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Welche Versicherungen braucht man als Mieter?

Aktualisiert am 9. Mai 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel, welche Versicherungen man als Mieter braucht.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Welche Versicherungen braucht man als Mieter?

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Private Haftpflichtversicherung als Mieter

Die wichtigste Versicherung für Mieter ist die Privathaftpflichtversicherung.

Bei der Haftpflichtversicherung als Mieter unbedingt auf Mietsachschäden achten

Speziell für Mieter ist der Bereich Mietsachschäden wichtig. Hierdurch besteht Versicherungsschutz, falls du etwas in der Mietwohnung kaputt machst, was nicht dir, sondern dem Eigentümer gehört. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Einbauküche, Möbel, das Waschbecken oder Böden handeln.

Kleinere Schadensfälle wie eine Macke im Waschbecken kannst du wahrscheinlich ohne Probleme selbst bezahlen. Die Haftpflichtversicherung hilft dir jedoch vor allen Dingen bei größeren Schadensfällen, welche deine finanzielle Existenz bedrohen können.

Beispiel für einen teuren Mietsachschaden

Ein gutes Beispiel ist die übergelaufene Badewanne, wodurch das gesamte Gebäude beschädigt wird. Ein solcher Schaden kann schnell mehrere 10.000 Euro betragen.

Eine Haftpflichtversicherung hingegen kostet in der Regel weniger als 100 Euro pro Jahr. Die Frage Haftpflichtversicherung Ja oder Nein ist unserer Meinung nach mit dieser Information schnell beantwortet.

Ausschlüsse bei Mietsachschäden

Bei Mietsachschäden sind jedoch häufig folgende Schadensfälle ausgeschlossen:

Falls sich zum Beispiel über die Jahre immer mehr Kratzer im Boden gebildet haben, besteht also kein Versicherungsschutz. Den Bereich Glasschäden greifen wir im weiteren Verlauf noch detailliert auf.

Des Weiteren sind Mietsachschäden je nach Versicherer teilweise auch in der Höhe begrenzt. So gibt es zum Beispiel eine Leistungsbegrenzung von 100.000 Euro pro Jahr bzw. Schadensfall.

Mietsachschäden und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen

In den Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherungen gibt es zwei ähnliche klingende Sachverhalte

Neben den bereits erklärten Mietsachschäden besteht häufig auch Versicherungsschutz für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Hiermit ist zum Beispiel gemeint, wenn du dir die Kamera von einem Freund ausleihst und diese kaputt machst.

Wichtig zu wissen ist, dass bei manchen Tarifen die letztgenannten Schäden nicht mitversichert sind. Achte daher darauf, dass in deinem Tarif neben Mietsachschäden auch Versicherungsschutz gegen Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen besteht.

Haftpflichtversicherung Mietwohnung: Schlüsselverlust mitversichern

Zum Abschluss wollen wir noch einen wichtigen Leistungsbaustein der Haftpflichtversicherung für Mieter aufführen, welcher nicht unter Mietsachschäden fällt. Bei einer guten Haftpflichtversicherung ist der Schlüsselverlust von privaten und teilweise auch von dienstlichen Schlüsseln mitversichert.

Wenn du zum Beispiel den Schlüssel von einem Mehrfamilienhaus verlierst und die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss, kann es schnell sehr teuer werden. Daher ist eine Haftpflichtversicherung für Mieter auch unter dem Aspekt eines Schlüsselverlustes sinnvoll.

Übrigens: Unabhängig davon, ob du Mieter bist oder nicht, zählt die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland.

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Hausratversicherung als Mieter

Eine weitere wichtige Versicherung für Mieter ist die Hausratversicherung.

Hausratversicherung Mietwohnung: Was ist versichert?

Hier sind bildlich gesprochen alle Gegenstände versichert, welche aus dem Haus fallen, wenn du es auf den Kopf stellen würdest. Also u.a. Handy, Laptop (Zubehör), Klamotten, Möbel und Fernseher.

Diese persönlichen Gegenstände sind u.a. gegen die folgenden versicherten Gefahren abgesichert:

Wenn dein Hausrat zusätzlich noch gegen Elementargefahren wie u.a. Überschwemmung bzw. Rückstau aufgrund von Starkregen oder Hochwasser abgesichert werden soll, musst du deine Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung erweitern.

Neuwert nicht Zeitwert

Anders als in der Haftpflichtversicherung ist dein Hausrat zum Wiederbeschaffungswert zum Neupreis und nicht zum Zeitwert versichert.

Braucht man als Mieter eine Hausratversicherung?

Anders als die Privathaftpflichtversicherung ist die Hausratversicherung zwar sinnvoll, jedoch nicht essenziell

Grundsätzlich solltest du dir die Frage stellen, ob du deinen gesamten Hausrat im Falle eines Totalverlustes (zum Beispiel durch Feuer) ohne Probleme wiederbeschaffen kannst.

Falls die Antwort Nein lautet, solltest du eine Hausratversicherung abschließen. Falls du dir unsicher bist, kannst du den Wert deines Hausrats grob zusammenrechnen. Viele unterschätzen nämlich den Wert, welcher sich über die Jahre angesammelt hat.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Hausbesitzer.

Hausratversicherung: Leistung auch außerhalb der Mietwohnung

Vielen ist nicht bekannt, dass die Hausratversicherung auch bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Wohnung leistet. 

So besteht im Rahmen der Außenversicherung zum Beispiel Versicherungsschutz, wenn im Urlaub in dein Hotelzimmer eingebrochen wurde und die Wertsachen gestohlen wurden.

Zudem besteht durch die versicherte Gefahr Raub zum Beispiel auch Versicherungsschutz, wenn dir unter Androhung von Gewalt auf offener Straße die Wertsachen gestohlen wurden.

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Braucht man eine Glasversicherung als Mieter?

Die Glasversicherung ergänzt den Versicherungsschutz von Haftpflicht- und Hausratversicherung. Grundsätzlich kann eine Glasversicherung zusammen mit einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Kein Versicherungsschutz über Haftpflichtversicherung

Im Abschnitt zur Haftpflichtversicherung haben wir erwähnt, dass für Glasschäden grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht. Heißt, wenn du in deiner Mietwohnung aus Versehen eine Fensterscheibe kaputt gemacht hast, leistet die Haftpflichtversicherung nicht.

Wohngebäudeversicherung des Vermieters muss auch nicht leisten

Da es sich hierbei auch um keine versicherte Gefahr aus der Wohngebäudeversicherung handelt, ist auch diese Versicherung leistungsfrei. Hier hilft dann nur eine separate Glasversicherung, welche eine Allgefahrendeckung bietet. Heißt, hier besteht eine Absicherung gegen alle Schäden, welche nicht explizit ausgeschlossen sind.

Glasversicherung über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Jetzt wirst du möglicherweise denken, dass eine Glasversicherung als Ergänzung zu einer Hausratversicherung wenig sinnvoll ist, da es sich bei Fensterscheiben um fest verbaute Teile handelt, welche nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen. Dieser Gedanke ist auch richtig, jedoch kann auch eine Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung für solche Schäden aufkommen.

Hier kommt es dann darauf an, was genau versichert ist. Unterschieden wird zwischen Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Bei Mobiliarverglasung handelt es sich zum Beispiel um das Kochfeld oder einen Glastisch. Sollte auch die Gebäudeverglasung mitversichert sein, leistet die Glasversicherung auch für unseren beispielhaften Bruch der Fensterscheibe.

Glasversicherung: Mieter oder Vermieter?

Nun ist es jedoch auch möglich, dass der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung mit Glasversicherung hat. Somit könnte auch die Versicherung von deinem Vermieter den Schaden übernehmen. Als Mieter weißt du jedoch in der Regel nicht, ob einerseits eine solche Versicherung besteht und andererseits, ob der Vermieter den Schaden dann auch bei seiner Versicherung einreicht.

Daher solltest du auch als Mieter über eine Glasversicherung nachdenken. Insbesondere dann, wenn du eine größere Gefahr für Schäden siehst (zum Beispiel durch spielende Kinder). Wenn du deine eigene Mobiliarverglasung gegen Glasbruch absichern möchtest, musst du zwangsläufig eine Glasversicherung abschließen.

Wichtig zu verstehen ist nochmal, dass eine Glasversicherung nur für selbstverschuldete Schäden leistet. Bei Einbruchdiebstahl, Sturm und Co. würde die Wohngebäudeversicherung deines Vermieters die kaputten Scheiben zahlen. Wenn durch Feuer zum Beispiel dein eigener Glastisch zerstört wird, zahlt deine Hausratversicherung.

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Mieter-Rechtsschutzversicherung

Eine weitere sinnvolle Versicherung für Mieter ist die Mieter-Rechtsschutzversicherung, welche dich gegen Rechtsstreitigkeiten mit deinem Vermieter absichert. Die auch Wohnungsrechtsschutz genannte Versicherung ist nicht in einer normalen Privatrechtsschutzversicherung enthalten, sondern muss wie u.a. Verkehrs- und Berufsrechtsschutz separat mitversichert werden.

Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter

Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kann es zum Beispiel um folgende Sachverhalte gehen:

Wohnungsrechtsschutz kann sinnvoll sein

Insbesondere bei der Nebenkostenabrechnung kann eine Mieter-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, weil ein Anwalt dann für dich prüfen kann, ob die Umlagen alle korrekt sind.

Wenn du also ein schlechtes Bauchgefühl bei deinem Vermieter hast, solltest du über diesen Zusatzbaustein in der Rechtsschutzversicherung nachdenken. Aber auch grundsätzlich ist eine Mieter-Rechtsschutzversicherung sinnvoll, wenn du mit dem Wissen über die entsprechende Absicherung besser schlafen kannst.

Rechtsschutzversicherung Mietwohnung: Wartezeit beachten

Zu beachten ist, dass es in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten gibt. Du solltest die Mieter-Rechtsschutzversicherung also rechtzeitig abschließen. Denn wie so oft bei Versicherungen gilt, dass es keine Leistungen gibt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Eine Ausnahme hiervon bietet die ARAG mit dem Tarif Mietrechtsschutz Sofort, welcher auch leistet, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Das lässt sich die ARAG selbstverständlich aber auch bezahlen, wodurch dieser Tarif deutlich teurer als ein normaler Wohnungsrechtsschutz ist.

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Welche Versicherungen darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Der Vermieter darf einen Teil der Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkosten auf dich als Mieter umlegen.

Damit Vermieter Versicherungskosten auf Mieter umlegen können, muss dies zunächst ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. In der jährlichen Nebenkostenabrechnung werden diese Kosten dann separat ausgewiesen.

Die Verteilung der Versicherungskosten erfolgt dabei in der Regel anteilig nach der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung. Eine Besonderheit gilt bei der Vermietung eines kompletten Einfamilienhauses: In diesem Fall können die gesamten Versicherungskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Mieter haben außerdem das Recht, Einsicht in die entsprechenden Versicherungsverträge zu nehmen, um sowohl die Höhe der Kosten als auch den Umfang der Leistungen nachvollziehen zu können.

Glasversicherung auf Mieter umlegen

Wie bereits beschrieben, ist es durchaus möglich, dass die Wohngebäudeversicherung des Vermieters um eine Glasversicherung erweitert ist, welche auch für durch dich verursachte Schadensfälle leistet.

In einem solchen Fall darf der Vermieter die Kosten für die Glasversicherung ebenfalls anteilig auf dich als Mieter umlegen.

Es gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen wie bei der Wohngebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV).

Hausratversicherung auf Mieter umlegen

Eine Hausratversicherung darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen, da diese Versicherung Sache des Mieters ist.

Das Gleiche gilt für die Haftpflicht- und die Rechtsschutzversicherung.

Kann der Vermieter den Abschluss von bestimmten Versicherungen verlangen?

Im Mietvertrag sind Klauseln, welche den Abschluss von zum Beispiel Haftpflicht- oder Hausratversicherung verlangen, nicht rechtens. Der Vermieter kann von dir also grundsätzlich nicht verlangen, dass du gewisse Versicherungen abschließt.

Individualvereinbarungen sind jedoch möglich

Anders sieht es bei gewissen Sachverhalten aus. Wenn du zum Beispiel ein großes Aquarium hast, welches bei Auslaufen das gesamte Gebäude beschädigen kann, darf der Vermieter eine Haftpflichtversicherung verlangen

Ähnlich sieht es aus, wenn du einen Hund besitzt, welcher zum Beispiel im Gemeinschaftsgarten herumläuft. Dann darf der Vermieter von dir verlangen, dass du eine Hundehalterhaftpflicht abschließt. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Versicherung in vielen Bundesländern sowieso Pflicht ist, handelt es sich hierbei um eine sinnvolle Versicherung für Hundebesitzer.

Voraussetzung für Mietvertrag ist nicht verboten

Im Mietvertrag sind allgemeine Klauseln zwar verboten, jedoch kann der Vermieter von dir vor Abschluss des Mietvertrags einen Nachweis über gewisse Versicherungen fordern. 

Wenn du dann zum Beispiel keine Haftpflichtversicherung hast, kann der Vermieter die Wohnung an jemand anderen vermieten. Ob du nach Unterzeichnung des Mietvertrags die Haftpflichtversicherung kündigst, spielt jedoch keine Rolle.

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