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Private Krankenversicherung für Kinder: Kosten & Tipps

Aktualisiert am 21. August 2026

Mit der privaten Krankenversicherung, kurz PKV, sicherst du dir die bestmögliche medizinische Versorgung. Insbesondere entscheidest du selbst, welche Leistungen dir wichtig sind und wie umfassend du deinen Versicherungsschutz ausgestaltest. Hast du bereits eine Familie oder steht ihre Gründung bevor, ist es naheliegend, aus diesen Gründen auch über die private Krankenversicherung für deine Kinder nachzudenken.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Alle Infos zur privaten Krankenversicherung für Kinder auch im Video

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Wann ist die private Krankenversicherung für Kinder Pflicht?

Bei der Frage, ob die private Krankenversicherung für deine Kinder Pflicht ist, kommt es in erster Linie auf den Versicherungsstatus der Eltern an. Du musst hier zwischen zwei Fällen unterscheiden:

Die Pflicht zur PKV für Kinder besteht also nur, wenn beide Elternteile privat krankenversichert sind.

Wo wird das Kind krankenversichert, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist?

Zunächst einmal ist entscheidend, ob ihr verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid. 

Wenn das nicht der Fall ist, könnt ihr das Kind unabhängig vom Einkommen gegen Beitrag in der PKV oder kostenlos in der Familienversicherung der GKV versichern.

Falls ihr verheiratet seid, ist das Einkommen entscheidend

Wenn ihr jedoch verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid, entscheidet das Einkommen über den Versicherungsstatus des Kindes. 

Sollte das privat versicherte Elternteil mehr und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen (2026: 77.400 Euro pro Jahr), wird auch das Kind privat versichert.

Es wäre jedoch auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich, jedoch keine kostenlose Familienversicherung.

Wenn das privat versicherte Elternteil zwar über der JAEG, aber weniger als das gesetzlich versicherte Elternteil verdient, dann kann das Kind in der kostenlosen Familienversicherung versichert werden.

Sollte das Einkommen des privat versicherten Elternteils unterhalb der JAEG liegen, spielt das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils keine Rolle. Hier ist immer eine kostenlose Familienversicherung möglich.

Besonderheiten bei Kindern von Beamten

Bei Kindern von Beamten ist das Einkommen der Eltern unerheblich. Der Beihilfeanspruch des Kindes besteht unabhängig vom Einkommen. Entscheidend ist lediglich, ob ein Familienzuschlag gezahlt wird – das ist in der Regel der Fall, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Sind beide Eltern privat krankenversichert (zum Beispiel Mutter Beamtin, Vater Angestellter) und der Vater verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beteiligt sich dessen Arbeitgeber sogar mit 50% an den Krankenversicherungsbeiträgen des Kindes (unter Beachtung des maximalen Arbeitgeberzuschusses). Der Beihilfeanspruch des Kindes bleibt dennoch bestehen, sodass sich ein Beitrag von beispielsweise 50 Euro auf 25 Euro reduzieren kann.

Wenn das Einkommen des privat versicherten Beamten über der JAEG liegt und er mehr als der gesetzlich versicherte Ehepartner verdient, ist keine kostenlose Familienversicherung, sondern nur eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich.

Private Krankenversicherung für Kinder ist auch bei zwei GKV-Versicherten Eltern möglich

Sollten beide Eltern in der GKV versichert sein, ist neben der kostenlosen Familienversicherung ebenfalls eine PKV für das Kind möglich.

In einem solchen Fall besteht jedoch keine Möglichkeit der Kindernachversicherung, weshalb in jedem Fall eine vollständige Gesundheitsprüfung notwendig ist. 

Da es in der PKV im Gegensatz zur GKV keinen Kontrahierungszwang gibt, ist es möglich, dass du deine Kinder aufgrund von Vorerkrankungen auch gar nicht in der PKV versichern lassen kannst.

💡 Wichtig zu wissen ist noch, dass sich der Versicherungsstatus des Kindes laufend verändern kann. Wenn sich also das Einkommen der Eltern bzw. deren Versicherungsstatus ändert, kann sich auch der Versicherungsstatus des Kindes ändern.

Entscheidungsbaum: Kind gesetzlich oder privat versichern

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Auch im Video: Wie muss das Kind versichert werden?

Wie Kinder nach einer Scheidung krankenversichert werden

In der GKV sind Kinder bis 18 (bzw. 25 bei Ausbildung) beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag. Die Krankenversicherungskosten der Kinder fallen generell unter die Unterhaltspflicht.

Die drei Fälle:

  1. Beide Eltern GKV: Die Kinder können weiterhin beitragsfrei über den betreuenden Elternteil in der GKV mitversichert bleiben, solange dessen Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt.
  2. Beide Eltern PKV: Bleibt alles beim Alten, solange sich der Versicherungsstatus des betreuenden Elternteils nicht ändert. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss die PKV-Beiträge der Kinder tragen.
  3. Ein Elternteil GKV, der andere PKV: Hier kommt es auf den Wohnsitz der Kinder an: Leben sie beim GKV-versicherten Elternteil, sind sie dort beitragsfrei mitversichert. Leben sie beim PKV-versicherten Elternteil, braucht jedes Kind eine eigene private Krankenversicherung. Auch hier gilt: Der unterhaltspflichtige Elternteil muss die Kosten mittragen.

GKV oder PKV fürs Kind: der direkte Vergleich

Ob dein Kind gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hängt in vielen Fällen vom Status der Eltern ab – eine echte Wahl hast du also nicht immer. Wo du dich aber entscheiden kannst, hilft dir dieser direkte Vergleich der wichtigsten Punkte.

KriteriumGKV (Kind)PKV (Kind)
Monatlicher Beitrag0 € in der kostenlosen FamilienversicherungEigener Beitrag, ca. 150 bis 200 € pro Kind (Beihilfe-Kinder ca. 50 €)
Kostenlose FamilienversicherungJa, unter bestimmten VoraussetzungenNein – jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag
Beitrag bei mehreren Kindern0 € in der kostenlosen Familienversicherung, in der freiwilligen Versicherung fällt für jedes Kind ein eigener Beitrag anFür jedes Kind fällt ein eigener Beitrag an
Gesundheitsprüfung bei AufnahmeNeinJa – außer bei der Kindernachversicherung nach der Geburt
Aufnahme garantiert?Ja (Kontrahierungszwang)Nein – Ablehnung oder Risikozuschläge bei Vorerkrankungen möglich (außer bei der Kindernachversicherung nach der Geburt)
LeistungsumfangGesetzlicher LeistungskatalogIndividuell wählbar, in der Regel umfangreicher
Wahlleistungen (z.B. Chefarzt, Ein-/Zweibettzimmer)Nur über private ZusatzversicherungJe nach Tarif bereits enthalten
KinderkrankengeldGesetzlicher AnspruchKein gesetzlicher Anspruch – je nach Tarif aber teils enthalten
Abrechnung & AufwandVersichertenkarte, kaum AufwandRechnungen einreichen, teilweise in Vorleistung gehen
Während Studium/AusbildungGünstige bzw. beitragsfreie Mitversicherung möglichVergünstigte Ausbildungs-/Studententarife, aber weiterhin kostenpflichtig

Kurz gesagt: Die GKV punktet bei den Kosten – vor allem bei mehreren Kindern. Die PKV punktet bei Leistung und freier Tarifgestaltung. Wo beide Wege möglich sind, sollte daher nicht der Preis allein, sondern der gewünschte Versorgungsumfang den Ausschlag geben.

Die Tarife der privaten Krankenversicherung für Kinder

Die private Krankenversicherung für Kinder ist im Grunde eine normale, vollwertige PKV. Es gibt nur wenige Unterschiede zur „Erwachsenenversicherung“, denn beide haben die Aufgabe, anfallende Krankheitskosten möglichst umfassend zu übernehmen.

Unterschiede bestehen aber hinsichtlich der Tarife, denn es kommt darauf an, ob die Eltern als Beamte, Richter oder Soldaten einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe haben.

Der Normaltarif für Kinder

Der „Normaltarif“ der Kinderkrankenversicherung entspricht dem für Erwachsene. Ihr geht also mit euren Kindern zum Arzt oder ins Krankenhaus, erhaltet eine entsprechende Rechnung und reicht diese beim Versicherer ein. Anschließend werden die Kosten erstattet, wobei ihr zunächst meistens in Vorleistung gehen müsst.

Bausteine wie Beitragsrückerstattung oder Wahlleistungen im Krankenhaus wie zum Beispiel Chefarztbehandlung gibt es auch in der PKV für Kinder. Beim Abschluss der privaten Krankenversicherung könnt ihr euch also wie gewohnt entscheiden.

Der Beihilfetarif für Kinder

Kinder von Beamten, Richtern und Soldaten haben – wie die Eltern auch – einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Für Kinder liegt der Beihilfesatz bei 80%, was bedeutet, dass der Dienstherr 80% der Krankheitskosten übernimmt. 

Eine private Krankenversicherung für Kinder wird dann nur noch benötigt, soweit die Aufwendungen nicht schon über die Beihilfe abgedeckt sind. Deshalb wird die private Krankenversicherung für Beamte oft auch Restkostenversicherung genannt.

Die PKV wird dadurch regelmäßig deutlich günstiger, denn der Versicherer muss schlichtweg nur noch ein Fünftel der Krankheitskosten übernehmen

Im Übrigen entspricht aber auch diese Variante der PKV ihrem „großen Bruder“, ihr reicht die jeweiligen Rechnungen also bei der Beihilfestelle und beim Versicherer ein. „Unter dem Strich“ werden dann 100% der Kosten erstattet.

Als Besonderheit gibt es bei Beamten noch den Beihilfeergänzungstarif, welcher die Leistungslücken der Beihilfe ergänzt. Dieser Tarif ist selbstverständlich auch für Kinder sinnvoll.

Eigenständige Krankenversicherung des Kindes

Ist das Kind selbst versicherungsfrei, weil es beispielsweise als Beamtin oder Beamter arbeitet, muss es sich selbst (privat) krankenversichern. Entsprechendes gilt bei einer eigenständigen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel als Azubi.

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Wann ist bei der Kinderkrankenversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

Die Kinderkrankenversicherung läuft quasi parallel zu deinem eigenen Versicherungsschutz. Auch sie erfordert daher einen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen, in dem alle Leistungen geregelt werden.

Auf dieser Grundlage sowie auf Basis vorhandener Vorerkrankungen und des Lebensalters legt der PKV-Versicherer dann den Beitrag fest, bestimmt ggf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse oder lehnt den Antrag sogar ab.

Kindernachversicherung

Dies kannst du mit der sogenannten Kindernachversicherung nach § 198 VVG vermeiden. Der Versicherer ist verpflichtet, dein Kind innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen (manche Versicherer haben die Frist auf 6 Monate erweitert). Dafür musst du aber bereits mindestens seit 3 Monaten privat krankenversichert sein.

Achtung: Wenn du eine private Krankenversicherung für Kinder im Rahmen der Nachversicherung abschließt, übernimmt dein Kind deinen Versicherungsschutz. Es erhält also (nur) die Leistungen, die auch bei dir versichert sind. Passe deine Krankenversicherung daher rechtzeitig an, um Einschränkungen der Absicherung deiner Kinder zu verhindern.

Klar ist aber, dass du die Kindernachversicherung nicht nutzen musst. Kommt für euch ein anderer Versicherer in Frage, weil er beispielsweise bessere Leistungen bietet, kannst du deine Kinder auch hier versichern. Allerdings wird dann eine Gesundheitsprüfung notwendig.

PKV Kind: Wechsel von GKV in PKV

Wenn ihr als Eltern die Kindernachversicherung nicht nutzen und euer Kind erstmal in der GKV versichern wollt, kann euer Kind zu jeder Zeit von der GKV in PKV wechseln.

Dann ist jedoch ebenfalls die vollumfängliche Gesundheitsprüfung erforderlich.

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Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Kinder?

Da die private Krankenversicherung deiner Kinder immer einen eigenständigen Tarif darstellt, fallen für sie auch eigenständige Beiträge (sogenannte Prämien) an. Dabei ist die Kinderkrankenversicherung meist besonders günstig, denn

Pauschale Aussagen über die Kosten der PKV für Kinder lassen sich durch die individuellen Faktoren nicht treffen

Allerdings kannst du als Erfahrungswert pro Kind mit etwa 150 bis 200 Euro monatlich rechnen. Bei Kindern von Beamtinnen und Beamten, Richtern und Soldaten sind die Beiträge – bedingt durch die Beihilfe – mit ca. 50 Euro pro Monat meistens deutlich niedriger.

Welche Zuschüsse zahlt der Arbeitgeber für Kinder?

Die Beiträge deiner privaten Krankenversicherung für Kinder werden vom Arbeitgeber nicht explizit bezuschusst. Er beteiligt sich aber in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrages an deinen Krankenversicherungsbeiträgen. Diese Hälfte liegt im Jahr 2026 bei 508,59 Euro pro Monat, was bedeutet, dass du bei monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen von 1.017,19 Euro den maximalen Arbeitgeberzuschuss bekommst.

Beispiel: Deine private Krankenversicherung kostet ohne Arbeitgeberanteil 500 Euro. Für deine beiden Kinder fallen jeweils 150 Euro, zusammen also weitere 300 Euro an. Insgesamt „laufen“ bei dir somit Versicherungsverträge, für die 800 Euro an Beiträgen anfallen. Hiervon übernimmt der Arbeitgeber nun die Hälfte, also 400 Euro – dies liegt unter der Höchstgrenze von 508,59 Euro, sodass du den vollen Zuschuss bekommst.

Lägen die Gesamtkosten der privaten Krankenversicherung für dich und deine Kinder bei 1.100 Euro, müsstest du einen Teil der Beiträge komplett selbst übernehmen. Denn der Arbeitgeber zahlt nur 508,59 der insgesamt 550 Euro, die monatlich auf ihn entfallen würden. Von den 1.100 Euro Gesamtbeitrag würdest du damit 591,41 Euro selbst übernehmen.

Was gilt bei Selbstständigen und Freiberuflern?

Bist du als Selbstständiger oder Freiberufler privat krankenversichert, hast du bekanntlich keinen Arbeitgeber, der einen Teil deiner Krankenversicherungsbeiträge übernehmen könnte. Daher musst du auch die Prämien der Kinderkrankenversicherung selbst tragen.

Leider gibt es auch für Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) keine Ausnahmen. Diese übernimmt zwar die Hälfte des PKV-Beitrages, dies gilt aber nur für die versicherte Person selbst. Angehörige wie Ehepartner und Kinder müssen separat und auf eigene Kosten versichert werden.

Wann sich ein PKV-Wechsel für Kinder lohnen kann

Kostet die private Krankenversicherung für dein Kind dauerhaft deutlich über 200 Euro pro Monat, solltest du prüfen, ob ein Tarif- oder Versichererwechsel sinnvoll sein kann. Gerade bei Kindern gibt es oft erhebliche Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen PKV-Versicherern – bei teilweise sehr ähnlichen Leistungen.

Ein Wechsel ist bei Kindern grundsätzlich vergleichsweise unkompliziert, da in jungen Jahren noch keine Alterungsrückstellungen aufgebaut wurden. Dadurch entsteht im Vergleich zu Erwachsenen kein langfristiger finanzieller Nachteil durch einen Wechsel des Versicherers.

Wichtig ist jedoch: Der Gesundheitszustand des Kindes muss immer berücksichtigt werden. Ein Wechsel ist meist nur sinnvoll, wenn das Kind gesund ist bzw. keine relevanten Vorerkrankungen vorliegen, die zu Zuschlägen oder sogar einer Ablehnung führen könnten.

💡 Außerdem wichtig zu wissen: Das Kind muss nicht zwangsläufig beim gleichen privaten Krankenversicherer wie die Eltern versichert werden. Manche PKV-Versicherer bieten speziell für Kinder und Jugendliche besonders starke Leistungen zu gleichzeitig sehr günstigen Beiträgen an.

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Ist die private Krankenversicherung für Kinder steuerlich absetzbar?

Falls du Anspruch auf Kindergeld für dein Kind hast, kannst du die PKV-Kosten für dein Kind als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Wie dein eigener Beitrag kannst du auch bei deinem Kind den Teil für die Basiskrankenversicherung uneingeschränkt von der Steuer absetzen.

Das Ganze ist selbst dann möglich, wenn nicht du, sondern dein Kind Versicherungsnehmer ist, du aber die Beiträge bezahlst.

Höhere PKV-Kosten für Kinder mit steigendem Alter

In der privaten Krankenversicherung für Kinder gibt es für Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeweils eigene Tarifstufen. Anders als bei Erwachsenen steigen die Beiträge bei Kindern also nicht mit jedem späteren Eintrittsjahr, sondern meist nur beim Wechsel vom Kinder- in den Jugendtarif sowie später in den Erwachsenentarif.

Jugendtarif ab 13 bis 16

Der Wechsel vom Kinder- in den Jugendtarif erfolgt je nach Versicherer meist zwischen dem vollendeten 13. und 16. Lebensjahr und kann zu deutlichen Beitragssprüngen führen. 

Wie stark dieser Sprung ausfällt, unterscheidet sich jedoch je nach Versicherer erheblich. Während manche Gesellschaften die Beiträge nur moderat anpassen, kommt es bei anderen zu deutlich stärkeren Erhöhungen.

Viele Eltern nehmen diese tarifliche Anpassung erst wahr, wenn die höhere Rechnung kommt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Beitragserhöhung, sondern um den Wechsel in die nächste Altersstufe – ein Sonderkündigungsrecht besteht daher nicht.

Erwachsenentarif ab 20 bis 21

Ab etwa dem vollendeten 20. oder 21. Lebensjahr – und eben nicht automatisch bereits mit dem 18. Geburtstag – erfolgt bei vielen Versicherern die Umstellung in den deutlich teureren Erwachsenentarif. Die Beiträge können sich hierbei teilweise sogar mehr als verdoppeln.

Der Grund: Ab diesem Zeitpunkt werden in der Regel Alterungsrückstellungen aufgebaut und zusätzlich der gesetzliche Zuschlag erhoben. 

Für u.a. Studenten, Schüler, Auszubildende (ohne Einkommen), Beamtenanwärter und Referendare bieten viele Versicherer jedoch vergünstigte Ausbildungstarife an, bei denen noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.

Kind privat versichern Nachteile

Beitragspflicht ab dem ersten Tag

In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Kind fällt ein eigener Monatsbeitrag an. Gerade bei mehreren Kindern können dadurch schnell mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich entstehen.

Einkommensunabhängige Kosten

Der PKV-Beitrag bleibt auch dann bestehen, wenn das Familieneinkommen sinkt, zum Beispiel durch Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder wirtschaftliche Probleme bei Selbstständigen. In finanziell schwierigen Phasen kann das zu einer echten Belastung werden.

Beitragssprünge beim Erwachsenwerden

Kinderbeiträge sind zunächst oft vergleichsweise niedrig. Später können die Beiträge beim Wechsel in Jugend- oder Erwachsenentarife aber deutlich steigen. Für junge Erwachsene kann das problematisch sein, wenn sie noch studieren, in Ausbildung sind oder wenig verdienen.

Allerdings gibt es in der PKV häufig spezielle Ausbildungs-, Studenten- oder Anwärtertarife, welche die Kosten in dieser Phase deutlich senken können. Trotzdem solltest du solche Beitragssprünge frühzeitig einplanen und nicht nur auf den günstigen Kindertarif schauen.

Kein Kinderkrankengeld

Bei privat versicherten Kindern besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse. Müssen Eltern länger zu Hause bleiben, kann dadurch ein Verdienstausfall entstehen, der selbst getragen werden muss.

Allerdings enthalten viele PKV-Tarife inzwischen eigene Leistungen für ein Kinderkrankengeld oder eine vergleichbare Erstattung. Deshalb sollte vor Abschluss genau geprüft werden, ob und in welchem Umfang der gewählte Tarif diesen Fall absichert.

Mehr Verwaltungsaufwand

In der PKV müssen Rechnungen gesammelt, geprüft, eingereicht und teilweise vorfinanziert werden. Gerade bei kleinen Kindern mit vielen Arztbesuchen kann das deutlich mehr Aufwand bedeuten als in der GKV, wo meist einfach die Versichertenkarte reicht.

Erschwerte Rückkehr in die GKV

Wer privat versichert ist, kommt später nicht immer problemlos (zurück) in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Rückkehr hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, zum Beispiel Angestelltenstatus, Einkommen, Studium oder Arbeitslosigkeit.

Gerade bei Kindern ist eine spätere Rückkehrmöglichkeit in die GKV aber häufig sehr wahrscheinlich, weil viele später eine Ausbildung beginnen, studieren oder als Angestellte unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze arbeiten. Trotzdem sollte man die PKV nicht als völlig unverbindliche Entscheidung betrachten, denn garantiert ist die Rückkehr nicht in jedem Lebenslauf.

Hohe Beiträge im Rentenalter

PKV-Beiträge müssen auch im Alter weitergezahlt werden und richten sich nicht nach dem Einkommen. Bei niedriger oder mittlerer Rente können die Beiträge deshalb deutlich belastender sein als in der GKV.

Bei Kindern liegt dieses Thema allerdings noch sehr weit in der Zukunft. Bis dahin können sich Berufsweg, Einkommen, Familienstand und gesetzliche Rahmenbedingungen stark verändern. Deshalb sollte der Punkt nicht überbewertet, aber trotzdem langfristig mitgedacht werden.

Ab wie vielen Kindern macht die PKV keinen Sinn mehr?

Ob sich die private Krankenversicherung für Kinder lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist immer eine individuelle Entscheidung und hängt u.a. davon ab, welche Leistungen dir wichtig sind, ob eine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich wäre und ob die Beiträge langfristig zu deinem Familienbudget passen.

Wichtig ist: In der PKV zahlst du für jedes Kind einen eigenen Beitrag. Je nach Tarif solltest du grob mit 150 bis 200 Euro pro Kind und Monat rechnen. Bei einem Kind kann das finanziell noch gut tragbar sein. Bei mehreren Kindern steigt die Belastung aber deutlich.

Private Krankenversicherung mit zwei Kindern

Bei zwei Kindern musst du in der PKV grob mit 300 bis 400 Euro monatlich rechnen. Aufs Jahr gesehen sind das etwa 3.600 bis 4.800 Euro zusätzliche Kosten, wenn alternativ eine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich wäre.

Ob die PKV mit zwei Kindern noch sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Wenn das Einkommen hoch genug ist, die Leistungen bewusst gewünscht sind und die Beiträge auch langfristig bezahlbar bleiben, kann die PKV weiterhin eine Option sein.

Private Krankenversicherung mit drei Kindern

Bei drei Kindern wird die PKV finanziell deutlich anspruchsvoller. Bei angenommenen 150 bis 200 Euro pro Kind entstehen monatliche Kosten von etwa 450 bis 600 Euro. Das entspricht 5.400 bis 7.200 Euro pro Jahr.

Spätestens ab dem dritten Kind ist die PKV in fast jedem Fall teurer als die GKV, wenn die Kinder dort kostenlos familienversichert werden könnten. Deshalb solltest du hier besonders kritisch prüfen, ob der Leistungsunterschied die dauerhaft höheren Kosten wirklich rechtfertigt.

Die entscheidende Frage lautet also nicht nur: „Wie gut ist der PKV-Tarif?“, sondern auch: „Kann und will ich mir diesen Beitrag für alle Kinder langfristig leisten?“.

Auch im Video: Ab wie vielen Kindern macht die PKV keinen Sinn mehr?

Fazit: Private Krankenversicherung für Kinder

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Kinder in der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht kostenlos versichert werden können. Je nach Konstellation der Eltern besteht jedoch auch keine Wahlmöglichkeit. Demnach musst du in vielen Fällen deine Kinder gegen Beitrag in der PKV versichern.

Anzahl der Kinder spielt eine große Rolle

Je nach Anzahl der Kinder kann das eine hohe monatliche Belastung werden, weshalb die Familiensituation bzw. die Familienplanung bei der Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung unbedingt beachtet werden sollte.

Hierbei sollte auch bedacht werden, dass die Kinder auch im Studium weiter privat versichert bleiben können (GKV ist aber möglich). Die Kosten für die Eltern entfallen demnach nicht automatisch, zum Beispiel mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Allerdings bieten viele private Krankenversicherer für Studenten und Auszubildende spezielle Ausbildungs- bzw. Studententarife an, die deutlich günstiger sind als reguläre Erwachsenentarife. Dadurch bleibt die private Krankenversicherung in vielen Fällen auch über die Schulzeit hinaus bezahlbar.

Lasse dich daher unbedingt unabhängig zur privaten Krankenversicherung beraten. Bei den Kosten haben Beamte große Vorteile, da hier nur 20% der Kosten privat abgesichert werden müssen, da Kinder zu 80% beihilfeberechtigt sind.

PKV Kind: Bestmögliche medizinische Versorgung

Jedoch sollten die Kosten unserer Meinung nach nicht der Hauptgrund für oder gegen die private Krankenversicherung sein. Vielmehr sollte die bestmögliche medizinische Versorgung die größte Rolle spielen. Und für wen, wenn nicht für die eigenen Kinder, möchte man diese haben?

Vorteil für PKV-Versicherte Kinder

Auch haben die Kinder durch die Mitgliedschaft in der PKV die Möglichkeit, im späteren Berufsleben in der PKV zu bleiben oder aber im wahrscheinlicheren Fall ohne Probleme wieder in die PKV zurückzuwechseln

Denn wenn zum Beispiel durch eine Ausbildung Versicherungspflicht in der GKV eintritt, kann die bestehende PKV in eine Anwartschaft umgewandelt werden. Diese kann dann bei einem späteren Wechsel in die PKV zum Beispiel aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Aufnahme einer Selbstständigkeit aktiviert werden.

Neben der privaten Krankenversicherung für Kinder gibt es noch einige weitere sinnvolle Versicherungen für Kinder, welche wir im verlinkten Artikel erklärt haben.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Eine Pflicht zur privaten Krankenversicherung besteht nur, wenn beide Eltern privat krankenversichert sind. In diesem Fall müssen auch die Kinder privat versichert werden, solange sie keine eigene Versicherungspflicht haben.

Bei verheirateten Eltern entscheidet das Einkommen: Verdient der privat Versicherte mehr und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), wird das Kind privat versichert. Andernfalls ist die Familienversicherung in der GKV kostenlos möglich.

Ja. Kinder von Beamten erhalten Beihilfe (meist 80%) und können über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden. Dadurch sind die Beiträge meist deutlich günstiger.

Eine Gesundheitsprüfung ist nur nötig, wenn keine Kindernachversicherung (§ 198 VVG) genutzt wird. Innerhalb von 2 Monaten nach Geburt nimmt die PKV das Kind ohne Gesundheitsprüfung auf, wenn ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist.

Die Kosten liegen meist zwischen 150 und 200 Euro im Monat, abhängig vom Tarif und Leistungsumfang. Bei Beamtenkindern reduziert die Beihilfe den Beitrag oft auf etwa 50 Euro monatlich.

Der Arbeitgeber zahlt keinen eigenen Zuschuss für Kinder, beteiligt sich aber bis zum maximalen Arbeitgeberanteil (2026: 508,59 Euro) an den gesamten PKV-Beiträgen – Kinderbeiträge können also anteilig mit abgedeckt werden.

Selbstständige und Freiberufler müssen die PKV-Beiträge ihrer Kinder vollständig selbst zahlen. Die Künstlersozialkasse (KSK) beteiligt sich nur am Beitrag der versicherten Person selbst, nicht an den Kinderbeiträgen.

Ja. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung deines Kindes sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – auch wenn dein Kind Versicherungsnehmer ist, du aber die Beiträge bezahlst.

Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, erfordert aber immer eine Gesundheitsprüfung. Die Nachversicherung nach Geburt ist die einzige Möglichkeit ohne Prüfung.

Die PKV bietet Kindern bessere medizinische Leistungen, kurze Wartezeiten, freie Arztwahl und den Zugang zu Spezialisten. Sie ermöglicht zudem später einen reibungslosen Verbleib oder Wiedereintritt in die PKV im Erwachsenenalter.

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