleiben dabei gleich, nur bestimmte Bedingungen oder Leistungen unterscheiden sich.

Zu den verpflichtenden Wahltarifen zählen integrierte Versorgung, Hausarzttarif, strukturierte Behandlungsprogramme und der Krankengeldtarif für Selbstständige.

Freiwillig können Kassen außerdem Selbstbehalt-, Kostenerstattungs- und Beitragsrückerstattungstarife anbieten – der Kostenerstattungstarif ist dabei nicht mit dem allgemeinen Kostenerstattungsprinzip zu verwechseln.

Die Bindungsfrist beträgt meist ein Jahr, bei Krankengeld- und Selbstbehalttarifen jedoch 3 Jahre, wobei ein Kassenwechsel nur möglich ist, wenn der Zusatzbeitrag steigt.

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Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Wie bereits erwähnt, hast du als Selbstständiger die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Solltest du dich für die private Krankenversicherung entscheiden, zahlst du einen den Leistungen entsprechenden Beitrag. Je mehr Leistungen du möchtest, desto höher ist der Beitrag. Du weißt jedoch stets, wie viel dich die Versicherung im Monat kostet. Doch wie sieht das in der gesetzlichen Krankenversicherung aus?

Beitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wie bei Angestellten orientiert sich der Beitrag für Selbstständige am Einkommen, muss jedoch im Unterschied zu Angestellten zu 100% selbst getragen werden.

Das Problem mit dem Einkommen bei Selbstständigen ist, dass dieses anders als bei Angestellten nicht zu 100% gesichert ist und meist über die Zeit schwankt. Daher stellt sich die Frage, wie die gesetzliche Krankenversicherung einen passenden Monatsbeitrag berechnet?

Einkommensteuerbescheid

Das relevante Dokument für die gesetzliche Krankenversicherung ist der Einkommensteuerbescheid.

Anhand deines Jahreseinkommens berechnet die gesetzliche Krankenkasse mit dem Beitragssatz von 14,6% bzw. dem verminderten Beitragssatz von 14% den monatlichen Beitrag.

Neben der bereits genannten Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro pro Monat liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Selbstständige wie bei Angestellten ebenfalls bei 5.812,50 Euro pro Monat.

Der Höchstbeitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung beträgt demnach 1.261,32 Euro pro Monat (1.017,19 Euro KV bei 14,6% + 2,9% Zusatzbeitrag, 244,13 Euro PPV bei 4,2% für Kinderlose). Angestellte müssen davon im Gegensatz zu Selbstständigen nur die Hälfte zahlen.

2025 lag der Höchstbeitrag noch bei 1.174,17 Euro (942,64 Euro KV bei 14,6% + 2,5% Zusatzbeitrag, 231,53 Euro PPV bei 4,2% für Kinderlose).

Du musst der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr dein Einkommen nachweisen, damit ein korrekter Beitrag berechnet werden kann. Hier kann es dann bei Abweichungen zu Nach- bzw. Rückzahlungen kommen.

Existenzgründer

Als Existenzgründer gibt es logischerweise noch keinen Einkommensteuerbescheid, welcher das Einkommen aus der Selbstständigkeit nachweist. In einem solchen Fall wird der Beitrag anhand einer Schätzung des voraussichtlichen Einkommens berechnet.

Doch Vorsicht – sollte die Schätzung deutlich zu niedrig ausfallen, ist mit einer hohen Nachzahlung zu rechnen. Behalte diese Tatsache stets im Hinterkopf und lege Geld für die gesetzliche Krankenversicherung zurück

Selbstverständlich kann es auch zu einer Rückerstattung kommen, wenn das Einkommen zu hoch geschätzt wurde.

Studentische Krankenversicherung

In diesem Abschnitt gehen wir auf die Studentische Krankenversicherung in der GKV ein.

Studentische Versicherungspflicht in der GKV

Grundsätzlich herrscht für Studenten eine studentische Versicherungspflicht in der GKV bis zur Vollendung des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird (Ausnahmen über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus sind möglich). 

Von dieser Versicherungspflicht kannst du dich als privat versicherter Student befreien lassen. Dann ist ein Wechsel zurück in die GKV während des Studiums jedoch in der Regel nicht mehr möglich.

Beitragsfreie Familienversicherung

Wie bereits erwähnt, kannst du als Student unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden

Bei einem freiwilligen Wehrdienst, einem anerkannten Freiwilligendienst oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer kann die beitragsfreie Zeit um bis zu 12 Monate verlängert werden.

💡 Ferner gilt hierbei eine Einkommensgrenze des Studenten von regelmäßig 565 Euro bzw. 603 Euro bei Minijobs (Stand: 2026) pro Monat. Bei regelmäßigem Überschreiten dieser Einkommensgrenze endet die beitragsfreie Familienversicherung und du kommst in die studentische Krankenversicherung.

Beitrag studentische Krankenversicherung

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung in der GKV wird anhand des BAföG-Bedarfssatzes (2026: 855 Euro) ermittelt. Hiervon zahlt jeder Student 10,22%

Zu den 87,38 Euro kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag hinzu, welcher im Durchschnitt bei 2,9% liegt (855 Euro * 2,9% = 24,80 Euro). Demnach zahlt ein Student im Durchschnitt 112,18 Euro für die Krankenversicherung.

Damit jedoch nicht genug. Es fehlt noch der Beitrag zur studentischen Pflegeversicherung. Dieser beträgt bei Studenten mit einem Kind 30,78 Euro pro Monat (3,6%) und für kinderlose Studenten ab 23 Jahren 35,91 Euro pro Monat (4,2%). 

Übrigens: Für die Berechnung spielt es keine Rolle, ob du BAföG beziehst oder nicht.

Altersgrenze von 30 Jahren

Nach Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren fallen Studenten aus der studentischen Krankenversicherung, können sich aber zu einem günstigen Beitrag weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Der Beitrag orientiert sich am Einkommen des Studenten. Mindestens sind jedoch 222,80 Euro für die Krankenversicherung (bei 2,9% Zusatzbeitrag) und 47,46 Euro (1 Kind) bzw. 55,37 Euro bei Kinderlosen für die Pflegeversicherung zu zahlen.

Der Beitrag für die Krankenversicherung wird anhand eines fiktiven Mindesteinkommens von 1.318,33 Euro (Stand: 2026) berechnet. Hiervon sind 14% (weil kein Krankengeld) + Zusatzbeitrag zu zahlen.

Grenze für studentische Versicherungspflicht

Sollte der Student einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen, gilt diese trotzdem als versicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.

Sollte diese Grenze jedoch überschritten werden, fällt der Student, wie bei Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren, aus der studentischen Krankenversicherung und kann sich weiter freiwillig in der GKV versichern.

Beispiel gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Wir wollen das Ganze nochmal an einem Beispiel verdeutlichen.

Ein Student fängt mit 20 Jahren sein Studium an. Da seine Eltern beide gesetzlich krankenversichert sind und er neben dem Studium keiner Arbeit nachgeht, ist er bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos in der GKV seiner Eltern mitversichert.

Ab dem 26. Lebensjahr endet diese beitragsfreie Versicherung, unabhängig davon, ob er ein Einkommen hat oder nicht. Er ist dann in der studentischen Krankenversicherung versichert.

Diese endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres oder wenn seine Arbeitszeit im Job neben dem Studium die Grenze von 20 Stunden übersteigt.

Dann kann er sich jedoch zu einem Beitrag, welcher sich am Einkommen orientiert, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Wer kann die Krankenkasse wechseln?

Du hast einen Vergleich gemacht und möchtest die Krankenkasse wechseln? Im Grunde genommen gilt: Jeder kann die Krankenkasse wechseln. Zumindest innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist das kein Problem, sofern du mindestens 12 Monate Mitglied gewesen bist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zwei Arten von Kündigungen

Ordentliche Kündigung

Möchtest du schnellstmöglich die Krankenkasse wechseln, musst du lediglich einen Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen. Eine schriftliche Kündigung ist seit dem 01.01.2021 nicht mehr nötig

Die „Kündigungsfrist“ beläuft sich jedoch weiterhin auf 2 Monate, immer zum Ende des Monats. Reichst du den Antrag bei der neuen Krankenkasse beispielsweise am 23. August ein, dann findet der Wechsel zum 1. November statt.

Bei einem Wechsel von der GKV in die PKV musst du aber weiterhin schriftlich kündigen. Dort gibt es kein automatisches Meldeverfahren.

Sonderkündigung

Sollte es zu einer Erhöhung des Zusatzbeitrages kommen, tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. In diesem Fall darfst du außerordentlich kündigen, also auch wenn du noch nicht mindestens 12 Monate bei dieser Krankenkasse warst. Genauso wie bei der ordentlichen Kündigung beläuft sich hier die Kündigungsfrist auf 2 Monate.

GKV Vergleich: Welche ist die beste Krankenkasse?

Diese Frage, was die beste Krankenkasse ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Aufgrund des Kassenwettbewerbs besteht ein faires Angebot am Markt. Es hängt ganz davon ab, was dein Fokus ist.

Hast du beispielsweise deine Familienplanung im Blick, so ist eine Krankenkasse empfehlenswert, die hier zusätzliche Leistungen anbietet. Bevorzugst du beispielsweise alternative Behandlungsmethoden, solltest du darauf achten, dass deine Krankenkasse auch dies abdeckt.

Du brauchst immer wieder Termine bei Fachärzten und hast keine Zeit für Telefonschleifen? Dann bietet sich eine Krankenkasse an, die eine Terminvermittlung für dich übernimmt.

Lege fest, was dir wichtig ist und entscheide dich nach diesen Kriterien. Nur so kannst du deinen Krankenversicherungsschutz im Notfall genießen und dich nur um deine Genesung kümmern.

Für die Techniker Krankenkasse und die IKK – Die Innovationskasse haben wir ausführliche Experten-Artikel geschrieben.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden alle deine medizinischen Daten und Dokumente, wie zum Beispiel Diagnosen, Befunde, Impfausweis und Zahn-Bonusheft online gespeichert und sind jederzeit digital in einer App auf dem Smartphone verfügbar.

Hierfür gibt es keinen Pauschalantwort. Wichtig ist, dass du deine eigenen Bedürfnisse kennst und sie dir danach aussuchst. Verwende am besten unseren Vergleichsrechner, um dir Zeit und Nerven des Suchens zu sparen.

Das ist ein Begriff aus der GKV. Er beschreibt das maximale Einkommen, das zur Beitragsberechnung herangezogen werden kann. 2026 liegt der Wert bei 69.750 Euro jährlich (2025: 66.150 Euro) bzw. bei 5.812,50 Euro monatlich (2025: 5.512,50 Euro). Vor allem Gutverdienende profitieren davon.

Rund 96% der Leistungen der GKV sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Trotzdem gibt es einen kleinen Anteil an zusätzlichen Leistungen, bei denen sich die Krankenkassen voneinander unterscheiden. Dazu gehören zum Beispiel Zusatzleistungen wie Angebote an Naturheilverfahren, spezielle Prävention oder Reiseschutz.

Allgemein gilt in der GKV ein Beitragssatz von 14,6%. Dieser gilt für alle Kassen einheitlich und wird zur Hälfte je von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen.

Neben dem Sockelbeitrag hat jede Krankenkasse das Recht, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser hat keine Obergrenze, weshalb der Mitgliedsbeitrag zwischen den Krankenkassen stark schwanken kann. Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen.

Damit ist dasselbe gemeint: Selbstständige, Beamte oder Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich freiwillig gesetzlich versichern anstatt in die PKV zu gehen.

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