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Leistungsausschluss Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Aktualisiert am 19. März 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über den Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Alternative Risikozuschlag.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

BU-Versicherer prüft Risiko anhand detaillierter Fragen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dazu, im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Um das individuelle Risiko eines Antragstellers realistisch einzuschätzen, stellen Versicherer vor Vertragsabschluss detaillierte Risikofragen. Diese beziehen sich insbesondere auf Gesundheitszustand, Freizeitaktivitäten und den ausgeübten Beruf.

Risikofragen immer wahrheitsgemäß beantworten

Es ist essenziell, die gestellten Fragen vollständig, korrekt und ehrlich zu beantworten. Andernfalls kann es bei der Auszahlung der BU-Rente zu erheblichen Problemen kommen.

Eine falsche oder unvollständige Angabe stellt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherung keine Leistungen erbringt, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt.

Risikofragen beeinflussen die Beitragshöhe

Die Antworten auf die Risikofragen haben einen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei einem erhöhten Risiko hat der Versicherer verschiedene Möglichkeiten:

Eine sorgfältige und ehrliche Beantwortung der Fragen ist daher entscheidend, um späteren Ärger und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

So kommt es zu einem Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Leistungsausschluss kann von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhoben werden, wenn der Antragsteller bestimmte Vorerkrankungen aufweist.

In diesem Fall entrichtet der Versicherte denselben Beitrag wie eine gesunde Person, allerdings sind eine oder mehrere bestimmte Erkrankungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ein anschauliches Beispiel für einen Leistungsausschluss sind psychische Vorerkrankungen. Wird eine Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen vereinbart, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, wenn eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eintritt.

Tritt die Berufsunfähigkeit jedoch beispielsweise durch eine Krebserkrankung ein, bleibt der Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen, und die BU-Versicherung zahlt wie vertraglich vereinbart.

Da psychische Erkrankungen eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind, sollte man gut abwägen, ob man einen solchen Leistungsausschluss akzeptiert. Schließlich zahlt man den gleichen Beitrag, erhält jedoch einen deutlich eingeschränkten Versicherungsschutz.

Übrigens: Ein Leistungsausschluss kann nicht nur bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch in der privaten Krankenversicherung anfallen.

In manchen Fällen kann es bei psychischen Vorerkrankungen sinnvoll sein, nach Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu suchen.

Die ungünstigste Entscheidung wäre jedoch, gar keinen Schutz abzuschließen, nur weil die BU-Versicherung mit einem Leistungsausschluss angeboten wird.

Warum eine anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen wichtig ist

Versicherer bewerten dieselbe Vorerkrankung oft unterschiedlich, sodass Versicherer A die Erkrankung nur mit einem Leistungsausschluss versichert, Versicherer B hingegen die Erkrankung mit einem Risikozuschlag oder ganz ohne Erschwerung absichert.

Daher ist es ratsam, bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen einzuholen. So lassen sich die besten Konditionen finden und unnötige Leistungsausschlüsse vermeiden.

Ein großer Vorteil dabei: Versicherungsmakler können Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, während Versicherungsvertreter nur auf die Angebote eines einzelnen Versicherers zurückgreifen können.

Leistungsausschluss nicht nur wegen Vorerkrankungen, sondern auch durch risikoreiche Hobbys

Nicht nur gesundheitliche Faktoren, sondern auch gefährliche Hobbys können einen Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach sich ziehen.

Aktivitäten wie Gleitschirmfliegen, Kampfsport, Motorsport oder Tauchen erhöhen das Risiko und können daher ausgeschlossen werden.

Entscheidend für die Bewertung ist dabei insbesondere die Häufigkeit und Intensität, mit der das jeweilige Hobby ausgeübt wird.

Ausschlussklausel BU: Vorteile

Ein Leistungsausschluss ermöglicht es Versicherungsnehmern, auch bei bestehenden Vorerkrankungen oder risikoreichen Hobbys eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Man zahlt zwar die Prämie eines gesunden Versicherten, muss sich aber bewusst sein, dass für bestimmte Erkrankungen kein Versicherungsschutz besteht.

Um die optimale Versicherungslösung zu finden, ist es ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen oder sich von Versicherungsmakler, der unabhängig von Versicherungen agiert, beraten zu lassen.

Ein Versicherungsmakler kann die Tarife, Leistungen und Kosten der Versicherer prüfen und mögliche Alternativen aufzeigen, die besser auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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Risikozuschlag als Alternative zum Leistungsausschluss

Die Alternative zu einem Leistungsausschluss ist der Risikozuschlag.

Hierbei zahlt der Versicherte einen höheren Beitrag als eine gesunde Person, hat jedoch einen vollumfänglichen Versicherungsschutz.

Bestimmte chronische Erkrankungen wie Asthma, Bluthochdruck, Migräne, Schilddrüsenunter- oder -überfunktion, Reizdarmsyndrom oder Venenleiden steigern das Risiko, dass eine Person ihre Arbeitsfähigkeit langfristig verliert. Zudem können auch Übergewicht und Rauchen dazu führen, dass der Versicherer einen Risikozuschlag erhebt.

Die Höhe des Risikozuschlags variiert je nach Vorerkrankung und wird individuell festgelegt. Wenn der monatliche Standardbeitrag für einen gesunden Versicherten beispielsweise 100 Euro beträgt und ein Risikozuschlag von 20% erhoben wird, erhöht sich der Beitrag auf 120 Euro pro Monat. In der Regel wird der Risikozuschlag in Prozent des ursprünglichen Beitrags angegeben.

Wann wird ein Leistungsausschluss angeboten und wann nicht?

Ein Risikozuschlag wird in der Regel dann angewendet, wenn ein Leistungsausschluss nicht eindeutig genug formuliert werden kann.

Ein anschauliches Beispiel dafür ist Bluthochdruck: Würde die Versicherung diesen als Ausschlusskriterium festlegen, könnte dies dazu führen, dass auch eine Berufsunfähigkeit infolge eines Herzinfarkts nicht abgesichert wäre.

Das hätte zwei problematische Konsequenzen:

  1. Der Versicherte würde im Falle eines Herzinfarkts keine Leistungen erhalten, selbst wenn dieser nicht direkt durch den Bluthochdruck verursacht wurde.
  2. Die Versicherung müsste nachweisen, dass der Herzinfarkt tatsächlich eine Folge des ausgeschlossenen Bluthochdrucks ist – eine Nachweispflicht, die in der Praxis oft schwer zu erbringen ist.

Um solche Unklarheiten zu vermeiden, setzen Versicherer häufig auf einen Risikozuschlag statt eines Leistungsausschlusses.

Kann ein Leistungsausschluss in der BU-Versicherung wieder entfallen?

Ein wichtiger Aspekt der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass ein Leistungsausschluss nicht zwangsläufig dauerhaft bestehen bleiben muss.

Falls sich der Risikofaktor verändert oder entfällt – beispielsweise durch die Heilung einer Vorerkrankung – kann der Ausschluss in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft aufgehoben werden. Teilweise wird sogar bereits beim Abschluss der Versicherung vereinbart, dass der Leistungsausschluss in x Jahren überprüft werden kann.

Diese Möglichkeit erlaubt es Versicherten, ihren Versicherungsschutz zu verbessern, sobald sich ihre persönliche Risikosituation verbessert hat.

Bevor man aufgrund eines Leistungsausschlusses über einen Wechsel der BU-Versicherung nachdenkt, sollte geprüft werden, ob eine Anpassung beim aktuellen Anbieter möglich ist.

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Ausschlussklausel oder Risikozuschlag: Was ist besser?

Für Versicherungsnehmer ist ein Risikozuschlag in der Regel die vorteilhaftere Option im Vergleich zu einer Ausschlussklausel.

Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass ein Zuschlag keine Einschränkung des Versicherungsschutzes bedeutet.

Der Versicherte bleibt trotz Vorerkrankungen oder erhöhtem Risiko vollständig abgesichert und kann im Leistungsfall auf den umfassenden Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zählen.

Ist der Risikozuschlag jedoch so hoch, dass der Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen werden kann, kann eine Ausschlussklausel als alternative Lösung in Betracht gezogen werden.

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