Es kann vorkommen, dass du irgendwann die Zusammenarbeit mit deinem Versicherungsmakler beenden musst. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Vielleicht suchst du nach besserem Service, innovativeren Versicherungsoptionen oder benötigst schlichtweg keine Maklerdienstleistungen mehr. Die Kündigung deines aktuellen Versicherungsmaklers könnte dir auch die Möglichkeit eröffnen, nach einem neuen Partner für deine Versicherungen und Versicherungsverträge Ausschau zu halten. In diesem Experten-Artikel erfährst du alles Wichtige über die Richtlinien und Fristen, die bei der Kündigung eines Versicherungsmaklers bzw. des Maklermandats zu beachten sind. Dies wird dir helfen, die Kündigung reibungslos und korrekt durchzuführen.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Am einfachsten kündigst du deinen bisherigen Versicherungsmakler, indem du ein Maklermandat bei einem neuen Versicherungsmakler unterzeichnest.
  • Es ist jedoch auch möglich, den bisherigen Versicherungsmakler zu kündigen, ohne ein neues Maklermandat zu unterzeichnen. Dann musst du die Kündigung direkt an deinen Versicherungsmakler richten.
  • Bei der Kündigung des Versicherungsmaklers bzw. Maklermandats sind in der Regel keine Fristen einzuhalten.
  • Zudem unterliegt die Kündigung keiner Formvorschrift, sollte jedoch schriftlich erfolgen.
  • Die Kündigung des Maklermandats hat in der Regel keine Auswirkungen auf die bestehenden Versicherungen.
  • Eine Beratung ist auch ohne den Abschluss eines (neuen) Maklermandats möglich.

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Versicherungsmakler kündigen: Der einfachste Weg

Der unkomplizierteste Weg, deinen Versicherungsmakler zu kündigen, ist das Unterschreiben eines neuen Maklermandats (auch Maklervertrag genannt) bei einem anderen Versicherungsmakler.

Dabei gilt: Das Maklermandat mit der neuesten Unterschrift ersetzt das alte, wodurch eine explizite Kündigung überflüssig wird.

Es ist jedoch wichtig, die Versicherungsgesellschaften über den Wechsel zu informieren, damit der neue Ansprechpartner hinterlegt wird und ein Betreuungswechsel stattfinden kann. Dies übernimmt dein neuer Versicherungsmakler für dich, sodass du dich nicht selbst darum kümmern musst.

Die Maklervollmacht ist übrigens Teil eines Maklervertrags und befugt den Versicherungsmakler, bestehende Versicherungsverträge im Namen des Kunden zu ändern oder neue Verträge abzuschließen – selbstverständlich nur nach Absprache mit dem Kunden. Wenn du den alten Maklervertrag kündigst, kündigst du damit automatisch auch die alte Maklervollmacht.

Keine Auswirkungen auf bestehende Versicherungen

Die Kündigung deines Versicherungsmaklers bzw. des Maklermandats hat in der Regel keine Auswirkungen auf deine bestehenden Versicherungen. Dabei handelt es sich jeweils um einen Versicherungsvertrag, welchen du direkt mit der Versicherung geschlossen hast.

Kündigung ohne neues Maklermandat

Selbstverständlich ist es auch möglich, dass du deinen aktuellen Versicherungsmakler kündigst, ohne ein neues Maklermandat abzuschließen. Dann musst du die Kündigung direkt an deinen aktuellen Versicherungsmakler richten. Die Betreuung übernimmt dann die Versicherung selbst.

Kündigung Maklervertrag für Versicherungen: Wann ist das möglich?

Gemäß § 627 BGB kann ein Maklervertrag von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden, sofern keine andere Kündigungsfrist im Vertrag festgelegt ist. Für eine vorzeitige Kündigung muss kein zwingender Grund vorliegen.

Wichtig ist jedoch zu beachten: Auch wenn die allgemeinen Kündigungsbestimmungen beim Maklervertrag kaum Hürden aufweisen, darf eine fristlose Kündigung nicht zur Unzeit erfolgen – es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

Kündigung zur Unzeit – was bedeutet das?

Eine Kündigung zur Unzeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden erlitten hat und der Versicherungsmakler gerade dabei ist, diesen bei der Versicherung geltend zu machen.

Das bedeutet konkret: Wenn für den Versicherten eine aufwendige Schadensregulierung durchgeführt werden muss und während dieses Prozesses die Kündigung erfolgt, spricht man von einer Kündigung zur Unzeit. Es muss dann geprüft werden, ob ein wichtiger Kündigungsgrund besteht.

Es gibt verschiedene wichtige Kündigungsgründe. Je nach Situation können sie eindeutig sein oder der Einschätzung der Vertragsparteien unterliegen. Klare Gründe für eine Kündigung können etwa versäumte Fristen, Falschaussagen, Vertrauensbrüche oder das Verschweigen des Einschaltens mehrerer Makler sein.

Individuelle Kündigungsfrist

Die Situation ändert sich, wenn der Maklervertrag eine abweichende Kündigungsfrist enthält. Wenn der Versicherte in einem solchen Fall den Maklervertrag kündigen möchte, gilt die aufgeführte Kündigungsfrist nur, wenn eine individuelle Vereinbarung zur Kündigungsfrist zwischen Makler und Mandant getroffen wurde.

An die Kündigungsfrist in einem Standardvertragsformular ist der Versicherte nicht gebunden.

Warum? Eine solche Regelung zur Frist und Kündigung stellt eine unwirksame AGB dar, da sie gegen die gesetzliche Regelung von § 627 BGB verstößt.

Gesondertes Kündigungsrecht

Für dich als Kunde gilt: Du hast ein einseitiges Sonderkündigungsrecht – im Gegensatz zum Versicherungsmakler. Dieser kann den Vertrag mit dir nahezu nur ordentlich kündigen, sollte er eine Beendigung des Maklervertrags wünschen.

Kündigung während der Testphase – ist das beim Versicherungsmaklervertrag möglich?

Manche Kunden fragen sich, ob man den Vertrag mit einem Versicherungsmakler „auf Probe“ testen kann und ob in einer solchen Phase andere Kündigungsfristen gelten.

In der Praxis sehen die meisten Maklerverträge sehr kurze bzw. gar keine Kündigungsfristen vor. Im Grunde hast du als Kunde die Möglichkeit, jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu kündigen.

Dies liegt daran, dass es sich beim Versicherungsmaklervertrag um einen sogenannten höheren Dienst handelt. Dein außerordentliches Kündigungsrecht, das nicht abdingbar ist, wird durch das Gesetz eingeräumt.

Versicherungsmakler kündigen: Was sind die Folgen?

Durch die Kündigung wird der Maklervertrag – je nach Umfang der Kündigung – vollständig oder für bestimmte Versicherungssparten beendet. Die Konsequenz daraus: Der Makler ist ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung von seinen Pflichten gegenüber dem Kunden entbunden und erhält ab der nächsten Hauptfälligkeit keine Bestandscourtage mehr.

Es kann jedoch vorkommen, dass der Makler noch einige nachvertragliche Pflichten zu erfüllen hat. Diese werden in der Regel im Maklervertrag festgelegt und klar definiert. Dazu gehört beispielsweise die Übergabe der Versicherungsdokumente und Unterlagen an deinen neuen Versicherungsmakler.

Wie kündige ich meinen Versicherungsmakler?

Du hast die Möglichkeit, einen Maklervertrag mündlich, telefonisch, elektronisch oder durch konkludentes Verhalten zu kündigen. Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift für die Kündigung von Maklerverträgen.

Es wird jedoch empfohlen, den Vertrag mit einem Kündigungsschreiben zu beenden. Ein schriftlicher und belegbarer Nachweis schützt dich als Kunde und belegt, dass du den Maklervertrag tatsächlich gekündigt hast.

Auf diese Weise kannst du mögliche Streitigkeiten über die Kündigung des Maklervertrages vermeiden. Ein eingeschriebenes Kündigungsschreiben bietet zusätzliche Sicherheit, da es belegt, dass die Kündigung schriftlich mitgeteilt und dem Makler zugestellt wurde.

Kann man einen Maklervertrag widerrufen?

Grundsätzlich gilt für Verbraucher, dass sie von einem Maklervertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen oder bei einem Fernabsatzvertrag geschlossen wurde (zum Beispiel Abschluss per E-Mail, Brief, Fax oder Katalog), mittels Widerrufsrecht zurücktreten können.

Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage nach Vertragsabschluss und muss unbedingt eingehalten werden. Zudem ist der Makler verpflichtet, dich über dein Widerrufsrecht zu informieren.

Das Ganze ist ziemlich hilfreich, wenn du, ohne dir über die Konsequenzen bewusst gewesen zu sein, ein Maklermandat in einer Versicherungs-App wie zum Beispiel Clark unterzeichnet hast. Denn durch die Unterzeichnung eines neuen Maklermandats für alle Versicherungen fallen die Verträge aus der Betreuung deines bisherigen Versicherungsmaklers.

Es ist zwar durchaus möglich, mehrere Versicherungsmakler gleichzeitig zu haben, aber nicht für ein und dieselbe Versicherung.

Befristete und unbefristete Maklerverträge kündigen

Nun weißt du, dass du als Kunde oder Auftraggeber einen Maklervertrag relativ unkompliziert kündigen kannst. Es ist jedoch wichtig, zwischen befristeten und unbefristeten Maklerverträgen zu unterscheiden.

Ein befristeter Maklervertrag, der für einen festgelegten Zeitraum gilt, kann nicht ohne triftigen Grund vorzeitig beendet werden. Dieser Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

Eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers ist jedoch möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund besteht, wenn die Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unzumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit wird individuell und situationsabhängig beurteilt.

In der Regel sind Maklerverträge jedoch unbefristet.

Ist eine Kündigung des Versicherungsmaklers unbedingt notwendig?

Wenn du mit deinem bisherigen Versicherungsmakler, aus welchen Gründen auch immer, nicht (mehr) zufrieden bist, ist eine Kündigung sinnvoll.

Eine Kündigung ist jedoch nicht unbedingt notwendig, da du auch mehrere Versicherungsmakler beauftragen kannst. Wir beraten unsere Kunden in unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung ohne den Abschluss eines Maklermandats.

Wenn es zum Abschluss einer Versicherung kommt, übernehmen wir für diese Versicherung die Betreuung – auch ohne (neues) Maklermandat. Selbstverständlich kannst du aber auch alle deine Versicherungen auf uns als Versicherungsmakler übertragen lassen.

Selbst bei unseren kostenlosen & unverbindlichen Vertrags-Checks verlangen wir kein Maklermandat. Falls wir feststellen, dass die Versicherung wirklich gut ist, bleibt alles beim Alten. Das ist unser unternehmerisches Risiko. Aber auch hier übernehmen wir natürlich gerne die Betreuung deiner Versicherungen, wenn du mit unserem Service zufrieden warst.

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Fazit: Versicherungsmakler kündigen

Zusammenfassend sind bei der Kündigung eines Versicherungsmaklers einige wesentliche Punkte zu beachten: Gemäß § 627 BGB können beide Vertragsparteien den Maklervertrag jederzeit fristlos kündigen, sofern keine anderslautenden Kündigungsfristen vereinbart sind. Für eine fristlose Kündigung ist jedoch sicherzustellen, dass sie nicht zur Unzeit erfolgt.

Eine Unzeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Kunde keine Möglichkeit hat, kurzfristig einen anderen Makler zu finden oder wenn der Makler während einer aufwendigen Schadensregulierung den Vertrag kündigt.

Dabei ist zu beachten, dass eine Schadensersatzpflicht des Maklers nur dann besteht, wenn kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.

Abweichende vertraglich vereinbarte Fristen müssen vom Makler eingehalten werden. Für den Versicherungsnehmer gelten diese vertraglichen Fristen nur, wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Versicherungsmakler getroffen wurde.

Es bedeutet also – und das ist für Kunden von Versicherungsmaklern von entscheidender Bedeutung: Kündigungsfristen in Standardverträgen müssen von Kunden nicht beachtet werden, da sie gegen § 627 BGB verstoßen.

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