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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen (2026)

Aktualisiert am 11. September 2026

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abzuschließen, ist in vielen Fällen möglich. Rückenschmerzen, Allergien, frühere Operationen oder psychische Behandlungen führen nicht automatisch zu einer Ablehnung. Je nach Erkrankung, Verlauf und Versicherer kann die BU ohne Einschränkungen, mit einem Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss angeboten werden.

Entscheidend ist, dass du die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortest und nicht direkt einen verbindlichen Antrag stellst. Mit einer sorgfältig aufbereiteten Gesundheitshistorie und einer anonymen Risikovoranfrage lassen sich die Annahmechancen verschiedener Versicherer vergleichen, ohne eine vorschnelle Ablehnung zu riskieren. In diesem Experten-Artikel erfährst du, welche Vorerkrankungen problematisch sein können, welche Angaben du machen musst und wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen trotzdem klappen kann.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen

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Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss davor einen detaillierten Fragebogen zum eigenen Gesundheitszustand ausfüllen. 

Hierbei fragt die Versicherung Gesundheitsdaten ab, über beispielsweise:

Mit Hilfe der Gesundheitsfragen prüft die Versicherung, ob du mit deinem jetzigen Gesundheitszustand versicherbar bist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es übrigens nicht. Was es jedoch gibt, sind BU-Versicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen im Rahmen von Sonderaktionen oder für bestimmte Berufs- oder Altersgruppen.

Muss ich jede Vorerkrankung bei der BU angeben?

Auch wenn du eine Vorerkrankung hast, musst du diese im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unbedingt angeben.

Entscheidend dafür, ob eine Vorerkrankung angegeben werden muss, ist der sogenannte Abfragezeitraum. Dieser legt fest, aus welchem Zeitraum Erkrankungen und Behandlungen bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden müssen.

In der Regel fragen Versicherer ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre ab. Bei stationären Behandlungen (Krankenhausaufenthalten) verlängert sich der Zeitraum meist auf 10 Jahre. 

Warst du also zum Beispiel vor 6 Jahren ambulant wegen Rückenbeschwerden beim Arzt, musst du das in der Regel nicht mehr angeben – einen Krankenhausaufenthalt aus dieser Zeit dagegen schon.

Abfragezeiträume unterscheiden sich teilweise je nach Versicherer

So gibt es zum Beispiel Versicherer, die bei der Abfrage einer psychischen Behandlung (zum Beispiel Burnout oder ADHS) lediglich die letzten 5 Jahre abfragen, andere Versicherer hingegen fragen über einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Teilweise liegt der Abfragezeitraum sogar nur bei 3 Jahren.

💡 Vorsicht bei chronischen Erkrankungen

Bei chronischen Erkrankungen sieht das Ganze jedoch anders aus. Wenn du beispielsweise eine Skoliose hast, also eine Verkrümmung der Wirbelsäule, musst du diese Vorerkrankung in der Regel angeben, auch wenn du im Abfragezeitraum nicht in Behandlung warst. Hier ist es ausreichend, dass du jemals beim Arzt warst und dir diese Erkrankung deshalb bekannt ist.

Gesundheitsfragen müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden

Bei der Beantwortung der Fragen ist es wichtig, dass du alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortest.

Denn auch mit einer Vorerkrankung ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen ohne Probleme möglich.

Solltest du bei der Antragstellung falsche Gesundheitsangaben machen, kann der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit je nach Verschuldensgrad vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder anpassen – und im Leistungsfall die BU-Rente verweigern. Rechtlich handelt es sich um eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG).

BU abschließen: Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Wenn du eine Vorerkrankung bei der Gesundheitsprüfung angegeben hast, gibt es vier Möglichkeiten, die passieren können.

Annahme ohne Erschwerung

Trotz Vorerkrankung bekommst du ohne Probleme eine BU-Versicherung (die wahrscheinlichste Möglichkeit). Das kann passieren, wenn du zum Beispiel eine Vorerkrankung hast, diese aber nur leicht ist und dich nicht einschränkt, oder du ein Attest vom Arzt hast, dass die Erkrankung keine Probleme mehr bereitet und geheilt ist.

Leistungsausschluss

Beim Leistungsausschluss schließt die Versicherung eine Berufsunfähigkeit aufgrund der Vorerkrankung aus. 

Wenn man zum Beispiel bereits Probleme mit dem rechten Knie hatte und schon mal operiert wurde, kann die Versicherung sagen, dass sie Berufsunfähigkeiten, die mit dem rechten Knie zusammenhängen, ausschließen. Solltest du wegen einer anderen Krankheit berufsunfähig werden, ist das trotzdem versichert.

Risikozuschlag

Anders als beim Leistungsausschluss versichert die BU-Versicherung für zusätzlichen Beitrag, also Risikozuschlag, die Vorerkrankung mit. 

Die Höhe des Risikozuschlags unterscheidet sich je nach Vorerkrankung und Versicherer.

Recht auf Herabstufung

Gut zu wissen: Heilt eine Erkrankung später aus, kannst du verlangen, dass der Risikozuschlag reduziert bzw. sogar entfernt wird (§ 41 VVG). Dafür brauchst du ein ärztliches Gutachten, das deine Genesung belegt. Das Gleiche gilt auch für einen Leistungsausschluss.

Ablehnung

Wenn du eine schwere Vorerkrankung hast, lehnen viele Versicherungen die BU-Versicherung ab. 

Schwere Erkrankungen sind zum Beispiel Multiple Sklerose, Krebs oder Rheuma. Solltest du eine dieser Krankheiten haben, ist es sehr schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Trotz Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es dennoch Alternativen, auf die wir im weiteren Verlauf eingehen.

Rückstellung: Ablehnung auf Zeit

Kann der Versicherer das gesundheitliche Risiko aktuell noch nicht abschließend beurteilen, stellt er die Entscheidung zunächst zurück. Das kann beispielsweise bei einer laufenden Behandlung oder einer noch nicht lange abgeschlossenen Psychotherapie der Fall sein.

Nach Ablauf der Rückstellungsfrist kannst du erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Ist die Behandlung dann beendet und die Erkrankung vollständig ausgeheilt, kann ein Abschluss unter Umständen zu normalen Bedingungen möglich sein.

Diese Erkrankungen machen eine BU in der Regel unmöglich

Bei folgenden Erkrankungen lehnen Versicherer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel ab:

Fast 80% der BU-Anträge werden ohne Erschwerung angenommen

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN wertet jedes Jahr aus, wie viel Prozent der BU-Anträge ohne Erschwerung angenommen, mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss angenommen oder abgelehnt werden.

Das Ergebnis der aktuellsten Auswertung aus dem Jahr 2026 ist, dass fast 80% der BU-Anträge ohne Erschwerung angenommen werden. Etwa 14% der BU-Anträge werden mit Ausschlüssen oder Zuschlägen angenommen. Nur rund 3% der BU-Anträge werden abgelehnt.

Die gute Quote der Annahmen liegt sicherlich auch zum Teil an den Risikovoranfragen, die vor der Antragstellung durchgeführt werden. Nichtsdestotrotz ist es sehr wahrscheinlich, dass du auch mit Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst.

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So erhöhst du deine Chancen auf eine Annahme deines BU-Antrags trotz Vorerkrankung

Patientenakte anfordern

Vielleicht erinnert man sich nicht mehr an alle Besuche beim Arzt, oder der Arzt schreibt etwas Falsches in die Krankenakte. Eine einfache Grippe, die plötzlich zur Tuberkulose wird, oder häufiges Zähneputzen ist eine Zwangsneurose.

Auch wenn Ärzte zwar Engel in Weiß sind, können auch diese Fehler machen. Deshalb ist es ratsam, seine Patientenakte bei der Krankenkasse vor Abschluss der Versicherung anzufordern. Dies macht man am besten schriftlich. Dadurch stellt man sicher, dass man alle Vorerkrankungen ehrlich angibt und eventuelle Fehler vom Arzt ausbessert. In unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung lassen wir jeden Kunden seine Krankenakte anfordern.

Anonyme Risikovoranfrage

Die anonyme Risikovoranfrage ist, wie der Name schon sagt, eine Voranfrage bei Versicherungen, ob diese trotz vorhandener Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz gewähren.

Hierbei können wir als Versicherungsmakler bei vielen Gesellschaften gleichzeitig eine solche anonyme Risikovoranfrage stellen. Das ist ein großer Vorteil eines Versicherungsmaklers im Vergleich zu einem Versicherungsvertreter.

Da es durchaus erhebliche Unterschiede bei der Risikoprüfung zwischen den einzelnen Versicherer gibt, ist es insbesondere bei Vorerkrankungen fast schon fahrlässig, keine Risikovoranfrage durchzuführen. Denn nur hiermit kannst du das bestmögliche Angebot aus einer Vielzahl von Versicherungen erhalten.

Auch deshalb solltest du nicht einfach den BU-Testsieger 2026 abschließen. Den einen Testsieger, der zu jedem Gesundheitszustand, Beruf und Absicherungsbedarf passt, gibt es nicht.

Versicherer tauschen sich untereinander aus

Wenn du bereits einen Antrag gestellt hast und von einer Versicherung abgelehnt wurdest, musst du das in einem späteren Antrag angeben. Eine Ablehnung zu verschweigen bringt nichts.

Sollte dein Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt worden sein, wird das im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) erfasst. Das HIS ermöglicht es Versicherungsgesellschaften, sich untereinander über verschiedene Kunden bzw. Antragsteller auszutauschen. Versicherungsgesellschaften prüfen bei Antragstellung, ob bereits ein Antrag abgelehnt wurde (Hinweis: mittlerweile arbeiten nicht mehr alle BU-Versicherer mit dem HIS zusammen).

Sollte ein Antrag bereits abgelehnt worden sein, sinkt das Risiko für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung enorm.

100% Anonymität bei einer Risikovoranfrage

Genau deshalb ist es wichtig, eine anonyme Risikovoranfrage zu machen. Hierbei werden die Daten nicht im HIS gespeichert. Auch dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass man eine BU-Versicherung abschließen kann.

Trotz Vorerkrankung zur BU: Abfragezeitraum abwarten

Bei manchen Erkrankungen kann es sich lohnen, mit dem BU-Abschluss zu warten, bis der Abfragezeitraum (meist 5 Jahre, bei stationärer Behandlung 10 Jahre) abgelaufen ist. 

Beispiel: Hast du eine Psychotherapie abgeschlossen, lehnen zunächst viele Versicherer ab. Liegt der Abschluss der Therapie 5 Jahre zurück, musst du sie in manchen Fällen nicht mehr angeben.

Achtung: In der Wartezeit hast du keinen BU-Schutz. Eine Alternative ist deshalb, zunächst mit Zuschlag oder Ausschluss abzuschließen. Ob das möglich ist, klärt eine anonyme Risikovoranfrage.

BU-Versicherer wechseln

Liegt die kritische Behandlung 5 Jahre zurück, kannst du überlegen, zu einem neuen Versicherer zu wechseln, bei dem du die Erkrankung nicht mehr angeben musst – und so bessere Bedingungen (idealerweise ohne Leistungsausschluss) bekommst. 

Bedenke aber: Kamen zwischenzeitlich neue Erkrankungen hinzu, kann der Wechsel schwieriger werden. 

Alternativ kannst du deinen aktuellen Versicherer prüfen lassen, ob der Leistungsausschluss inzwischen aufgehoben werden kann.

Was kann man bei einer Ablehnung machen?

Auch bei einer Ablehnung gibt es Möglichkeiten, sich eventuell noch versichern zu lassen.

Sonderaktionen bei Versicherern

Manchmal bieten Versicherungen für bestimmte Berufs- oder Altersgruppen, die es sonst schwer haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder reduzierten Abfragezeiträumen an.

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn dein Arbeitgeber eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, kann es sein, dass diese mit einfacheren Gesundheitsfragen als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestattet ist.

Bei einigen betrieblichen BU-Versicherungen wird sogar nur eine Dienstobliegenheitserklärung abgefragt. Hierbei bestätigt man der Versicherungsgesellschaft, dass aktuell kein Verfahren zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit läuft, man zurzeit arbeitsfähig ist und weder behindert noch über einen längeren Zeitraum krank war, bzw. es plant zu sein.

Gerade für Leute mit schweren Krankheiten ist das unter Umständen eine Möglichkeit, sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Nachteile betriebliche BU

Die betriebliche BU hat aber auch klare Nachteile – sie ist eher eine Notlösung, wenn sonst kein Schutz möglich ist:

Immerhin muss sich der Arbeitgeber mit mindestens 15% an den Kosten beteiligen – je höher der Zuschuss, desto attraktiver.

Alternative Versicherungen prüfen

Auch wenn man keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft wichtig. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung bieten Versicherer auch alternative Produkte an, beispielsweise.

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Häufig gestellte Fragen

Zu den häufigsten Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören vor allem psychische Erkrankungen, Rückenbeschwerden und Gelenkprobleme. Besonders häufig relevant sind Diagnosen wie Depressionen, Burnout, Angststörungen, Bandscheibenprobleme, Physiotherapie, Kniebeschwerden oder chronische Schmerzen. Aber auch Allergien, Asthma, Migräne, ADHS, Bluthochdruck, Hauterkrankungen, Schilddrüsenprobleme oder frühere Sportverletzungen spielen bei der Gesundheitsprüfung regelmäßig eine Rolle.

Wichtig zu verstehen ist dabei: Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer Ablehnung. Viele Menschen erhalten trotz Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung – teilweise normal, teilweise mit Risikozuschlag oder bestimmten Leistungsausschlüssen. Entscheidend sind immer der genaue Verlauf der Erkrankung, aktuelle Beschwerden, laufende Behandlungen, Medikamente und der Zeitraum seit der letzten Behandlung.

Besonders kritisch bewerten Versicherer häufig psychische Erkrankungen, chronische Beschwerden oder mehrere Vorerkrankungen gleichzeitig. Da jeder Versicherer Gesundheitsangaben unterschiedlich beurteilt, lohnt sich oft eine anonyme Risikovoranfrage. So lässt sich vorab verbindlich prüfen, wie Versicherer beispielsweise auf Depressionen, Rückenprobleme, ADHS, Asthma oder frühere Operationen reagieren.

Ja. Laut MORGEN & MORGEN werden rund 80% der BU-Anträge ohne Erschwernis angenommen, etwa 14% mit Zuschlag oder Ausschluss, nur etwa 3% werden abgelehnt. Auch mit Vorerkrankung ist ein Abschluss also sehr wahrscheinlich – oft sogar ohne Ausschluss.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung ist grundsätzlich möglich, aber häufig schwierig. Bei einer laufenden Psychotherapie lehnen die meisten Versicherer einen Antrag zunächst ab oder stellen die Entscheidung zurück.

Entscheidend sind unter anderem die Diagnose, die Ursache, der Schweregrad, die Behandlungsdauer und der Zeitraum seit dem Ende der Behandlung. Einige Versicherer bieten eine Annahme mit einem Ausschluss für psychische Erkrankungen an. Dieser sollte nach mehreren beschwerdefreien Jahren möglichst erneut überprüft werden.

Liegt die Erkrankung außerhalb des abgefragten Zeitraums, muss sie unter Umständen nicht mehr angegeben werden. Ob ein Abschluss bereits möglich ist oder sich ein späterer Antrag lohnt, lässt sich am besten über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen.

Angegeben werden müssen Erkrankungen im Abfragezeitraum – meist die letzten 5 Jahre (ambulant) bzw. 10 Jahre (stationär). Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Skoliose) musst du in der Regel immer angeben, sobald sie dir bekannt sind.

Es gibt vier Möglichkeiten: Annahme ohne Erschwernis, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung.

Eine Anfrage bei mehreren Versicherern ohne Nennung deiner persönlichen Daten. So erfährst du, zu welchen Konditionen du versicherbar wärst, ohne dass eine Ablehnung im HIS gespeichert wird.

Möglich sind Sonderaktionen, eine betriebliche BU oder Alternativen wie Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Disease- oder Existenzschutzversicherung.

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