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Private Krankenversicherung (PKV) und Minijob: Geht das?

Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Auch privat Krankenversicherte können einen Minijob aufnehmen – und so von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen profitieren. Zu beachten ist aber, dass Minijobber nicht automatisch über den Arbeitgeber krankenversichert werden. Vielmehr musst du dich in diesen Fällen selbst um den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz kümmern. Was bei einem Minijob und der privaten Krankenversicherung (PKV) konkret gilt, erfährst du in diesem Experten-Artikel.

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Was ist eigentlich ein Minijob?

Minijobs werden auch als „geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“ bezeichnet und sind in den §§ 8 und 8a SGB IV geregelt. Nach den gesetzlichen Vorschriften üben Personen einen Minijob aus, wenn sie

Grundsatz: Die Krankenversicherung beim Minijob

Ein Minijob ist für die Frage der Krankenversicherung grundsätzlich ohne Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, wie du ohne den Minijob versichert wärst bzw. bist. Zu unterscheiden sind daher verschiedene „Fallgruppen“:

Für Rentner und Pensionäre gilt, was auch für alle anderen Berufsgruppen gilt. Der erforderliche Versicherungsschutz besteht bereits, etwa durch die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner.

Als Minijobber in die private Krankenversicherung wechseln?

Übst du einen Minijob aus, kannst du dich im Grundsatz frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Das gilt allerdings nur, wenn der Minijob deine einzige Einkommensquelle ist.

Stellt der Minijob nur (wie meist der Fall) einen Nebenjob dar, kommt es für die Frage nach der PKV darauf an, ob du in deiner anderen Tätigkeit versicherungsfrei oder versicherungspflichtig bist. Versicherungsfrei sind insbesondere folgende Berufsgruppen:

Der Minijob hat also keinen Einfluss auf deine (private) Krankenversicherung. Entscheidend ist, ob du auch ohne den Minijob dazu berechtigt wärst, von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV zu wechseln oder nicht.

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Die Frage nach dem Beitrag: Was kostet die PKV beim Minijob?

Da der Minijob für die Frage nach der PKV nur zweitrangig ist und sich der Beitrag der privaten Krankenversicherung ohnehin nicht nach dem monatlichen Einkommen richtet, kommt es auch hier auf individuelle Gesundheitsfaktoren und Risiken an. Zu ihnen gehören in erster Linie:

Auf diese Punkte gehen wir in unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung ausführlich ein. Bist du bereits Mitglied der privaten Krankenversicherung, hat der Minijob auf den Beitrag keinen Einfluss. Die Versicherung läuft wie bisher weiter.

Wer den PKV-Beitrag bei Minijobbern bezahlt

Wer in der PKV versichert ist und einen Minijob aufnimmt, zahlt die Prämien wie vor Aufnahme des Minijobs selbst. Das bedeutet, dass du

Privatversicherte Minijobber erhalten vom Minijob-Arbeitgeber also weder einen zusätzlichen Zuschuss noch zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge an die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Nein. Nimmst du einen Minijob auf, musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern, wenn der Minijob deine einzige Beschäftigung ist. Wichtig ist daher, dass eine anderweitige Krankenversicherung (etwa als Arbeitnehmer in der GKV, in der Familienversicherung oder in der privaten Krankenversicherung) besteht.

Keine. Deine beihilfekonforme Krankenversicherung bleibt, wie auch der Anspruch auf Beihilfe, bestehen. Der Arbeitgeber im Minijob führt keine (pauschalen) Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung ab.

Nein. Der Beitrag für die PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen, was auch für Minijobber gilt. Dein Schutz bleibt daher zu den vor Aufnahme des Minijobs vereinbarten Konditionen bestehen.

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