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Private Krankenversicherung nach Tod des Ehepartners – wie geht es weiter?

Aktualisiert am 16. Juni 2025

Gerade nach dem Tod des Ehepartners hast du keine Zeit und Nerven, dich um bürokratische Angelegenheiten zu kümmern. Besser ist daher, du weißt bereits im Vorfeld, was im Fall der Fälle passiert. In diesem Experten-Artikel schauen wir uns einmal an, wie es mit der privaten Krankenversicherung nach dem Tod des Ehepartners weitergeht.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

PKV nach Tod des Ehepartners: Wann endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod der versicherten Person.

Beitragszahlung bis zum Monatsende

Regelmäßig sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung dabei aber bis zum Ende des Monats, in dem der Todesfall eingetreten ist, fällig

Einige PKV-Versicherer erstatten die Prämien aber auch zeitanteilig zurück – fällt der Tod also in die erste Hälfte des Monats, wird der halbe Beitrag für diesen Zeitraum zurückgezahlt.

Alle Rechnungen werden übernommen

Die private Krankenversicherung muss alle Rechnungen übernehmen, auch wenn das Rechnungsdatum erst nach dem Tod der versicherten Person liegt.

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Fortführung der privaten Krankenversicherung nach dem Tod des Ehepartners

Grundsätzlich ist es möglich, in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben, auch wenn der Ehepartner verstirbt

Zwar erlischt der Versicherungsschutz mit dem Tod des Versicherungsnehmers, doch der überlebende Ehepartner kann den Vertrag in der Regel fortführen – vorausgesetzt, er oder sie erfüllt die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung. 

Die Frist für die Fortführung liegt in der Regel bei 2 Monaten.

Voraussetzungen für die Fortführung des PKV-Vertrags

Um den Vertrag weiterführen zu können, darf der überlebende Ehepartner nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sein – zum Beispiel, weil die betreffende Person selbstständig ist, Beamter ist oder ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt.

Wenn du beispielsweise bei deinem Ehemann in der PKV mitversichert warst, weil du selbst kein oder nur ein geringes Einkommen erzielst, musst du in der PKV bleiben. Du bist in diesem Fall nämlich nicht versicherungspflichtig, weil du kein oder nur ein geringes Einkommen hast (monatlich maximal 535 Euro bzw. 556 Euro bei Minijob).

Auch euer privat krankenversichertes Kind muss in so einem Fall in der PKV bleiben.

Das kann ein Problem sein, da die PKV-Kosten ohne das Einkommen des verstorbenen Ehepartners finanziert werden müssen.

Witwenrente und gesetzliche Krankenversicherung

Bezieht der hinterbliebene Ehepartner eine Witwenrente, erfolgt bei Erfüllung der Vorversicherungszeit eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Ein Verbleib in die PKV ist in solchen Fällen nur dann möglich, wenn weiterhin die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung vorliegen.

PKV und Beihilfeanspruch

Sollte der verstorbene Ehepartner einen Beihilfeanspruch gehabt haben, hat auch der überlebende Ehepartner als Versorgungsempfänger einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Aus diesem Grund kann die PKV bei Beamtenwitwen bzw. -witwern fortgeführt werden

Diese Unterlagen sind für die PKV im Todesfall wichtig

Die private Krankenversicherung kann über den Tod des Ehepartners formlos informiert werden – zum Beispiel per E-Mail. 

Wichtig sind hier nur die Daten des Verstorbenen, sowie entweder die Versicherungsnummer oder das Geburtsdatum. Auch eine Kopie der Sterbeurkunde gehört in die Mitteilung, denn der Versicherer muss sicherstellen, dass es tatsächlich einen Todesfall gab.

Eine Sterbeurkunde kannst du beim Standesamt beantragen. Erforderlich sind hier folgende Dokumente:

In der Regel stellt das Standesamt dann direkt mehrere Sterbeurkunden aus, die du für andere Vorgänge (Behörden, Versicherungen, Banken etc.) verwenden kannst.

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