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Erfahre in diesem Experten-Artikel, was die Versicherer über dich im Hinweis- und Informationssystem (HIS) speichern.
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) ist eine zentrale Datenbank, in der verschiedenste Informationen zu versicherten Personen gespeichert werden bzw. auch Daten von Personen, denen aus bestimmten Gründen eine Versicherung verweigert wurde.
Das HIS wird von der Firma informa HIS GmbH betrieben.
Das HIS dient den Versicherern als eine Art Vorab-Risikoprüfung von Kunden, die eventuell in der Vergangenheit schon öfters „negativ“ aufgefallen sind, in dem sie zum Beispiel:
Die Frist für die Speicherung im HIS beträgt nach der DSGVO grundsätzlich 4 Kalenderjahre. Sie beginnt mit dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt, kann also bis zu 4 Jahren und 364 Tagen dauern.
Die Speicherfrist verlängert sich in den Fällen einer erneuten Meldung vor Ablauf dieser Speicherfrist. Damit ist sichergestellt, dass bei nachhaltig relevanten Vorgängen auch frühere Informationen im HIS verbleiben. Die Höchstspeicherdauer beträgt 10 Jahre.
Bei Einträgen der Sparte Leben gilt: Bei zustande gekommenen Verträgen in der Sparte Leben beträgt die Speicherfrist im Antragspool 4 Jahre + laufendes Kalenderjahr und im Leistungspool 10 Jahre. Bei nicht zustande gekommenen Verträgen beträgt die Speicherfrist 3 Jahre + laufendes Kalenderjahr.
Ist einmal ein Eintrag in der Wagnisdatei über dich gespeichert, dann kann jeder andere Versicherer auf diese Informationen zugreifen, welche im Zweifel dann zum Nachteil für dich ausgelegt werden.
Du möchtest gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Allerdings hast du bereits gewisse gesundheitliche Einschränkungen, die für den Versicherer ein höheres Risiko darstellen. Anstatt dieses Risiko anonym über eine sogenannte Risikovoranfrage prüfen zu lassen, stellst du einfach einen Antrag bei einem Versicherer. Dieser bewertet dein individuelles Risiko und entscheidet, dass er dich auf Grund deiner Vorerkrankungen nicht aufnehmen möchte.
Und genau jetzt hast du ein Problem. Denn die meisten Menschen denken: „Ok, dann gehe ich einfach zum nächsten Versicherer und frage dort an, wird schon irgendwann klappen!“.
Allerdings werden sich nun alle weiteren Versicherer genau diese Information deiner Ablehnung aus dem HIS ziehen, da diese nun hier gespeichert wurde, da du einen offiziellen Antrag gestellt hast. Über eine anonyme Risikovoranfrage wäre dies nicht passiert.
Nun werden die meisten anderen Versicherer sich nicht nochmal die Mühe machen, deinen Fall zu prüfen, sondern sich schlichtweg auf die Info aus der Wagnisdatei beziehen und dich direkt ablehnen.
Aus diesem Grund ist es vor allem in der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig, ein bestehendes gesundheitliches Risiko erstmal über eine anonyme Risikovoranfrage zu prüfen.
Auch wenn es in der privaten Krankenversicherung kein HIS gibt, macht bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage auch dort Sinn, weil u.a. im Antrag gefragt wird, ob bereits ein Antrag abgelehnt wurde.
Im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft sind noch Daten zu weiteren Versicherungsbereichen gespeichert.
Es gibt insgesamt sieben Sparten:
In anderen Worten sind im HIS nur nicht die Daten zur privaten Krankenversicherung gespeichert.
Zudem gibt es eine klare Trennung nach Versicherungssparten. Sollte zum Beispiel etwas zur KFZ Versicherung gemeldet werden, taucht dies nur in dieser Sparte auf und kann nicht für die anderen Sparten genutzt werden.
Man kann in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) aufgenommen werden, wenn man:
Wie du siehst, werden teilweise auch normale Annahmen gemeldet. Das hat den Grund, dass es in der BU-Versicherung ein Bereicherungsverbot gibt. Wenn du zum Beispiel 2.000 Euro verdienst und eine BU-Versicherung mit einer BU-Rente in dieser Höhe abgeschlossen hast, wird ein zweiter Versicherer dir keine weiteren zum Beispiel 1.000 Euro BU-Rente bewilligen, weil er im HIS sieht, dass du bereits ausreichend versichert bist.
Mittlerweile gibt es immer mehr Lebensversicherer (also auch BU-Versicherer), die nicht mehr mit dem HIS zusammenarbeiten. Gründe dafür sind, dass Kunden erstens abgeschreckt werden, wenn ihre Daten in einer solchen Wagnisdatei gespeichert werden, zweitens, dass die Antragsprüfung sowieso so streng ist, dass die Informationen aus dem HIS gar nicht benötigt werden und drittens, dass der Aufwand in Relation zum Nutzen für den Versicherer in keinem guten Verhältnis steht.
Folgende Versicherer arbeiten im Bereich Lebensversicherungen nicht mehr mit dem HIS zusammen (keine abschließende Aufzählung): Allianz, Alte Leipziger, HDI und Volkswohl Bund.
Für dich als Kunden ist es grundsätzlich vorteilhaft, dass einige Lebensversicherer nicht mehr mit dem HIS zusammenarbeiten. Das bedeutet jedoch in keinem Fall, dass du bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen weniger sorgfältig vorgehen solltest. Des Weiteren ist eine Risikovoranfrage bei der BU-Versicherung weiterhin sinnvoll, da so diverse Versicherer angefragt werden können, um das für dich beste Angebot zu erhalten. Zudem gibt es auch noch einige Lebensversicherer, welche ihre Daten im HIS speichern.
Wenn du wissen möchtest, was über dich im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert ist, dann kannst du das schriftlich anfragen.
Jeder Bürger hat hier einmal jährlich die Möglichkeit, kostenlos eine Auskunft zu bekommen.
informa HIS GmbH
Abteilung Datenschutz
Kreuzberger Ring 68
65205 Wiesbaden
Oder direkt online über folgendes Formular.
Das solltest du bei deiner Anfrage angeben:
Ähnlich wie bei der Schufa löscht das HIS Informationen aus der Wagnisdatei, sofern du nachweisen kannst, dass diese falsch sind. Hierzu musst du aber direkt auf die informa HIS GmbH zugehen.
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