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Versicherungsmakler wechseln – So geht´s
Suchst du nach einem neuen Versicherungsmakler? Überlegst du, zu einem anderen Versicherungsmakler zu wechseln, bist dir aber unsicher, wie du das anstellen sollst? Es gibt viele Gründe für einen Wechsel des Versicherungsmaklers, doch das Vorgehen bleibt im Grunde genommen stets gleich. In diesem Experten-Artikel erfährst du alles Wesentliche, was du beim Wechsel deines Versicherungsmaklers beachten musst. Ob du nun auf der Suche nach günstigeren Tarifen, besserem Kundenservice oder umfassenderen Deckungsoptionen bist: Ein Wechsel des Versicherungsmaklers muss nicht kompliziert sein und kann sich für dich durchaus lohnen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Wechsel eines Versicherungsmaklers erfolgt in der Regel durch die Unterzeichnung eines neuen Maklermandats beim neuen Versicherungsmakler. Es ist keine Kündigung des alten Maklermandats beim alten Versicherungsmakler notwendig.
- Besser wäre es jedoch, zuerst das alte Maklermandat zu kündigen und anschließend ein neues abzuschließen. Dann wird der bisherige Versicherungsmakler nicht vom Schreiben der Versicherung überrumpelt.
- Es ist durchaus möglich, dass man von mehreren Versicherungsmaklern gleichzeitig betreut wird. Für ein und dieselbe Versicherung geht das jedoch nicht.
- Wir beraten auch ohne den Abschluss eines (neuen) Maklermandats.
- Auch für unsere Vertrags-Checks muss kein (neues) Maklermandat unterzeichnet werden.
- Versicherungsmakler wechseln: Der einfachste Weg
- Was bedeutet ein Maklerwechsel rechtlich?
- Versicherungsmakler wechseln: Mögliche Gründe
- Kann man mehrere Versicherungsmakler haben?
- Wie sollte man beim Wechsel des Versicherungsmaklers vorgehen?
- Besonderheiten beim Wechsel des Versicherungsmaklers
- Fazit: Versicherungsmakler wechseln
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Versicherungsmakler wechseln: Der einfachste Weg
Der einfachste Weg, um deinen Versicherungsmakler zu wechseln, ist das Unterschreiben eines neuen Maklermandats (auch Maklervertrag genannt) bei einem anderen Versicherungsmakler.
Dabei gilt: Das Maklermandat mit der aktuellsten Unterschrift ersetzt das alte, wodurch keine explizite Kündigung notwendig ist.
Es ist jedoch wichtig, dass die Versicherungsgesellschaften über den Wechsel informiert werden, damit der neue Ansprechpartner hinterlegt werden kann und ein Betreuungswechsel stattfindet. Dies musst jedoch nicht du als Kunde machen, sondern wird von deinem neuen Versicherungsmakler übernommen.
Wechsel von einem Versicherungsvertreter
In Deutschland gibt es mehrere Arten von Versicherungsvermittlern. Die bekanntesten sind der Versicherungsmakler und der Versicherungsvertreter.
Wenn du bisher mit allen Verträgen von einem Versicherungsvertreter betreut worden bist (zum Beispiel der typische Allianz-Vertreter), gibt es kein Maklermandat. Der Allianz-Vertreter kann aber auch nur Allianz-Verträge betreuen. Wenn du weitere Verträge bei anderen Versicherern hast, ist dieser nicht dafür zuständig.
Ein Versicherungsmakler kann jedoch Verträge von diversen Versicherungsgesellschaften betreuen. Es wäre also möglich, dass du durch den Abschluss eines Maklermandats mit deinen gesamten Allianz-Verträgen zu einem Versicherungsmakler wechselst. Solltest du noch weitere Verträge bei anderen Versicherern haben, kann der Versicherungsmakler alle deine Verträge betreuen.
Was bedeutet ein Maklerwechsel rechtlich?
Ein Maklerwechsel ist aus rechtlicher Perspektive der Prozess, bei dem der bestehende Vertrag mit deinem bisherigen Versicherungsmakler durch eine Kündigung beendet und ein neuer Vertrag mit einem anderen Makler abgeschlossen wird.
Das führt in der Regel dazu, dass der neue Versicherungsmakler die Betreuung deiner bestehenden Versicherungsverträge übernimmt.
Wie bereits beschrieben, ist dafür keine Kündigung des alten, sondern nur der Abschluss eines neuen Maklermandats notwendig. Wenn du jedoch gar keine Betreuung durch einen Versicherungsmakler mehr wünscht, kannst du auch das alte Maklermandat kündigen, ohne ein neues abzuschließen. Die Verträge werden dann direkt von der Versicherung betreut.
Versicherungsmakler wechseln: Mögliche Gründe
Ein Maklerwechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Häufig geschieht dies, wenn der Versicherungsnehmer umzieht und lieber mit einem Makler vor Ort zusammenarbeiten möchte.
Ein weiterer Grund ist die Unzufriedenheit mit der Beratung und Vermittlung durch den bisherigen Makler, was den Kunden dazu veranlassen kann, nach einem neuen Versicherungsmakler zu suchen.
Wenn der neue Versicherungsmakler jedoch behauptet, dass er dir die identischen Verträge günstiger machen kann, solltest du hellhörig werden. Denn in der Regel sind die Kosten überall gleich.
Kann man mehrere Versicherungsmakler haben?
Grundsätzlich kannst du mehrere Versicherungsmakler gleichzeitig haben und sie unabhängig voneinander mit derselben Tätigkeit beauftragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beauftragung eines zusätzlichen Versicherungsmaklers den bestehenden Maklervertrag nicht automatisch beendet. Denn eine Beratung kann auch ohne Maklermandat stattfinden. Das ist übrigens kein Nachteil.
Wir beraten auch ohne Maklermandat
So ist es auch häufig in unserer Beratung. Wenn sich ein Kunde einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung zum Beispiel zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bucht, beraten wir den Kunden auch nur zu diesem Thema.
Sollte es zu einem Abschluss kommen, übernehmen wir die Betreuung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür muss jedoch kein Maklermandat unterschrieben werden. Andere Verträge können in der Betreuung des bisherigen Versicherungsmaklers oder auch Versicherungsvertreters bleiben.
Sollte der Kunde jedoch bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und einen Termin zu unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check buchen, und es kommt heraus, dass ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und durchführbar ist, wird der alte Vertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen.
Die Betreuung des neuen Vertrags liegt auch hier bei uns und nicht beim bisherigen Versicherungsvermittler (auch ohne neues Maklermandat). Aber auch hier verbleiben die anderen Verträge beim bisherigen Betreuer. Sollte der BU-Check ergeben, dass die bestehende Versicherung wirklich gut ist, bleibt sowohl der Vertrag als auch die Betreuung beim bisherigen Vermittler.
Wir übernehmen auf Wunsch auch das Maklermandat
Schlussendlich ist es wichtig zu verstehen, dass für den Abschluss einer Versicherung kein Maklermandat notwendig ist. Wir können jedoch selbstverständlich die Betreuung aller Verträge im Rahmen eines Maklermandats übernehmen.
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Wie sollte man beim Wechsel des Versicherungsmaklers vorgehen?
Um den Versicherungsmakler zu wechseln, ist der erste Schritt meist die Kündigung des bisherigen Maklervertrags. Sobald diese Kündigung vollzogen ist, kann ein neuer Maklervertrag mit dem neuen Versicherungsmakler abgeschlossen werden. Das ist auch fair gegenüber dem bisherigen Makler, da er nicht von einer Nachricht des Versicherers überrascht wird.
Keine Kündigungsfrist
Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die erst wirksam wird, wenn sie den Empfänger erreicht. In den meisten Fällen bist du als Kunde nicht an eine Kündigungsfrist gebunden. Der Maklervertrag zählt nämlich zu den Verträgen höherer Dienste.
Das bedeutet, dass du den Maklervertrag jederzeit kündigen kannst, insbesondere wenn das erforderliche Vertrauen in deinen Makler nicht mehr vorhanden ist.
Für den Versicherungsmakler gelten strengere Regeln: Er darf den Vertrag mit seinem Kunden nicht ohne triftigen Grund kündigen und muss ausreichend Zeit gewähren, damit der Kunde seine Versicherungsangelegenheiten einem anderen qualifizierten Makler oder Berater übergeben kann.
In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass nur ein neuer Vertrag mit dem neuen Versicherungsmakler abgeschlossen wird, wodurch der alte Vertrag automatisch beendet wird.
Neues Maklermandat hat keinen Einfluss auf die bestehenden Verträge
Die bestehenden Versicherungsverträge bleiben in der Regel unverändert und gehen nicht verloren. Der neue Makler übernimmt die Betreuung dieser Verträge.
Der neue Versicherungsmakler informiert deine aktuellen Versicherer über sein Maklermandat und fordert die Übertragung deiner Verträge in seinen Bestand an.
Dies führt auch dazu, dass zukünftige Courtagen an den neuen Makler gezahlt werden. Sollte nach der Überprüfung deiner Verträge keine Notwendigkeit für Anpassungen oder Änderungen bestehen, laufen die Verträge wie gewohnt weiter.
Demnach führt der Wechsel des Versicherungsmaklers bzw. der Abschluss eines neuen Maklermandats auch zu keinen neuen Kosten.
Besonderheiten beim Wechsel des Versicherungsmaklers
💡 Beim Wechsel des Versicherungsmaklers gibt es einige Besonderheiten, die du als Versicherungsnehmer und auch als Makler kennen solltest.
Der bisherige Versicherungsmakler erhält oft nur eine Benachrichtigung vom Versicherungsunternehmen, dass ein Maklerwechsel stattgefunden hat. Dies bedeutet für den Makler meist, dass er ab der nächsten Hauptfälligkeit seinen Courtageanspruch verliert.
Dies geschieht oft ohne eine ausdrückliche Kündigung des Maklervertrags durch den Kunden. Trotzdem kann der alte Makler auch nach dem Wechsel theoretisch noch Pflichten gegenüber seinem ehemaligen Kunden haben.
Maklermandat bei Versicherungs-Apps
Häufig passiert genau das, wenn Kunden eine Versicherungs-App wie zum Beispiel Clark herunterladen und das Maklermandat unterzeichnen. Da bei Clark in der Regel ein Maklermandat für die gesamten Verträge unterzeichnet wird, werden auch alle Verträge übertragen.
Vielen Kunden ist das nicht bewusst. Sie wundern sich, wenn der bisherige Makler, mit dem sie sehr zufrieden waren, anruft und fragt, wieso das Maklermandat gekündigt wurde. Glücklicherweise kann ein Maklermandat innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden und alles bleibt beim Alten.
Wechsel ist nicht immer automatisch Kündigung des bestehenden Versicherungsmaklers
Beauftragt der Kunde lediglich einen neuen Versicherungsmakler, führt dies nicht automatisch zur Kündigung des alten Maklervertrags. Kunden haben das Recht, mehrere Versicherungsmakler gleichzeitig zu beauftragen. Daher endet der alte Maklervertrag nicht automatisch, nur weil ein neuer Makler bei der Versicherung einen Wechsel anzeigt. Oft klären die Versicherungen diesen Sachverhalt direkt mit dem Kunden.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du bei deinem bisherigen Makler alle Versicherungen in Betreuung hattest, aber nur mit einer Versicherung zu einem neuen Versicherungsmakler wechselst. Dann betreuen dich zwei Versicherungsmakler gleichzeitig. Wichtig zu verstehen ist aber, dass ein und dieselbe Versicherung nur von einem Makler betreut werden kann.
Maklervollmacht für den Wechsel des Versicherungsmaklers
Manchmal übernimmt der neue Versicherungsmakler die Kündigung des bestehenden Maklervertrags im Namen des Kunden. Diese Kündigung ist jedoch nur wirksam, wenn der neue Makler eine entsprechende Vollmacht des Kunden hat. Diese Maklervollmacht sollte klar dokumentieren, dass der neue Makler zur Kündigung berechtigt ist. So können Unklarheiten vermieden und der Wechsel des Versicherungsmaklers beschleunigt werden.
Fazit: Versicherungsmakler wechseln
Ein Maklerwechsel ist in der Praxis keine Seltenheit. Kunden entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dafür, ihren bisherigen Versicherungsmakler durch einen neuen zu ersetzen oder von einem Versicherungsvertreter zu einem Versicherungsmakler zu wechseln.
Egal aus welchem Grund, ein Maklerwechsel folgt meist einem ähnlichen Ablauf: Der alte Maklervertrag wird durch eine Kündigung beendet und ein neuer Versicherungsmakler wird beauftragt. Sobald der neue Maklervertrag unterzeichnet ist, gehen die aktuellen Versicherungen in den Bestand des neuen Maklers über.
Für Versicherungsnehmer ist dieser Prozess mit wenig Aufwand verbunden. Die Vorteile eines Wechsels überwiegen den geringen Aufwand deutlich.
Zusätzlich kann die Überprüfung der bestehenden Versicherungen im Zuge des Maklerwechsels dazu führen, dass unnötige oder teure Policen erkannt und gekündigt werden, was zusätzliche Einsparungen ermöglicht.
Es ist jedoch in keinem Fall so, dass ein Wechsel des Versicherungsmaklers zwangsläufig notwendig ist. Du kannst auch für jeden Bereich einen eigenen Versicherungsmakler haben.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
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