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Private Krankenversicherung (PKV) für Ausländer: Wie kann ich mich absichern?

Aktualisiert am 22. Mai 2025

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt hierher verlegt haben. Ob du als Ausländerin oder Ausländer allerdings in die gesetzliche oder private Krankenversicherung eintreten kannst, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Im Mittelpunkt steht dabei dein beruflicher Status als Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger.

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Warum brauche ich als Ausländer eine Krankenversicherung?

Im deutschen Aufenthaltsgesetz, konkret in § 2 Abs. 3 AufenthG, ist geregelt, dass die Krankenversicherung Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist.

Als Ausländerin oder Ausländer musst du gegenüber der zuständigen Behörde also nachweisen können, dass du über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügst. Ausreichend ist dabei die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung.

Ohne Krankenversicherung kann keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. In diesem Fall würdest du dich illegal in Deutschland aufhalten.

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Was übernimmt die Krankenversicherung bei Ausländern?

Grundsätzlich gibt es bei den Leistungen der Krankenversicherung keine Unterschiede zwischen deutschen Staatsangehörigen und Ausländern. Bist du als Ausländerin oder Ausländer also (gesetzlich oder privat) krankenversichert, werden immer die Kosten für folgende Leistungen übernommen:

Immer mit dabei ist außerdem die Pflegepflichtversicherung. Sie „folgt“ der Krankenversicherung. Bist du als Ausländer beispielsweise in der privaten Krankenversicherung versichert, hast du automatisch auch eine private Pflegepflichtversicherung. Sie leistet in Pflegefällen, wenn also beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist oder wird.

Sonderfall: Der kurzfristige Aufenthalt in Deutschland

Hältst du dich – aus beruflichen oder privaten Gründen – nur kurzfristig in Deutschland auf, bietet sich die sogenannte Incoming-Krankenversicherung an. Sie übernimmt alle medizinisch notwendigen Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Dies gilt auch für Zahnbehandlungen.

Beachte aber: Kommst du aus der EU oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), bist du bei kurzfristigen Aufenthalten in Deutschland regelmäßig über deine „Heimatkrankenversicherung“ versichert. In Deutschland wird dann keine eigenständige Versicherung benötigt, wichtig ist aber, dass du vor deiner Einreise eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragt und erhalten hast. Diese musst du bei Behandlungen in Deutschland vorzeigen.

Lange und dauerhafte Aufenthalte: Gesetzliche vs. private Krankenversicherung

Bist du länger oder sogar dauerhaft in Deutschland, greift die Krankenversicherung deines EU-Heimatlandes regelmäßig nur bei medizinischen Notfällen. Für die „normale“ Behandlung benötigst du, wie auch deutsche Staatsbürger, eine inländische Krankenvollversicherung inklusive Pflegepflichtversicherung. Ob du dich gesetzlich oder privat versichern kannst, hängt dabei von verschiedenen Faktoren und vor allem deinem Beruf ab.

Ausländische Arbeitnehmer

Bist du als Ausländer in Deutschland angestellt, gehörst du zu den gesetzlich Pflichtversicherten. Du bist also grundsätzlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und erhältst die Leistungen nach dem für alle einheitlichen Leistungskatalog.

Verdienst du als Angestellter allerdings mehr als 73.800 Euro brutto pro Jahr, kannst du in die private Krankenversicherung wechseln.

Diese Option ist vor allem für ausländische Fachkräfte interessant, denn die PKV bietet regelmäßig eine bessere medizinische Versorgung als ihr gesetzliches Pendant.

Ausländische Selbstständige

Selbstständige können, ohne dass es auf das Einkommen ankommt, immer in die private Krankenversicherung wechseln. Das gilt auch für Ausländer, sodass du hier – wenn du möchtest – unmittelbar in die PKV eintreten kannst. Alternativ besteht auch für Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Beachte: Warst du im Ausland bereits privat krankenversichert, solltest du prüfen, ob die bestehende Krankenversicherung auch in Deutschland leistet. Möglicherweise brauchst du dann keine deutsche Krankenversicherung mehr abzuschließen.

Asylbewerber und Flüchtlinge

Für diese Gruppe der Ausländer besteht weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung. Vielmehr sind sie über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgesichert, der Staat übernimmt also die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen. Dies geschieht in der Form, dass die zuständige Ausländerbehörde der Krankenversicherung die Kosten für angefallene Behandlungsleistungen erstattet.

Erst nach rund 15 Monaten ändert sich dieser Status. Ab hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung selbst die Kosten für Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel.

Sofern eine Person, die als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, später arbeitet, gelten die allgemeinen Regeln. Sie kann sich also gesetzlich oder privat krankenversichern, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Fazit: Bei der Krankenversicherung für Ausländer solltest du dich umfassend beraten lassen

Bei der (privaten) Krankenversicherung für Ausländer gelten verschiedene Besonderheiten und Ausnahmeregelungen. Relevant ist u.a., aus welchem Staat du einreist, wie lange du in Deutschland bleibst und welchen beruflichen Status du hast

Eine umfassende und passgenaue Beratung ist daher unerlässlich, um die für dich und deine individuelle Situation bestmögliche Absicherung sicherzustellen.

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