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Private Krankenversicherung für Studenten sinnvoll?
Als Studentin oder Student startest du gewissermaßen deine berufliche Laufbahn. Daher kannst du auch selbst entscheiden, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversicherst. Auch die kostenlose Familienversicherung über deine Eltern ist im Studium weiterhin möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In vielen Fällen ist aber auch eine private Krankenversicherung für Studenten sinnvoll, denn sie bietet dir maximale Flexibilität bei der Auswahl der einzelnen Leistungen.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Studierende können sich zu Beginn ihres Studiums zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden.
- Auch die kostenlose Familienversicherung kommt für Studenten in Frage – aber grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und nur dann, wenn du ein monatliches Einkommen maximal auf Minijob-Niveau erzielst.
- In der privaten Krankenversicherung für Studenten gibt es – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – keinen prozentualen Einheitsbeitrag. Deine Prämie richtet sich immer nach den Faktoren „Alter“ und „Gesundheitszustand“, wobei viele Versicherer besonders günstige Studententarife anbieten.
- Möchtest du dich erst später privat krankenversichern, kann es auch als Studentin oder Student Sinn machen, bereits heute einen Optionstarif abzuschließen, welcher deinen aktuellen Gesundheitszustand „konserviert“.
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Wann kannst du dich als Student privat krankenversichern?
Grundsätzlich gilt auch für Studierende die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Bereits bei der Einschreibung musst du daher der FH oder Uni nachweisen, dass ein entsprechender Schutz besteht. Dabei bist du zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Du kannst aber innerhalb der ersten drei Monate auf Antrag in die private Krankenversicherung für Studenten wechseln oder aber in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn du dort bereits vor dem Studium versichert warst.
Krankenversicherungsstatus ist während des gesamten Studiums bindend
Dabei gilt allgemein: Der Status, für den du dich zu Beginn des Studiums entscheidest, bleibt gewissermaßen „fix“, bis dein Studium beendet oder abgebrochen wurde. Du kannst deine Entscheidung also nur in wenigen Ausnahmefällen rückgängig machen, solange du studierst.
Ausgangslage ist immer dein Versicherungsstatus vor dem Studium:
- Familienversicherung über die Eltern
- eigenständige gesetzliche Krankenversicherung
- bestehende private Krankenversicherung
Schauen wir uns dazu einmal an, was es im Hinblick auf die private Krankenversicherung für Studenten zu beachten gibt.
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Familienversicherung über die Eltern
Sind deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder trifft dies zumindest auf die Hauptverdienerin oder den Hauptverdiener zu, kannst du auch im Studium die kostenlose Familienversicherung nutzen. Du bist dann ebenfalls gesetzlich krankenversichert, zahlst aber keine eigenen Beiträge.
In der Familienversicherung kannst du grundsätzlich maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bleiben (Ausnahmen gelten u.a. bei einem freiwilligen Wehrdienst oder einem anerkannten Freiwilligendienst). Außerdem darf dein Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Im Jahr 2025 liegt dieser Betrag bei 535 Euro bzw. 556 Euro bei Minijobs.
Kostenlose Familienversicherung im Studium ist sinnvoll
In den meisten Fällen macht es Sinn, so lange wie möglich die kostenlose Familienversicherung zu nutzen. Denn die private Krankenversicherung für Studenten ist im Gegensatz dazu nicht kostenlos und in der Regel haben Studenten nicht viel Geld.
Mehrere Wechselmöglichkeiten
Dennoch hast du als familienversicherter Student die Möglichkeit, dich zu Beginn des Studiums von der GKV-Pflicht befreien zu lassen und dich für die PKV zu entscheiden. Das Ganze ist unabhängig davon, ob deine Eltern in der PKV versichert sind oder nicht.
Wegfall der kostenlosen Familienversicherung
Solltest du dich zu Beginn des Studiums für die kostenlose Familienversicherung entscheiden, hast du bei Wegfall dieser die nächste Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Ein Wechsel macht dann schon mehr Sinn, da die GKV ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr kostenlos ist. Im Durchschnitt liegen die Kosten bei 144,67 Euro für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Das Ganze nennt sich studentische Krankenversicherung.
Die Berechnung erfolgt anhand des BAföG-Bedarfssatzes in Höhe von 855 Euro (seit 01.08.2024, vorher 812 Euro). Auf diesen wird ein reduzierter Beitragssatz von 70% des allgemeinen Beitragssatzes angewendet (14,6 * 70% = 10,22). Hinzu kommt der volle Zusatzbeitrag, welcher 2025 bei im Durchschnitt 2,5% liegt. Für die Pflegeversicherung fallen mindestens 3,6% an. Kinderlose Studenten über 23 Jahre zahlen 4,2% (855 Euro * (10,22% + 2,5% + 4,2%) = 144,67 Euro).
Vollendung des 30. Lebensjahres
Die dritte Wechselmöglichkeit in die PKV besteht zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Denn zu diesem Zeitpunkt fällt man aus der günstigeren studentischen Krankenversicherung. Der Beitrag hängt jetzt vom Einkommen ab, liegt aber bei im Durchschnitt mindestens 258,40 Euro (inkl. Pflegeversicherung). Insbesondere ab diesem Zeitpunkt denken viele Langzeitstudenten ernsthaft über die private Krankenversicherung nach, da die Beiträge häufig günstiger als in der GKV sind.
Anders als bei der studentischen Krankenversicherung ist nun nicht mehr der BAföG-Bedarfssatz die Berechnungsgrundlage, sondern das sogenannte fiktive Mindesteinkommen. Dieses liegt 2025 bei 1.248,33 Euro. Auch gilt nicht mehr der ermäßigte Beitragssatz von 10,22%, sondern der normale Beitragssatz von 14% (nicht 14,6%, weil kein Anspruch auf Krankengeld). Berechnung: 1.248,33 Euro * (14% + 2,5% + 4,2%) = 258,40 Euro.
💡 Gesundheitszustand ist in jungen Jahren am besten
Wenn wir die Kosten außen vor lassen, ist ein früher Wechsel in die PKV sinnvoll, da der Gesundheitszustand dann in der Regel am besten ist. Denn anders als in der GKV gibt es in der PKV keinen Kontrahierungszwang, weshalb bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung notwendig ist, die im schlechtesten Fall eine Ablehnung zur Folge haben kann.
Eigenständige gesetzliche Krankenversicherung
Wenn du vor Beginn des Studiums bereits gesetzlich krankenversicherungspflichtig gewesen bist, kannst du auch während deines Studentenlebens entsprechend versichert bleiben. Gleichzeitig besteht aber auch hier dein Wahlrecht, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Solltest du unter 25 Jahre alt sein, kannst du unter Beachtung der Einkommensgrenzen auch wieder in die kostenlose Familienversicherung wechseln. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du nach dem Abitur eine Ausbildung absolviert hast, welche eine GKV-Pflicht zur Folge hatte und anschließend ein Studium beginnst.
Wenn du bei Beginn des Studiums älter als 25 Jahre bist, kannst du zunächst die studentische Krankenversicherung nutzen und auch erst bei Wegfall dieser in die private Krankenversicherung wechseln.
Bestehende private Krankenversicherung
Sind die Eltern privat krankenversichert – ein häufiger Fall vor allem bei Beamten – so trifft dies auch auf die Kinder zu. Du wirst mit der Immatrikulation zwar erstmal gesetzlich versicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag wieder von der Versicherungspflicht befreien lassen. Im Ergebnis bleibt dann alles beim Alten.
Zu beachten ist aber ebenfalls die 25-Jahre-Grenze. Gerade Kinder von Beamten profitieren auch während des Studiums noch von der Beihilfe des Dienstherrn. Diese fällt aber mit dem Kindergeld und damit in aller Regel ebenfalls bei Vollendung des 25. Lebensjahres weg. Hier kann deine private Krankenversicherung gewissermaßen über Nacht sehr viel teurer werden.
Wenn du auch im Studium in der PKV bleibst, kann es schwer werden, später in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. In der Regel funktioniert das nur, wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter nachgehst. Wirst du hingegen Beamter oder machst dich selbstständig, bleibst du versicherungsfrei und damit auch privat krankenversichert.