Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Erfahre in diesem Experten-Artikel, was mit deiner privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit passiert.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Bei einer Arbeitslosigkeit musst du grundsätzlich von der privaten Krankenversicherung (zurück) in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
- Du hast jedoch die Möglichkeit, dich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen, damit du in der PKV bleiben kannst.
- Wenn du jedoch bei Beginn der Arbeitslosigkeit 55 Jahre oder älter bist, musst du in der Regel in der PKV bleiben und kannst nicht zurück in die GKV wechseln.
- Bei gesetzlich Krankenversicherten werden sowohl bei Bezug von ALG 1 als auch bei Bezug von Bürgergeld die Beiträge komplett von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen.
- In der PKV hingegen gibt es sowohl bei Bezug von ALG 1 als auch bei Bezug von Bürgergeld einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter.
- Dieser Zuschuss liegt bei Bezug von ALG 1 bei aktuell maximal 843,53 Euro und bei Bezug von Bürgergeld bei maximal 421,76 Euro pro Monat.
- Private Krankenversicherung: Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
- Private Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld 1
- Private Krankenversicherung bei Bürgergeld
- Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit in der PKV
- Arbeitslos: Anwartschaft bei Wechsel von PKV in GKV
- Kann man als Arbeitsloser eine PKV abschließen?
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Private Krankenversicherung: Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Kann eine Arbeitslosigkeit dazu führen, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) nicht gezahlt werden?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge vollständig, sowohl bei Arbeitslosengeld 1 als auch bei Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2).
PKV arbeitslos: Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld
Für privat Krankenversicherte ist die Lage jedoch anders – hier spielt es eine entscheidende Rolle, ob Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld bezogen wird.
Unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist, lässt sich die finanzielle Lücke zwischen Arbeitslosengeld 1 und dem letzten Nettoeinkommen durch eine private Arbeitslosenversicherung abfedern.
Private Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld 1
Beziehst du Arbeitslosengeld 1 und bist jünger als 55 Jahre, musst du grundsätzlich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, da hier Versicherungspflicht besteht.
Du kannst dich jedoch von dieser Pflicht innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeitslosengeldbezugs befreien lassen und in der privaten Krankenversicherung verbleiben.
Den Antrag musst du bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse und nicht bei deiner privaten Krankenversicherung stellen.
Die Befreiung gilt dann für die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit, also auch rückwirkend ab Beginn der Arbeitslosigkeit.
Voraussetzung dafür ist, dass du vor der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Jahre durchgängig privat versichert warst.
55 Jahre oder älter bei Arbeitslosigkeit
Falls du bei Beginn der Arbeitslosigkeit 55 Jahre oder älter bist, besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
In den meisten Fällen bleibt dir lediglich die Option, in einen günstigeren PKV-Tarif bei deinem aktuellen Versicherer zu wechseln.
Eine Rückkehr in die GKV mit 55 Jahren oder älter ist jedoch möglich, wenn du in den letzten 5 Jahren gesetzlich versichert und zudem mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig warst.
Ende des Bezugs von ALG 1
Solltest du nach der Arbeitslosigkeit zum Beispiel durch eine Angestelltenjob unterhalb der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig werden, musst du zurück in die GKV wechseln.
Private Krankenversicherung bei Bürgergeld
Beziehst du Bürgergeld, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls ausgeschlossen.
Du wirst nämlich nicht versicherungspflichtig.
Da du in der Regel vor dem Bezug von Bürgergeld ALG 1 bekommst, kannst du vorher zurück in die GKV wechseln (wenn du jünger als 55 Jahre alt bist).
Anders sieht es bei Selbstständigen aus, welche keinen Anspruch auf ALG 1 haben. Hier ist kein Rückwechsel in die GKV möglich.
Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit in der PKV
Solltest du bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, übernimmt die Agentur für Arbeit die vollständigen Beiträge.
PKV-Zuschuss bei Bezug von ALG 1
Entscheidest du dich jedoch dafür, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben oder bist gezwungen, dort zu verbleiben, musst du die Beiträge selbst tragen. Allerdings kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss beantragen, welcher grundsätzlich direkt an den Versicherer gezahlt wird.
Auf Wunsch kann der Zuschuss auch an den Versicherten gezahlt werden.
Dieser Zuschuss richtet sich nach § 258 SGB V und beträgt maximal den Beitrag für die Pflichtmitgliedschaft in der GKV (2024: 843,53 Euro monatlich).
Liegt dein PKV-Beitrag über diesem Betrag, bist du für die Differenz selbst verantwortlich.
Während einer möglichen Sperrzeit wird im ersten Monat dieser jedoch kein PKV-Zuschuss gezahlt.
Eine weitere Option zur Kostensenkung ist auch hier ein Wechsel in einen günstigeren PKV-Tarif bei deinem aktuellen Versicherer.
PKV-Zuschuss bei Bezug von Bürgergeld
Beziehst du Bürgergeld, stellt das Jobcenter ebenfalls einen Zuschuss zur PKV zur Verfügung, jedoch maximal die Hälfte des Höchstbeitrags des Basistarifs.
Im Jahr 2024 liegt dieser Zuschuss bei höchstens 421,76 Euro monatlich.
Wie beim Arbeitslosengeld 1 bist du auch hier dazu verpflichtet, die Differenz zu deinem PKV-Beitrag selbst zu zahlen, sofern dein Tarif darüber liegt.
Arbeitslos: Anwartschaft bei Wechsel von PKV in GKV
Solltest du bei Arbeitslosigkeit von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, besteht die Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung bei deiner PKV abzuschließen.
Dadurch kannst du später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückkehren. Das ist dann der Fall, wenn du (direkt) nach der Arbeitslosigkeit versicherungsfrei wirst (zum Beispiel Einkommen als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständigkeit).
Eine Anwartschaftsversicherung kann auch nach der Arbeitslosigkeit Sinn machen, wenn du zwar während der Arbeitslosigkeit in der PKV geblieben bist, aber nach dem Ende dieser erstmal zurück in die GKV wechseln musst.
Allerdings ist eine Anwartschaft nicht kostenfrei und lohnt sich daher nur, wenn du dir sicher bist, dass du zukünftig in die PKV zurückwechseln möchtest und kannst.
Kann man als Arbeitsloser eine PKV abschließen?
Ein Arbeitsloser kann nicht von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, da er durch die Arbeitslosigkeit in der GKV pflichtversichert ist.