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Beihilfeergänzungstarif für Beamte

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Als Beamtin oder Beamter hast du durch deinen Dienstherrn einen Anspruch auf Beihilfe. Diesen ergänzt du grundsätzlich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), welche die jeweilige Deckungslücke schließt. Ein Beihilfeergänzungstarif der PKV bietet dir hier weitere Leistungen. Denn er deckt Kosten ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.

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ntv - Beihilfeergänzungstarif für Beamte
Spiegel - Beihilfeergänzungstarif für Beamte
Sueddeutsche Zeitung - Beihilfeergänzungstarif für Beamte
Handelsblatt - Beihilfeergänzungstarif für Beamte
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Wirtschaftswoche - Beihilfeergänzungstarif für Beamte
BR - Beihilfeergänzungstarif für Beamte
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Handelsblatt - Beihilfeergänzungstarif für Beamte

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Das grundsätzliche Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung

Als Beamter erhältst du vom Dienstherrn – anders als du es vielleicht aus der freien Wirtschaft kennst – keinen Arbeitgeberanteil. Stattdessen steht dir die sogenannte Beihilfe zu. Der jeweilige Dienstherr, also der Bund oder ein Bundesland, übernimmt hier einen Teil der tatsächlichen Behandlungs- und Krankheitskosten. In der Regel liegt dieser sogenannte Beihilfesatz bei 50%, er kann durch deine familiäre Situation oder im Ruhestand aber auch auf meist 70% ansteigen.

Restkostenversicherung über PKV

Die Beihilfe deckt demnach immer nur einen Teil deiner Aufwendungen ab. Die verbleibenden Kosten erstattet dir eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie ergänzt also den Grundschutz, den du bereits vom Dienstherrn erhältst.

Wenn du zum Beispiel 50% Beihilfe bekommst, leistet die private Krankenversicherung für die restlichen 50% der Kosten.

Beihilfe hat Leistungslücken

Das Problem ist jedoch, dass die Beihilfe je nach Dienstherrn in verschiedenen Bereichen Leistungslücken aufweist. Das kann bedeuten, dass in gewissen Bereichen nur ein Teil der Kosten übernommen wird oder aber bestimmte Bereiche gar nicht von der Beihilfe abgedeckt sind.

Da sich der normale PKV-Tarif an der Beihilfe orientiert, würde dieser für die Leistungslücken nicht aufkommen, sodass du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben würdest oder diese selbst zahlen müsstest.

Mit einem Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung kannst du dieses Problem jedoch lösen.

Welche Rolle spielt der Beihilfeergänzungstarif für Beamte?

Beihilfe und private Krankenversicherung sollen gemeinsam 100% deiner Behandlungskosten abdecken. Dies funktioniert in der Praxis aber nicht immer, da es immer wieder Leistungen gibt, bei denen die Beihilfevorschriften der einzelnen Dienstherren Einschränkungen vorsehen. Schauen wir uns dazu das folgende Beispiel an.

Leistungslücke ohne Beihilfeergänzungstarif

Du bist Beamter und hast Anspruch auf 50% Beihilfe. Dein Augenarzt hat dir eine neue Brille verordnet, für die Kosten in Höhe von 1.000 Euro anfallen. Hiervon übernimmt dein Dienstherr aber abweichend vom „normalen“ Beihilfesatz nur 300 Euro. Deine Krankenversicherung hingegen leistet in vollem Umfang, übernimmt also 500 Euro – die anderen 50%.

💡 Der Haken: Die verbliebenen 200 Euro musst du selbst bezahlen, da der normale PKV-Tarif logischerweise nicht mehr als die versicherten 50% zahlt. Ein Beihilfeergänzungstarif würde hier jedoch greifen und für die verbliebenen 200 Euro aufkommen. Somit zahlt dir deine PKV statt 500 Euro 700 Euro aus, sodass du keinen Eigenanteil hast.

In diesem Beispiel wäre die Leistungslücke noch zu verschmerzen, aber die folgenden Leistungslücken zeigen, wie sinnvoll ein Beihilfeergänzungstarif sein kann.

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Die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs

Grundsätzlich gilt, dass ein Beihilfeergänzungstarif – wie im Übrigen auch die private Krankenversicherung – immer an die Vorschriften deines Dienstherrn angepasst wird.

Da das Beamtenrecht „Ländersache“ ist, gelten überall eigenständige Beihilfeverordnungen. Sie ähneln sich zwar überwiegend, allerdings soll der Beihilfeergänzungstarif ja auch vermeintlich kleine Leistungslücken schließen.

Das ist auch der Grund dafür, dass du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nahezu immer nach deinem Dienstherrn gefragt wirst.

Keine Leistung für Wahlleistungen

Bevor wir auf die möglichen Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs eingehen, müssen wir noch mit einem Irrglauben aufräumen. Die Beihilfevorschriften von einigen Bundesländern sehen keine Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- bzw. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) vor bzw. gewähren diese nur gegen einen monatlichen Zuschuss.

Sollte ein Beamter keine Wahlleistungen von der Beihilfe erhalten, reicht es in der Regel nicht, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Hierfür bieten private Krankenversicherer einen 100% Tarif für die Wahlleistungen an.

Wo ein Bundesbeamter zum Beispiel nur 50% Wahlleistungen privat versichern muss, da der Bund die restlichen 50% übernimmt, muss ein Beamter in Berlin 100% privat absichern, da die Beihilfeverordnung von Berlin keine Wahlleistungen vorsieht. Muss ist hier aber nicht das richtige Wort, denn er kann sich auch gegen die private Absicherung der Wahlleistungen entscheiden.

Nichtsdestotrotz leisten Beihilfeergänzungstarife teilweise auch im Krankenhaus, nämlich für ein Krankenhaustagegeld oder aber auch für das Upgrade von Zwei- auf Einbettzimmer.

Bereiche mit Lücken in der Beihilfe

Typischerweise gibt es in diesen Bereichen Lücken zwischen privater Krankenversicherung und Beihilfeleistung:

Nun werfen wir einen Blick auf einzelne Punkte und zeigen dabei, wie der Beihilfeergänzungstarif für die Rundum-sorglos-Absicherung als Beamter sorgen kann.

Sehhilfen

Das Beispiel Sehhilfen haben wir uns weiter oben im Artikel bereits angesehen. Tatsächlich sehen nahezu alle Beihilfevorschriften hier erhebliche Beschränkungen vor. Bist du auf eine Sehhilfe angewiesen, solltest du beim Beihilfeergänzungstarif auf Leistungen für Sehhilfen achten.

Zahnärztliche Leistungen

In vielen Beihilfeverordnungen ist geregelt, dass bestimmte Zahnleistungen (darunter beispielsweise Zahnersatz und Kieferorthopädie) nur teilweise beihilfefähig sind. Der Dienstherr setzt die Beihilfe dann zum Beispiel nur auf 60% der Gesamtkosten fest (beihilfefähige Aufwendungen). Hattest du Behandlungskosten von 10.000 Euro, erhältst du somit bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz nur 3.000 Euro erstattet. Übernimmt deine PKV nun 5.000 Euro, entsteht einmal mehr eine Deckungslücke.

Nahezu alle Beihilfeergänzungstarife enthalten daher Zahnleistungen. Der Versicherer kommt für die Differenz zwischen den tatsächlichen und den dir erstatteten Behandlungskosten auf. Beachte aber, dass es auch hier wieder Höchstbeträge bzw. eine sogenannte Zahnstaffel gibt.