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Versicherungsmakler wechseln – So geht´s

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Suchst du nach einem neuen Versicherungsmakler? Überlegst du, zu einem anderen Makler zu wechseln, bist dir aber unsicher, wie du das anstellen sollst? Es gibt viele Gründe für einen Wechsel, doch das Vorgehen bleibt im Grunde genommen stets gleich. In diesem Experten-Artikel erfährst du alles Wesentliche, was du beim Wechsel deines Versicherungsmaklers beachten musst. Ob du nun auf der Suche nach günstigeren Tarifen, besserem Kundenservice oder umfassenderen Deckungsoptionen bist: Ein Wechsel des Versicherungsmaklers muss nicht kompliziert sein und kann sich für dich durchaus lohnen.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Versicherungsmakler wechseln: Der einfachste Weg

Der einfachste Weg, um deinen Versicherungsmakler zu wechseln, ist das Unterschreiben eines neuen Maklermandats (auch Maklervertrag genannt) bei einem anderen Versicherungsmakler.

Dabei gilt: Das Maklermandat mit der aktuellsten Unterschrift ersetzt das alte, wodurch keine explizite Kündigung notwendig ist.

Es ist jedoch wichtig, dass die Versicherungsgesellschaften über den Wechsel informiert werden, damit der neue Ansprechpartner hinterlegt werden kann und ein Betreuungswechsel stattfindet. Dies musst jedoch nicht du als Kunde machen, sondern wird von deinem neuen Versicherungsmakler übernommen.

Wechsel von einem Versicherungsvertreter

In Deutschland gibt es mehrere Arten von Versicherungsvermittlern. Die bekanntesten sind der Versicherungsmakler und der Versicherungsvertreter.

Wenn du bisher mit allen Verträgen von einem Versicherungsvertreter betreut worden bist (zum Beispiel der typische Allianz-Vertreter), gibt es kein Maklermandat. Der Allianz-Vertreter kann aber auch nur Allianz-Verträge betreuen. Wenn du weitere Verträge bei anderen Versicherern hast, ist dieser nicht dafür zuständig.

Ein Versicherungsmakler kann jedoch Verträge von diversen Versicherungsgesellschaften betreuen. Es wäre also möglich, dass du durch den Abschluss eines Maklermandats mit deinen gesamten Allianz-Verträgen zu einem Versicherungsmakler wechselst. Solltest du noch weitere Verträge bei anderen Versicherern haben, kann der Versicherungsmakler alle deine Verträge betreuen.

Was bedeutet ein Maklerwechsel rechtlich?

Ein Maklerwechsel ist aus rechtlicher Perspektive der Prozess, bei dem der bestehende Vertrag mit deinem bisherigen Versicherungsmakler durch eine Kündigung beendet und ein neuer Vertrag mit einem anderen Makler abgeschlossen wird.

Das führt in der Regel dazu, dass der neue Versicherungsmakler die Betreuung deiner bestehenden Versicherungsverträge übernimmt.

Wie bereits beschrieben, ist dafür keine Kündigung des alten, sondern nur der Abschluss eines neuen Maklermandats notwendig. Wenn du jedoch gar keine Betreuung durch einen Versicherungsmakler mehr wünscht, kannst du auch das alte Maklermandat kündigen, ohne ein neues abzuschließen. Die Verträge werden dann direkt von der Versicherung betreut.

Versicherungsmakler wechseln: Mögliche Gründe

Ein Maklerwechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Häufig geschieht dies, wenn der Versicherungsnehmer umzieht und lieber mit einem Makler vor Ort zusammenarbeiten möchte.

Ein weiterer Grund ist die Unzufriedenheit mit der Beratung und Vermittlung durch den bisherigen Makler, was den Kunden dazu veranlassen kann, nach einem neuen Versicherungsmakler zu suchen.

Wenn der neue Versicherungsmakler jedoch behauptet, dass er dir die identischen Verträge günstiger machen kann, solltest du hellhörig werden. Denn in der Regel sind die Kosten überall gleich.

Kann man mehrere Versicherungsmakler haben?

Grundsätzlich kannst du mehrere Versicherungsmakler gleichzeitig haben und sie unabhängig voneinander mit derselben Tätigkeit beauftragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beauftragung eines zusätzlichen Versicherungsmaklers den bestehenden Maklervertrag nicht automatisch beendet. Denn eine Beratung kann auch ohne Maklermandat stattfinden. Das ist übrigens kein Nachteil.

Wir beraten auch ohne Maklermandat

So ist es auch häufig in unserer Beratung. Wenn sich ein Kunde einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung zum Beispiel zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bucht, beraten wir den Kunden auch nur zu diesem Thema.

Sollte es zu einem Abschluss kommen, übernehmen wir die Betreuung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür muss jedoch kein Maklermandat unterschrieben werden. Andere Verträge können in der Betreuung des bisherigen Versicherungsmaklers oder auch Versicherungsvertreters bleiben.

Sollte der Kunde jedoch bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und einen Termin zu unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check buchen, und es kommt heraus, dass ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und durchführbar ist, wird der alte Vertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen.

Die Betreuung des neuen Vertrags liegt auch hier bei uns und nicht beim bisherigen Versicherungsvermittler (auch ohne neues Maklermandat). Aber auch hier verbleiben die anderen Verträge beim bisherigen Betreuer. Sollte der BU-Check ergeben, dass die bestehende Versicherung wirklich gut ist, bleibt sowohl der Vertrag als auch die Betreuung beim bisherigen Vermittler.

Wir übernehmen auf Wunsch auch das Maklermandat

Schlussendlich ist es wichtig zu verstehen, dass für den Abschluss einer Versicherung kein Maklermandat notwendig ist. Wir können jedoch selbstverständlich die Betreuung aller Verträge im Rahmen eines Maklermandats übernehmen.

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