Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2025
Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den GKV-Höchstbeitrag.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen.
- Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt auch im Jahr 2025 unverändert bei 14,6% und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen.
- Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der im Jahr 2025 im Durchschnitt bei 2,5% liegt (zum Vergleich: 2024 waren es 1,7%). Auch dieser wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Im Jahr 2025 fällt der maximale GKV-Beitrag bei einem Jahreseinkommen von 66.150 Euro an (zum Vergleich: 2024 lag die Grenze bei 62.100 Euro). Diese Grenze nennt sich Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung.
- Wie es der Name schon sagt, ist die Grenze auch für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung relevant. Hier liegt der Beitrag bei 3,6% vom Einkommen bzw. für Kinderlose bei 4,2%. Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte am normalen Beitrag, nicht aber am Kinderlosenzuschlag.
- Der GKV-Höchstbeitrag liegt 2025 bei 942,64 Euro. Hinzu kommen 231,53 Euro für die Pflegeversicherung bei Kinderlosen, was Gesamtkosten von 1.174,17 Euro ergibt.
- Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
- Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze
- Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung?
- Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze
- Unterschiede bei der Beitragsberechnung: PKV vs. GKV
- Berechnung des GKV-Höchstbeitrags für 2025
- Ausblick: Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und ihre Folgen
- Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Zeitverlauf
Alle Infos zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auch im Video
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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen.
Damit die Beitragshöhe jedoch nicht unbegrenzt ansteigt, gibt es eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden.
Im Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit 66.150 Euro jährlich (2024: 62.100 Euro) bzw. 5.512,50 Euro monatlich (2024: 5.175 Euro).
Beispiel zur Beitragsbemessungsgrenze
Ein freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 6.000 Euro müsste theoretisch auf sein gesamtes Einkommen Beiträge zahlen.
Durch die Beitragsbemessungsgrenze werden jedoch nur maximal 5.512,50 Euro berücksichtigt – die darüber liegenden 487,50 Euro bleiben beitragsfrei.
Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze
Oft werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze miteinander verwechselt – dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Werte, die für das Jahr 2025 unterschiedlich festgelegt sind.
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 66.150 Euro – begrenzt das Einkommen, das zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird.
- Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG): 73.800 Euro – entscheidet, ob Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen dürfen.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt also, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV gezahlt werden müssen.
Die Versicherungspflichtgrenze hingegen legt fest, ab welchem Jahreseinkommen ein Angestellter überhaupt die Möglichkeit hat, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Nur wer über dieser Grenze verdient, kann sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und zur PKV wechseln.
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Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung hat die Beitragsbemessungsgrenze eine andere Funktion als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Während in der GKV die Beitragshöhe vom Einkommen abhängt, richtet sich der Beitrag in der PKV nach persönlichen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang.
Trotzdem hat die Beitragsbemessungsgrenze auch für Privatversicherte drei wesentliche Auswirkungen:
- Sie setzt die Obergrenze für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
- Sie beeinflusst die Wirtschaftlichkeit eines Wechsels zwischen GKV und PKV.
- Sie kann eine Rolle spielen bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte.
Für Personen mit einem Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze kann die PKV besonders attraktiv sein – denn während in der GKV Beiträge bis zur BBG fällig werden, hängen die Beiträge in der PKV nicht vom Einkommen ab.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze
Als privat krankenversicherte Person hast du Anspruch auf einen Zuschuss deines Arbeitgebers zu den PKV-Beiträgen. Dieser Zuschuss ist jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Der Arbeitgeber übernimmt maximal 50% deines tatsächlichen PKV-Beitrags – allerdings nur bis zu dem Betrag, den er bei einer gesetzlichen Krankenversicherung höchstens zahlen müsste.
Beispielrechnung für 2025
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 Euro monatlich
- allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6%
- durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag: 2,5%
- maximaler Arbeitgeberzuschuss: 5.512,50 Euro * (14,6% + 2,5%) / 2 = 471,32 Euro
Verdienst du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, steigt der Zuschuss deines Arbeitgebers nicht weiter – selbst wenn deine tatsächlichen PKV-Kosten darüber liegen.
Auch für die Pflegeversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuss.
Unterschiede bei der Beitragsberechnung: PKV vs. GKV
Die Unterschiede in der Berechnung der Beiträge zeigen sich besonders deutlich bei höheren Einkommen.
Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Die Beiträge steigen mit dem Einkommen – jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Einkommen oberhalb der BBG bleibt beitragsfrei.
- Der maximale monatliche Beitrag liegt 2025 bei 942,64 Euro (zzgl. 231,53 Euro für die Pflegeversicherung für Kinderlose).
Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung
- Die Beitragshöhe ist einkommensunabhängig.
- Sie richtet sich nach Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungspaket.
- Der Beitrag kann sowohl unter als auch über dem GKV-Höchstbeitrag liegen.
Durch diese Unterschiede kann die PKV für junge, gesunde und gutverdienende Personen mit Einkommen deutlich über der BBG besonders attraktiv sein.
Für Menschen mit geringerem Einkommen oder Familien mit mehreren Kindern bietet hingegen die GKV oft die vorteilhaftere Absicherung.
Berechnung des GKV-Höchstbeitrags für 2025
Wie setzt sich der maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2025 zusammen? Der Gesamtbeitrag ergibt sich aus folgenden Komponenten.
Krankenversicherung
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6%
- Berechnung: 5.512,50 Euro * 14,6% = 804,83 Euro
Zusatzbeitrag Krankenversicherung
- durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5%
- Berechnung: 5.512,50 Euro * 2,5% = 137,81 Euro
Pflegeversicherung (je nach Familiensituation)
- mit einem Kind (3,6%): 5.512,50 Euro * 3,6% = 198,45 Euro
- kinderlos (4,2%): 5.512,50 Euro * 4,2% = 231,53 Euro
Gesamtbetrag
- 804,83 Euro + 137,81 Euro + 231,53 Euro = 1.174,17 Euro
Ausblick: Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und ihre Folgen
Die fortlaufende Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich langfristig auf das Zusammenspiel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aus.
Der Verband der privaten Krankenversicherung sieht in den regelmäßigen Erhöhungen der Versicherungspflichtgrenze ein politisches Mittel, das den Zugang zur PKV zunehmend einschränkt.
In den vergangenen Jahren stieg die BBG im Schnitt um etwa 3 bis 4% pro Jahr – im Einklang mit der allgemeinen Lohnentwicklung. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wird die BBG auch künftig weiter ansteigen. Das hätte zur Folge, dass der Höchstbeitrag in der GKV weiter wächst, was die private Krankenversicherung für bestimmte Einkommensgruppen unter Umständen attraktiver machen könnte.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Zeitverlauf
Jahr | BBG |
---|---|
2025 | 66.150 € |
2024 | 62.100 € |
2023 | 59.850 € |
2022 | 58.050 € |
2021 | 58.050 € |
2020 | 56.250 € |
2019 | 54.450 € |
2018 | 53.100 € |
2017 | 52.200 € |
2016 | 50.850 € |
2015 | 49.500 € |
2014 | 48.600 € |
2013 | 47.250 € |
2012 | 45.900 € |
2011 | 44.550 € |
2010 | 45.000 € |
2009 | 44.100 € |
2008 | 43.200 € |
2007 | 42.750 € |
2006 | 42.750 € |
2005 | 42.300 € |
2004 | 41.850 € |
2003 | 41.400 € |
2002 | 40.500 € |
Diese Zahlen zeigen eindrücklich, dass die Beitragsbemessungsgrenze in den vergangenen 23 Jahren um über 60% gestiegen ist – eine Entwicklung mit spürbaren finanziellen Folgen für Versicherte in der GKV wie auch in der PKV.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist daher ein zentraler Aspekt bei der Wahl des passenden Krankenversicherungssystems. In der GKV bestimmt sie direkt die Höhe deines maximalen Beitrags, während sie in der PKV vor allem den Arbeitgeberzuschuss begrenzt und beim Wechsel zwischen den Systemen eine wesentliche Rolle spielt.
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