Öffnungsklausel PKV: Zugang für Beamte mit Vorerkrankung
Als Beamtin oder Beamter ist die private Krankenversicherung (PKV) für dich meist die beste Form der Absicherung. Denn nur sie ermöglicht eine exakte Anpassung an die Beihilfe, die du von deinem Dienstherrn – dem Bund oder einem Land – bekommst. Damit Beamte aber auch tatsächlich in die private Krankenversicherung eintreten können, auch wenn sie beispielsweise Vorerkrankungen haben, gibt es die Öffnungsklausel bzw. Öffnungsaktion. Mit ihr kommst du als Beamter sicher in die PKV, weshalb das Ganze häufig auch als Beamtenöffnungsaktion bezeichnet wird.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Auch als Beamtin oder Beamter brauchst du eine Krankenversicherung. Sie ist in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben.
- Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr bei Beamten mindestens 50% der Krankheitskosten. Für die Abdeckung des verbleibenden Teils benötigst du eine private Krankenversicherung, denn nur sie kann die „Lücke“ passgenau schließen.
- Die Öffnungsklausel ermöglicht dir einen Beitritt zur privaten Krankenversicherung für Beamte, auch wenn du beispielsweise wegen Vorerkrankungen keine Absicherung erhalten würdest oder hohe Risikozuschläge anfallen würden.
- Im Rahmen der PKV Öffnungsklausel dürfen die teilnehmenden Versicherer keine Leistungen ausschließen und maximal einen Risikozuschlag von 30% erheben. Einen Beihilfeergänzungstarif müssen sie jedoch nicht anbieten.
Alle Infos zur privaten Krankenversicherung für Beamte im Video
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Die „PKV-Pflicht“ für Beamte
In Deutschland unterliegen alle Menschen der Krankenversicherungspflicht – und damit auch Beamte.
Bist du Beamtin oder Beamter, übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe aber mindestens 50% der Krankheits- und Behandlungskosten.
Den verbleibenden Teil der Aufwendungen, also 50% oder weniger, musst du über eine private Krankenversicherung (PKV) abdecken, weshalb die PKV für Beamte häufig auch als Restkostenversicherung bezeichnet wird.
Beamte können sich auch gesetzlich versichern
Du kannst auch als Beamter Mitglied in der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden, dann als freiwillig gesetzlich Versicherter.
Dies ist nur wenig sinnvoll, denn Beamte erhalten keinen Arbeitgeberanteil zum Beitrag. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte immer 100% der Kosten (von wenigen Ausnahmen abgesehen), wodurch die Beihilfe quasi „wertlos“ wird.
Die Regel ist daher, dass Beamtinnen und Beamte zu ihrem Beihilfeanspruch eine private Krankenversicherung abschließen. Sie wird wegen ihrer besonderen Funktion auch als „beihilfekonforme“ Krankenversicherung bezeichnet.
Mittlerweile gibt es jedoch in einigen Bundesländern die pauschale Beihilfe, was die Kombination Beihilfe und GKV etwas attraktiver macht.
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Trotz Vorerkrankung in die PKV: Das klappt mit der Öffnungsklausel für Beamte
Grundsätzlich führen alle privaten Krankenversicherungen bei der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung durch.
Bestehen größere Risiken oder Vorerkrankungen, kann dich der Versicherer ablehnen oder nur versichern, wenn du bereit bist, einen Risikozuschlag zu bezahlen. Die private Krankenversicherung kann für dich dann schnell sehr teuer werden.
Die Beamtenöffnungsaktion, welche vom PKV-Verband und einigen privaten Krankenversicherern vor einigen Jahren ins Leben gerufen wurde, vermeidet dies teilweise. Versicherer, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, verpflichten sich dazu,
- dich auf jeden Fall aufzunehmen,
- keine Leistungen auszuschließen und
- einen Risikozuschlag von maximal 30% des Normalbeitrags zu verlangen.
Durch die Beamtenöffnungsaktion kommst du als Beamtin oder Beamter also in jedem Fall in die private Krankenversicherung. Du musst hier auch nicht befürchten, dass Leistungen ausgeschlossen oder hohe Zuschläge erhoben werden.
Es ist jedoch so, dass dir im Rahmen der Öffnungsklausel zwar Wahlleistungen im Krankenhaus (nur wenn die Beihilfe auch Wahlleistungen vorsieht) angeboten werden müssen, jedoch kein Beihilfeergänzungstarif.
Erklärung zu den Wahlleistungen im Krankenhaus: In manchen Bundesländern (zum Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen) und beim Bund leistet die Beihilfe auch für Wahlleistungen im Krankenhaus. Hier greift dann auch die Beamtenöffnungsaktion für die Wahlleistungen. In anderen Bundesländern (zum Beispiel Berlin und Hamburg) sieht die Beihilfe keine Erstattung für Wahlleistungen vor. Es müssen 100% bei der PKV versichert werden, weshalb hier die Beamtenöffnungsaktion nicht greift.
Wichtig: Nicht alle Versicherer nehmen an der Beamtenöffnungsaktion teil. Informiere dich vorher, welche Gesellschaften dazu gehören. Eine Beratung sollte dann auch direkt bei diesem Versicherer erfolgen. Wir selbst bieten keine Beratung zur PKV Öffnungsklausel an.
Diese Versicherer nehmen an der PKV Öffnungsaktion für Beamte teil
- Allianz
- Barmenia
- Bayerische Beamtenkrankenkasse
- DBV
- Debeka
- DKV
- Generali
- HALLESCHE
- HUK-COBURG
- INTER
- Landeskrankenhilfe
- LIGA
- Münchener Verein
- ottonova
- SIGNAL IDUNA
- Süddeutsche Krankenversicherung
- Union Krankenversicherung
- Versicherer im Raum der Kirchen
Voraussetzungen der PKV Öffnungsklausel
Damit du als Beamtin oder Beamter die Beamtenöffnungsaktion der PKV nutzen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind:
- Der Versicherer muss an der Aktion teilnehmen.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung musst du Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sein bzw. in Kürze verbeamtet werden.
- Du darfst noch keine private Krankenversicherung haben bzw. privat krankenversichert sein.
- Der Antrag muss innerhalb der ersten 6 Monate des Beamtenverhältnisses (meist auf Widerruf) gestellt werden.
Der Umfang des Versicherungsschutzes entspricht bei der Beamtenöffnungsaktion genau dem, was auch die Beihilfe leistet. Dies gilt, wie bereits beschrieben, auch für Wahlleistungen.
PKV Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf
Vor 2019 konnten Beamte auf Widerruf nicht an der Öffnungsaktion teilnehmen, wodurch sich beispielsweise „zu kranke“ Beamtenanwärter während ihres Referendariats gesetzlich versichern mussten. Mittlerweile kann die Beamtenöffnungsaktion auch schon während des Referendariats in Anspruch genommen werden.
Sollte die Öffnungsklausel im Rahmen der Verbeamtung auf Widerruf nicht in Anspruch genommen werden, ist auch eine Inanspruchnahme im Rahmen der Verbeamtung auf Probe möglich.
Tipp: Prüfe immer, ob du im Rahmen eines „normalen“, zunächst anonymen Antrags nicht besser fährst. Denn hier kannst du auch Leistungen versichern, die über den Schutz der Beihilfe hinausgehen – und zahlst mitunter gar nicht unbedingt einen höheren Beitrag. Die Versicherungen sind hier sehr individuell.
Öffnungsklausel PKV Nachteile
Die Öffnungsklausel der privaten Krankenversicherung ermöglicht dir als Beamter mit Vorerkrankungen zwar den Zugang zur PKV, bringt jedoch einige spürbare Nachteile mit sich.
Risikozuschlag von bis zu 30%
So musst du in der Regel einen dauerhaften Risikozuschlag von bis zu 30% auf deinen Beitrag zahlen – und dieser bleibt meist lebenslang bestehen (Entfall bzw. Reduzierung ist theoretisch möglich).
Eingeschränkte Tarif- und Versichererauswahl
Gleichzeitig ist die Tarifauswahl häufig eingeschränkt, da im Rahmen der Öffnungsaktion oft nur solide Grundtarife angeboten werden.
Leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife, die wichtige Lücken bei Heil- und Hilfsmitteln oder beim Zahnersatz schließen, fehlen dabei meist.
Auch komfortable Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind nicht immer enthalten.
Zudem kannst du nicht aus allen Versicherern am Markt wählen, da nicht alle an der Öffnungsaktion teilnehmen.
Enge Fristen und Probleme beim Wechsel des Versicherers
Hinzu kommt, dass du die Öffnungsklausel nur innerhalb von 6 Monaten nach deiner ersten Verbeamtung nutzen kannst. Verpasst du diese Frist, entfällt die Möglichkeit in der Regel endgültig.
Zudem handelt es sich meist um eine einmalige Chance: Entscheidest du dich für einen Versicherer im Rahmen der Öffnungsaktion, ist ein späterer Wechsel aufgrund einer erneuten Gesundheitsprüfung meist kaum realistisch.
Öffnungsklausel ist manchmal die einzige Lösung
Trotz dieser Nachteile ist die Öffnungsklausel für gesundheitlich vorbelastete Beamte häufig die einzige realistische Möglichkeit, überhaupt in die PKV zu kommen.
Bevor du diesen Weg gehst, solltest du jedoch unbedingt prüfen (lassen), ob nicht doch eine reguläre Aufnahme – eventuell mit einem geringeren Risikozuschlag – möglich ist.
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