Wichtige Infos auf einen Blick

  • Eine Haftpflichtversicherung ist insbesondere wegen Mietsachschäden und Schlüsselverlust für Mieter wichtig.
  • Mit einer Hausratversicherung können Mieter ihr persönliches Hab und Gut schützen.
  • Die Glasversicherung ergänzt die Haftpflicht- und Hausratversicherung.
  • Durch eine Mieter-Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter.
  • Für Hundebesitzer lohnt sich außerdem eine Hundehalterhaftpflicht.
  • Die Wohngebäudeversicherung ist Sache des Vermieters, weshalb du dich als Mieter darum nicht kümmern musst. Ein Teil der Kosten kann jedoch über die Nebenkostenabrechnung auf dich als Mieter umgelegt werden.
  • Eine Pflicht zum Abschluss bestimmter Versicherungen im Mietvertrag ist grundsätzlich nicht rechtens.

Auch im Video: Welche Versicherungen braucht man als Mieter?

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Private Haftpflichtversicherung für Mieter

Die wichtigste Versicherung für Mieter ist die Privathaftpflichtversicherung.

Speziell für Mieter ist der Bereich Mietsachschäden wichtig. Hierdurch besteht Versicherungsschutz, falls du etwas in der Mietwohnung kaputt machst was nicht dir, sondern dem Eigentümer gehört. Dabei kann es sich z.B. um die Einbauküche, Möbel, das Waschbecken oder Böden handeln.

Kleinere Schadensfälle wie eine Macke im Waschbecken kannst du wahrscheinlich ohne Probleme selbst bezahlen. Die Haftpflichtversicherung hilft dir jedoch vor allen Dingen bei größeren Schadensfällen, welche deine finanzielle Existenz bedrohen können.

Ein gutes Beispiel ist die übergelaufene Badewanne, wodurch das gesamte Gebäude beschädigt wird. Ein solcher Schaden kann schnell mehrere 10.000 Euro betragen. Eine Haftpflichtversicherung hingegen kostet in der Regel weniger als 100 Euro pro Jahr. Die Frage Haftpflichtversicherung Ja oder Nein ist unserer Meinung nach mit dieser Information schnell beantwortet.

Ausschlüsse bei Mietsachschäden

Bei Mietsachschäden sind jedoch häufig folgende Schadensfälle ausgeschlossen:

  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
  • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle
    sich daraus ergebende Vermögensschäden
  • Glasschäden, soweit du dich hiergegen besonders versichern kannst
  • Schäden infolge von Schimmelbildung

Falls sich z.B. über die Jahre immer mehr Kratzer im Boden gebildet haben, besteht also kein Versicherungsschutz. Den Bereich Glasschäden greifen wir im weiteren Verlauf noch detailliert auf.

Des Weiteren sind Mietsachschäden je nach Versicherer teilweise auch in der Höhe begrenzt. So gibt es z.B. eine Leistungsbegrenzung von 100.000 Euro pro Jahr bzw. Schadensfall.

Mietsachschäden und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen

In den Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherungen gibt es zwei ähnliche klingende Sachverhalte. Neben den bereits erklärten Mietsachschäden besteht häufig auch Versicherungsschutz für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Hiermit ist z.B. gemeint, wenn du dir die Kamera von einem Freund ausleihst und diese kaputt machst.

Wichtig zu wissen ist, dass bei manchen Tarifen die letztgenannten Schäden nicht mitversichert sind. Achte daher darauf, dass in deinem Tarif neben Mietsachschäden auch Versicherungsschutz gegen Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen besteht.

Schlüsselverlust Mietwohnung

Zum Abschluss wollen wir noch einen wichtigen Leistungsbaustein der Haftpflichtversicherung für Mieter aufführen, welcher nicht unter Mietsachschäden fällt. Bei einer guten Haftpflichtversicherung ist der Schlüsselverlust von privaten und teilweise auch von dienstlichen Schlüsseln mitversichert.

Wenn du z.B. den Schlüssel von einem Mehrfamilienhaus verlierst und die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss, kann es schnell sehr teuer werden. Daher ist eine Haftpflichtversicherung für Mieter auch unter dem Aspekt eines Schlüsselverlustes sinnvoll.

Übrigens: Unabhängig davon, ob du Mieter bist oder nicht, zählt die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland.

Hausratversicherung für Mieter

Eine weitere wichtige Versicherung für Mieter ist die Hausratversicherung. Hier sind bildlich gesprochen alle Gegenstände versichert, welche aus dem Haus fallen, wenn du es auf den Kopf stellen würdest. Also u.a. Handy, Laptop (Zubehör), Klamotten, Möbel und Fernseher.

Diese persönlichen Gegenständige sind u.a. gegen die folgenden versicherten Gefahren abgesichert:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm (ab Windstärke 8)
  • Hagel
  • Überspannung (z.B. durch Blitzschlag)
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub

Wenn dein Hausrat zusätzlich noch gegen Elementargefahren wie u.a. Überschwemmung bzw. Rückstau aufgrund von Starkregen oder Hochwasser abgesichert werden soll, musst du deine Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung erweitern.

Neuwert nicht Zeitwert

Anders als in der Haftpflichtversicherung ist dein Hausrat zum Wiederbeschaffungswert zum Neupreis und nicht zum Zeitwert versichert.

Braucht wirklich jeder Mieter eine Hausratversicherung?

Anders als die Privathaftpflichtversicherung ist die Hausratversicherung zwar sinnvoll, jedoch nicht essenziell. Grundsätzlich solltest du dir die Frage stellen, ob du deinen gesamten Hausrat im Falle eines Totalverlustes (z.B. durch Feuer) ohne Probleme wiederbeschaffen kannst. Falls die Antwort Nein lautet, solltest du eine Hausratversicherung abschließen. Falls du dir unsicher bist, kannst du den Wert deines Hausrats grob zusammenrechnen. Viele unterschätzen nämlich den Wert, welcher sich über die Jahre angesammelt hat. Das Gleiche gilt übrigens auch für Hausbesitzer.

Leistung auch außerhalb der Wohnung

Vielen ist nicht bekannt, dass die Hausratversicherung auch bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Wohnung leistet. So besteht im Rahmen der Außenversicherung z.B. Versicherungsschutz, wenn im Urlaub in dein Hotelzimmer eingebrochen wurde und die Wertsachen gestohlen wurden.

Zudem besteht durch die versicherte Gefahr Raub z.B. auch Versicherungsschutz, wenn dir unter Androhung von Gewalt auf offener Straße die Wertsachen gestohlen wurden.

Glasversicherung als sinnvolle Ergänzung

Die Glasversicherung ergänzt den Versicherungsschutz von Haftpflicht- und Hausratversicherung. Grundsätzlich kann eine Glasversicherung zusammen mit einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Kein Versicherungsschutz über Haftpflichtversicherung

Im Abschnitt zur Haftpflichtversicherung haben wir erwähnt, dass für Glasschäden grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht. Heißt, wenn du in deiner Mietwohnung aus Versehen eine Fensterscheibe kaputt gemacht hast, leistet die Haftpflichtversicherung nicht.

Wohngebäudeversicherung des Vermieters muss auch nicht leisten

Da es sich hierbei auch um keine versicherte Gefahr aus der Wohngebäudeversicherung handelt, ist auch diese Versicherung leistungsfrei. Hier hilft dann nur eine separate Glasversicherung, welche eine Allgefahrendeckung bietet. Heißt hier besteht eine Absicherung gegen alle Schäden, welche nicht explizit ausgeschlossen sind.

Glasversicherung über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Jetzt wirst du möglicherweise denken, dass eine Glasversicherung als Ergänzung zu einer Hausratversicherung wenig sinnvoll ist, da es sich bei Fensterscheiben um fest verbaute Teile handelt, welche nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen. Dieser Gedanke ist auch richtig, jedoch kann auch eine Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung für solche Schäden aufkommen.

Hier kommt es dann darauf an, was genau versichert ist. Unterschieden wird zwischen Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Bei Mobiliarverglasung handelt es sich z.B. um das Kochfeld oder einen Glastisch. Sollte auch die Gebäudeverglasung mitversichert sein, leistet die Glasversicherung auch für unseren beispielhaften Bruch der Fensterscheibe.

Doppelversicherung ist möglich

Nun ist es jedoch auch möglich, dass der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung mit Glasversicherung hat. Somit könnte auch die Versicherung von deinem Vermieter den Schaden übernehmen. Als Mieter weißt du jedoch in der Regel nicht, ob einerseits eine solche Versicherung besteht und andererseits, ob der Vermieter den Schaden dann auch bei seiner Versicherung einreicht.

Daher solltest du auch als Mieter über eine Glasversicherung nachdenken. Insbesondere dann, wenn du eine größere Gefahr für Schäden siehst (z.B. durch spielende Kinder). Wenn du deine eigene Mobiliarverglasung gegen Glasbruch absichern möchtest, musst du zwangsläufig eine Glasversicherung abschließen.

Wichtig zu verstehen ist nochmal, dass eine Glasversicherung nur für selbstverschuldete Schäden leistet. Bei Einbruchdiebstahl, Sturm und Co. würde die Wohngebäudeversicherung deines Vermieters die kaputten Scheiben zahlen. Wenn durch Feuer z.B. dein eigener Glastisch zerstört wird, zahlt deine Hausratversicherung.

Mieter-Rechtsschutzversicherung

Eine weitere sinnvolle Versicherung für Mieter ist die Mieter-Rechtsschutzversicherung, welche dich gegen Rechtsstreitigkeiten mit deinem Vermieter absichert. Die auch Wohnungsrechtsschutz genannte Versicherung ist nicht in einer normalen Privatrechtsschutzversicherung enthalten, sondern muss wie u.a. Verkehrs- und Berufsrechtsschutz separat mitversichert werden.

Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter

Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kann es z.B. um folgende Sachverhalte gehen:

  • Mieterhöhung
  • Kautionsrückzahlung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Schadenersatzforderung, weil das Mietobjekt aus Sicht des Vermieters nicht im ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde
  • Nebenkostenabrechnung

Insbesondere bei der Nebenkostenabrechnung kann eine Mieter-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, weil ein Anwalt dann für dich prüfen kann, ob die Umlagen alle korrekt sind.

Wenn du also ein schlechtes Bauchgefühl bei deinem Vermieter hast, solltest du über diesen Zusatzbaustein in der Rechtsschutzversicherung nachdenken. Aber auch grundsätzlich ist eine Mieter-Rechtsschutzversicherung sinnvoll, wenn du mit dem Wissen über die entsprechende Absicherung besser schlafen kannst.

Wartezeit beachten

Zu beachten ist, dass es in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten gibt. Du solltest die Mieter-Rechtsschutzversicherung also rechtzeitig abschließen. Denn wie so oft bei Versicherungen gilt, dass es keine Leistungen gibt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Eine Ausnahme hiervon bietet die ARAG mit dem Tarif Mietrechtsschutz Sofort, welcher auch leistet, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Das lässt sich die ARAG selbstverständlich aber auch bezahlen, wodurch dieser Tarif deutlich teurer als ein normaler Wohnungsrechtsschutz ist.

Kann der Vermieter den Abschluss von bestimmten Versicherungen verlangen?

Im Mietvertrag sind Klauseln, welche den Abschluss von z.B. Haftpflicht- oder Hausratversicherung verlangen, nicht rechtens. Der Vermieter kann von dir also grundsätzlich nicht verlangen, dass du gewisse Versicherungen abschließt.

Individualvereinbarungen sind jedoch möglich

Anders sieht es bei gewissen Sachverhalten aus. Wenn du z.B. ein großes Aquarium hast, welches bei Auslaufen das gesamte Gebäude beschädigen kann, darf der Vermieter eine Haftpflichtversicherung verlangen. Ähnlich sieht es aus, wenn du einen Hund besitzt, welcher z.B. im Gemeinschaftsgarten herumläuft. Dann darf der Vermieter von dir verlangen, dass du eine Hundehalterhaftpflicht abschließt. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Versicherung in vielen Bundesländern sowieso Pflicht ist, handelt es sich hierbei um eine sinnvolle Versicherung für Hundebesitzer.

Voraussetzung für Mietvertrag ist nicht verboten

Im Mietvertrag sind allgemeine Klauseln zwar verboten, jedoch kann der Vermieter von dir vor Abschluss des Mietvertrags einen Nachweis über gewisse Versicherungen fordern. Wenn du dann z.B. keine Haftpflichtversicherung hast, kann der Vermieter die Wohnung an jemand anderen vermieten. Ob du nach Unterzeichnung des Mietvertrags die Haftpflichtversicherung kündigst, spielt jedoch keine Rolle.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager