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Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankungen: Der Weg in die PKV!
Tauchen die Begriffe „private Krankenversicherung“ und „Vorerkrankung“ im selben Satz auf, denken viele – und vielleicht auch du – sofort an eine Ablehnung durch den Versicherer. Allzu schlecht stehen deine Chancen auf eine PKV-Mitgliedschaft aber in der Regel nicht. Denn entscheidend ist beim Antrag für die private Krankenversicherung vor allem, welche Vorerkrankung vorliegt und wann du ggf. das letzte Mal wegen ihr in Behandlung warst.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Für die Aufnahme in die private Krankenversicherung sind vor allem Alter und Gesundheitszustand entscheidend. Vorerkrankungen können die Entscheidung des Versicherers zu deinem Nachteil beeinflussen.
- Nicht jede Krankheit führt allerdings zur Ablehnung des Versicherungsantrags. Entscheidend ist vor allem, welche Vorerkrankung vorliegt und wie schwer diese ist bzw. war.
- Da viele private Krankenversicherungen Vorerkrankungen unterschiedlich bewerten, macht es Sinn, eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zu stellen, um das bestmögliche Angebot zu erhalten.
- Beantworte stets alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Vorerkrankungen, nach denen der Versicherer nicht fragt (etwa, weil sie vor mehr als 5 Jahren behandelt wurden und ausgeheilt sind), musst du auch nicht angeben. Entscheidend ist jeweils der individuelle Fragebogen der Versicherungsgesellschaft.
- Würde eine Vorerkrankung zur Ablehnung deiner privaten Krankenversicherung führen, kannst du im Einzelfall einen Leistungsausschluss vereinbaren. Die entsprechende Erkrankung wird dann nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
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Warum Vorerkrankungen für die private Krankenversicherung relevant sind
Die gesetzliche Krankenkasse basiert auf dem sogenannten Solidarprinzip. Vorerkrankungen spielen hier keine Rolle, denn die Kasse ist verpflichtet, dich aufzunehmen. Der Beitrag richtet sich ausschließlich nach deinem Einkommen und wird – bei Arbeitnehmern – hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
In der privaten Krankenversicherung spielen Vorerkrankungen allerdings sehr wohl eine Rolle. Denn sie ermöglichen dem Versicherer eine Einschätzung darüber, welche Behandlungen er in den nächsten Jahren und Jahrzehnten voraussichtlich finanzieren muss.
Ganz grundsätzlich gilt dabei: Je mehr Vorerkrankungen ein Versicherter hat und je schwerwiegender diese sind, desto mehr wird das Kollektiv (Gesamtheit aller Versicherten) belastet – etwa durch künftig steigende Beiträge. Der Versicherer versucht daher im Interesse aller Mitglieder, die Beiträge möglichst stabil zu halten.
Die Gesundheitsfragen ermöglichen dem Versicherungsunternehmen also eine Einschätzung deines individuellen Gesundheitsrisikos. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es keine PKV ohne Gesundheitsprüfung.
Nach diesen Vorerkrankungen fragen private Krankenversicherer
Jeder Versicherer entscheidet selbst, welche Vorerkrankungen er bei Aufnahme in die private Krankenversicherung abfragt.
Grundsätzlich ist hier meist ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren relevant. Bei psychischen Vorerkrankungen liegt der Abfragezeitraum je nach Versicherer sogar bei 10 Jahren.
Insoweit schaut der Versicherer also in deine Gesundheits- und Behandlungsgeschichte zurück und fragt beispielsweise nach
- Zahn- und Kiefererkrankungen,
- psychischen Behandlungen,
- durchgeführten – ambulanten wie stationären – Operationen und
- Allergien.
Hinzu kommen Alkohol- und Nikotinabhängigkeit (Rauchen). Auch Faktoren wie starkes Übergewicht spielen eine Rolle für die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft.
Im Rahmen der Gesundheitsprüfung und auf Basis deiner Angaben kann der Versicherer weitere Unterlagen anfordern. In der Praxis sind dies vor allem Behandlungsberichte der jeweiligen Ärzte und Kliniken.
Unterschiede je nach Versicherer
Je nachdem, welchen Zeitraum der Versicherer abfragt, kann es passieren, dass du Vorerkrankungen bei der „privaten Krankenversicherung A“ angeben musst, bei der „Versicherung B“ aber nicht.
Beispiel: Du wurdest vor 7 Jahren psychologisch betreut. Versicherer A fragt nach entsprechenden Behandlungen in den letzten 5, Versicherer B nach solchen in den letzten 10 Jahren. Deine psychologische Behandlung müsstest du nur im Fragebogen des Versicherers B angeben. Bei Versicherer A wäre der Abfragezeitraum abgelaufen.
Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung: Wie schaffe ich es in die PKV?
Auf Basis deiner Angaben und ggf. weiteren Unterlagen wie Behandlungsberichten trifft der Versicherer eine Entscheidung. Er kann
- deinen Antrag ablehnen,
- deinen Antrag mit Risikozuschlägen annehmen oder
- den Antrag zwar annehmen, bestimmte Erkrankungen und ihre Folgen aber von der Kostenübernahme ausschließen (Leistungsausschluss).
Wichtig: Ablehnungen werden bei der privaten Krankenversicherung zwar anders als zum Beispiel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert, dennoch stellen PKV-Versicherer im Antrag eine entsprechende Frage.
Wenn du antworten musst, dass bereits ein Antrag auf eine private Krankenversicherung abgelehnt wurde, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dein Antrag nochmal deutlich genauer geprüft und ebenfalls abgelehnt wird.
Anonyme Risikovoranfrage
Die Prüfung, ob du versicherbar bist, sollte daher immer im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage stattfinden.
Hierbei kann ein Versicherungsmakler deine Gesundheitsangaben anonym an mehrere Versicherer schicken, um das bestmögliche Angebot für dich zu erhalten. Das ist übrigens ein großer Vorteil eines Versicherungsmaklers im Vergleich zu einem Ausschließlichkeitsvertreter.
Im Rahmen unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung machen wir bei Vorerkrankungen stets eine anonyme Risikovoranfrage. Die Gesundheitsangaben hierfür kommen nicht aus dem Gedächtnis des Kunden, sondern aus der Patientenakte, welche sich der Kunde im Rahmen der Beratung von seiner aktuellen Versicherung anfordert. Somit gibt es im Leistungsfall keine Probleme.
Ablehnung deines Antrages
Versicherer lehnen deinen Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung ab, wenn deine individuellen Gesundheits- und Kostenrisiken zu hoch sind. Der Versicherer ist bei seiner Prüfung also zu dem Ergebnis gekommen, dass deine Krankheitsgeschichte ein zu großes finanzielles Risiko für die Versichertengemeinschaft darstellt.
Ablehnung bedeutet aber nicht gleich Ablehnung. Möglicherweise nimmt dich eine andere Gesellschaft – wenn auch mit Risikozuschlag – auf. Entscheidend ist daher, nicht nur bei der „Versicherung ums Eck“ nach einer PKV zu fragen, sondern möglichst alle verfügbaren Versicherungsgesellschaften in die Prüfung einzubeziehen.
Annahme mit Risikozuschlägen
Ein Risikozuschlag dient dem Ausgleich der voraussichtlichen Mehrbelastung, die dem Versicherer in Zukunft erwächst. Du zahlst also einen etwas höheren Beitrag, den der Versicherer später dafür hernimmt, die voraussichtlich höheren Behandlungskosten zu finanzieren.
Der Zuschlag bezieht sich immer auf den Normalbeitrag ohne Vorsorgezuschlag und wird vom Versicherer individuell festgelegt.
Beispiel: Dein monatlicher PKV-Beitrag ohne Vorsorgezuschlag liegt bei 720 Euro. Aufgrund einer Schilddrüsenunterfunktion nimmt der Versicherer dich nur mit einem Risikozuschlag von 10% auf. Die tatsächliche Prämie für deine private Krankenversicherung liegt wegen der Vorerkrankung dann bei 792 Euro (+ Vorsorgezuschlag).
Wichtig: Der Risikozuschlag kann auch wieder entfallen oder sinken. Hierzu fragst du bei deiner privaten Krankenversicherung an und weist nach, meist durch eine ärztliche Bestätigung, dass die jeweilige Vorerkrankung oder Verletzung seit Jahren beschwerdefrei verheilt ist.
Annahme mit einem Leistungsausschluss
Bei einem Leistungsausschluss handelt es sich um eine Individualvereinbarung zwischen dir und dem Versicherungsunternehmen. Vereinbart wird, dass eine bestimmte Vorerkrankung – nämlich die, die zur Ablehnung deiner privaten Krankenversicherung führen würde – nicht vom Versicherungsschutz umfasst wird.
Beispiel: Der Versicherer würde dich wegen einer psychischen Vorerkrankung ablehnen. Ihr vereinbart, dass der Versicherer dich zwar aufnimmt, innerhalb von 10 Jahren aber keinerlei Behandlungen in diesem Bereich finanziert.
Zusätzlich kann im Ausnahmefall vereinbart werden, dass der Ausschluss später wegfällt – zum Beispiel, wenn innerhalb von 5 Jahren keine Beschwerden mehr aufgetreten sind.