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Gesetzlicher Zuschlag private Krankenversicherung (PKV)

Aktualisiert am 28. April 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über den gesetzlichen Zuschlag (auch Vorsorgezuschlag oder Beitragszuschlag genannt) in der privaten Krankenversicherung (PKV) und ob dieser ausreicht, um steigende PKV-Beiträge im Alter zu verhindern.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was ist der gesetzliche Zuschlag in der PKV?

Der sogenannte Monatsbeitrag (MOB), den du als Kunde in der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlst, entspricht im Prinzip dem Zahlbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Er setzt sich in der Regel aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Normalbeitrag (NOB) und einem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag in Höhe von 10%, welcher in § 149 VAG geregelt ist.

Der PKV-Zuschlag liegt bei jedem Versicherten bei 10%. Es spielt dabei keine Rolle, ob du Angestellter, Selbstständiger oder Beamter bist. Auch ist es egal, bei welchem PKV-Versicherer du versichert bist.

Kein gesetzlicher Zuschlag in Ausbildungstarifen und für Kinder

Der gesetzliche Zuschlag fällt jedoch nicht in Ausbildungstarifen an, weil in diesen Tarifen keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Mehr zum Thema Alterungsrückstellungen erfährst du später. Studenten und Beamtenanwärter müssen also keinen gesetzlichen Beitragszuschlag zahlen

Da auch Kinder keine Alterungsrückstellungen zahlen müssen, wird hier ebenfalls kein Zuschlag erhoben.

Kein gesetzlicher Beitragszuschlag in Zusatzversicherungen

Der gesetzliche Beitragszuschlag wird nur in der Krankheitskostenvollversicherung und nicht in der Krankenzusatzversicherung erhoben. 

Auch in der Krankentagegeldversicherung, in der Pflegepflichtversicherung und in der Anwartschaftsversicherung gibt es keinen gesetzlichen Vorsorgezuschlag.

Gesetzlicher PKV-Zuschlag wird verzinslich angelegt

Damit sich das über die Jahre aufgebaute Kapital auch entsprechend entwickelt, wird der Vorsorgezuschlag verzinslich angelegt. Auf diese Weise trägt er langfristig dazu bei, die finanzielle Belastung im Ruhestand zu reduzieren und die Beiträge für ältere Versicherte auf einem möglichst konstanten Niveau zu halten.

Von wann bis wann muss der gesetzliche Zuschlag gezahlt werden?

Dieser Vorsorgezuschlag wurde zum 01.01.2000 im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes eingeführt und ist verpflichtend für Versicherte im Alter zwischen dem vollendeten 21. und dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Genauer fällt der gesetzliche Beitragszuschlag mit dem Ende des Kalenderjahres weg, in dem du das 60. Lebensjahr vollendet hast (teilweise ist es auch der Beginn des Kalenderjahres).

Gesetzlicher Zuschlag für bereits vor 2000 privat Krankenversicherte: Widerspruch war möglich

Für Versicherte, die bereits im Jahr 2000 in der PKV versichert waren, war der gesetzliche Zuschlag keine Pflicht. Sie konnten diesem widersprechen.

Bei Zustimmung wurde der gesetzliche Beitragszuschlag mit 2% im Jahr 2001 eingeführt und dann bis zum Erreichen von 10% der Bruttoprämie jährlich um weitere 2 Prozentpunkte erhöht.

Für alle Versicherten, die erst nach 2000 in die PKV eingetreten sind, gab es keine Möglichkeit, dem Beitragszuschlag zu widersprechen. Wenn du also jetzt in die PKV wechseln möchtest, musst du den gesetzlichen Zuschlag in jedem Fall zahlen.

Darum gibt es den gesetzlichen Beitragszuschlag in der PKV

Sein Zweck besteht darin, die Beiträge im Alter zu stabilisieren, indem ab dem vollendeten 65. Lebensjahr auf diese angesparten Rücklagen zurückgegriffen wird. Es ist lediglich eine Stabilisierung, nicht aber eine Beitragssenkung erlaubt.

Ab dem vollendeten 80. Lebensjahr ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung durch den Einsatz der Rückstellungen sinken sollen

In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Steigende Gesundheitskosten, bedingt durch den medizinischen Fortschritt, sowie niedrige oder ausbleibende Zinserträge führen häufig dazu, dass diese Beitragssenkung nicht realisiert werden kann. Statt einer Entlastung bleiben die Beiträge oft konstant oder steigen sogar leicht an – trotz der vorgesehenen Rücklagenverwendung.

Alterungsrückstellungen als Ergänzung zum gesetzlichen Beitragszuschlag

Zusätzlich zum Vorsorgezuschlag enthält ein Tarif in der privaten Krankenversicherung ein weiteres wichtiges Element zur Beitragsstabilisierung im Alter: die sogenannten Alterungsrückstellungen. Dabei handelt es sich um finanzielle Rücklagen, die von Beginn der Versicherung an gebildet werden, um steigende Gesundheitskosten im höheren Lebensalter auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Je jünger du beim Eintritt in die PKV bist, desto geringer ist der monatliche Beitrag, da die Alterungsrückstellungen über einen längeren Zeitraum angespart werden können.

Bei einem 25-Jährigen ist mehr Zeit vorhanden, diese Rücklagen Schritt für Schritt aufzubauen, als bei jemandem, der erst mit 35 Jahren einsteigt – was sich entsprechend im höheren Monatsbeitrag bemerkbar macht.

In Kombination mit dem gesetzlichen Zuschlag sorgen die Alterungsrückstellungen dafür, dass in den ersten Jahren der PKV mehr Beiträge gezahlt als Leistungen in Anspruch genommen werden. Dieser finanzielle Puffer kehrt sich mit zunehmendem Alter um: Dann steigen die Gesundheitskosten, aber die angesparten Rücklagen sorgen dafür, dass der Beitrag dennoch relativ stabil bleibt.

Alterungsrückstellungen übertragen

Bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV können die Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden. Das Ganze nennt sich Übertragungswert.

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Reicht der gesetzliche Zuschlag aus, um steigende PKV-Beiträge im Alter zu verhindern?

Im Gegensatz zur GKV hat die PKV mit dem gesetzlichen Zuschlag und den Alterungsrückstellungen zwei Instrumente, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren.

Dennoch solltest du dich nicht auf diese beiden Pflichtelemente verlassen, sondern bereits beim Wechsel in die PKV weitere Maßnahmen treffen, um steigenden PKV-Beiträgen im Alter entgegenzuwirken.

Beitragsentlastungstarif

Eine dieser Möglichkeiten zur Beitragssenkung im Alter, die ausschließlich in der privaten Krankenversicherung existiert und in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen ist, ist der sogenannte Beitragsentlastungstarif.

Dieser Tarif ergänzt die bereits verpflichtenden Mechanismen zur Beitragsstabilisierung – also den Vorsorgezuschlag und die Alterungsrückstellungen – und ermöglicht es dir, gezielt für niedrigere Beiträge im Ruhestand vorzusorgen.

Das Prinzip ist einfach: Du zahlst während deines Erwerbslebens einen höheren Beitrag, um im Rentenalter von einer spürbaren Beitragsentlastung zu profitieren. So wird ein Teil deines heutigen Beitrags angespart und später zur Reduzierung der laufenden PKV-Kosten verwendet.

Angestellte profitieren doppelt, denn einerseits beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50% an den Kosten für den Beitragsentlastungstarif und andererseits können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden.

Rürup Rente

Für Selbstständige ist der Beitragsentlastungstarif hingegen in der Regel nicht die bevorzugte Option, da es zwar die steuerliche Absetzbarkeit, aber keinen Arbeitgeberzuschuss gibt.

Die bessere Option ist die Quersubventionierung über eine Rürup Rente, da diese auch eine hohe steuerliche Absetzbarkeit und eine deutlich attraktivere Rendite bietet. Auch für Angestellte kann eine Rürup Rente eine sinnvolle Option sein.

Beamte haben aufgrund der in der Regel hohen Pension und einer erhöhten Beihilfe als Versorgungsempfänger ein geringeres Problem mit steigenden PKV-Beiträgen im Alter. Dennoch sollten auch Beamte trotz des gesetzlichen Beitragszuschlags und der Altersrückstellungen über eine zusätzliche Finanzierung der PKV-Beiträge im Alter nachdenken.

In unserer PKV-Beratung gehen wir ausführlich auf die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung der PKV-Beiträge im Alter ein.

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