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Private Krankenversicherung (PKV) für Ehepartner: Welche Möglichkeiten gibt es?
Bestimmte Personen- und Berufsgruppen sind in Deutschland versicherungsfrei, können also frei zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Dies gilt grundsätzlich, allerdings mit bestimmten Ausnahmen, unabhängig vom Familienstand. Während die gesetzliche Krankenkasse beispielsweise mit der kostenlosen Familienversicherung überzeugen kann, punktet die private Krankenversicherung – auch für Ehepartner – mit einem deutlich umfangreicheren Leistungsspektrum.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Eine „private Krankenversicherung für Ehepartner“ gibt es nicht. Jede Person muss sich auf Grundlage ihres Berufes und ihrer Einkommensverhältnisse eigenständig krankenversichern.
- Für Ehegatten gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse einige Ausnahmen. Hat der Ehepartner nur ein niedriges Einkommen (Stichwort: Minijob-Grenze), kann er in der gesetzlichen Krankenversicherung des Hauptverdieners kostenlos mitversichert werden (Familienversicherung).
- In der privaten Krankenversicherung kann der Ehepartner nicht mitversichert werden. Er benötigt einen eigenen Tarif, dafür punktet die PKV aber in der Regel mit deutlich hochwertigeren Leistungen.
- Kinder sind bei den Eltern mitversichert, kostenlos aber nur im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung. In der PKV ist auch hier ein eigenständiger Vertrag mit eigenem Beitrag erforderlich.
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Wann kann mein Ehepartner in die private Krankenversicherung wechseln?
Damit der Ehepartner in die private Krankenversicherung wechseln kann, müssen bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf Beruf und Einkommen erfüllt sein. Eine beitragsfreie Mitversicherung beim anderen Ehegatten ist allerdings nicht möglich.
Deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner benötigt also in jedem Fall eine eigenständige Police, die auch mit einem eigenen Beitrag verbunden ist.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Ist deine Ehefrau oder dein Ehemann arbeitslos oder aus anderen Gründen (etwa als Hausfrau oder Hausmann) nicht berufstätig, kann sie bzw. er sich für die private Krankenversicherung entscheiden.
- Ein Minijob löst keine Versicherungspflicht in der GKV aus. Ist der Minijob also die Hauptbeschäftigung, kann ebenfalls ein Wechsel in die PKV erfolgen.
- Selbstständige und Freiberufler können sich immer privat krankenversichern, wenn die selbstständige Tätigkeit der Haupterwerb ist. Für Arbeitnehmer gilt dies nur, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro brutto im Jahr) übersteigt.
- Personen mit Beihilfeanspruch (Beamte, Richter und Soldaten) sind stets versicherungsfrei, können also die PKV wählen. Der Ehepartner kann ebenfalls in die private Krankenversicherung und erhält Beihilfe, wenn er ein Einkommen von maximal ca. 20.000 Euro im Jahr erzielt. Diese Einkommensgrenze unterscheidet sich allerdings von Dienstherr zu Dienstherr (Bund bzw. Bundesland).
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Besonderheiten der einzelnen Krankenversicherungen für Ehepartner
Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich auch bei Ehepartnern teils deutlich voneinander. Es handelt sich um getrennte Systeme, bei denen jeweils die gesundheitliche Versorgung des Versicherten gewährleistet wird. Die private Krankenversicherung kennt dabei keine beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners, entsprechendes gilt auch für Kinder.
In der gesetzlichen Krankenkasse ist eine beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder möglich. Entscheidend ist aber, dass die Person, die mitversichert werden soll, ein Einkommen von weniger als 535 Euro monatlich erzielt oder lediglich einen Minijob ausübt. Im letztgenannten Fall darf das Einkommen auch höher als 535 Euro sein, es darf aber die aktuelle Minijob-Grenze (2025: 556 Euro monatlich) nicht überschreiten.
Als Familie ist die PKV also regelmäßig teurer als die GKV. Auf diesen Punkt gehen wir in unserer PKV-Beratung ausführlich ein.
Die private Krankenversicherung für Ehepartner
In der privaten Krankenversicherung schließt der Ehepartner einen eigenen Versicherungsvertrag ab. Nicht erforderlich ist dabei, dass beide Ehegatten beim selben Versicherer versichert sind. Die Tarife sind also völlig unabhängig voneinander und jeder Ehepartner kann die für sich individuell beste Police auswählen.
Sollte deine Ehepartnerin jedoch kein oder nur ein geringes Einkommen haben, ist in der Regel nur eine Absicherung bei deinem PKV-Versicherer möglich. Ein anderer PKV-Versicherer würde deine Ehefrau wahrscheinlich nicht aufnehmen, da die Beitragszahlung nicht gewährleistet werden kann. Falls deine Ehefrau in deiner PKV mitversichert, bist du weiterhin Versicherungsnehmer, deine Frau und du sind dann die versicherten Personen.
Die Versicherbarkeit richtet sich grundsätzlich nach Beruf und Einkommen. Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, ist indes u.a. von den Faktoren
- Alter,
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen sowie
- Umfang der gewählten Leistungen
abhängig.
Grundsätzlich gilt dabei: Je älter jemand ist, je mehr Vorerkrankungen er hat und je umfassender der Versicherungsschutz ausfällt, desto teurer wird die private Krankenversicherung für den Ehepartner.
Die private Krankenversicherung ist daher vor allem für junge und gesunde Versicherte besonders günstig. Auch Beamte erhalten durch die sogenannte Beamtenöffnungsaktion regelmäßig gute Tarife, wenn sie sich innerhalb der ersten 6 Monate ihrer Beamtenlaufbahn für den Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden.
Der wesentliche Vorteil der privaten Krankenversicherung für Ehepartner besteht aber im Umfang der versicherten Leistungen. Dieser kann grundsätzlich frei gewählt werden, was insbesondere bedeutet, dass Zusatzleistungen wie
- die vollständige Übernahme hochwertigen Zahnersatzes,
- Psychotherapie und Heilpraktikerleistungen sowie
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung)
vollständig mitversichert werden können. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, ist also eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes möglich. Eigenanteile und Selbstbehalte können vermieden werden.
Die gesetzliche Krankenkasse für Ehegatten
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehegatten beitragsfrei mitversichert, wenn sie kein oder ein nur geringes Einkommen erzielen. Entsprechendes gilt für Kinder. Die Mitversicherung besteht dann immer bei dem Ehegatten, der als Hauptversicherter gesetzlich krankenversichert ist.
Beispiel: Nach der Geburt eines Kindes bleibst du als Ehemann zu Hause. Deine gesetzlich versicherte Ehefrau ist weiterhin beruflich tätig. Du und deine Kinder seid bei deiner Ehefrau beitragsfrei mitversichert. Sie ist Hauptversicherte.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt und für alle Versicherten weitgehend identisch. Der Umfang der Leistungen muss dabei „wirtschaftlich“ und „auf das Erforderliche beschränkt“ sein (§ 12 SGB V). Hieran kannst du bereits erkennen, dass du in der GKV in der Regel keine erstklassige medizinische Versorgung erwarten kannst. Möchtest du Zusatzleistungen wie hochwertigen Zahnersatz oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus in Anspruch nehmen, musst du für diese Leistungen selbst zahlen oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen.
Wichtig: Eine Mitversicherung in der Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der Ehepartner bereits selbst krankenversichert ist. Dieser Fall liegt beispielsweise bei einer Beamtin in Elternzeit vor, denn hier zahlt der Dienstherr weiterhin Beihilfe und die private, beihilfekonforme Krankenversicherung besteht weiter.
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Der Beitrag in der Krankenversicherung für Ehepartner
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen der versicherten Person. Er beträgt derzeit 14,6%, wird aber noch um den individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ergänzt. Die Hälfte des Beitrages übernimmt, sofern vorhanden, der Arbeitgeber der versicherten Person. Dabei gilt:
- Der Mindestbeitrag liegt im Jahr 2025 bei rund 213 Euro, der Höchstbeitrag bei rund 943 Euro im Monat. Zusätzlich fallen Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung an.
- Wer familienversichert ist, zahlt keinen eigenen Beitrag. Hierdurch erhöht sich der Beitrag des Hauptversicherten nicht.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Mindest- oder Höchstbeitrag, da sich die Prämie immer nach den genannten individuellen Faktoren richtet. Deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner kann allerdings in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Hier ist der Höchstbeitrag auf den Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse gedeckelt, mehr als (derzeit) ca. 943 Euro pro Monat fällt also nicht an.
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Beispiel: Gesetzliche vs. private Krankenversicherung für Ehepartner
Schauen wir uns im Folgenden einmal zwei Möglichkeiten an, wie die Krankenversicherung bei Ehepartnern ausgestaltet werden kann.
Beispiel 1
Du bist Arbeitnehmer und verdienst 6.000 Euro brutto pro Monat. Deine Ehefrau geht derzeit keiner beruflichen Tätigkeit nach. Zusammen habt ihr ein Kind, das noch zur Schule geht.
Als Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der JAEG bist du in der GKV versicherungspflichtig. Deine Ehefrau und euer Kind erhalten eine kostenlose Mitgliedschaft in der Familienversicherung und sind damit ebenfalls gesetzlich versichert.
Deine Ehefrau könnte theoretisch in die private Krankenversicherung wechseln, müsste den Beitrag aber in voller Höhe selbst zahlen. Wie bereits beschrieben, wird das in der Praxis aufgrund der Annahmerichtlinien der Versicherer in der Regel nicht funktionieren.
Euer Kind wäre trotzdem gesetzlich versicherungspflichtig, da sich die Absicherung bei „gemischter“ Versicherung der Ehegatten nach dem Versicherungsstatus des Ehepartners mit dem höheren Einkommen richtet.
Beispiel 2
Deine Ehefrau ist angestellt und verdient 8.000 Euro brutto pro Monat, du bist nicht erwerbstätig und kümmerst dich zuhause um die gemeinsamen Kinder.
Deine Ehefrau könnte in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie hier nicht bereits versichert ist. Du und eure Kinder würden in der Folge ebenfalls in die private Krankenversicherung eintreten können, wobei für jede Person ein eigener Beitrag zu zahlen ist.
Möchtet ihr nicht in die private Krankenversicherung wechseln, wären du und eure Kinder bei deiner Ehefrau kostenlos mitversichert.
Die Mitversicherung von Kindern
Sind Kinder geplant oder bereits auf der Welt, solltet ihr euch bei der Frage nach der richtigen Krankenversicherung für die Ehepartner auch um die Absicherung eures Nachwuchses kümmern. Hier gelten erstmal folgende Grundsätze:
- Sind beide Ehegatten gesetzlich versichert, wird das Kind kostenlos familienversichert. Es ist aber auch eine Versicherung in der PKV gegen Beitrag möglich.
- Sind beide Ehegatten privat versichert, braucht ihr auch für eure Sprösslinge eine private Krankenversicherung. Auch das ist in diesem Fall Vorschrift.
- Sind die Ehegatten unterschiedlich versichert, richtet sich die Absicherung eures Kindes nach dem Schutz des Ehepartners mit dem höheren Einkommen. Ist der Partner mit dem höheren Einkommen also privat krankenversichert, muss für das Kind ebenfalls eine PKV abgeschlossen werden – und umgekehrt. Solltet ihr nicht verheiratet sein, spielt das Einkommen keine Rolle. Das Kind kann entweder in der GKV oder in der PKV versichert werden.
Kindernachversicherung
Gut zu wissen: Trefft ihr eure Entscheidung innerhalb von in der Regel 3 Monaten nach der Geburt, kann euer Kind ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden (Kindernachversicherung). Die private Krankenversicherung besteht dann rückwirkend ab der Geburt. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist findet in der Regel eine Gesundheitsprüfung statt.
Krankenversicherung für Ehepartner: Wann GKV und wann PKV?
Ihr könnt eure Entscheidung für die richtige Krankenversicherung als Ehepartner also davon abhängig machen, ob ihr
- für die ganze Familie einen möglichst kostengünstigen Gesundheitsschutz haben möchtet – dann ist die GKV mit der kostenlosen Familienversicherung eine gute Wahl.
- euch und eure Kinder optimal medizinisch versorgt wissen möchtet. Besteht die Möglichkeit zum Eintritt in die PKV, ist er hier die richtige Entscheidung.
Bleibt ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung, könnt ihr viele Leistungslücken mit Zusatzversicherungen schließen. Die bekannteste dieser Zusatzpolicen ist die Zahnzusatzversicherung, die beispielsweise die Kosten für Zahnreinigung und Zahnersatz übernimmt.
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