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Private Krankenversicherung für Selbstständige

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Als Selbstständige oder Selbstständiger bist du versicherungsfrei. Du entscheidest also selbst, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest, wobei „von Haus aus“ in der Regel ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. Willst du als Selbstständiger in die private Krankenversicherung wechseln, schließt du eine entsprechende Police ab. Mit der Bestätigung des Versicherers erlischt dann dein bisheriger gesetzlicher Schutz.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

Im Video: GKV oder PKV als Selbstständiger?

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Selbstständige in der privaten Krankenversicherung – das bedeutet „Versicherungsfreiheit“

Das deutsche Sozialrecht, genauer das SGB V, unterscheidet bei der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen mehreren Berufs- und Personengruppen. Bestimmte Personen sind dabei versicherungspflichtig, andere sind versicherungsfrei.

Merke: „Versicherungsfrei“ bedeutet nicht, dass du ohne Krankenversicherung herumlaufen darfst. Du kannst dich allerdings frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden.

Nur hauptberuflich Selbstständige sich versicherungsfrei

Als Selbstständige oder Selbstständiger gehörst du zu den versicherungsfreien Personen. Voraussetzung ist allerdings, dass du die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausübst. In vielen Fällen ist klar, was Haupt- und was Nebenberuf ist, etwa wenn du in einem Job 40 und im anderen 10 Stunden pro Woche arbeitest.

Im Zweifel solltest du ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung anregen. Die Rentenversicherung stellt anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse fest, wo dein Tätigkeitsschwerpunkt liegt. Bist du nach dieser Feststellung ein hauptberuflich Selbstständiger, steht dir die Tür zur privaten Krankenversicherung offen. Giltst du hingegen als hauptberuflich angestellt, musst du die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro brutto) überschreiten, um wechseln zu können.

Vorteile der PKV für Selbstständige

Gerade im direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenkasse hat die private Krankenversicherung für Selbstständige einige Vorteile. Du profitierst unter anderem in diesen Bereichen:

Als Gutverdienerin oder Gutverdiener wird die gesetzliche Krankenversicherung schnell teuer. Hier kannst du durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung spürbar Geld sparen. Wir haben diesen Punkt aber bewusst ans Ende des Absatzes gestellt, denn deine Hauptmotivation für den Wechsel in die PKV für Selbstständige muss der Anspruch auf bestmögliche medizinische Versorgung sein.

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Nachteile der PKV für Selbstständige

Ja, auch die private Krankenversicherung für Selbstständige kann einige Nachteile mit sich bringen. Dabei solltest du aber stets im Hinterkopf behalten, dass du den Großteil dieser Negativpunkte mit einer guten Planung und durchdachten Entscheidung für oder gegen die PKV vermeiden kannst.

Zu den „klassischen“ Nachteilen der PKV für Selbstständige gehören:

Zu einzelnen Nachteilen gehen wir im weiteren Verlauf noch näher ins Detail.

Beachte: Ausgehend von deinem Wunsch nach bestmöglicher medizinischer Versorgung solltest du alle potenziellen Nachteile zusammen mit einem PKV-Experten prüfen. Aspekte wie Vollständigkeit des Tarifs, Abdeckung aller wichtigen Leistungen und Beitragsstabilität des Versicherers stehen hier im Fokus. Erst am Ende folgt die Entscheidung für oder gegen die PKV für Selbstständige.

Welche Punkte gibt es vor dem Abschluss der privaten Krankenversicherung für Selbstständige noch zu beachten?

Bevor du dich als Selbstständiger für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheidest, solltest du dir über weitere Punkte im Klaren sein. Sie betreffen die Gesundheitsprüfung, ein mögliches Krankentagegeld und die spätere „Rolle rückwärts“, also die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Gesundheitsprüfung vor Abschluss der PKV

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse berechnet sich der Beitrag für die private Krankenversicherung nicht nach deinem Einkommen. Maßgebende Faktoren sind vielmehr Alter, Gesundheitszustand und Umfang der versicherten Leistungen. Als Gutverdiener kannst du daher durchaus niedrigere Beiträge zahlen und gleichzeitig höherwertige Leistungen genießen, wenn du von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselst.

Für die Beantragung einer privaten Krankenversicherung musst du umfassende Gesundheitsfragen beantworten. Eine PKV ohne Gesundheitsprüfung gibt es bis auf wenige Ausnahmen nicht. Beantworte die Fragen gewissenhaft, wahrheitsgemäß und bestenfalls unter Einbeziehung deiner Patienten- bzw. Krankenakte. Nur so stellst du sicher, dass keine wichtigen Informationen vergessen werden.

Da es in der PKV anders als in der GKV keinen Kontrahierungszwang gibt, kann es sein, dass dich der PKV-Versicherer im schlechtesten Fall aufgrund deines Gesundheitszustandes ablehnt. Dann musst du (erstmal) in der GKV bleiben.

Prüfung deiner Tätigkeit

Anders als bei Angestellten prüft der PKV-Versicherer bei Selbstständigen im Rahmen der Antragsstellung nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch die Tätigkeit bzw. das Unternehmen. Hierfür kann er u.a. die Gewerbeanmeldung, Einkommensnachweise und umfassende Informationen zum Unternehmen anfordern. Grund hierfür ist, dass der Versicherer grundsätzlich einen Vertrag auf Lebenszeit mit dir eingeht und sicherstellen möchte, dass du die Beiträge ohne Probleme zahlen kannst.

Mitversicherung eines Krankentagegeldes

Wirst du als Selbstständiger krank, verdienst du erstmal kein Geld mehr. Angestellte hingegen bekommen in den ersten 6 Wochen eine 100%ige Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend springt bei gesetzlich versicherten Angestellten das Krankengeld ein. Privat versicherte Angestellte benötigen eine private Krankentagegeldversicherung.

Diese Versicherung ist für privat versicherte Selbstständige nochmal wichtiger. Da es keine Lohnfortzahlung gibt, kann der Beginn der Zahlung relativ flexibel festgelegt werden. So gibt es zum Beispiel ein Krankentagegeld, welches ab dem 8., 15. oder 22. Tag zahlt. Aber auch ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag wie bei Angestellten ist möglich. Auch können mehrere Krankentagegeldversicherungen abgeschlossen werden. Beispielsweise 50 Euro ab dem 15. Tag und weitere 50 Euro ab dem 43. Tag. Je früher die Versicherung zahlen muss und je höher der Tagessatz ist, desto höher die Kosten. Die Zahlungen sind steuerfrei.

💡 Wichtig: Das Krankentagegeld darf nicht höher sein als dein durchschnittliches Nettoeinkommen in den letzten 12 Monaten vor Abschluss der PKV bzw. des Bausteins. Denn hier gilt ein sogenanntes Bereicherungsverbot.