In diesem kurzen Blogartikel erklären wir die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung aus der 3. Schicht. Hierbei handelt es sich um die private Vorsorge ohne staatliche Förderung, wie z.B. eine Kapitallebensversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung.

Auch im Video: Besteuerung private Rentenversicherung

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Wichtige Infos auf einen Blick

  • Bei der Besteuerung einer privaten Rentenversicherung ist zunächst relevant, ob der Vertrag vor dem 31.12.2004 oder ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.
  • Bei Verträgen, welche vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei – egal ob Einmalzahlung oder Verrentung.
  • Bei Verträgen, welche nach 2004 abgeschlossen wurden, wird die private Rentenversicherung bei Verrentung mit dem Ertragsanteil besteuert.
  • Im Falle einer Einmalzahlung muss bei Verträgen, welche nach 2004 abgeschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren).

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Inhaltsübersicht

Abschluss private Rentenversicherung vor dem 31.12.2004

Wenn die private Rentenversicherung vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde, ist die Auszahlung (Verrentung oder Einmalzahlung) unter folgenden Voraussetzungen komplett steuerfrei:

  • Laufzeit mindestens 12 Jahre
  • Einzahlungen mindestens 5 Jahre
  • Todesfallschutz beträgt mindestens 60% der Versicherungssumme

Wenn alle Kriterien erfüllt worden sind, spielt es für die Steuerfreiheit keine Rolle, ob der Ertrag durch Verkauf, Kündigung oder die reguläre Auszahlung zustande gekommen ist.

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen werden die Erträge (Auszahlung abzüglich Einzahlung und Kosten der Versicherung) mit der Kapitalertragssteuer versteuert.

Versicherungsbeginn 01.01.2005

Wenn du den Vertrag z.B. im Dezember 2004 mit dem Versicherungsbeginn 01.01.2005 abgeschlossen hast, gelten für dich die steuerlich vorteilhaften Regelungen, wenn du bereits im Jahr 2004 die Annahmeerklärung von der Versicherung erhalten hast.

Urteil vom Bundesfinanzhof aus 2021

Bis 2021 galt die Steuerfreiheit nur für Einmalzahlung, nicht aber für Verrentung. Bei Verrentung galt die Ertragsanteilsbesteuerung, welche wir weiter unten noch erklären.

Da bei Verrentung eine Benachteiligung vorlag, hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2021 entscheiden (Urteil vom 01.07.2021, Az. VIII R 4/18), dass bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen auch diese Form der Auszahlung steuerfrei ist.

Hierbei gilt jedoch die folgende Einschränkung. Sobald die Rentenzahlungen in Summe die Einmalzahlung überschreiten, müssen die Rentenzahlungen versteuert werden. Es ist aber noch unklar, ob das Ganze mit der Kapitalertragssteuer oder mit dem Ertragsanteil besteuert wird.

Abschluss private Rentenversicherung ab dem 01.01.2005

Bei privaten Rentenversicherungen, welche ab dem 01.01.2005 (z.B. ETF Rentenversicherung) abgeschlossen wurden, wird die Auszahlung in jedem Fall versteuert. Selbstverständlich wird jedoch lediglich der Ertrag, nicht aber die eingezahlten Beiträge besteuert. Anders als bei einem Abschluss vor 2005 unterscheidet sich jedoch die Besteuerung zwischen Einmalzahlung und Verrentung. Im Vergleich hast du bei einer Verrentung den größeren Steuervorteil.

Besteuerung bei Verrentung

Bei der Auszahlung einer privaten Rentenversicherung aus der 3. Schicht als Rente wird stets nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil ist im § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt und hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Es gilt: Je älter du bei Rentenbeginn bist, desto geringer ist der Ertragsanteil.

Wie du der folgenden Tabelle aus dem EStG entnehmen kannst, beträgt der Ertragsanteil 17%, wenn du mit 67 Jahren in Rente gehst. Wichtig: Das bedeutet aber nicht, dass deine monatliche Rente mit 17% besteuert wird, sondern das 17% deiner Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu Rentenbeginn besteuert werden. In diesem Beispiel sind 83% der Rente steuerfrei.

ertragsanteil - Besteuerung private Rentenversicherung - Wie viel bleibt übrig?

Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/22.html

Beispiel für Verrentung

Bei Beginn der Auszahlung deiner privaten Rentenversicherung bist du 67 Jahre. Deshalb werden von den 1.500 Euro Rente 17% versteuert. Das sind 255 Euro. Somit sind 1.245 Euro steuerfrei. Die 255 Euro werden dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu Rentenbeginn versteuert. Dieser ist individuell und hängt vom Einkommen ab. Da das Einkommen als Rentner in der Regel geringer als im Erwerbsleben ist, kannst du mit einer geringeren Steuerlast rechnen. Um das Beispiel abzuschließen, gehen wir von einem realistischen persönlichen Einkommensteuersatz in Höhe von 20% aus. Von den 255 Euro musst du demnach 51 Euro Steuern zahlen. Hochgerechnet auf die 1.500 Euro Rente ergeben 51 Euro eine Steuerlast von 3,4%.

Besteuerung bei Einmalzahlung

Um bei der Einmalzahlung einen Steuervorteil zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Laufzeit mindestens 12 Jahre
  • bei Verträgen vor 2012 Auszahlung erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • bei Verträgen nach 2012 Auszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr

Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist nur die Hälfte der Erträge zum persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die eingezahlten Beiträge müssen also nicht versteuert werden. Das Ganze nennt sich Halbeinkünfteverfahren.

Ganz genau genommen liegt die Steuerbelastung sogar bei weniger als 50%, da noch die Teilfreistellung von 15% bei Fondspolicen berücksichtigt werden muss. Teilfreistellung bedeutet, dass von z.B. 100 Euro Ertrag nur 85 Euro versteuert werden muss und 15 Euro steuerfrei sind. Demnach müssen unter Einbeziehung der Teilfreistellung nur 42,5% der Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Werden diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt, werden die Erträge deiner privaten Rentenversicherung mit der Kapitalertragssteuer versteuert.

Die gleichen Regeln gelten auch, wenn die Versicherung nicht zur regulären Auszahlung kommt, sondern vorher gekündigt wird.

Beispiel für Einmalzahlung

Die o.g. Voraussetzungen wurden erfüllt und die Einmalzahlung aus der privaten Rentenversicherung beträgt 100.000 Euro. Von den 100.000 Euro sind 50.000 Euro Einzahlungen und 50.000 Euro Erträge. Die Einzahlungen sind steuerfrei. 15% der Erträge sind aufgrund der Teilfreistellung von 15% ebenfalls steuerfrei. Diese 7.500 Euro müssen von den 50.000 Euro abgezogen werden. Die Hälfte der verbliebenen 42.500 Euro, also 21.250 Euro, muss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz bei Auszahlung versteuert werden.

Wenn wir noch eine gesetzliche Rente von 20.000 Euro dazurechnen, kommen wir bei etwas mehr als 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen auf einen Steuersatz von 20%. Bei 21.250 Euro ergibt sich demnach eine Steuerlast von 4.250 Euro. Hochgerechnet auf die Auszahlung von 100.000 Euro ergibt das 4,25%.

Wichtig zu verstehen ist, dass sich eine Einmalzahlung bei einem höheren Gewinn immer weniger lohnt, da die Höhe der Einkommensteuer vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Bei sehr hohen Summen macht es demnach Sinn, die Zahlung auf mehrere Jahre aufzuteilen, um die Steuerbelastung zu senken.

Fazit zur Besteuerung von privaten Rentenversicherungen

Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, welche vor 2005 abgeschlossen wurden, sind häufig steuerfrei. Falls Steuern anfallen, ist die Kapitalertragssteuer relevant.

Bei Verträgen, welche nach 2004 abgeschlossen wurden, müssen immer Steuern gezahlt werden. Hierbei gibt es einen Unterschied zwischen Verrentung und Einmalzahlung. Relevant ist jedoch bei beiden Formen in der Regel nicht die Kapitalertragssteuer, sondern der persönlich Einkommensteuersatz.

Wir hoffen, dass du mit Hilfe dieses Artikels verstanden hast, wie die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung funktioniert.

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