Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile, Nachteile & Kosten
Im deutschen Sozialversicherungsrecht wird zwischen der gesetzlichen Pflichtversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV oder Krankenkasse) unterschieden. Bestimmte Berufs- und Personengruppen können sich dabei freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Wir zeigen, was du hier konkret beachten musst, wie hoch die Kosten sind und was die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Versicherung sind.
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💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, könnte grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln. Freiwillig Versicherte gehören damit zu den sogenannten „versicherungsfreien“ Berufs- und Personengruppen.
- Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, richtet sich der Beitrag nach deinem Einkommen. Es gelten aber Mindest- und Höchstbeiträge, sodass nicht immer dein gesamter Verdienst mit Beiträgen belastet wird.
- Anders als bei Pflichtversicherten zählen u.a. auch Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als relevantes Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
- Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter kannst du jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist hingegen etwas komplizierter, vor allem ab dem vollendeten 55. Lebensjahr.
- Die freiwillige Versicherung in der GKV hat auch Nachteile, sodass du dir zumindest Gedanken über einen Wechsel in die PKV machen solltest.
Wichtiger Hinweis: Wir bieten keine individuelle Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und können über die Informationen aus diesem Artikel und den anderen Artikeln zur GKV hinaus keine Auskunft geben. Nutze gerne unseren Online-Vergleichsrechner, um verschiedene Krankenkassen einfach zu vergleichen. Wenn du über einen Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) nachdenkst, sind wir der richtige Ansprechpartner und beraten dich gerne persönlich.
- Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?
- Wann ist man freiwillig gesetzlich versichert?
- Wann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (wieder) endet
- Freiwillig gesetzlich versichert Kosten
- Freiwillig gesetzlich versichert Vorteile
- Freiwillig gesetzlich versichert Nachteile
- Diese Besonderheiten gelten für freiwillig versicherte Rentner
- Häufig gestellte Fragen
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Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?
Nach dem SGB V bleibt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich bestehen, solange du nicht in die private Krankenversicherung (PKV) wechselst. Du wirst also nicht gezwungen, eine einmal erworbene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse wieder aufzugeben.
Bestimmte Personen sind allerdings versicherungsfrei. Sie können also zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Bleiben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, spricht man von einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
Wer ist freiwillig gesetzlich versichert?
Zu diesen Personen gehören nach § 9 SGB V:
- Arbeitnehmer, die 2025 ein Bruttoeinkommen von mehr als 73.800 Euro (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) erzielen
- Kinder, wenn der Hauptverdiener der Familie privat krankenversichert ist oder wenn beide Elternteile Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind
- hauptberuflich Selbstständige
- Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe, zum Beispiel Richterinnen und Richter, Soldaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Angehörige
- Rentnerinnen und Rentner, wenn sie nicht in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden (können)
Freiwillig Versicherte erhalten die gleichen Leistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind dabei weitgehend identisch. Unterschiede gibt es allerdings beim Zusatzbeitrag sowie bei bestimmten Leistungen.
Zu diesen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, die Kostenübernahme für Impfungen und Zuschüsse zum Fitnessstudio und für andere Gesundheitsaktivitäten.
Wann ist man freiwillig gesetzlich versichert?
Das Kriterium „Freiwilligkeit“ ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung so zu verstehen, dass du schlichtweg in der Krankenkasse verbleibst, auch wenn du in die private Krankenversicherung wechseln könntest.
Die freiwillige gesetzliche Versicherung beginnt also, sobald Versicherungsfreiheit eintritt (zum Beispiel, wenn du eine Beamtenstelle antrittst). Der Krankenversicherer, also zum Beispiel die AOK, die Techniker oder die IKK – Die Innovationskasse, stellt dich dann automatisch auf eine obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 SGB V) um. Du musst hierfür nichts weiter tun.
Aber: Möchtest du gerade nicht freiwillig gesetzlich versichert sein, musst du innerhalb von 2 Wochen nach dem Erlöschen deiner Versicherungspflicht in die private Krankenversicherung wechseln. Deine Krankenkasse benötigt einen entsprechenden Nachweis über den privaten Krankenversicherungsschutz und wird dich anschließend umstellen.
Nach dieser Frist musst du die normale Kündigungsfrist der GKV beachten, um in die PKV wechseln zu können.
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Wann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (wieder) endet
Bist du erst einmal freiwillig gesetzlich krankenversichert, bleibt die freiwillige Mitgliedschaft grundsätzlich bestehen. Allerdings können Ereignisse eintreten, durch die bei dir wieder Versicherungspflicht eintritt, zum Beispiel
- bei Wechsel aus dem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis, bei dem du weniger als 73.800 Euro pro Jahr brutto verdienst (Eintritt der Versicherungspflicht),
- bei Eintritt in die kostenfreie Familienversicherung deiner Eltern oder deines Ehegatten oder
- bei Kündigung der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Kündigung muss der Krankenkasse nachgewiesen werden, dass du lückenlos anderweitig versichert bist (zum Beispiel in der PKV).
Freiwillig gesetzlich versichert Kosten
Anders als in der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse immer nach deinem Einkommen.
Entscheidend ist also, wie viel du verdienst, wobei der Beitrag bei einem höheren oder niedrigeren Einkommen als anfangs prognostiziert am Jahresende korrigiert werden kann. Du musst also nachzahlen oder bekommst eine Erstattung, je nachdem, wie viel du an Beiträgen gezahlt hast.
Im Jahr 2025 liegt der monatliche Beitrag bei 14,6% deines Einkommens. Hinzu kommen ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (im Durchschnitt 2,5%) sowie der Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Maximal werden Beiträge 2025 auf ein Einkommen von 5.512,50 Euro pro Monat berechnet (Beitragsbemessungsgrenze). Ist dein Einkommen höher, wird auf den über der Grenze liegenden Teil kein Beitrag mehr fällig.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 voraussichtlich auf 5.812,50 Euro pro Monat und der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9%, was höhere Kosten für gesetzlich krankenversicherte Gutverdiener bedeutet.
Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es einen Mindestbeitrag, den du auch dann beachten musst, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist. Der Mindestbeitrag wird auf Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens von 1.248,33 Euro im Monat berechnet (Stand: 2025).
Verdienst du weniger, werden Beiträge trotzdem auf dieses „Einkommen“ festgesetzt. Liegt dein Verdienst über 1.248,33 Euro, ist das tatsächliche Einkommen – bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro im Monat – relevant.
Das fiktive Mindesteinkommen führt dazu, dass der Mindestbeitrag ohne Pflegeversicherung bei 213,46 Euro monatlich liegt (bei 2,5% Zusatzbeitrag). Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14% sind es 205,97 Euro pro Monat.
Die Mindestbemessungsgrundlage erhöht sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf 1.316,67 Euro. Daraus ergeben sich Mindestbeiträge von 222,52 bzw. 230,42 Euro.
Zusätzlich fallen Beiträge für die Pflegepflichtversicherung in Höhe von 52,43 Euro für Kinderlose an (4,2% Beitragssatz). 2026 steigen diese Kosten auf 55,30 Euro.
Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse
Der Höchstbeitrag ergibt sich, wenn der allgemeine Beitragssatz von 14,6% und der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,5% auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro angewendet werden.
Heraus kommt hier ein monatlicher Maximalbeitrag von 942,64 Euro. Zusätzlich fallen 231,53 Euro für die Pflegepflichtversicherung an (4,2% Beitrag für Kinderlose), sodass der Gesamtbetrag bei 1.174,17 Euro liegt.
2026 steigt der Höchstbeitrag voraussichtlich auf 1.261,32 Euro (1.017,19 Euro KV bei 14,6% + 2,9% Zusatzbeitrag, 244,13 Euro PPV bei 4,2% für Kinderlose).
Zu beachten ist aber, dass es hier Unterschiede zwischen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und anderen Berufsgruppen gibt:
- Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern fließt nur das Arbeitseinkommen in die Beitragsbemessung ein. Zum Arbeitseinkommen gehören Bezüge aus angestellter und selbstständiger Tätigkeit.
- Andere Berufsgruppen, meist Freiberufler und andere Selbstständige, zahlen den Beitrag auch auf „Nicht-Arbeitseinkommen“ – etwa solches aus Kapitalvermögen und Vermietung. Auch hier gilt allerdings die Beitragsbemessungsgrenze.
Grundsätzlich ist auch bei Arbeitnehmern das gesamte Einkommen relevant, doch freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer verdienen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und somit auch über der Beitragsbemessungsgrenze, wodurch bereits durch das normale Arbeitseinkommen der Höchstbeitrag erreicht wird.
Beachte außerdem: Du kannst als nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigter die GKV auch ohne Krankengeldanspruch nutzen. Hierdurch sinkt dein monatlicher Beitrag von 14,6% auf 14%.
Freiwillig gesetzlich versichert Vorteile
Kostenlose Familienversicherung
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit der Familienversicherung, wodurch Kinder und auch die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden können.
Keine Gesundheitsprüfung
Zudem gibt es keine Gesundheitsprüfung (Kontrahierungszwang), sodass Vorerkrankungen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe haben – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, wo Risikozuschläge den Beitrag erhöhen können. Auch können, anders als in der PKV, keine Leistungen ausgeschlossen werden.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung bleibt jederzeit möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Einkommensabhängige Berechnung
Ein weiterer Vorteil ist die einkommensabhängige Beitragsberechnung.
Im Rentenalter ist die GKV in der Regel günstiger als die PKV, da die Kosten anhand der Rente berechnet werden. Auch bei Teilzeit und in der Elternzeit hat die GKV Kostenvorteile.
Ein Selbstständiger mit einem vergleichsweise geringen Einkommen kann zwar in die PKV wechseln, würde aber unter Umständen in der GKV weniger zahlen.
Beiträge im Voraus zahlen, um Steuern zu sparen
Zu guter Letzt können freiwillig gesetzlich Versicherte ihre Beiträge im Voraus zahlen, wodurch sich einiges an Steuern sparen lässt.
Unkomplizierte Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Krankenkasse, sodass keine Vorkasse nötig ist. Du musst lediglich die Versichertenkarte vorzeigen.
PKV-Versicherte müssen ihre Rechnungen zunächst aus eigener Tasche bezahlen und diese anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Freiwillig gesetzlich versichert Nachteile
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Wer ein sehr hohes Einkommen hat, zahlt oft höhere Beiträge als in der privaten Krankenversicherung.
Gesamtes Einkommen ist relevant
Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wird das gesamte Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen – also nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aus Kapitalanlagen oder Vermietung (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Wer hohe Einkünfte außerhalb des Berufs hat, könnte mit einer privaten Krankenversicherung besser fahren, da deren Beiträge unabhängig vom Einkommen festgelegt sind.
Schlechtere Leistungen
Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt: Sie übernimmt nur medizinisch notwendige Behandlungen, während in der PKV oft umfangreichere Leistungen enthalten sind.
Wenn GKV-Versicherte zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Einzelzimmer) haben möchten, müssen sie diese selbst bezahlen oder eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
Gleiches gilt auch für hochwertigen Zahnersatz, welcher über eine Zahnzusatzversicherung abgesichert werden kann.
An schnellere Termine beim Facharzt kommen GKV-Versicherte in der Regel gar nicht, außer sie stellen auf das Kostenerstattungsprinzip um und ergänzen dieses mit einer ambulanten Zusatzversicherung.
Mit diversen Krankenzusatzversicherungen ist die GKV in der Regel nochmals deutlich teurer als die PKV.
Auch gibt es in der GKV mit Ausnahme von Wahltarifen keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
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Diese Besonderheiten gelten für freiwillig versicherte Rentner
Auch als Rentnerin oder Rentner hast du die Möglichkeit, dich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Keine Krankenversicherung der Rentner möglich
Dies ist immer dann möglich und notwendig, wenn du die Voraussetzungen für die Aufnahme in die (gesetzliche) Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllst.
Entscheidend hierfür ist, dass du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 90% der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst. Ob Pflicht- oder freiwillige Versicherung, spielt hierbei keine Rolle.
Warst du 12 Monate vor Rentenbeginn oder insgesamt 24 Monate in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn gesetzlich versichert, steht dir die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als Rentner offen (ggf. relevant für Auslandsrückkehrer).
Freiwillig gesetzlich versichert Nachteile Rente
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner zahlen Krankenversicherungsbeiträge auf alle Einkünfte, das heißt
- die Rente selbst,
- sonstige Altersbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten),
- Erwerbseinkommen (Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte) sowie
- Kapitalerträge und Vermietungseinkünfte.
Soweit deine Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung 50% des Beitrags inkl. Zusatzbeitrags.
Auf die anderen Einkünfte musst du den Beitrag in Höhe von 14,6% zahlen. Für Einkünfte aus Miete, Pacht und Kapitalvermögen gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14%. Das gilt übrigens auch für Privatiere in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Da für Rentner die Krankenversicherung der Rentner im Vergleich zur freiwilligen Versicherung deutlich vorteilhafter ist, sollte dieser Punkt bei Beantragung der Rente unbedingt beachtet werden.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
Häufig gestellte Fragen
Zu den freiwillig Versicherten gehören Arbeitnehmer mit Einkommen über 73.800 Euro (2025), Selbstständige, Beamte mit Beihilfeanspruch, Kinder von PKV-Eltern sowie Rentner, die nicht in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden.
Die Beiträge richten sich nach deinem gesamten Einkommen – also nicht nur nach Arbeitseinkommen, sondern auch nach Einkünften aus Kapitalerträgen, Vermietung oder anderen Quellen – bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro im Monat. 2025 liegt der Beitragssatz bei 14,6% plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag beträgt rund 213 Euro, der Höchstbeitrag ca. 1.174 Euro pro Monat.
Wichtige Vorteile sind die kostenlose Familienversicherung, keine Gesundheitsprüfung, einkommensabhängige Beiträge (im Alter oft günstiger als PKV), unkomplizierte Abrechnung über die Versichertenkarte sowie die Möglichkeit, Beiträge im Voraus steuerlich abzusetzen.
Nachteile sind die einkommensabhängige Beitragsberechnung, oft höhere Kosten für Gutverdiener, Beitragsberechnung auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen sowie ein eingeschränkter Leistungsumfang im Vergleich zur PKV.
Sie endet, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt (zum Beispiel durch ein Einkommen unterhalb der JAEG), bei Eintritt in die Familienversicherung oder bei Kündigung mit Nachweis einer lückenlosen anderweitigen Versicherung wie der PKV.