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Versicherungen für Beamte – Beachte diese Besonderheiten!
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Beamte müssen beim Thema Versicherungen einige Besonderheiten beachten.
- Das betrifft die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Haftpflichtversicherung.
- Trotz einer besseren Versorgungssituation sollten auch Beamte zusätzlich privat für das Alter vorsorgen.
- Beamte haben bei vielen Versicherungen einen Beitragsvorteil.
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Bei welchen Versicherungen gibt es für Beamte Besonderheiten?
In Deutschland sind aktuell ca. 5 Mio. Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Davon sind ca. 2 Mio. Beamte, Richter und Soldaten. Für diese Berufsgruppen gibt es im Bereich Versicherungen einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Experten-Artikel erhältst du einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Beamte.
- Krankenversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung
- Rentenversicherung
Beamte Krankenversicherung
Beamte haben in der Regel einen Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, dass der Dienstherr sich zum Teil (in der Regel 50%) an den tatsächlichen Krankheitskosten beteiligt.
Aus diesem Grund gibt es in der privaten Krankenversicherung spezielle Restkostentarife für Beamte. Diese decken den Teil ab, für welchen der Dienstherr nicht aufkommt.
Da es gewisse Leistungen gibt, welche die Beihilfe nicht oder nur zum Teil übernimmt, gibt es in der PKV spezielle Beihilfeergänzungstarife, welche diese Deckungslücke schließen.
Ein Beamter kann sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, muss dann aber trotz Beihilfeanspruch 100% der Kosten versichern. Zudem gibt es in der GKV im Gegensatz zu normalen Angestellten keinen Arbeitgeberanteil, weshalb der volle Beitrag auf die Bruttobezüge anfällt. In einigen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe, welche die GKV zumindest ein bisschen attraktiver macht.
Im Vergleich zur GKV bietet die PKV bessere Leistungen bei geringeren Kosten, weshalb ca. 94% der Beamten in Deutschland in der PKV versichert sind.
Familienangehörige haben auch Beihilfeanspruch
Neben dem Beamten bzw. der Beamtin selbst, haben auch die Kinder (80% Beihilfe) und ggf. die Ehefrau/der Ehemann einen Beihilfeanspruch. Auch hier ist eine Restkostenabsicherung gegen Beitrag in der PKV möglich. Es gibt jedoch keine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV.
Sonderfall freie Heilfürsorge
Einige Beamte haben keinen Anspruch auf Beihilfe, sondern auf freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Dienstherr zum Beispiel während der aktiven Dienstzeit 100% der Krankheitskosten übernimmt. Erst im Ruhestand besteht ein Anspruch auf Beihilfe, weshalb in einem solchen Fall bereits in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden sollte. Hierbei wird der Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) und ggf. zusätzlich das Alter (große Anwartschaft) eingefroren, sodass der Beamte im Ruhestand problemlos in die PKV wechseln kann.
💡 Übrigens: Da es in der privaten Krankenversicherung für Beamte einige Besonderheiten gibt, beraten in unserer PKV-Beratung nur speziell dafür ausgebildete Experten.
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Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte wird meist Dienstunfähigkeitsversicherung genannt. Die korrekte Bezeichnung ist jedoch Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.
Beamte werden nämlich nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.
Was ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte zu beachten?
Der wichtigste Punkt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist, dass der Vertrag die echte Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet.
Diese besagt, dass sowohl die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit, als auch die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Somit ist die Entscheidung des Dienstherren auch für den Versicherer bindend. Es wird nicht zusätzlich geprüft, ob der Beamte auch aus Sicht des Versicherers als berufsunfähig gilt.
Bei Verträgen mit der unechten Dienstunfähigkeitsklausel, kann der Versicherer ganz normal prüfen, ob der Beamte berufsunfähig ist oder nicht. Es könnte also sein, dass der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, der Versicherer jedoch keine Berufsunfähigkeit. Dann muss der Versicherer nicht leisten.
Eine andere Möglichkeit ist die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Bei dieser Klausel ist die Entscheidung des Dienstherren nicht in jedem Fall bindend, denn es fehlt zum Beispiel der Abschnitt „Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit“ aus dem o.g. Beispiel. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden nämlich nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Und gerade für diese ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.
Brauchen Beamte überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nur Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt (Ausnahme bei Beamten auf Probe: Unfallruhegehalt). Für diese Personengruppen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar, da es bei Dienstunfähigkeit keine Leistung vom Dienstherren gibt.
Je länger ein Beamter auf Lebenszeit verbeamtet ist, desto höher wird sein Ruhegehalt. Wenn du irgendwann der Meinung bist, dass eine Dienstunfähigkeit aufgrund des hohen Ruhegehalts kein finanzielles Risiko mehr darstellt, kannst du darüber nachdenken, die Versicherung zu kündigen. In jungen Jahren ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte aber sehr sinnvoll.
Obwohl auf Soldaten die meisten beamtenrechtlichen Vorschriften Anwendung finden, sind sie keine Beamten. Auch Berufssoldaten nicht. Sie können jedoch auch dienstunfähig werden, weshalb eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist.
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