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Beihilfeergänzungstarif für Beamte (PKV) – sinnvoll?

Aktualisiert am 10. Juni 2025

Als Beamtin oder Beamter hast du durch deinen Dienstherrn einen Anspruch auf Beihilfe. Diesen ergänzt du grundsätzlich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), welche die jeweilige Deckungslücke schließt. Ein Beihilfeergänzungstarif der PKV bietet dir hier weitere Leistungen. Denn er deckt Kosten ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.

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Das grundsätzliche Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung

Als Beamter erhältst du vom Dienstherrn – anders als du es vielleicht aus der freien Wirtschaft kennst – keinen Arbeitgeberanteil. Stattdessen steht dir die sogenannte Beihilfe zu. Der jeweilige Dienstherr, also der Bund oder ein Bundesland, übernimmt hier einen Teil der tatsächlichen Behandlungs- und Krankheitskosten. In der Regel liegt dieser sogenannte Beihilfesatz bei 50%, er kann durch deine familiäre Situation oder im Ruhestand aber auch auf meist 70% ansteigen.

Restkostenversicherung über PKV

Die Beihilfe deckt demnach immer nur einen Teil deiner Aufwendungen ab. Die verbleibenden Kosten erstattet dir eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie ergänzt also den Grundschutz, den du bereits vom Dienstherrn erhältst.

Wenn du zum Beispiel 50% Beihilfe bekommst, leistet die private Krankenversicherung für die restlichen 50% der Kosten.

Aus diesem Grund wird sie auch als Restkostenversicherung bezeichnet.

Beihilfe hat Leistungslücken

Das Problem ist jedoch, dass die Beihilfe je nach Dienstherrn in verschiedenen Bereichen Leistungslücken aufweist. Das kann bedeuten, dass in gewissen Bereichen nur ein Teil der Kosten übernommen wird oder aber bestimmte Bereiche gar nicht von der Beihilfe abgedeckt sind.

Da sich der normale PKV-Tarif an der Beihilfe orientiert, würde dieser für die Leistungslücken nicht aufkommen, sodass du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben würdest oder diese selbst zahlen müsstest.

Mit einem Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung kannst du dieses Problem jedoch lösen.

Was ist der Beihilfeergänzungstarif?

Beihilfe und private Krankenversicherung sollen gemeinsam 100% deiner Behandlungskosten abdecken. Dies funktioniert in der Praxis aber nicht immer, da es immer wieder Leistungen gibt, bei denen die Beihilfevorschriften der einzelnen Dienstherren Einschränkungen vorsehen. Schauen wir uns dazu das folgende Beispiel an.

Leistungslücke ohne Beihilfeergänzungstarif

Du bist Beamter und hast Anspruch auf 50% Beihilfe. Dein Augenarzt hat dir eine neue Brille verordnet, für die Kosten in Höhe von 1.000 Euro anfallen. Hiervon übernimmt dein Dienstherr aber abweichend vom „normalen“ Beihilfesatz nur 300 Euro. Deine Krankenversicherung hingegen leistet in vollem Umfang, übernimmt also 500 Euro – die anderen 50%.

💡 Der Haken: Die verbliebenen 200 Euro musst du selbst bezahlen, da der normale PKV-Tarif logischerweise nicht mehr als die versicherten 50% zahlt. Ein Beihilfeergänzungstarif würde hier jedoch greifen und für die verbliebenen 200 Euro aufkommen. Somit zahlt dir deine PKV statt 500 Euro 700 Euro aus, sodass du keinen Eigenanteil hast.

In diesem Beispiel wäre die Leistungslücke noch zu verschmerzen, aber die folgenden Leistungslücken zeigen, wie sinnvoll ein Beihilfeergänzungstarif sein kann.

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Was deckt der Beihilfeergänzungstarif ab?

Grundsätzlich gilt, dass ein Beihilfeergänzungstarif – wie im Übrigen auch die private Krankenversicherung – immer an die Vorschriften deines Dienstherrn angepasst wird.

Da das Beamtenrecht „Ländersache“ ist, gelten überall eigenständige Beihilfeverordnungen. Sie ähneln sich zwar überwiegend, allerdings soll der Beihilfeergänzungstarif ja auch vermeintlich kleine Leistungslücken schließen.

Das ist auch der Grund dafür, dass du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nahezu immer nach deinem Dienstherrn gefragt wirst.

Keine Leistung für Wahlleistungen

Bevor wir auf die möglichen Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs eingehen, müssen wir noch mit einem Irrglauben aufräumen. Die Beihilfevorschriften von einigen Bundesländern sehen keine Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- bzw. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) vor bzw. gewähren diese nur gegen einen monatlichen Zuschuss.

Sollte ein Beamter keine Wahlleistungen von der Beihilfe erhalten, reicht es in der Regel nicht, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Hierfür bieten private Krankenversicherer einen 100% Tarif für die Wahlleistungen an.

Wo ein Bundesbeamter zum Beispiel nur 50% Wahlleistungen privat versichern muss, da der Bund die restlichen 50% übernimmt, muss ein Beamter in Berlin 100% privat absichern, da die Beihilfeverordnung von Berlin keine Wahlleistungen vorsieht. Muss ist hier aber nicht das richtige Wort, denn er kann sich auch gegen die private Absicherung der Wahlleistungen entscheiden.

Nichtsdestotrotz leisten Beihilfeergänzungstarife teilweise auch im Krankenhaus, nämlich für ein Krankenhaustagegeld oder aber auch für das Upgrade von Zwei- auf Einbettzimmer. Solltest du das Upgrade nicht wahrnehmen (können), steht dir häufig ein Ersatzkrankenhaustagegeld zu.

Bereiche mit Lücken in der Beihilfe

Typischerweise gibt es in diesen Bereichen Lücken zwischen privater Krankenversicherung und Beihilfeleistung:

Nun werfen wir einen Blick auf einzelne Punkte und zeigen dabei, wie der Beihilfeergänzungstarif für die Rundum-sorglos-Absicherung als Beamter sorgen kann.

Sehhilfen

Das Beispiel Sehhilfen haben wir uns weiter oben im Artikel bereits angesehen. Tatsächlich sehen nahezu alle Beihilfevorschriften hier erhebliche Beschränkungen vor. Bist du auf eine Sehhilfe angewiesen, solltest du beim Beihilfeergänzungstarif auf Leistungen für Sehhilfen achten.

Zahnärztliche Leistungen

In vielen Beihilfeverordnungen ist geregelt, dass bestimmte Zahnleistungen (darunter beispielsweise Zahnersatz und Kieferorthopädie) nur teilweise beihilfefähig sind. Der Dienstherr setzt die Beihilfe dann zum Beispiel nur auf 60% der Gesamtkosten fest (beihilfefähige Aufwendungen). Hattest du Behandlungskosten von 10.000 Euro, erhältst du somit bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz nur 3.000 Euro erstattet. Übernimmt deine PKV nun 5.000 Euro, entsteht einmal mehr eine Deckungslücke.

Nahezu alle Beihilfeergänzungstarife enthalten daher Zahnleistungen. Der Versicherer kommt für die Differenz zwischen den tatsächlichen und den dir erstatteten Behandlungskosten auf. Beachte aber, dass es auch hier wieder Höchstbeträge bzw. eine sogenannte Zahnstaffel gibt.

Beihilfeergänzungstarife mit Kostenübernahme über den 2,3-fachen Satz hinaus

Mit den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) gelten in Deutschland einheitliche Abrechnungsvorschriften für medizinische Behandlungen. Ärzte können hierbei je nach Schwierigkeit der Behandlung festlegen, mit welchem Satz sie den entsprechenden Posten berechnen.

In der Regel wird hier der 2,3-fache Satz berechnet, welchen die Beihilfe ohne Probleme anerkennt. Sollte jedoch der 3,5-fache Satz oder über eine Honorarvereinbarung ein noch höherer Satz berechnet werden, könnte es bei der Beihilfe zu Problemen kommen. Gute PKV-Tarife leisten hier ohne Begrenzung der GOÄ bzw. GOZ.

Demnach übernimmt der Beihilfeergänzungstarif die mögliche Differenz, die zwischen den gebührenrechtlichen einerseits und den tatsächlichen Kosten andererseits entstehen kann.

🧮 Beispiel: Du hast dir einen komplexen Bruch zugezogen und entscheidest dich, diesen bei einer renommierten Ärztin in Hamburg behandeln zu lassen. Nach den von der Beihilfe anerkannten Höchstsätzen der GOÄ könnte die Praxis maximal 8.000 Euro abrechnen. Da du allerdings eine Honorarvereinbarung mit der Ärztin geschlossen hast, fallen tatsächlich 12.000 Euro an Kosten an. Die Differenz in Höhe von 4.000 Euro übernimmt dann dein Beihilfeergänzungstarif.

Reha- und Kurleistungen

Die Beihilfe übernimmt Reha- und Kurleistungen regelmäßig nur im medizinisch notwendigen Umfang. Außerdem bestehen teilweise Beschränkungen auf bestimmte Kliniken, sodass du dich nicht überall behandeln lassen kannst. Wählst du eine Klinik aus, mit der dein Dienstherr keinen sogenannten Versorgungsvertrag geschlossen hat, musst du mit Selbstbehalten rechnen.

Ein Beihilfeergänzungstarif deckt auch hier die Eigenanteile ab. Außerdem kannst du dir ein Kurtagegeld sichern. Es ist mit dem Krankenhaustagegeld vergleichbar und wird dir, solange du dich in der jeweiligen Einrichtung befindest, täglich ausgezahlt.

Heilpraktiker-Leistungen

Auch bei Heilpraktiker-Leistungen sieht die Beihilfe häufig Leistungseinschränkungen vor. Solltest du häufig zum Heilpraktiker gehen und keinen Beihilfeergänzungstarif haben, musst du in vielen Fällen einen Teil der Kosten selbst zahlen.

Beihilfeergänzungstarif Debeka, DBV, HUK und Co.

Wichtig zu verstehen ist, dass Beihilfeergänzungstarif nicht gleich Beihilfeergänzungstarif ist. So weichen die Leistungen von Versicherer zu Versicherer und auch von Tarif zu Tarif teilweise stark ab (viele Versicherer bieten verschiedene Beihilfeergänzungstarife an), weshalb du dich unbedingt von einem PKV-Experten für Beamte unabhängig beraten lassen solltest.

Einige Versicherer wie die Barmenia, Concordia, DKV, SIGNAL IDUNA, Continentale und ARAG bieten ausgesprochen leistungsstarke und umfassende Beihilfeergänzungstarife an, die eine sehr gute medizinische Absicherung ermöglichen.

Anders sieht es hingegen bei manchen anderen Anbietern aus – selbst bei den größten und bekanntesten Beamtenversicherern in Deutschland wie der Debeka und HUK-COBURG. Dort zeigen sich in wichtigen medizinischen Bereichen teilweise erhebliche Lücken.

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Kann ich die Beamtenöffnungsaktion auch für den Beihilfeergänzungstarif nutzen?

Im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion muss der teilnehmende private Krankenversicherer Beamte in den Versicherungsschutz aufnehmen. Wichtig hierfür ist, dass du deinen Antrag innerhalb der ersten 6 Monate des Beamtenverhältnisses stellst. Die Öffnungsklausel gilt außerdem nur für den Grundschutz der PKV, also die “pure” Beihilfe-Krankenversicherung.

Der Beihilfeergänzungstarif ist kein Teil der Öffnungsklausel, sodass der Versicherer hier unabhängig von der Hauptversicherung entscheiden kann, ob er dich aufnimmt oder nicht. Du solltest daher immer möglichst frühzeitig in die PKV eintreten.

Gegebenenfalls kannst du den Beihilfeergänzungstarif auch erst später abschließen, durch die Öffnungsaktion sicherst du dir aber zumindest schon einmal den notwendigen Grundschutz.

Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?

Da es sich, wie es der Name schon sagt, um einen Tarif handelt, welcher die Beihilfe ergänzt, sind die Kosten vergleichsweise gering. So muss ein 30-jähriger Bundesbeamter (50% Beihilfeanspruch) mit Kosten von ca. 10 bis 20 Euro pro Monat rechnen, welche zusätzlich zu den Kosten des normalen PKV-Tarifs anfallen.

Für diese geringen Kosten gibt es jedoch vergleichsweise hohe Leistungen. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Beihilfe bereits in der Vergangenheit Leistungen gekürzt hat und dies ziemlich sicher auch in der Zukunft tun wird, macht ein Beihilfeergänzungstarif auch aus Sicht von Kosten und Leistungen sehr viel Sinn. Die PKV kann die Leistungen nicht kürzen, da diese vertraglich vereinbart sind.

Wie bereits beschrieben, solltest du jedoch unbedingt auf die Leistungen achten. Denn der Durchschnitt liegt zwar bei ca. 15 Euro pro Monat, jedoch gibt es auch Tarife, die weniger als 5 Euro pro Monat kosten und Tarife, die fast 30 Euro pro Monat kosten.

Auch die Beihilfeverordnung, also das Bundesland, spielt eine große Rolle, denn manche Verordnungen müssen stärker ergänzt werden als andere.

Beihilfeergänzungstarif: Wie einreichen?

Um den Beihilfeergänzungstarif in Anspruch zu nehmen und die verbleibenden Kosten erstattet zu bekommen, reichst du die endgültige Abrechnung der Beihilfestelle – inklusive aller ausgewiesenen Kürzungen – (erneut) bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Das kann ganz normal über die Rechnungs-App der PKV erfolgen. Diese übernimmt anschließend die noch offenen Beträge gemäß den vertraglich festgelegten Leistungen.

Der Ablauf ist also in der Regel wie folgt (bei 50% Beihilfe):

  1. Rechnung bei der Beihilfe einreichen.
  2. Rechnung bei der PKV einreichen.
  3. Die PKV erstattet 50% der Kosten (die PKV ist meist schneller als die Beihilfe).
  4. Erstattung der Beihilfe abwarten und endgültige Abrechnung der Beihilfestelle bei der PKV einreichen. Die Beihilfe erstattet aufgrund zusätzlicher Leistungsbegrenzung nicht 50%, sondern nur 40% der Kosten.
  5. Die PKV erstattet die restlichen 10% der Kosten.

Fazit: Ein Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte oft sinnvoll

Der Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare besonders sinnvoll, wenn sie sich gegen Leistungslücken und Kürzungen der Beihilfe absichern möchten. Er richtet sich an alle, die eine vollständige Kostenerstattung von 100% anstreben. Dabei kannst du auch (hier und da notwendigen) „Luxus“ wie Sehhilfen und Reha- und Kurleistungen mitversichern.

Das Bedingungswerk deiner privaten Krankenversicherung und die Beihilfevorschriften des Dienstherrn weichen nicht selten voneinander ab (mit dem Bund gibt es 17 verschiedene Beihilfeverordnungen). Auch können Änderungen dieser Verordnung dazu führen, dass quasi über Nacht weitere Deckungslücken entstehen.

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Beihilfereformen zu Leistungskürzungen und Streichungen in verschiedenen Bereichen geführt. Im Durchschnitt ist etwa alle 3 bis 5 Jahre mit Anpassungen der Beihilfeverordnungen zu rechnen – was meist auch zusätzliche Einschränkungen bei der Kostenübernahme zur Folge hat.

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