Als Beamtin oder Beamter hast du durch deinen Dienstherrn einen Anspruch auf Beihilfe. Diesen ergänzt du grundsätzlich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), welche die jeweilige Deckungslücke schließt. Ein Beihilfeergänzungstarif der PKV bietet dir hier weitere Leistungen. Denn er deckt Kosten ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Inhaltsübersicht
- Das grundsätzliche Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung
- Welche Rolle spielt der Beihilfeergänzungstarif für Beamte?
- Die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs
- Kann ich die Beamtenöffnungsaktion auch für den Beihilfeergänzungstarif nutzen?
- Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
- Fazit: Ein Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte oft sinnvoll
Das grundsätzliche Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung
Als Beamter erhältst du vom Dienstherrn – anders als du es vielleicht aus der freien Wirtschaft kennst – keinen Arbeitgeberanteil. Stattdessen steht dir die sogenannte Beihilfe zu. Der jeweilige Dienstherr, also der Bund oder ein Bundesland, übernimmt hier einen Teil der tatsächlichen Behandlungs- und Krankheitskosten. In der Regel liegt dieser sogenannte Beihilfesatz bei 50%, er kann durch deine familiäre Situation oder im Ruhestand aber auch auf meist 70% ansteigen.
Die Beihilfe deckt demnach immer nur einen Teil deiner Aufwendungen ab. Die verbleibenden Kosten erstattet dir eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie ergänzt also den Grundschutz, den du bereits vom Dienstherrn erhältst. Wenn du z.B. 50% Beihilfe bekommst, leistet die private Krankenversicherung für die restlichen 50% der Kosten.
Das Problem ist jedoch, dass die Beihilfe je nach Dienstherrn in verschiedenen Bereichen Leistungslücken aufweist. Das kann bedeuteten, dass in gewissen Bereichen nur ein Teil der Kosten übernommen wird oder aber bestimmte Bereiche gar nicht von der Beihilfe abgedeckt sind. Da sich der normale PKV-Tarif an der Beihilfe orientiert, würde dieser für die Leistungslücken nicht aufkommen, sodass du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben würdest oder diese selbst zahlen müsstest.
Mit einem Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung kannst du dieses Problem jedoch lösen.
Welche Rolle spielt der Beihilfeergänzungstarif für Beamte?
Beihilfe und private Krankenversicherung sollen gemeinsam 100% deiner Behandlungskosten abdecken. Dies funktioniert in der Praxis aber nicht immer, da es immer wieder Leistungen gibt, bei denen die Beihilfevorschriften der einzelnen Dienstherren Einschränkungen vorsehen. Schauen wir uns dazu das folgende Beispiel an.
Leistungslücke ohne Beihilfeergänzungstarif
Du bist Beamter und hast Anspruch auf 50% Beihilfe. Dein Augenarzt hat dir eine neue Brille verordnet, für die Kosten in Höhe von 1.000 Euro anfallen. Hiervon übernimmt dein Dienstherr aber abweichend vom „normalen“ Beihilfesatz nur 300 Euro. Deine Krankenversicherung hingegen leistet in vollem Umfang, übernimmt also 500 Euro – die anderen 50%.
Der Haken: Die verbliebenen 200 Euro musst du selbst bezahlen, da der normale PKV-Tarif logischerweise nicht mehr als die versicherten 50% zahlt. Ein Beihilfeergänzungstarif würde hier jedoch greifen und für die verbliebenen 200 Euro aufkommen. Somit zahlt dir deine PKV statt 500 Euro 700 Euro aus, sodass du keinen Eigenanteil hast.
In diesem Beispiel wäre die Leistungslücke noch zu verschmerzen, aber die folgenden Leistungslücken zeigen, wie sinnvoll ein Beihilfeergänzungstarif sein kann.
Die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs
Grundsätzlich gilt, dass ein Beihilfeergänzungstarif – wie im Übrigen auch die private Krankenversicherung – immer an die Vorschriften deines Dienstherrn angepasst wird. Da das Beamtenrecht „Ländersache“ ist, gelten überall eigenständige Beihilfeverordnungen. Sie ähneln sich zwar überwiegend, allerdings soll der Beihilfeergänzungstarif ja auch vermeintlich kleine Leistungslücken schließen. Das ist auch der Grund dafür, dass du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nahezu immer nach deinem Dienstherrn gefragt wirst.
Keine Leistung für Wahlleistungen
Bevor wir auf die möglichen Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs eingehen, müssen wir noch mit einem Irrglauben aufräumen. Die Beihilfevorschriften von einigen Bundesländern sehen keine Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- bzw. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) vor bzw. gewähren diese nur gegen einen monatlichen Zuschuss.
Sollte ein Beamter keine Wahlleistungen von der Beihilfe erhalten, reicht es in der Regel nicht, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Hierfür bieten private Krankenversicherer einen 100% Tarif für die Wahlleistungen an.
Wo ein Bundesbeamter z.B. nur 50% Wahlleistungen privat versichern muss, da der Bund die restlichen 50% übernimmt, muss ein Beamter in Berlin 100% privat absichern, da die Beihilfeverordnung von Berlin keine Wahlleistungen vorsieht. Muss ist hier aber nicht das richtige Wort, denn er kann sich auch gegen die private Absicherung der Wahlleistungen entscheiden.
Nichtsdestotrotz leisten Beihilfeergänzungstarife teilweise auch im Krankenhaus, nämlich für ein Krankenhaustagegeld oder aber auch für das Upgrade von Zwei- auf Einbettzimmer.
Bereiche mit Lücken in der Beihilfe
Typischerweise gibt es in diesen Bereichen Lücken zwischen privater Krankenversicherung und Beihilfeleistung:
- Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen)
- Zahnärztliche Leistungen (insbesondere Material- und Laborkosten bei Zahnersatz)
- Erstattung von Kosten oberhalb des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
- Reha- und Kurleistungen
- Heilpraktiker-Leistungen
- Stationäre Leistungen (insbesondere Krankenhaustagegeld)
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Auslandsreisekrankenversicherung (insbesondere Krankenrücktransport aus dem Ausland)
Nun werfen wir einen Blick auf einzelne Punkte und zeigen dabei, wie der Beihilfeergänzungstarif für die Rundum-sorglos-Absicherung als Beamter sorgen kann.
Sehhilfen
Das Beispiel Sehhilfen haben wir uns weiter oben im Artikel bereits angesehen. Tatsächlich sehen nahezu alle Beihilfevorschriften hier erhebliche Beschränkungen vor. Bist du auf eine Sehhilfe angewiesen, solltest du beim Beihilfeergänzungstarif auf Leistungen für Sehhilfen achten.
Zahnärztliche Leistungen
In vielen Beihilfeverordnungen ist geregelt, dass bestimmte Zahnleistungen (darunter beispielsweise Zahnersatz und Kieferorthopädie) nur teilweise beihilfefähig sind. Der Dienstherr setzt die Beihilfe dann zum Beispiel nur auf 60% der Gesamtkosten fest (beihilfefähige Aufwendungen). Hattest du Behandlungskosten von 10.000 Euro, erhältst du somit bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz nur 3.000 Euro erstattet. Übernimmt deine PKV nun 5.000 Euro, entsteht einmal mehr eine Deckungslücke.
Nahezu alle Beihilfeergänzungstarife enthalten daher Zahnleistungen. Der Versicherer kommt für die Differenz zwischen den tatsächlichen und den dir erstatteten Behandlungskosten auf. Beachte aber, dass es auch hier wieder Höchstbeträge bzw. eine sogenannte Zahnstaffel gibt.
Beihilfeergänzungstarife mit Kostenübernahme über den 2,3-fachen Satz hinaus
Mit den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) gelten in Deutschland einheitliche Abrechnungsvorschriften für medizinische Behandlungen. Ärzte können hierbei je nach Schwierigkeit der Behandlung festlegen, mit welchem Satz sie den entsprechenden Posten berechnen.
In der Regel wird hier der 2,3-fache Satz berechnet, welchen die Beihilfe ohne Probleme anerkennt. Sollte jedoch der 3,5-fache Satz oder über eine Honorarvereinbarung ein noch höherer Satz berechnet werden, könnte es bei der Beihilfe zu Problemen kommen. Gute PKV-Tarife leistet hier ohne Begrenzung der GOÄ bzw. GOZ.
Demnach übernimmt der Beihilfeergänzungstarif die mögliche Differenz, die zwischen den gebührenrechtlichen einerseits und den tatsächlichen Kosten andererseits entstehen kann.
Beispiel: Du hast dir einen komplexen Bruch zugezogen und entscheidest dich, diesen bei einer renommierten Ärztin in Hamburg behandeln zu lassen. Nach den von der Beihilfe anerkannten Höchstsätzen der GOÄ könnte die Praxis maximal 8.000 Euro abrechnen. Da du allerdings eine Honorarvereinbarung mit der Ärztin geschlossen hast, fallen tatsächlich 12.000 Euro an Kosten an. Die Differenz in Höhe von 4.000 Euro übernimmt dann dein Beihilfeergänzungstarif.
Reha- und Kurleistungen
Die Beihilfe übernimmt Reha- und Kurleistungen regelmäßig nur im medizinisch notwendigen Umfang. Außerdem bestehen teilweise Beschränkungen auf bestimmte Kliniken, sodass du dich nicht überall behandeln lassen kannst. Wählst du eine Klinik aus, mit der dein Dienstherr keinen sogenannten Versorgungsvertrag geschlossen hat, musst du mit Selbstbehalten rechnen.
Ein Beihilfeergänzungstarif deckt auch hier die Eigenanteile ab. Außerdem kannst du dir ein Kurtagegeld sichern. Es ist mit dem Krankenhaustagegeld vergleichbar und wird dir, solange du dich in der jeweiligen Einrichtung befindest, täglich ausgezahlt.
Heilpraktiker-Leistungen
Auch bei Heilpraktiker-Leistungen sieht die Beihilfe häufig Leistungseinschränkungen vor. Solltest du häufig zum Heilpraktiker gehen und keinen Beihilfeergänzungstarif haben, musst du in vielen Fällen einen Teil der Kosten selbst zahlen.
Kann ich die Beamtenöffnungsaktion auch für den Beihilfeergänzungstarif nutzen?
Im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion muss der teilnehmende private Krankenversicherer Beamte in den Versicherungsschutz aufnehmen. Wichtig hierfür ist, dass du deinen Antrag innerhalb der ersten sechs Monate des Beamtenverhältnisses stellst. Die Öffnungsaktion gilt außerdem nur für den Grundschutz der PKV, also die “pure” Beihilfe-Krankenversicherung.
Der Beihilfeergänzungstarif ist kein Teil der Öffnungsaktion, sodass der Versicherer hier unabhängig von der Hauptversicherung entscheiden kann, ob er dich aufnimmt oder nicht. Du solltest daher immer möglichst frühzeitig in die PKV eintreten.
Gegebenenfalls kannst du den Beihilfeergänzungstarif auch erst später abschließen, durch die Öffnungsaktion sicherst du dir aber zumindest schon einmal den notwendigen Grundschutz.
Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
Da es sich, wie es der Name schon sagt, um einen Tarif handelt, welcher die Beihilfe ergänzt, sind die Kosten vergleichsweise gering. So muss ein 30-jähriger Beamter mit Kosten von ca. 10 bis 20 Euro pro Monat rechnen, welche zusätzlich zu den Kosten des normalen PKV-Tarifs anfallen.
Für diese geringen Kosten gibt es jedoch vergleichsweise hohe Leistungen. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Beihilfe bereits in der Vergangenheit Leistungen gekürzt hat und dies ziemlich sicher auch in der Zukunft tun wird, macht ein Beihilfeergänzungstarif auch aus Sicht von Kosten und Leistungen sehr viel Sinn. Denn die PKV kann die Leistungen nicht einfach kürzen, sodass die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs wahrscheinlich steigen werden.
Fazit: Ein Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte oft sinnvoll
Das Bedingungswerk deiner privaten Krankenversicherung und die Beihilfevorschriften des Dienstherrn weichen nicht selten voneinander ab. Auch können Änderungen dieser Verordnung dazu führen, dass quasi über Nacht weitere Deckungslücken entstehen.
Ein passgenauer Beihilfeergänzungstarif stellt daher sicher, dass du „unter dem Strich“ tatsächlich zu 100% abgesichert bist. Dabei kannst du auch (hier und da notwendigen) „Luxus“ wie Sehhilfen und Reha- und Kurleistungen mitversichern.
Wichtig ist, dass du dich auch in Bezug auf den richtigen Beihilfeergänzungstarif vom einem PKV-Experten unabhängig beraten lässt, da sich die Leistungen je nach Versicherer und Tarif zum Teil stark unterscheiden.