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Best-Leistungs-Garantie Haftpflichtversicherung – sinnvoll?

Aktualisiert am 10. Juni 2025

Bei immer mehr Policen, vor allem aber privaten Haftpflichtversicherungen, findest du eine sogenannte Best-Leistungs-Garantie in den Vertragsbedingungen. Auch erweiterte Vorsorge genannt, bedeutet sie, dass der Versicherer auch bei nicht versicherten Schäden leistet, wenn du nachweisen kannst, dass ein anderer Versicherer den entsprechenden Schadensfall reguliert hätte. Auf diese Weise, so das Versprechen, bekommst du immer die beste, am Markt verfügbare Leistung.

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Das steckt hinter der Best-Leistungs-Garantie

Die Best-Leistungs-Garantie wurde vom Versicherer Die Haftpflichtkasse unter dem Namen erweiterte Vorsorge erfunden. Damals noch ausschließlich für die private Haftpflichtversicherung.

Best-Leistungs-Garantie gibt es nicht nur in der Haftpflicht-, sondern u.a. auch in der Hausratversicherung

Mittlerweile gibt es diese Option vereinzelt auch in der Hausrat-, Wohngebäude- und Tierhalterhaftpflichtversicherung. Und auch wird der Schutz nicht mehr nur von Die Haftpflichtkasse, sondern von vielen weiteren Versicherern angeboten.

Wann greift die Best-Leistungs-Garantie?

Die Best-Leistungs-Garantie deiner Versicherung greift allgemein immer dann, wenn es bereits zu spät, der Schaden also bereits eingetreten ist.

Ist dieser Schaden nicht vom Schutz deiner Police umfasst, kannst du dich durch die erweiterte Vorsorge darauf berufen, dass ein anderer Versicherer in genau diesem Fall leisten würde. Ist dies der Fall, bekommst du auch von deiner Versicherung die entsprechende Leistung.

Beispiel für die Best-Leistungs-Garantie

Du bist bei der privaten Haftpflichtversicherung A versichert. Sie übernimmt Schäden durch den Verlust privater und beruflicher Schlüssel bis zur Höhe von 20.000 Euro je Schadenfall.

Nun verlierst du deinen beruflichen Schlüssel, der Arbeitgeber muss die Schließanlage tauschen und stellt dir insgesamt 50.000 Euro in Rechnung. Du stellst fest, dass Versicherer B Schäden durch Schlüsselverluste in unbegrenzter Höhe übernimmt. Dadurch leistet auch Versicherer A – im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie – in voller Höhe, er übernimmt also den gesamten Schaden.

Einschränkungen der erweiterten Vorsorge: Hier ist Vorsicht geboten!

Für den Versicherer müssen Tarif und Leistungspflicht auch bei vereinbarter Best-Leistungs-Garantie kalkulierbar bleiben. Daher gelten regelmäßig bestimmte Einschränkungen, die du als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer kennen solltest:

Hinzu kommt, dass sich die Best-Leistungs-Garantie nur auf „vergleichbare Tarife“ bezieht. Bist du also bei deinem Versicherer im Basistarif, kannst du über die erweiterte Vorsorge nicht die Leistungen einer anderen Versicherungsgesellschaft aus dem Top- oder Premium-Tarif in Anspruch nehmen.

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Beweispflicht liegt beim Versicherungsnehmer

Möchtest du die Best-Leistungs-Garantie deines Versicherers in Anspruch nehmen, musst du dich bei einem (nicht versicherten) Schadenfall auf die Leistungen eines anderen Anbieters beziehen. Dies bedeutet allerdings auch, dass die Beweispflicht bei dir liegt.

Dein Versicherer wird also von dir verlangen, die bessere Leistung des anderen Versicherers nachzuweisen. Sorge daher für eine sorgfältige Dokumentation, etwa durch Vorlage des Angebots eines Wettbewerbers. Aus ihm muss hervorgehen, dass der andere Versicherer im individuellen Fall eine (höhere) Leistung erbringen würde.

Ist eine Best-Leistungs-Garantie sinnvoll?

Die Best-Leistungs-Garantie ist ein sehr sinnvoller Baustein, weil du dadurch immer die bestmögliche Leistung auf dem deutschen Versicherungsmarkt erhältst. Du musst dir keine Gedanken darüber machen, ob nicht ein anderer Tarif sinnvoller ist, weil dein Tarif zwangsläufig die Kosten übernehmen würde, wenn dies der Fall wäre.

Es ist jedoch nicht so, dass die Best-Leistungs-Garantie ein Freifahrtschein ist. Wenn ein Schaden von keinem anderen Versicherer übernommen wird, bleibst du auf den Kosten sitzen. Auch musst du darauf achten, dass trotz Best-Leistungs-Garantie für dich relevante Bausteine wie zum Beispiel Deliktunfähige Kinder oder eine Diensthaftpflichtversicherung mitversichert sind.

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