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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Raucher: Wie wirkt es sich aus?

Aktualisiert am 30. April 2025

Noch vor wenigen Jahren gab es in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) keine Beitragsunterschiede für Raucher und Nichtraucher. Diese Praxis hat sich bei vielen Versicherungsunternehmen allerdings geändert, sodass nun Risikozuschläge von bis zu 30% auf den regulären Beitrag fällig werden können. Die Versicherer sehen im Rauchen also ein erhebliches Zusatzrisiko, dass der Versicherte später einmal berufsunfähig werden wird oder könnte.

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Warum Raucher in der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr zahlen müssen

Der Grund für Risikozuschläge für Raucher in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt auf der Hand. Als Raucherin oder Raucher hast du ein erhöhtes Risiko für verschiedene Krankheiten, insbesondere solche, die die Atemwege und das Herz betreffen.

Rauchen erhöht das Risiko, berufsunfähig zu werden

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu 50% oder weniger ausüben kannst. Rauchen kann zahlreiche Krankheiten verursachen, die zu genau diesem Leistungsabfall führen. Der Konsum von Tabak führt beispielsweise zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die dann wiederum in einer Berufsunfähigkeit münden können, weil du einen körperlich belastenden Beruf im Handwerk nicht mehr ausüben kannst.

Rauchen ist unabhängig vom Beruf

Vor einigen Jahren wurde in der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem nach dem akademischen Abschluss unterschieden. Nach dieser Unterscheidung hat ein klassischer „Bürojob“ etwa weniger Risiken als ein körperlich belastender Beruf als Dachdecker oder Maurer.

Ebenso entscheidend ist aber, ob der „Bürohengst“ raucht. Die Versicherungsgesellschaften haben aus diesem Grund damit begonnen, den „Raucher“ als zusätzliche Risikogruppe anzusehen. Diese Unterscheidung ist auch logisch, denn es liegt auf der Hand, dass ein rauchender Rechtsanwalt ein höheres BU-Risiko als eine nichtrauchende Richterin hat.

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Wann gelte ich bei der BU-Versicherung als Raucher?

Die meisten Versicherungsgesellschaften arbeiten bei der Frage, ob eine Person raucht, mit einer Negativabgrenzung. Die Frage im Antrag lautet in der Regel.

Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung aktiv Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen oder beabsichtigen Sie, dies in Zukunft (wieder) zu tun?

Wer in den letzten 12 Monaten nicht geraucht hat, gilt in der Folge nicht als Raucherin oder Raucher. Wichtig ist aber auch, dass du ebenso wenig in der Zukunft beabsichtigst, mit dem Rauchen anzufangen oder wieder anzufangen. Du musst gegenüber dem Versicherer also bestätigen, dass dies nicht der Fall ist.

Passivraucher sind Nichtraucher

Durch die Verwendung des Begriffs „aktiv“ stellen die Versicherer außerdem klar, dass Passivrauchen nicht als Rauchen gilt. Wenn also deine Partnerin oder dein Partner raucht, giltst du nicht bereits deshalb als Raucherin oder Raucher, weil du den Rauch gelegentlich einatmest.

Das wie viel und was des Rauchens ist nicht entscheidend

Wichtig ist aber auch: Jeder Konsum zählt. Als Raucher bist du Raucher, egal ob du gelegentlich „mal eine rauchst“ oder jeden Tag zwei Schachteln inhalierst. Auch gibt es meist keine Unterscheidung zwischen Zigaretten, Zigarren, Shishas und E-Dampfen.

Ich fange erst nach dem Abschluss der BU-Versicherung mit dem Rauchen an – was gilt?

Möglicherweise hast du bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. In den Bedingungen dieser Policen ist, so beispielsweise bei der Baloise, eindeutig geregelt, dass eine Anzeigepflicht für den Wechsel des „Raucherstatus“ besteht.

Dem Versicherungsnehmer sowie der versicherten Person ist bekannt, dass sie verpflichtet sind, eine Änderung des Nichtraucherstatus nachträglich unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Versicherung wird dann ab Beginn des Rauchens in einen entsprechenden Tarif mit dem erforderlichen Beitrag für Raucher eingestuft.

Rauchen nach BU-Abschluss anfangen ist in der Regel kein Problem

In der Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich eine solche Klausel allerdings quasi nie. Du bist hier also nicht verpflichtet, die Änderung deines Rauchverhaltens dem Versicherer mitzuteilen. Prüf hierzu aber immer die individuellen Bedingungen deiner Police oder lass dies die VMK-BU-Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen. So bist du auf der sicheren Seite.

Raucherzuschlag kann auch wieder entfallen

Übrigens: Wenn du mit dem Rauchen aufhörst, kannst du dies deiner Versicherung mitteilen. Der Versicherer prüft dann, ob dein Beitrag reduziert werden kann. Beachte aber, dass du vor mehr als 12 Monaten zum Nichtraucher geworden sein musst.

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Höhe der Zusatzbeiträge für Raucher in der BU-Versicherung

Jede Versicherungsgesellschaft ermittelt und entscheidet selbst, wie hoch ein Risikozuschlag für Raucher in der BU-Versicherung ausfällt. Einige Versicherer verzichten dabei vollständig auf einen Zuschlag, in der Regel kannst du aber mit Mehrkosten in Höhe von 10 bis 30% des Normalbeitrags rechnen.

Angenommen, du hast einen weitgehend risikofreien Bürojob, bist 25 Jahre alt und würdest für eine BU-Versicherung mit 3.000 Euro Monatsrente normalerweise 130 Euro pro Monat zahlen müssen. Als Raucher würde dein Beitrag voraussichtlich auf 143 bis 169 Euro im Monat, je nach Versicherer, ansteigen.

Mit dem Rauchen aufzuhören, lohnt sich – das können wir vor allem auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung bestätigen.

Da es jedoch auch einige Versicherer gibt, die für Raucher keinen Risikozuschlag erheben, solltest du dich als Raucher unbedingt unabhängig zur Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen.

Ich habe beim Rauchverhalten gelogen – Welche Konsequenzen drohen?

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung musst du alle gestellten Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantworten. Falschangaben oder das Auslassen von Informationen stellt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung dar, die schwerwiegende Folgen für dich haben kann. Konkret kann der Versicherer

Der für dich größte Haken bei der Sache ist, dass sich erst bei einem Antrag auf BU-Leistungen herausstellt, wie der Versicherer entscheidet. Tritt er vom Vertrag zurück oder ficht er ihn an, stehen dir keinerlei Leistungen zu. Die Berufsunfähigkeitsversicherung war für dich dann wertlos und du stehst im schlimmsten Fall ohne jegliche Leistungen dar.

Beantworte die Gesundheitsfragen daher unbedingt wahrheitsgemäß. Dass du Raucherin oder Raucher bist, stellt in der BU-Versicherung keinen Ablehnungsgrund dar.

Versicherer können medizinische Tests, wie den Nachweis von Cotinin (einem Nikotinabbauprodukt), durchführen oder Einsicht in Krankenakten nehmen, um den Rauchstatus zu überprüfen.

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