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Private Krankenversicherung für Kinder – sinnvoll?

Aktualisiert am 28. November 2025

Mit der privaten Krankenversicherung, kurz PKV, sicherst du dir die bestmögliche medizinische Versorgung. Insbesondere entscheidest du selbst, welche Leistungen dir wichtig sind und wie umfassend du deinen Versicherungsschutz ausgestaltest. Hast du bereits eine Familie oder steht ihre Gründung bevor, ist es naheliegend, aus diesen Gründen auch über die private Krankenversicherung für deine Kinder nachzudenken.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Alle Infos zur privaten Krankenversicherung für Kinder auch im Video

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Wann ist die private Krankenversicherung für Kinder Pflicht?

Bei der Frage, ob die private Krankenversicherung für deine Kinder Pflicht ist, kommt es in erster Linie auf den Versicherungsstatus der Eltern an. Du musst hier zwischen zwei Fällen unterscheiden:

Die Pflicht zur PKV für Kinder besteht also nur, wenn beide Elternteile privat krankenversichert sind.

Wo wird das Kind krankenversichert, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist?

Zunächst einmal ist entscheidend, ob ihr verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid. 

Wenn das nicht der Fall ist, könnt ihr das Kind unabhängig vom Einkommen gegen Beitrag in der PKV oder kostenlos in der Familienversicherung der GKV versichern.

Falls ihr verheiratet seid, ist das Einkommen entscheidend

Wenn ihr jedoch verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid, entscheidet das Einkommen über den Versicherungsstatus des Kindes. 

Sollte das privat versicherte Elternteil mehr und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen, wird auch das Kind privat versichert. Es wäre jedoch auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich, jedoch keine kostenlose Familienversicherung.

Wenn das privat versicherte Elternteil zwar über der JAEG, aber weniger als das gesetzlich versicherte Elternteil verdient, dann kann das Kind in der kostenlosen Familienversicherung versichert werden.

Sollte das Einkommen des privat versicherten Elternteils unterhalb der JAEG liegen, spielt das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils keine Rolle. Hier ist immer eine kostenlose Familienversicherung möglich.

Besonderheiten bei Kindern von Beamten

Auch bei Kindern von Beamten spielt die JAEG eine Rolle, obwohl sie für den Status des Elternteils irrelevant ist.

Wenn das Einkommen des privat versicherten Beamten unterhalb der JAEG liegt, besteht zwar Anspruch auf Beihilfe für das Kind, jedoch kein Anspruch auf die Kindernachversicherung. Das Kind kann aber in der kostenlosen Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils versichert werden.

Wenn das Einkommen des privat versicherten Beamten über der JAEG liegt, ist eine Kindernachversicherung in der PKV möglich. Es ist jedoch keine kostenlose Familienversicherung, sondern nur eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich.

Private Krankenversicherung für Kinder ist auch bei zwei GKV-Versicherten Eltern möglich

Sollten beide Eltern in der GKV versichert sein, ist neben der kostenlosen Familienversicherung ebenfalls eine PKV für das Kind möglich.

In einem solchen Fall besteht jedoch keine Möglichkeit der Kindernachversicherung, weshalb in jedem Fall eine vollständige Gesundheitsprüfung notwendig ist. Da es in der PKV im Gegensatz zur GKV keinen Kontrahierungszwang gibt, ist es möglich, dass du deine Kinder aufgrund von Vorerkrankungen auch gar nicht in der PKV versichern lassen kannst.

💡 Wichtig zu wissen ist noch, dass sich der Versicherungsstatus des Kindes laufend verändern kann. Wenn sich also das Einkommen der Eltern bzw. deren Versicherungsstatus ändert, kann sich auch der Versicherungsstatus des Kindes ändern.

Auch im Video: Wie muss das Kind versichert werden?

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Die Tarife der privaten Krankenversicherung für Kinder

Die private Krankenversicherung für Kinder ist im Grunde eine normale, vollwertige PKV. Es gibt nur wenig Unterschiede zur „Erwachsenenversicherung“, denn beide haben die Aufgabe, anfallende Krankheitskosten möglichst umfassend zu übernehmen. 

Unterschiede bestehen aber hinsichtlich der Tarife, denn es kommt darauf an, ob die Eltern als Beamte, Richter oder Soldaten einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe haben.

Der Normaltarif für Kinder

Der „Normaltarif“ der Kinderkrankenversicherung entspricht dem für Erwachsene. Ihr geht also mit euren Kindern zum Arzt oder ins Krankenhaus, erhaltet eine entsprechende Rechnung und reicht diese beim Versicherer ein. Anschließend werden die Kosten erstattet, wobei ihr zunächst meistens in Vorleistung gehen müsst.

Bausteine wie Beitragsrückerstattung oder Wahlleistungen im Krankenhaus gibt es auch in der PKV für Kinder. Beim Abschluss der privaten Krankenversicherung könnt ihr euch also wie gewohnt entscheiden.

Der Beihilfetarif für Kinder

Kinder von Beamten, Richtern und Soldaten haben – wie die Eltern auch – einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Für Kinder liegt der Beihilfesatz bei 80%, was bedeutet, dass der Dienstherr 80% der Krankheitskosten übernimmt. Eine private Krankenversicherung für Kinder wird dann nur noch benötigt, soweit die Aufwendungen nicht schon über die Beihilfe abgedeckt sind. Deshalb wird die private Krankenversicherung für Beamte oft auch Restkostenversicherung genannt.

Die PKV wird dadurch regelmäßig deutlich günstiger, denn der Versicherer muss schlichtweg nur noch ein Fünftel der Krankheitskosten übernehmen. Im Übrigen entspricht aber auch diese Variante der PKV ihrem „großen Bruder“, ihr reicht die jeweiligen Rechnungen also bei der Beihilfestelle und beim Versicherer ein. „Unter dem Strich“ werden dann 100% der Kosten erstattet.

Als Besonderheit gibt es bei Beamten noch den Beihilfeergänzungstarif, welcher die Leistungslücken der Beihilfe ergänzt. Dieser Tarif ist selbstverständlich auch für Kinder sinnvoll.

Eigenständige Krankenversicherung des Kindes

Ist das Kind selbst versicherungsfrei, weil es beispielsweise als Beamtin oder Beamter arbeitet, muss es sich selbst (privat) krankenversichern. Entsprechendes gilt bei einer eigenständigen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel als Azubi.

Wann ist bei der Kinderkrankenversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

Die Kinderkrankenversicherung läuft quasi parallel zu deinem eigenen Versicherungsschutz. Auch sie erfordert daher einen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen, in dem alle Leistungen geregelt werden.

Auf dieser Grundlage sowie auf Basis vorhandener Vorerkrankungen und des Lebensalters legt der PKV-Versicherer dann den Beitrag fest, bestimmt ggf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse oder lehnt den Antrag sogar ab.

Kindernachversicherung

Dies kannst du mit der sogenannten Kindernachversicherung nach § 198 VVG vermeiden. Der Versicherer ist verpflichtet, dein Kind innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen (manche Versicherer haben die Frist auf 6 Monate erweitert). Dafür musst du aber bereits mindestens seit 3 Monaten privat krankenversichert sein.

Achtung: Wenn du eine private Krankenversicherung für Kinder im Rahmen der Nachversicherung abschließt, übernimmt dein Kind deinen Versicherungsschutz. Es erhält also (nur) die Leistungen, die auch bei dir versichert sind. Passe deine Krankenversicherung daher rechtzeitig an, um Einschränkungen der Absicherung deiner Kinder zu verhindern.

Klar ist aber, dass du die Kindernachversicherung nicht nutzen musst. Kommt für euch ein anderer Versicherer in Frage, weil er beispielsweise bessere Leistungen bietet, kannst du deine Kinder auch hier versichern. Allerdings wird dann eine Gesundheitsprüfung notwendig.

PKV Kind: Wechsel von GKV in PKV

Wenn ihr als Eltern die Kindernachversicherung nicht nutzen und euer Kind erstmal in der GKV versichern wollt, kann euer Kind zu jeder Zeit von der GKV in PKV wechseln.

Dann ist jedoch ebenfalls die vollumfängliche Gesundheitsprüfung erforderlich.

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Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Kinder?

Da die private Krankenversicherung deiner Kinder immer einen eigenständigen Tarif darstellt, fallen für sie auch eigenständige Beiträge (sogenannte Prämien) an. Sie sind in der Regel monatlich zu zahlen. Dabei ist die Kinderkrankenversicherung meist besonders günstig, denn

Pauschale Aussagen über die Kosten der PKV für Kinder lassen sich durch die individuellen Faktoren nicht treffen. 

Allerdings kannst du als Erfahrungswert pro Kind mit etwa 150 bis 250 Euro monatlich rechnen. Bei Kindern von Beamtinnen und Beamten, Richtern und Soldaten sind die Beiträge – bedingt durch die Beihilfe – mit ca. 50 Euro pro Monat meistens deutlich niedriger.

Welche Zuschüsse zahlt der Arbeitgeber für Kinder?

Die Beiträge deiner privaten Krankenversicherung für Kinder werden vom Arbeitgeber nicht explizit bezuschusst. Er beteiligt sich aber in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrages an deinen Krankenversicherungsbeiträgen. Diese Hälfte liegt im Jahr 2025 bei 471,32 Euro pro Monat, was bedeutet, dass du bei monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen von 942,64 Euro den maximalen Arbeitgeberzuschuss bekommst.

Beispiel: Deine private Krankenversicherung kostet ohne Arbeitgeberanteil 500 Euro. Für deine beiden Kinder fallen jeweils 150 Euro, zusammen also weitere 300 Euro an. Insgesamt „laufen“ bei dir somit Versicherungsverträge, für die 800 Euro an Beiträgen anfallen. Hiervon übernimmt der Arbeitgeber nun die Hälfte, also 400 Euro – dies liegt unter der Höchstgrenze von 471,32 Euro, sodass du den vollen Zuschuss bekommst.

Lägen die Gesamtkosten der privaten Krankenversicherung für dich und deine Kinder bei 1.000 Euro, müsstest du einen Teil der Beiträge komplett selbst übernehmen. Denn der Arbeitgeber zahlt nur 471,32 der insgesamt 500 Euro, die monatlich auf ihn entfallen würden. Von den 1.000 Euro Gesamtbeitrag würdest du damit 528,68 Euro selbst übernehmen.

Was gilt bei Selbstständigen und Freiberuflern?

Bist du als Selbstständiger oder Freiberufler privat krankenversichert, hast du bekanntlich keinen Arbeitgeber, der einen Teil deiner Krankenversicherungsbeiträge übernehmen könnte. Daher musst du auch die Prämien der Kinderkrankenversicherung selbst tragen.

Leider gibt es auch für Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) keine Ausnahmen. Diese übernimmt zwar die Hälfte des PKV-Beitrages, dies gilt aber nur für die versicherte Person selbst. Angehörige wie Ehepartner und Kinder müssen separat und auf eigene Kosten versichert werden.

Ist die private Krankenversicherung für Kinder steuerlich absetzbar?

Falls du Anspruch auf Kindergeld für dein Kind hast, kannst du die PKV-Kosten für dein Kind als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Wie dein eigener Beitrag kannst du auch bei deinem Kind den Teil für die Basiskrankenversicherung uneingeschränkt von der Steuer absetzen.

Das Ganze ist selbst dann möglich, wenn nicht du, sondern dein Kind Versicherungsnehmer ist, du aber die Beiträge bezahlst.

Fazit: Private Krankenversicherung für Kinder

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Kinder in der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht kostenlos versichert werden können. Je nach Konstellation der Eltern besteht jedoch auch keine Wahlmöglichkeit. Demnach musst du in vielen Fällen deine Kinder gegen Beitrag in der PKV versichern.

Anzahl der Kinder spielt eine große Rolle

Je nach Anzahl der Kinder kann das eine hohe monatliche Belastung werden, weshalb die Familiensituation bzw. die Familienplanung bei der Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung unbedingt beachtet werden sollte. 

Hierbei sollte auch bedacht werden, dass die Kinder auch im Studium weiter privat versichert bleiben können (GKV ist aber möglich). Die Kosten für die Eltern entfallen demnach nicht automatisch, zum Beispiel mit dem 18. Geburtstag des Kindes

Lasse dich daher unbedingt unabhängig zur privaten Krankenversicherung beraten. Bei den Kosten haben Beamte große Vorteile, da hier nur 20% der Kosten privat abgesichert werden müssen, da Kinder zu 80% beihilfeberechtigt sind.

PKV Kind: Bestmögliche medizinische Versorgung

Jedoch sollten die Kosten unserer Meinung nach nicht der Hauptgrund für oder gegen die private Krankenversicherung sein. Vielmehr sollte die bestmögliche medizinische Versorgung die größte Rolle spielen. Und für wen, wenn nicht für die eigenen Kinder, möchte man diese haben?

Vorteil für PKV-Versicherte Kinder

Auch haben die Kinder durch die Mitgliedschaft in der PKV die Möglichkeit, im späteren Berufsleben in der PKV zu bleiben oder aber im wahrscheinlicheren Fall ohne Probleme wieder in die PKV zurückzuwechseln. Denn wenn zum Beispiel durch eine Ausbildung Versicherungspflicht in der GKV eintritt, kann die bestehende PKV in eine Anwartschaft umgewandelt werden. Diese kann dann bei einem späteren Wechsel in die PKV zum Beispiel aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Aufnahme einer Selbstständigkeit aktiviert werden.

Neben der privaten Krankenversicherung für Kinder gibt es noch einige weitere sinnvolle Versicherungen für Kinder, welche wir im verlinkten Artikel erklärt haben.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Eine Pflicht zur privaten Krankenversicherung besteht nur, wenn beide Eltern privat krankenversichert sind. In diesem Fall müssen auch die Kinder privat versichert werden, solange sie keine eigene Versicherungspflicht haben.

Bei verheirateten Eltern entscheidet das Einkommen: Verdient der privat Versicherte mehr und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), wird das Kind privat versichert. Andernfalls ist die Familienversicherung in der GKV kostenlos möglich.

Ja. Kinder von Beamten erhalten Beihilfe (meist 80%) und können über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden. Dadurch sind die Beiträge meist deutlich günstiger.

Eine Gesundheitsprüfung ist nur nötig, wenn keine Kindernachversicherung (§ 198 VVG) genutzt wird. Innerhalb von 2 Monaten nach Geburt nimmt die PKV das Kind ohne Gesundheitsprüfung auf, wenn ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist.

Die Kosten liegen meist zwischen 150 und 250 Euro im Monat, abhängig vom Tarif und Leistungsumfang. Bei Beamtenkindern reduziert die Beihilfe den Beitrag oft auf etwa 50 Euro monatlich.

Der Arbeitgeber zahlt keinen eigenen Zuschuss für Kinder, beteiligt sich aber bis zum maximalen Arbeitgeberanteil (2025: 471,32 Euro) an den gesamten PKV-Beiträgen – Kinderbeiträge können also anteilig mit abgedeckt werden.

Selbstständige und Freiberufler müssen die PKV-Beiträge ihrer Kinder vollständig selbst zahlen. Die Künstlersozialkasse (KSK) beteiligt sich nur am Beitrag der versicherten Person selbst, nicht an den Kinderbeiträgen.

Ja. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung deines Kindes sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – auch wenn dein Kind Versicherungsnehmer ist, du aber die Beiträge bezahlst.

Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, erfordert aber immer eine Gesundheitsprüfung. Die Nachversicherung nach Geburt ist die einzige Möglichkeit ohne Prüfung.

Die PKV bietet Kindern bessere medizinische Leistungen, kurze Wartezeiten, freie Arztwahl und den Zugang zu Spezialisten. Sie ermöglicht zudem später einen reibungslosen Verbleib oder Wiedereintritt in die PKV im Erwachsenenalter.

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