Startseite » Rentenversicherung » Die Europarente (PEPP) – einfach erklärt
Europarente – Noch nie gehört? Kein Problem. In diesem Experten-Artikel erklären wir dir alles über das Pan-European Personal Pension Product – kurz PEPP (oder auf deutsch: Europarente), welches nach langer Vorlaufzeit am 22. März 2022 an den Start gegangen ist.
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Das die zunehmende Altersarmut ein großes Problem unserer Zeit ist, hat auch die Europäische Union erkannt. Und das erstaunlicherweise schon im Jahr 2013.
Da die Mühlen auf europäischer Ebene ziemlich langsam mahlen, hat es jedoch fast 10 Jahre gedauert, bis tatsächlich etwas passiert ist. Im Jahr 2022 war es nun endlich so weit.
Zur Bekämpfung der Altersarmut wurde erstmals ein grenzübergreifendes Rentenversicherungsprodukt als Ergänzung zu den bereits bestehenden staatlichen Renten eingeführt – die Europarente.
Genauer gesagt handelt es sich um eine Verordnung für eine private fondsgebundene Rentenversicherung mit europaweit einheitlichen Bedingungen. Anhand der Vorgaben dieser Verordnung können Versicherungen, Banken und Co. von EU-Mitgliedstaaten entsprechende PEPP-Produkte bauen.
Um vor allen Dingen junge Europäer anzusprechen, wird ein Online-Abschluss möglich sein. Zudem bietet der Online-Vertrieb die Möglichkeit, Vertriebskosten zu reduzieren.
Eine Beratung ist trotzdem Pflicht. Diese kann jedoch auch halb- bzw. vollautomatisch erfolgen, denn anhand eines Eignungstests soll der PEPP-Sparer eine fundierte Entscheidung treffen können. Wir sind gespannt auf die genaue Ausgestaltung dieses Tests, denn beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung gibt es doch einiges zu beachten.
Vor Renteneintritt wird es eine persönliche Beratung geben, damit der Sparer die für ihn beste Auszahlungsoption wählen kann. Auch diese Vorgabe ist spannend, denn wir sind der Meinung, dass eine private Rentenversicherung vor allen Dingen bei Auszahlung einer lebenslangen Rente Sinn macht.
Es wird eine vollständige Transparenz über Gebühren und Kosten geben. Um das zu gewährleisten, wird es ein standardisiertes Produktinformationsblatt sowie eine jährliche Renteninformation geben.
Bei Auswanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat hat der Sparer die Möglichkeit, das bisherige Produkt weiterzuführen.
Falls das jedoch nicht möglich ist, wird der Wechsel in ein anderes Produkt kostenlos möglich sein.
Beim einfachen Standardprodukt – Basis-PEPP – sind die Kosten auf 1% des angesparten Kapitals pro Jahr begrenzt.
Hierbei handelt es sich um eine Änderung zum bestehenden System in Deutschland, denn aktuell werden u.a. die Vertriebskosten direkt zu Vertragsbeginn einbehalten. Dies ist mit der Kostenbegrenzung nicht mehr möglich. In Verbindung mit dem Online-Vertrieb könnten hier neue Produkte entstehen.
Im Basis-PEPP wird es zwei Garantiestufen geben – Typ 1 mit 100% Beitragsgarantie und Typ 2 mit einer Beitragsgarantie unter 100%.
Neben dieser Standardoption wird es weitere Anlagemöglichkeiten ohne den 1% Kostendeckel geben. Konkretere Informationen gibt es leider noch nicht.
ℹ️ In welche Anlageklassen investiert werden muss, steht nicht in der PEPP Verordnung. Aufgrund der niedrigen Kosten ist jedoch eine Anlage in ETFs sinnvoll.
Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit hat der Sparer die Möglichkeit, die Anlage bzw. den Anbieter zu wechseln. Eine erneute Änderung ist nach weiteren 5 Jahren Vertragslaufzeit möglich. Der Anbieter kann jedoch zum Vorteil des Kunden von diesem Zeitraum abweichen.
Der Sparer kann wählen, ob er sich bei Rentenbeginn eine lebenslange Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beiden Möglichkeiten auszahlen lässt.
Es gibt eine Empfehlung, aber keine Pflicht, dass die Anbieter bei den Investitionsentscheidungen ESG Kriterien (Environmental, Social, Governance) berücksichtigen sollen.
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Hierzu gibt es keine Vorgaben seitens der Europäischen Union, weshalb jeder EU-Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, ob und welche steuerlichen Anreize es bei der Europarente gibt.
Die einzelnen Mitgliedstaaten sind jedoch angehalten, sich an der steuerlichen Behandlung der bestehenden Produkte zu orientieren. In Deutschland wären das zum Beispiel die Rürup Rente oder die Riester Rente.
Konkrete Informationen aus Deutschland gibt es zum Thema Steuern noch nicht.
Grundsätzlich kann jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaates, egal ob angestellt, selbstständig, studierend oder arbeitslos, eine Europarente abschließen.
Gedacht ist die europäische Rente jedoch vor allen Dingen für zwei Personengruppen:
Besonders für die erste Personengruppe ist die Europarente eine Erleichterung, da nicht ständig das Rentenversicherungsprodukt gewechselt werden muss.
Ernüchternd. Was hier fast 10 Jahre entwickelt wurde, ist aus deutscher Sicht für einen Großteil der Menschen nichts Neues.
Der Großteil der Kernelemente der Europarente sind alles andere als eine Raketenwissenschaft und seit Jahren deutscher Standard. Auch die 100% Beitragsgarantie im Basis-PEPP ist unserer Meinung nach aufgrund des Niedrigzinsumfelds längst überholt.
Wenn du nicht alle paar Jahre innerhalb der EU umziehen möchtest, bietet dir die Europarente keine wirklichen Vorteile gegenüber einer normalen fondsgebundenen Rentenversicherung (zum Beispiel in Form einer ETF Rentenversicherung). Hier gibt es übrigens bereits jetzt die Möglichkeit, kostengünstig in ETFs zu investieren.
Und selbst dann macht uns die undurchsichtige Besteuerung Bauchschmerzen. Denn wenn du zum Beispiel in drei EU Ländern gewohnt hast und fleißig in die Europarente eingezahlt hast, musst du die Rente in drei verschiedenen Systemen versteuern.
Scheinbar sehen das auch die deutschen Versicherer so. Denn bisher gibt es noch kein PEPP-Produkt in Deutschland. Nichtsdestotrotz werden wir euch natürlich informieren, wenn es konkretere Informationen zur tatsächlichen Umsetzung der Europarente in Deutschland gibt.
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