#1 Bester Versicherungsmakler bei Google
Startseite » Allgemein » So findest du 2026 einen wirklich guten Versicherungsmakler
Kaum eine Branche ist in Deutschland so verrufen wie die Versicherungsbranche. Darum solltest du bei der Wahl deines Versicherungsmaklers auf gewisse Punkte besonders achten. In diesem Experten-Artikel möchten wir dir gewisse Auswahlkriterien vorstellen, anhand derer du einen guten Versicherungsmakler finden kannst.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
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Oftmals werden in Deutschland der Versicherungsvertreter und der Versicherungsmakler gleichgestellt bzw. man bezeichnet einen Versicherungsmakler als Versicherungsvertreter und umgekehrt.
Dies ist allerdings komplett falsch und kann für den nicht wissenden Kunden am Ende zu einer „limitierten“ Versicherungsberatung führen.
Anders als der Versicherungsmakler ist der Versicherungsvertreter weisungsgebunden und vertritt, wie es der Name schon sagt, die Interessen des Versicherungsunternehmens. Er steht also rechtlich auf der Seite des Versicherers (§ 84 HGB – Handelsvertreter).
Dies macht einen großen Unterschied zum Versicherungsmakler aus und sollte jedem Kunden bewusst sein. Weitere Eckpunkte zum Versicherungsvertreter:
Bevor du dich für einen Versicherungsmakler entscheidest, solltest du erstmal wissen, wie genau dieser eigentlich arbeitet.
Nachfolgend haben wir dir mal die wichtigsten Fakten zur Arbeitsweise und rechtlichen Stellung eines Versicherungsmaklers aufgelistet:
Der Versicherungsmakler wird regelmäßig vom Versicherungsnehmer beauftragt und als sein Interessen- oder sogar Abschluss-Vermittler angesehen. Er hat als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen.
Erfahre in diesem Artikel, wie du Versicherungsmakler werden kannst.
Der Begriff des Versicherungsvermittlers wird in § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) definiert. Umgangssprachlich wird er teilweise als Überbegriff für verschiedene Formen der Versicherungsberatung und -vermittlung verwendet.
Rechtlich zählen jedoch nur Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler zu den Versicherungsvermittlern. Ein Mehrfachagent ist dabei eine besondere Form des Versicherungsvertreters.
Der Versicherungsberater, häufig auch als Honorarberater bezeichnet, wird dagegen in § 59 Abs. 4 VVG eigenständig definiert und ist rechtlich kein Versicherungsvermittler.
Der Mehrfachagent (auch Mehrfachvertreter genannt) ähnelt dem Versicherungsvertreter, vertritt jedoch nicht nur ein Unternehmen, sondern zum Beispiel drei bis fünf Versicherer.
Der Honorarberater (rechtlich: Versicherungsberater) berät nicht für eine Provision, sondern gegen Honorar. Er wird also vom Kunden bezahlt und darf keine Zuwendungen von Versicherungsunternehmen annehmen.
Diese Form der Beratung ist allerdings selten: Zum 1. Juli 2026 waren in Deutschland nur 338 Versicherungsberater mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO registriert. Damit gibt es bundesweit deutlich weniger als 400 solcher „echten“ Honorarberater im Versicherungsbereich.
Wichtig ist die Abgrenzung: Viele Anbieter, die beispielsweise bei der Altersvorsorge mit Honorarberatung werben, sind rechtlich keine Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, sondern Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Ein Versicherungsmakler kann sowohl auf Provisionsbasis als auch gegen ein vom Kunden gezahltes Honorar tätig werden. Er bleibt dadurch aber rechtlich Versicherungsmakler und wird nicht zum Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO.
Die unterschiedlichen rechtlichen Rollen von Versicherungsmaklern, Versicherungsvertretern und anderen Vermittlern spiegeln sich auch in den sogenannten „34er-Erlaubnissen“ der Gewerbeordnung (GewO) wider.
Diese regeln, welche Tätigkeiten ein Vermittler überhaupt ausüben darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Für Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Versicherungsberater ist insbesondere der § 34d GewO relevant.
Sowohl Makler als auch Vertreter benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt wird. Versicherungsberater hingegen benötigen eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO.
Daneben existieren noch weitere „34er-Erlaubnisse“ für andere Bereiche der Finanz- und Versicherungsbranche.
| Paragraph | Tätigkeit | Typische Berufsgruppen |
|---|---|---|
| § 34d GewO | Versicherungsvermittlung | Versicherungsmakler (Abs. 1), Versicherungsvertreter (Abs. 1), Versicherungsberater (Abs. 2) |
| § 34f GewO | Finanzanlagenvermittlung | Fondsvermittler, Finanzanlagenvermittler |
| § 34h GewO | Honorar-Finanzanlagenberatung | Honorarberater |
| § 34i GewO | Immobiliardarlehensvermittlung | Baufinanzierungsvermittler |
| § 34c GewO | Immobilienvermittlung | Immobilienmakler |
Ein Versicherungsmakler kann dabei auch mehrere Erlaubnisse gleichzeitig besitzen. So verfügen manche Makler neben der Erlaubnis nach § 34d GewO zusätzlich beispielsweise über eine Zulassung nach § 34h GewO für die Honorar-Finanzanlagenberatung oder nach § 34i GewO für die Vermittlung von Baufinanzierungen und Immobiliendarlehen.
Nicht möglich ist dagegen die gleichzeitige Tätigkeit als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO. § 34d Abs. 3 GewO schließt ausdrücklich aus, dass ein Gewerbetreibender beide Tätigkeiten parallel ausübt.
Wichtig zu verstehen: Die Erlaubnis nach § 34d GewO sagt zunächst nichts darüber aus, ob jemand Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater ist. Entscheidend ist vielmehr die rechtliche Stellung gegenüber dem Kunden und dem Versicherer.
Während der Versicherungsmakler rechtlich auf der Seite des Kunden steht und als unabhängiger Sachwalter gilt, vertritt der Versicherungsvertreter die Interessen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
Da häufig sowohl der Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO als auch der Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO als Honorarberater bezeichnet werden, ist eine klare Abgrenzung wichtig.
Der Versicherungsberater berät zu Versicherungen, beispielsweise zur Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung.
Der Honorar-Finanzanlagenberater ist dagegen für Finanzanlagen wie Fonds oder ETFs zuständig.
Der wesentliche Unterschied liegt somit im Produktbereich: § 34d Abs. 2 betrifft Versicherungen, § 34h Finanzanlagen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Versicherungsberatung durch eine Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen beraten unabhängig von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsfragen und können beispielsweise dabei helfen, den eigenen Versicherungsbedarf einzuschätzen, bestehende Verträge zu überprüfen oder geeignete Tarife miteinander zu vergleichen.
Welche Leistungen angeboten werden, unterscheidet sich allerdings je nach Bundesland. Einige Verbraucherzentralen beschränken sich auf die Bewertung bestehender Verträge oder allgemeine Versicherungsfragen, andere führen auch individuelle Bedarfsanalysen und computergestützte Tarifvergleiche durch.
In der Regel vereinbarst du zunächst einen kostenpflichtigen Beratungstermin. Je nach Verbraucherzentrale kann dieser persönlich, telefonisch oder per Video stattfinden. Teilweise kannst oder sollst du vorhandene Versicherungsunterlagen bereits vor dem Termin einreichen.
Im Beratungsgespräch werden anschließend beispielsweise dein persönlicher Versicherungsbedarf, bestehende Verträge und mögliche Versorgungslücken besprochen. Je nach Beratungsangebot können auch konkrete Tarife verschiedener Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen und Empfehlungen ausgesprochen werden.
Die Verbraucherzentrale erhält für einen späteren Versicherungsabschluss keine Provision vom Versicherungsunternehmen. Stattdessen zahlst du für die Beratung ein festgelegtes Entgelt, dessen Höhe sich je nach Bundesland und Beratungsumfang unterscheidet.
Die Verbraucherzentrale ist grundsätzlich keine klassische Versicherungsvermittlung wie ein Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter. Der eigentliche Versicherungsvertrag kommt zwischen dir und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zustande.
Nach der Beratung musst du die Empfehlung deshalb noch umsetzen. Abhängig vom jeweiligen Beratungsangebot und vom konkreten Versicherungsprodukt kannst du dich anschließend direkt an den Versicherer wenden oder einen Versicherungsberater bzw. Versicherungsmakler mit der weiteren Begleitung beauftragen.
Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn vor dem Abschluss noch weitere Schritte notwendig sind, beispielsweise eine anonyme Risikovoranfrage oder die Einholung verschiedener Angebote bei Versicherungsunternehmen.
Die Verbraucherzentralen selbst weisen bei komplexen Fällen teilweise ausdrücklich darauf hin, dass für die weitere Umsetzung spezialisierte Versicherungsmakler oder behördlich zugelassene Versicherungsberater hinzugezogen werden können.
Welche Variante besser geeignet ist, hängt deshalb vor allem davon ab, welche Unterstützung du benötigst.
Eine Verbraucherzentrale kann insbesondere sinnvoll sein, wenn du eine kostenpflichtige Einschätzung ohne Provisionsinteresse, einen Vertrags-Check oder eine zusätzliche Meinung zu einem Versicherungsangebot möchtest.
Allerdings kann sich die Beratungstiefe und Spezialisierung je nach Verbraucherzentrale und Berater unterscheiden. Gerade bei komplexeren Versicherungen ist deshalb nicht automatisch gewährleistet, dass der jeweilige Ansprechpartner auf das konkrete Thema in gleichem Umfang spezialisiert ist wie ein Berater, der sich schwerpunktmäßig mit dieser Versicherungsart beschäftigt.
Ein Versicherungsmakler begleitet dagegen in der Regel auch die konkrete Umsetzung: von der Bedarfsermittlung und dem Tarifvergleich über die Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften und den Antrag bis zur Betreuung des Vertrags nach dem Abschluss.
Auch hier gilt allerdings: Die Beratungsqualität hängt stark vom jeweiligen Makler ab. Entscheidend sind u.a. Spezialisierung, Erfahrung und die Qualität des Beratungsprozesses.
Wichtig ist deshalb nicht nur die Frage, wer einen passenden Tarif empfehlen kann, sondern auch, wie spezialisiert die Beratung ist und wer dich anschließend bis zum tatsächlichen Versicherungsschutz begleitet.
Um diese Frage zu klären, kann man das Ganze in zwei Bereiche aufteilen:
Wenn du einen Versicherungsmakler suchst, der unabhängig von Versicherungen agiert, stehen dir mehrere Wege offen. Dank des Internets bist du nur wenige Klicks von zahlreichen Anbietern entfernt und kannst leicht eine Auswahl treffen.
Das Internet ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, um einen passenden Versicherungsmakler zu finden. Eine der besten Methoden ist es, Empfehlungen von Freunden, Familie und Bekannten einzuholen, die bereits positive Erfahrungen mit einem Makler gemacht haben. Weitere Optionen sind:
Zusätzlich kannst du selbst online recherchieren und Bewertungen lesen (zum Beispiel Google-Bewertungen), um einen Eindruck von der Qualität der Beratungsdienste eines Maklers zu bekommen. Es ist auch hilfreich, die Websites der Makler zu besuchen und sich über deren Angebote und Dienstleistungen zu informieren.
Wir sind Versicherungsmakler aus Überzeugung. Wenn du jedoch eine Beratung durch einen Versicherungsvertreter, einen Mehrfachagenten oder eine Beratung gegen Honorar wünschst, ist das völlig in Ordnung.
Dir sollte nur klar sein, welchen Status dein Vermittler hat. Den Status findest du auf der Website des Vermittlers (in der Regel im Impressum) bzw. spätestens in der Erstinformation, welche du vor der Beratung bekommen musst.
Alle zugelassenen Versicherungsvermittler in Deutschland sind zudem im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen. Dort kannst du anhand der Registrierungsnummer Status, Zulassung und etwaige Beschränkungen nachprüfen. Die Registrierungsnummer eines seriösen Anbieters findest du direkt auf seiner Website.
Die Registrierungsnummer von uns, der VMK Versicherungsmakler GmbH lautet: D-4MZQ-BNNHJ-93.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) spielt auch in der Versicherungsbranche eine wichtige Rolle. Sie beaufsichtigt u.a. Versicherungsunternehmen in Deutschland und kontrolliert, ob diese die aufsichtsrechtlichen Vorgaben einhalten.
Einen einzelnen Versicherungsmakler beaufsichtigt die BaFin dagegen grundsätzlich nicht direkt. Versicherungsmakler benötigen eine Erlaubnis nach § 34d GewO, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt wird. Zudem müssen sie im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen sein.
Die BaFin ist dennoch relevant, weil sie beispielsweise Vorgaben für die Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Versicherungsvermittlern überwacht. Ein Eintrag im Vermittlerregister ist daher für die Prüfung eines Maklers wesentlich aussagekräftiger als die Frage, ob dieser „von der BaFin zugelassen“ ist.
Wichtig: Eine spezielle „BaFin-Zulassung“ für Versicherungsmakler gibt es nicht.
Bringe genau in Erfahrung, welche Ausbildung dein Vermittler vorzuweisen hat bzw. ob er auch genau weiß, wovon er spricht.
Gerade bei komplexen Versicherungen wie der privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du auf einen spezialisierten Vermittler mit langjähriger Erfahrung und vielen beratenen Kunden setzen.
Ein echter Experte kennt auch schwierige Fälle und weiß, worauf es bei Vorerkrankungen wie psychischen Beschwerden, Allergien, Rückenproblemen, Hauterkrankungen oder Migräne ankommt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt das zusätzlich für riskante Hobbys wie Motorradfahren, Klettern oder Tauchen.
Besonders wichtig ist in solchen Fällen die anonyme Risikovoranfrage.
Ein Versicherungsmakler kann diese bei mehreren Versicherern stellen und die Ergebnisse vergleichen.
Ein Versicherungsvertreter ist dagegen auf die von ihm vertretenen Versicherer beschränkt.
So steigen bei einem Makler die Chancen, auch bei Vorerkrankungen oder besonderen Risiken einen passenden Versicherer und möglichst gute Konditionen zu finden.
Entscheidend ist natürlich auch, wo du beraten werden willst. Vor einigen Jahren hatte man nur die Möglichkeit, dass der Versicherungsvermittler zu dir nach Hause kommt bzw. du zu ihm ins Büro kommst.
Mittlerweile ist die Online-Beratung per Videotelefonie auch in der Versicherungsbranche etabliert. Wir selbst beraten unsere Kunden seit Jahren ausschließlich online, was diverse Vorteile mit sich bringt, dank Videotelefonie aber trotzdem total persönlich ist.
Manche Menschen wollen jedoch bewusst vor Ort beraten werden. Und das ist auch völlig in Ordnung.
Übrigens: Eine Beratung ist auch ohne die Unterzeichnung eines Maklermandats möglich.
Wichtig ist natürlich auch, dass dir die Person bzw. die Firma sympathisch ist und du einen guten ersten Eindruck gewinnen konntest.
Nun wäre ich ein wirklich schlechter Versicherungsmakler und Unternehmer, wenn ich an dieser Stelle nicht auf unsere kostenlose & unverbindliche Online-Beratung hinweisen würde.
Solltest du also von einem unserer unabhängigen VMK-Experten beraten werden wollen, kannst du dir gerne einen Termin buchen.
Wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung, unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, unsere Beratung zur privaten Altersvorsorge und unsere Beratung zur Risikolebensversicherung abläuft, haben wir in den verlinkten Artikeln ausführlich erklärt.
Mit über 980.000 Followern bei YouTube, Instagram und TikTok, über 2.000 5-Sterne-Bewertungen bei Google (der aktuell am besten bewertete Versicherungsmakler in Deutschland) und einer komplett digitalen Online-Beratung bieten wir von Versicherungen mit Kopf unseren Kunden einen erstklassigen Service.
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Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig von einer Versicherung und können aus einer Vielzahl von Versicherern den für dich besten auswählen.
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Ein guter Versicherungsvermittler stellt sich zu Beginn der Beratung transparent vor. Achte darauf, dass dir eine Erstinformation ausgehändigt wird. Daraus sollte hervorgehen:
Eine gute Versicherungsberatung beginnt mit einer Bestandsaufnahme deiner aktuellen Situation. Anhand dieser Analyse lässt sich erkennen:
Ist dein Versicherungsvermittler unabhängig und nicht nur an bestimmte Versicherer gebunden, ermöglicht das eine möglichst individuelle Beratung und Produktauswahl.
Bei jedem Beratungsgespräch, das zum Abschluss einer Versicherung führt, sollte eine Beratungsdokumentation erstellt werden, die beide Seiten unterschreiben. In diesem Beratungsprotokoll wird der genaue Inhalt der Beratung festgehalten.
Achte darauf, dass dein Versicherungsvermittler auf deine Fragen eingeht und sich ausreichend Zeit für dich nimmt. Es kann zudem sinnvoll sein, selbst einen zeitlichen Rahmen für das Gespräch festzulegen, damit der Termin nicht unnötig in die Länge gezogen wird.
Ein guter Versicherungsvermittler macht dich auch auf bereits bestehende gute Verträge aufmerksam. Das ist häufig ein Zeichen dafür, dass die Beratung in deinem Interesse erfolgt und nicht nur auf einen schnellen Abschluss ausgerichtet ist.
Neben fachlichen Kriterien spielt auch dein Bauchgefühl eine wichtige Rolle. Selbst wenn alle rationalen Gründe für den Abschluss einer Versicherung oder die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsvermittler sprechen, kann es sinnvoll sein, nochmal eine Nacht über die Entscheidung zu schlafen.
Wenn du diese Punkte beachtest, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, an einen guten Versicherungsmakler zu geraten. Zusammenfassend lassen sich viele dieser Kriterien unter einem zentralen Begriff vereinen: Vertrauen. Gerade in der Versicherungsberatung ist Vertrauen einer der wichtigsten Faktoren überhaupt.
Das Tolle für dich als Kunden ist, dass eine Beratung bei einem Versicherungsmakler kostenlos ist. Es entstehen für dich als Kunden keinerlei Honorare oder Beratungsgebühren. Ein Versicherungsmakler verdient nur Geld, wenn er dir ein Produkt vermitteln konnte.
Oftmals wird das Argument angeführt, dass ein Versicherungsmakler immer nur die Tarife und Versicherungen anbieten würde, wo er am Ende dann die meiste Provision bekommt.
Dies mag durchaus vorkommen bei einigen „schwarzen Schafen“, welche nicht viele Kunden haben und aus jedem Kunden das Maximale rausholen müssen, um selbst überleben zu können, ist aber nicht die Regel.
Deswegen solltest du bei der Wahl deines Versicherungsmaklers darauf achten, dass er genug Kunden/Kundenanfragen hat und sich deshalb schlichtweg nicht in diesem moralischen Dilemma befindet.
Übrigens: Wenn du mit deinem aktuellen Versicherungsmakler unzufrieden bist, kannst du diesen ohne Probleme wechseln oder auch kündigen.
Wir selbst bieten kostenlose & unverbindliche Vertrags-Checks an, bei denen in über 50% der Fälle herauskommt, dass der bestehende Vertrag wirklich gut ist und in keinem Fall gekündigt werden sollte.
In solchen Fällen verdienen wir kein Geld, hoffen aber natürlich, dass du mit unserer Beratung zufrieden warst und bei weiteren Versicherungsthemen auf uns zukommst bzw. uns an Freunde, Familie und Bekannte weiterempfiehlst.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
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