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Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Aktualisiert am 4. Februar 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über den Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

BU-Versicherer stellt Risikofragen, um Risiko für eine Berufsunfähigkeit einschätzen zu können

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient als finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Um das Risiko eines potenziellen Versicherten korrekt einzuschätzen, stellen die Versicherer vor Vertragsabschluss detaillierte Risikofragen in Bezug auf Gesundheit, Hobbys und den Beruf.

Falschbeantwortung der Risikofragen unbedingt vermeiden

Diese müssen ehrlich, vollständig und korrekt beantwortet werden, um im Ernstfall Probleme bei der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu vermeiden.

Bei einer Falschbeantwortung liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor, was im schlimmsten Fall zur Folge hat, dass die BU-Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht leisten muss.

Risikofragen entscheiden über den Beitrag

Die Antworten auf die Risikofragen beeinflussen den zukünftigen Beitrag erheblich.

Liegt ein erhöhtes Risiko vor, kann der Versicherer bestimmte Krankheiten ausschließen, einen Risikozuschlag auf den Beitrag erheben oder in Ausnahmefällen den Antrag ablehnen.

So kommt es zu einem Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Risikozuschlag kann vom BU-Versicherer u.a. erhoben werden, wenn der Antragsteller an bestimmten Vorerkrankungen leidet.

Chronische Erkrankungen wie Asthma, Bluthochdruck, Migräne, Schilddrüsenunterfunktion oder -überfunktion, Reizdarmsyndrom oder Venenleiden erhöhen das Risiko, dass der Betroffene langfristig seine Arbeitskraft verliert. Auch Übergewicht und Rauchen führen in der Regel zu einem Risikozuschlag.

Die Höhe des Risikozuschlags variiert je nach Erkrankung und wird individuell bemessen. Wenn der Normalbeitrag für einen gesunden Versicherten zum Beispiel 100 Euro pro Monat beträgt und ein Risikozuschlag von 20% vereinbart ist, liegt der Beitrag bei 120 Euro pro Monat. In der Regel wird ein Risikozuschlag in Prozent angegeben.

Ein Risikozuschlag kann übrigens auch in der privaten Krankenversicherung vereinbart werden.

Anonyme Risikovoranfrage ist bei Vorerkrankungen essenziell

Auch ist es so, dass verschiedene Versicherer für ein und dieselbe Vorerkrankung unterschiedliche Risikozuschläge verlangen, weshalb bei Vorerkrankungen unbedingt eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durchgeführt werden sollte, um das bestmögliche Angebot für den Kunden zu erhalten.

Das ist übrigens ein großer Vorteil eines Versicherungsmaklers im Vergleich zu einem Versicherungsvertreter, der nur von einem einzigen Versicherer ein Angebot erhalten kann.

BU Risikozuschlag nicht nur wegen Gesundheit, sondern auch wegen gefährlichen Hobbys

Auch Hobbys mit erhöhtem Risiko, wie Gleitschirmfliegen, Kampfsport, Motorsport oder Tauchen, können zu einem Risikozuschlag führen.

Dabei spielt der Umfang und die Intensität des jeweiligen Hobbys eine entscheidende Rolle dafür, ob und in welcher Höhe ein Risikozuschlag erforderlich wird.

Last but not least: BU Risikozuschlag wegen gefährlichem Beruf

Antragsteller, die in einem sogenannten Risikoberuf tätig sind, müssen ebenfalls mit einem Risikozuschlag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen.

Dies liegt daran, dass bei solchen Berufen die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls als besonders hoch eingeschätzt wird.

Risikozuschlag BU: Vorteile

Ein Risikozuschlag ermöglicht es Versicherungsnehmern, trotz erhöhter Risiken wie Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Diese höhere Prämie sichert den Versicherungsschutz auch in Fällen ab, in denen das Risiko für eine Berufsunfähigkeit deutlich gesteigert ist. Allerdings sollte sorgfältig geprüft werden, ob die höhere Beitragslast langfristig tragbar ist.

Um die optimale Lösung zu finden, empfiehlt es sich, verschiedene BU-Versicherer zu vergleichen oder sich von einem Versicherungsmakler, der unabhängig von Versicherungen agiert, beraten zu lassen.

Dieser kann die Tarife, Konditionen und Preise der Anbieter analysieren und mögliche Alternativen aufzeigen, die besser zu den individuellen Bedürfnissen passen.

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Leistungsausschluss als Alternative zum Risikozuschlag

Die Alternative zu einem Risikozuschlag ist der Leistungsausschluss

Hierbei zahlt der Versicherte den gleichen Beitrag wie ein gesunder Versicherter, eine bestimmte Erkrankung bzw. auch mehrere Erkrankungen sind aber vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ein gut verständliches Beispiel sind psychische Vorerkrankungen. Wenn eine Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen vereinbart wurde, zahlt die BU-Versicherung nicht, wenn eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer solchen Erkrankung eintritt

Sollte jedoch eine Berufsunfähigkeit zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung eintreten, zahlt die BU-Versicherung ganz normal.

Da psychische Erkrankungen einen Großteil der Berufsunfähigkeiten ausmachen, sollte man sich gut überlegen, ob man einen solchen Leistungsausschluss akzeptiert. Denn man zahlt den gleichen Beitrag für einen deutlich eingeschränkten Versicherungsschutz.

Unter Umständen kann es bei psychischen Vorerkrankungen Sinn machen, sich nach einer Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung umzuschauen.

Die schlechteste Option ist es aber, gar nichts zu machen, wenn man eine BU-Versicherung nur mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss abschließen kann.

Wann wird ein Leistungsausschluss angeboten und wann nicht?

Ein Risikozuschlag wird in der Regel dann vereinbart, wenn eine Ausschlussklausel nicht ausreichend präzise formuliert werden kann.

Ein gutes Beispiel dafür ist ein erhöhter Blutdruck: Würde die Versicherung diesen ausschließen, könnte auch eine Berufsunfähigkeit infolge eines Herzinfarkts ausgeschlossen sein.

Das würde nicht nur ein erhebliches Risiko für den Versicherten darstellen, sondern auch die Versicherung vor die Herausforderung stellen, den direkten Zusammenhang zwischen dem ausgeschlossenen Blutdruck und dem Herzinfarkt zweifelsfrei nachzuweisen – eine oft schwierige Aufgabe.

Kann ein Risikozuschlag in der BU-Versicherung wieder entfallen?

Ein wichtiger Punkt zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass ein Risikozuschlag nicht dauerhaft gelten muss.

Sollte der Risikofaktor entfallen, etwa durch die Heilung einer Vorerkrankung, kann der Zuschlag in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft aufgehoben bzw. zumindest gesenkt werden (§ 41 VVG).

Dies gibt Versicherten die Möglichkeit, ihre Versicherungsbeiträge zu senken, wenn sich ihre persönliche Risikosituation verbessert hat.

Bevor man also über einen Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund eines hohen Risikozuschlags nachdenkt, sollte man also zunächst prüfen lassen, ob dieser beim aktuellen Versicherer entfallen oder zumindest gesenkt werden kann.

Wenn der Beruf gewechselt wird, kann der Risikozuschlag in der Regel ebenfalls entfallen.

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