
Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen
Erfahre in diesem Experten-Artikel, welche Optionen du hast, wenn du die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen willst bzw. nicht mehr zahlen kannst. Zudem klären wir, ob du deine Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen solltest.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Bei (temporären) Zahlungsschwierigkeiten der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es mehrere Optionen.
- Neben einer Beitragsfreistellung oder -reduzierung, gibt es die Möglichkeit, die Beiträge zu stunden.
- Im Vergleich zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung in der Regel vorteilhafter.
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen?
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Während der Vertragslaufzeit fallen regelmäßige Beitragszahlungen an. Doch was geschieht, wenn es zu finanziellen Engpässen kommt? Ist es möglich, die Beiträge vorübergehend auszusetzen?
Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen verschiedene Lösungen an. Je nach individueller Situation und dem zeitlichen Umfang der finanziellen Probleme können Versicherte beispielsweise eine Beitragsfreistellung, eine Beitragsreduzierung oder eine Beitragsstundung in Betracht ziehen.
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Beitragsfreistellung
Wenn du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen möchtest bzw. nicht mehr zahlen kannst, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Beitragsfreie Versicherung mit beitragsfreier Rente
Dabei wird der Vertrag grundsätzlich dauerhaft in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Dies hat allerdings den Nachteil, dass sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente reduziert – und zwar auf eine sogenannte beitragsfreie Rente.
Deren Höhe wird anhand des zum Zeitpunkt der Freistellung vorhandenen Deckungskapitals nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. In der Regel liegt die beitragsfreie Rente deutlich unter dem ursprünglich vereinbarten Rentenbetrag.
Je nach Versicherer kann auf Wunsch alternativ beantragt werden, die ursprüngliche Rentenhöhe beizubehalten, indem stattdessen die Versicherungsdauer verkürzt wird.
Beitragsfreistellung wieder aufheben
Zudem besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen – vorausgesetzt, dies geschieht innerhalb von in der Regel 3 Jahren. Erfolgt die Wiederaufnahme nach mehr als 6 Monaten, ist meist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Dies kann dazu führen, dass eine Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes nur unter bestimmten Einschränkungen wie einem Leistungsausschluss oder Risikozuschlag – oder im ungünstigsten Fall überhaupt nicht mehr – möglich ist.
Befristete Beitragsfreistellung
Darüber hinaus bieten einige Versicherer die Option einer befristeten Beitragsfreistellung. Dabei legst du im Voraus einen Zeitraum von meist bis zu 6 Monaten fest, für den die Beitragszahlung ausgesetzt wird. Nach Ablauf dieser Frist setzt die Beitragszahlung automatisch wieder ein – ohne dass ein zusätzlicher Antrag erforderlich ist.
Übrigens: Während einer Berufsunfähigkeit müssen in der Regel keine Beiträge gezahlt werden.
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Beitragsreduktion
Statt den Vertrag vollständig beitragsfrei zu stellen, besteht meist auch die Möglichkeit, die Beitragshöhe zu senken.
In diesem Fall wird entweder die versicherte Berufsunfähigkeitsrente reduziert oder die Laufzeit der Versicherung verkürzt.
Diese Option kann in der Regel nur genutzt werden, sofern die neu berechnete Berufsunfähigkeitsrente eine bestimmte Mindestsumme nicht unterschreitet (zum Beispiel 600 Euro pro Jahr).
Beitragsstundung
Wenn du deine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend aussetzen möchtest, ohne dass sich deine BU-Rente reduziert, bietet sich die Möglichkeit einer Stundung an.
Beispielsweise kann diese ohne Angabe eines bestimmten Grundes für bis zu 24 Monate beantragt werden – bei Elternzeit sogar bis zu 36 Monate.
Der große Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt während der gesamten Stundungsdauer vollständig erhalten.
Beitragsstundung Voraussetzungen
Damit eine Stundung möglich ist, gelten oftmals folgende Voraussetzungen:
- Der Vertrag besteht seit mindestens einem Jahr.
- Seit der letzten Stundung ist mindestens ein Jahr vergangen.
- Nach der Stundung muss die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein weiteres Jahr betragen.
Beiträge müssen nachgezahlt werden
Nach Ende des Stundungszeitraums müssen die ausgesetzten Beiträge nachgezahlt werden.
Hierfür stehen verschiedene Rückzahlungsoptionen zur Verfügung: entweder in einer Summe oder in Raten – letztere können über einen Zeitraum von beispielsweise bis zu 48 Monaten gestreckt werden.
Alternativen zur Nachzahlung der Beiträge
Alternativ besteht die Möglichkeit, die gestundeten Beiträge durch eine Leistungskürzung auszugleichen. In diesem Fall verringert sich zwar die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, eine Rückzahlung der Beiträge entfällt jedoch.
Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn der finanzielle Spielraum begrenzt ist, bringt jedoch eine Reduzierung des Versicherungsschutzes mit sich.
Statt einer Leistungskürzung kann auch eine Erhöhung der künftigen Beiträge vereinbart werden.
Bei fondsgebundenen Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht zudem die Option, die gestundeten Beiträge mit dem vorhandenen Fondsguthaben zu verrechnen.
Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel keinen Rückkaufswert (Ausnahmen: BU mit Beitragsrückgewähr und BU mit Rente), weshalb die Kündigung im Vergleich zur Beitragsfreistellung keine gute Option ist. In anderen Worten: Du hast oft keinen Vorteil, wenn du die BU kündigst statt sie beitragsfrei zu stellen.
Teilweise gibt es auch bei einer selbstständigen BU-Versicherung aus der 3. Schicht mit der Überschussbeteiligung Beitragsverrechnung einen Rückkaufswert. Hier muss man dann abwägen, ob der Rückkaufswert oder die beitragsfreie Versicherung „mehr wert“ ist.
Vorteile einer Beitragsfreistellung im Vergleich zur Kündigung
Bei einer Beitragsfreistellung hast du im Vergleich zu einer Kündigung weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn dieser (stark) eingeschränkt ist.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass du den Vertrag wieder aufleben lassen kannst, wenn die Zahlungsschwierigkeiten nur temporär waren.
Wechsel der BU kann trotzdem sinnvoll sein
Trotzdem kann es durchaus sinnvoll sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln, wenn dein bisheriger Vertrag nicht gut ist.
Eine Beitragsfreistellung bzw. Kündigung solltest du jedoch erst durchführen, wenn der neue Versicherer deinen Antrag angenommen hat, weil du ansonsten im schlechtesten Fall ganz ohne Versicherungsschutz dastehst.
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