Beihilfeergänzungstarif für Beamte
Als Beamtin oder Beamter hast du durch deinen Dienstherrn einen Anspruch auf Beihilfe. Diesen ergänzt du grundsätzlich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), welche die jeweilige Deckungslücke schließt. Ein Beihilfeergänzungstarif der PKV bietet dir hier weitere Leistungen. Denn er deckt Kosten ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dein Dienstherr übernimmt in der Regel 50% deiner Behandlungs- und Krankheitskosten. Die andere Hälfte der Aufwendungen deckst du grundsätzlich mit einer privaten Krankenversicherung ab.
- Manche Leistungen werden jedoch nur zum Teil oder gar nicht von der Beihilfe übernommen. Da sich die Restkostenversicherung der PKV an der Beihilfe orientiert, leistet auch der normale PKV-Tarif nicht bzw. nicht in voller Höhe.
- Zu den Leistungslücken der Beihilfe gehören u.a. Leistungen für Sehhilfen, Zahnersatz, Reha, Kur und Heilpraktiker. Je nach Beihilfeverordnung gibt es große Unterschiede bei den Leistungslücken.
- Ein Beihilfeergänzungstarif stellt sicher, dass „unter dem Strich“ tatsächlich alle Behandlungskosten abgedeckt werden. Jedoch gibt es auch bei den Leistungen der verschiedenen Beihilfeergänzungstarife teilweise große Unterschiede.
- Der Beihilfeergänzungstarif ist keine Pflicht, für Beamte aber in der Regel sinnvoll. Wenn du gesundheitlich die Option hast, den Tarif abzuschließen, lohnt sich das meistens auch.
- Das grundsätzliche Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung
- Welche Rolle spielt der Beihilfeergänzungstarif für Beamte?
- Die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs
- Kann ich die Beamtenöffnungsaktion auch für den Beihilfeergänzungstarif nutzen?
- Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
- Fazit: Ein Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte oft sinnvoll
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Das grundsätzliche Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung
Als Beamter erhältst du vom Dienstherrn – anders als du es vielleicht aus der freien Wirtschaft kennst – keinen Arbeitgeberanteil. Stattdessen steht dir die sogenannte Beihilfe zu. Der jeweilige Dienstherr, also der Bund oder ein Bundesland, übernimmt hier einen Teil der tatsächlichen Behandlungs- und Krankheitskosten. In der Regel liegt dieser sogenannte Beihilfesatz bei 50%, er kann durch deine familiäre Situation oder im Ruhestand aber auch auf meist 70% ansteigen.
Restkostenversicherung über PKV
Die Beihilfe deckt demnach immer nur einen Teil deiner Aufwendungen ab. Die verbleibenden Kosten erstattet dir eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie ergänzt also den Grundschutz, den du bereits vom Dienstherrn erhältst.
Wenn du zum Beispiel 50% Beihilfe bekommst, leistet die private Krankenversicherung für die restlichen 50% der Kosten.
Beihilfe hat Leistungslücken
Das Problem ist jedoch, dass die Beihilfe je nach Dienstherrn in verschiedenen Bereichen Leistungslücken aufweist. Das kann bedeuten, dass in gewissen Bereichen nur ein Teil der Kosten übernommen wird oder aber bestimmte Bereiche gar nicht von der Beihilfe abgedeckt sind.
Da sich der normale PKV-Tarif an der Beihilfe orientiert, würde dieser für die Leistungslücken nicht aufkommen, sodass du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben würdest oder diese selbst zahlen müsstest.
Mit einem Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung kannst du dieses Problem jedoch lösen.
Welche Rolle spielt der Beihilfeergänzungstarif für Beamte?
Beihilfe und private Krankenversicherung sollen gemeinsam 100% deiner Behandlungskosten abdecken. Dies funktioniert in der Praxis aber nicht immer, da es immer wieder Leistungen gibt, bei denen die Beihilfevorschriften der einzelnen Dienstherren Einschränkungen vorsehen. Schauen wir uns dazu das folgende Beispiel an.
Leistungslücke ohne Beihilfeergänzungstarif
Du bist Beamter und hast Anspruch auf 50% Beihilfe. Dein Augenarzt hat dir eine neue Brille verordnet, für die Kosten in Höhe von 1.000 Euro anfallen. Hiervon übernimmt dein Dienstherr aber abweichend vom „normalen“ Beihilfesatz nur 300 Euro. Deine Krankenversicherung hingegen leistet in vollem Umfang, übernimmt also 500 Euro – die anderen 50%.
💡 Der Haken: Die verbliebenen 200 Euro musst du selbst bezahlen, da der normale PKV-Tarif logischerweise nicht mehr als die versicherten 50% zahlt. Ein Beihilfeergänzungstarif würde hier jedoch greifen und für die verbliebenen 200 Euro aufkommen. Somit zahlt dir deine PKV statt 500 Euro 700 Euro aus, sodass du keinen Eigenanteil hast.
In diesem Beispiel wäre die Leistungslücke noch zu verschmerzen, aber die folgenden Leistungslücken zeigen, wie sinnvoll ein Beihilfeergänzungstarif sein kann.
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Die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs
Grundsätzlich gilt, dass ein Beihilfeergänzungstarif – wie im Übrigen auch die private Krankenversicherung – immer an die Vorschriften deines Dienstherrn angepasst wird.
Da das Beamtenrecht „Ländersache“ ist, gelten überall eigenständige Beihilfeverordnungen. Sie ähneln sich zwar überwiegend, allerdings soll der Beihilfeergänzungstarif ja auch vermeintlich kleine Leistungslücken schließen.
Das ist auch der Grund dafür, dass du beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nahezu immer nach deinem Dienstherrn gefragt wirst.
Keine Leistung für Wahlleistungen
Bevor wir auf die möglichen Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs eingehen, müssen wir noch mit einem Irrglauben aufräumen. Die Beihilfevorschriften von einigen Bundesländern sehen keine Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- bzw. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) vor bzw. gewähren diese nur gegen einen monatlichen Zuschuss.
Sollte ein Beamter keine Wahlleistungen von der Beihilfe erhalten, reicht es in der Regel nicht, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Hierfür bieten private Krankenversicherer einen 100% Tarif für die Wahlleistungen an.
Wo ein Bundesbeamter zum Beispiel nur 50% Wahlleistungen privat versichern muss, da der Bund die restlichen 50% übernimmt, muss ein Beamter in Berlin 100% privat absichern, da die Beihilfeverordnung von Berlin keine Wahlleistungen vorsieht. Muss ist hier aber nicht das richtige Wort, denn er kann sich auch gegen die private Absicherung der Wahlleistungen entscheiden.
Nichtsdestotrotz leisten Beihilfeergänzungstarife teilweise auch im Krankenhaus, nämlich für ein Krankenhaustagegeld oder aber auch für das Upgrade von Zwei- auf Einbettzimmer.
Bereiche mit Lücken in der Beihilfe
Typischerweise gibt es in diesen Bereichen Lücken zwischen privater Krankenversicherung und Beihilfeleistung:
- Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen)
- Zahnärztliche Leistungen (insbesondere Material- und Laborkosten bei Zahnersatz)
- Erstattung von Kosten oberhalb des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
- Reha- und Kurleistungen
- Heilpraktiker-Leistungen
- Stationäre Leistungen (insbesondere Krankenhaustagegeld)
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Auslandsreisekrankenversicherung (insbesondere Krankenrücktransport aus dem Ausland)
Nun werfen wir einen Blick auf einzelne Punkte und zeigen dabei, wie der Beihilfeergänzungstarif für die Rundum-sorglos-Absicherung als Beamter sorgen kann.
Sehhilfen
Das Beispiel Sehhilfen haben wir uns weiter oben im Artikel bereits angesehen. Tatsächlich sehen nahezu alle Beihilfevorschriften hier erhebliche Beschränkungen vor. Bist du auf eine Sehhilfe angewiesen, solltest du beim Beihilfeergänzungstarif auf Leistungen für Sehhilfen achten.
Zahnärztliche Leistungen
In vielen Beihilfeverordnungen ist geregelt, dass bestimmte Zahnleistungen (darunter beispielsweise Zahnersatz und Kieferorthopädie) nur teilweise beihilfefähig sind. Der Dienstherr setzt die Beihilfe dann zum Beispiel nur auf 60% der Gesamtkosten fest (beihilfefähige Aufwendungen). Hattest du Behandlungskosten von 10.000 Euro, erhältst du somit bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz nur 3.000 Euro erstattet. Übernimmt deine PKV nun 5.000 Euro, entsteht einmal mehr eine Deckungslücke.
Nahezu alle Beihilfeergänzungstarife enthalten daher Zahnleistungen. Der Versicherer kommt für die Differenz zwischen den tatsächlichen und den dir erstatteten Behandlungskosten auf. Beachte aber, dass es auch hier wieder Höchstbeträge bzw. eine sogenannte Zahnstaffel gibt.