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Private Krankenversicherung und Minijob: Geht das?
Auch privat Krankenversicherte können einen Minijob aufnehmen – und so von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen profitieren. Zu beachten ist aber, dass Minijobber nicht automatisch über den Arbeitgeber krankenversichert werden. Vielmehr musst du dich in diesen Fällen selbst um den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz kümmern. Was bei einem Minijob und der privaten Krankenversicherung konkret gilt, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Ein Arbeitsverhältnis kann als Minijob geführt werden, wenn das monatliche Entgelt 556 Euro nicht übersteigt. Minijobs sind aber auch Beschäftigungsverhältnisse, die auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet sind.
- Übst du deinen Minijob nur nebenbei aus, besteht die (gesetzliche oder private) Krankenversicherung aus deiner Hauptbeschäftigung fort.
- Dein Arbeitgeber zahlt auf dein Minijob-Gehalt Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt aber nur, wenn du hier auch versichert bist. Für Privatversicherte übernimmt der Arbeitgeber keine (pauschalen) Kosten.
- Sofern keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, bist du versicherungsfrei und kannst dich privat krankenversichern. Daran ändert auch der Minijob nichts.
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Was ist eigentlich ein Minijob?
- ein durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt von maximal 556 Euro erhalten. Wird diese Grenze höchstens dreimal im Kalenderjahr überschritten und ist die Überschreitung „gelegentlich und unvorhersehbar“, ist dies unschädlich.
- nur 3 Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr beschäftigt werden. Wichtig ist in diesem Fall nicht die Höhe des Entgelts, sondern, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird oder zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist.
Grundsatz: Die Krankenversicherung beim Minijob
Ein Minijob ist für die Frage der Krankenversicherung grundsätzlich ohne Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, wie du ohne den Minijob versichert wärst bzw. bist. Zu unterscheiden sind daher verschiedene „Fallgruppen“:
- Angestellt im Hauptberuf, Minijob als Nebenjob: Du bist über deinen Hauptarbeitgeber gesetzlich versichert. Ihr teilt euch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Minijob wird keine eigene Krankenversicherung benötigt, der Zweitarbeitgeber zahlt aber einen Pauschalbeitrag an die GKV.
- Versicherungsfreie Beschäftigung und privatversichert: Bist du Beamter, selbstständig oder aus anderen Gründen versicherungsfrei und privat krankenversichert, zahlt der Minijob-Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge an die Krankenkasse. Der gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungsschutz wird vollständig über deine bestehende PKV abgedeckt.
- Familienversicherte in der GKV: Bist du als Minijobber familienversichert, etwa bei deinen Eltern, bleibt auch diese Familienversicherung bestehen. Wichtig ist aber, dass du neben dem Minijob-Gehalt kein anderes Erwerbseinkommen erzielst.
- Keine weitere Beschäftigung: Ist der Minijob dein einziger Job, musst du dich – wenn keine Familienversicherung besteht – selbst um deine Krankenversicherung kümmern und die Beiträge aus eigener Tasche zahlen. Du hast Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.
Für Rentner und Pensionäre gilt, was auch für alle anderen Berufsgruppen gilt. Der erforderliche Versicherungsschutz besteht bereits, etwa durch die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner.
Als Minijobber in die private Krankenversicherung wechseln?
Übst du einen Minijob aus, kannst du dich im Grundsatz frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Das gilt allerdings nur, wenn der Minijob deine einzige Einkommensquelle ist.
Stellt der Minijob nur (wie meist der Fall) einen Nebenjob dar, kommt es für die Frage nach der PKV darauf an, ob du in deiner anderen Tätigkeit versicherungsfrei oder versicherungspflichtig bist. Versicherungsfrei sind insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Beamtinnen und Beamte
- hauptberuflich Selbstständige
Der Minijob hat also keinen Einfluss auf deine (private) Krankenversicherung. Entscheidend ist, ob du auch ohne den Minijob dazu berechtigt wärst, von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV zu wechseln oder nicht.
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Die Frage nach dem Beitrag: Was kostet die PKV beim Minijob?
Da der Minijob für die Frage nach der PKV nur zweitrangig ist und sich der Beitrag der privaten Krankenversicherung ohnehin nicht nach dem monatlichen Einkommen richtet, kommt es auch hier auf individuelle Gesundheitsfaktoren und Risiken an. Zu ihnen gehören in erster Linie:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand
- Umfang der gewünschten Leistungen
Bist du bereits Mitglied der privaten Krankenversicherung, hat der Minijob auf den Beitrag keinen Einfluss. Die Versicherung läuft wie bisher weiter.
Wer den PKV-Beitrag bei Minijobbern bezahlt
Wer in der PKV versichert ist und einen Minijob aufnimmt, zahlt die Prämien wie vor Aufnahme des Minijobs selbst. Das bedeutet, dass du
- bei einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit weiterhin den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung selbst bezahlst,
- als Beamtin oder Beamter weiterhin Beihilfe vom Dienstherrn erhältst und auch im Beihilfetarif deiner privaten Krankenversicherung bleiben kannst und
- als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach wie vor Anspruch auf Erstattung von 50% der Beiträge für die PKV gegen deinen Hauptarbeitgeber hast.
Privatversicherte Minijobber erhalten vom Minijob-Arbeitgeber also weder einen zusätzlichen Zuschuss noch zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge an die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
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