Als Studentin oder Student startest du gewissermaßen deine berufliche Laufbahn. Daher kannst du in der Regel auch selbst entscheiden, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversicherst. Alternativ besteht die kostenfreie Familienversicherung deiner Eltern weiter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In vielen Fällen ist aber auch eine private Krankenversicherung für Studenten sinnvoll, denn sie bietet dir maximale Flexibilität bei der Auswahl der einzelnen Leistungen.
Wann kannst du dich als Student privat krankenversichern?
Grundsätzlich gilt auch für Studierende die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Bereits bei der Einschreibung musst du daher der FH oder Uni nachweisen, dass ein entsprechender Schutz besteht. Dabei bist du erstmal in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Du kannst aber innerhalb der ersten drei Monate auf Antrag in die private Krankenversicherung für Studenten wechseln.
Krankenversicherungsstatus ist während des gesamten Studiums bindend
Dabei gilt allgemein: Der Status, für den du dich zu Beginn des Studiums entscheidest, bleibt gewissermaßen „fix“, bis dein Studium beendet oder abgebrochen wurde. Du kannst deine Entscheidung also nur in wenigen Ausnahmefällen rückgängig machen, solange du studierst.
Ausgangslage ist immer dein Versicherungsstatus vor dem Studium:
- Familienversicherung über die Eltern
- Bestehende, eigenständige gesetzliche Krankenversicherung
- Bestehender privater Krankenversicherungsschutz
Schauen wir uns dazu einmal an, was es im Hinblick auf die private Krankenversicherung für Studenten zu beachten gibt. Allgemein gilt dabei, dass Studierende eine eigene „Berufsgruppe“ im Sozialrecht darstellen. Deine Entscheidungen kannst du also weitgehend unabhängig von deinen beruflichen Zielen und dem Versicherungsschutz deiner Eltern treffen.
Bestehender Schutz über die Familienversicherung
Sind deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder trifft dies zumindest auf die Hauptverdienerin oder den Hauptverdiener zu, kannst du als Kind die kostenfreie Familienversicherung nutzen. Du bist dann ebenfalls gesetzlich krankenversichert, zahlst aber keine eigenen Beiträge.
In der Familienversicherung kannst du auch während des Studiums bleiben, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausnahmen gelten u.a. bei einem freiwilligen Wehrdienst oder einem anerkannten Freiwilligendienst). Außerdem darf dein Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 485 Euro bzw. 520 Euro bei Minijobs.
Tipp: Bei den genannten 485 Euro handelt es sich um den Gesamtbetrag deiner Einkünfte. Eventuelle Werbungskosten und Betriebsausgaben sind hier also bereits abgezogen.
Eigenständige gesetzliche Krankenversicherung
Bist du älter als 25 Jahre oder bereits vor deinem Studium gesetzlich krankenversicherungspflichtig gewesen? Dann kannst du auch während deines Studentenlebens entsprechend versichert bleiben. Gleichzeitig besteht aber auch hier dein Wahlrecht, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Entscheidung liegt hier immer bei dir und hängt von mehreren Faktoren, auf die wir weiter unten noch näher eingehen, ab.
Bestehender Schutz in einer privaten Krankenversicherung
Sind die Eltern privat krankenversichert – ein häufiger Fall vor allem bei Beamten – so trifft dies auch auf die Kinder zu. Du wirst mit der Immatrikulation zwar erstmal gesetzlich versicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag wieder von der Versicherungspflicht befreien lassen. Im Ergebnis bleibt dann alles beim Alten.
Zu beachten ist aber ebenfalls die 25-Jahre-Grenze. Gerade „Beamtenkinder“ profitieren auch während des Studiums noch von der Beihilfe des Dienstherrn. Diese fällt aber mit dem Kindergeld und damit in aller Regel ebenfalls bei Erreichen des 25. Lebensjahres weg. Hier kann deine private Krankenversicherung gewissermaßen über Nacht sehr viel teurer werden.
Es kann schwer werden, später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. In der Regel funktioniert das nur, wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter nachgehst. Wirst du hingegen Beamter oder machst dich selbstständig, bleibst du versicherungsfrei und damit auch privat krankenversichert.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Studenten
Die private Krankenversicherung für Studenten ist eine PKV wie jede andere auch. Damit profitierst du auch von den Leistungen und Vorteilen, die private Versicherungsunternehmen im Vergleich zum gesetzlichen Sozialsystem zusätzlich zu bieten haben.
In erster Linie bestimmst du selbst über den Umfang der versicherten Leistungen. Gesetzliche Einschränkungen gibt es nur wenige und ist der Vertrag mit dem Versicherer erstmal geschlossen, stehen dir die vereinbarten Bestandteile der Versicherung zu. Gesetzliche Änderungen, die nur gesetzlich Versicherte betreffen, können dir mehr oder weniger egal sein.
Besondere Leistungen der privaten Krankenversicherung für Studierende sind beispielsweise:
- Übernahme von Zahnleistungen: Private Krankenversicherer erstatten Zahnbehandlungen regelmäßig auch dann, wenn du dich für hochwertigen Zahnersatz entscheidest. Entsprechendes gilt für professionelle Zahnreinigungen.
- Erweiterte Gebührenübernahme: Gute Krankenversicherer übernehmen Arzthonorare auch dann, wenn sie über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinausgehen. Das ist wichtig, denn manche Spezialisten rechnen nicht nach den normalen Gebührensätzen ab, sondern schließen mit ihren Patienten eine Honorarvereinbarung.
- Offener Hilfsmittelkatalog: Kommt ein heute noch unbekanntes Hilfsmittel auf den Markt (beispielsweise ein Rollstuhl oder eine Sehhilfe), übernimmt der Versicherer die Kosten dafür, auch wenn sie nicht explizit im Vertrag stehen.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Studenten?
Eine eindeutige Aussage über die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Studenten kann nicht getroffen werden, da der Beitrag von diversen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungen des Tarifs abhängt.
Um trotzdem eine Zahl zu nennen. Ein gesunder Student in seinen jungen 20ern kann für einen guten Tarif mit Kosten von ca. 150 Euro pro Monat rechnen.
Die im Vergleich z.B. zu einem Angestellten oder Selbstständigen günstigen Beiträge liegen insbesondere an zwei Faktoren. Einerseits gibt es für Studenten spezielle Ausbildungstarife, andererseits werden in der privaten Krankenversicherung für Studenten keine Altersrückstellungen gebildet.
Optionstarif für Studenten
Oftmals macht es aufgrund der Beitragsfreiheit Sinn, im Studium in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. In einigen Studiengängen ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass das Einkommen direkt nach dem Studium oder zumindest in den ersten Jahren der Anstellung die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Regelmäßig kommt spätestens dann die Frage auf, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist. Nun ist es jedoch so, dass der Gesundheitszustand mit Ende 20 häufig schlechter als mit Anfang 20 bei Beginn des Studiums ist. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bereits im Studium einen sogenannten Optionstarif abzuschließen.
Dabei handelt es sich um eine Anwartschaftsversicherung, welche dir ermöglicht, später in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bei Beantragung des Optionstarifs wird dein Gesundheitszustand geprüft und „eingefroren“, sodass ein späterer Wechsel in die PKV auch bei neu hinzugekommenen Erkrankungen kein Problem ist. Ein Optionstarif kostet in der Regel meist unter 10 Euro pro Monat.
Wie geht es nach dem Studium mit der Krankenversicherung weiter?
Bis hier denkst du dir möglicherweise: „Schön und gut, aber was passiert nach dem Studium mit meiner Krankenversicherung?“. Auch diese Frage möchten wir dir natürlich beantworten, wobei es im Kern zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit zu unterscheiden gilt. In beiden Szenarien gehen wir davon aus, dass deine Entscheidung bei Immatrikulation auf die private Krankenversicherung für Studenten gefallen ist:
- Versicherungspflicht: Bist du nach deinem Studium als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, kannst du die PKV nicht beibehalten. Du musst in die gesetzliche Krankenversicherung (zurück), wenn dein Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 Euro) liegt.
- Versicherungsfreiheit: Bestimmte Personengruppen, insbesondere Beamte und hauptberuflich Selbstständige, sind versicherungsfrei. In diesem Fall bleibst du auch nach deinem Studium privat krankenversichert.
Beachte: Bist du während des Studiums in der privaten Krankenversicherung für Studenten versichert, bleibt dieser Status auch erhalten, wenn du nach dem Studium Bürgergeld beziehst. Die Agentur für Arbeit zahlt dir dann lediglich einen Beitragszuschuss. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, kommt außerdem in den meisten Fällen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.