berufsunfaehigkeitsversicherung gesundheitsfragen 1200x501 1 1024x428 - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

Alle Infos zu den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Video

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung
Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.
5/5

insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert

ntv - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Spiegel - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Sueddeutsche Zeitung - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Handelsblatt - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
svg+xml,%3Csvg%20xmlns%3D%27http%3A%2F%2Fwww.w3 - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wirtschaftswoche - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
BR - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Antenne bayern logo 1024x751 - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Handelsblatt - Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Warum gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen?

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, dann musst du eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Durch Fragen zu deinem Gesundheitszustand ermittelt der BU-Versicherer dein individuelles Risiko, später einmal berufsunfähig zu werden.

Und schlussendlich hat dein Gesundheitszustand auch einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe deines monatlichen Beitrages zur BU-Versicherung.

💡 Berufsunfähigkeitsversicherung und Vorerkrankung

In anderen Worten könnte man auch schreiben, dass der Versicherer sehr genau hinschaut, wem er einen BU-Schutz anbietet und wem nicht.

Bist du nämlich – zumindest auf dem Papier – zu krank für den BU-Versicherer, dann ist es durchaus möglich, dass du gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst.

Welche BU Gesundheitsfragen werden in der Regel gestellt?

Zunächst einmal möchten wir darauf eingehen, welche Gesundheitsfragen es bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt gibt. Wichtig zu wissen ist, dass die konkreten Fragen von Versicherer zu Versicherer etwas abweichen.

Nachfolgend haben wir die Gesundheitsfragen eines in unseren Augen sehr guten BU-Versicherers im Detail aufgelistet. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem der abgefragte Zeitraum der Gesundheitsfragen wichtig zu beachten.

1) Wie sind Ihre derzeitigen Körpermaße (Größe/Gewicht)? 

Abfragezeitraum 12 Monate:

2 a) Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 12 Monaten häufig oder regelmäßig (z. B. einmal am Tag oder über mindestens einen Monat hinweg) apotheken- und / oder verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Salben, Sprays, Tabletten außer der Pille, Spritzen) oder wurden Ihnen solche verordnet?

2 b) Waren Sie in den letzten 12 Monaten mehr als zwei Wochen zusammenhängend oder sind Sie aktuell aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen? 

Abfragezeitraum 5 Jahre:

3) Sind oder waren Sie aufgrund der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Therapeuten oder medizinischen Einrichtungen in Beratung, Behandlung, Untersuchung, wurde Ihnen dieses angeraten oder ist derartiges geplant?

Bitte geben Sie auch Erkrankungen und Beschwerden unter den folgenden Punkten an, wenn Sie sich bis dato nicht in Behandlung, Beratung oder Untersuchung befunden haben:

3 a) des Bewegungsapparates (z. B. behandlungsbedürftige Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfall, Skoliose, dauerhafter Gelenkschaden, Arthrose, Gelenkverletzungen, Bänderrisse, Knochenbrüche)

3 b) der Psyche (z. B. Burnout-Syndrom, Depression, Angststörung, Essstörung, psychosomatische Störung, Suizidversuch)

3 c) des Nervensystems und Gehirns (z. B. Schlaganfall, Migräne, Spannungskopfschmerz, Verletzungen des Gehirns, Lähmungen, Missempfindungen, Epilepsie)

3 d) der Augen und/oder der Ohren (z. B. Einschränkungen und Störungen der Sehfähigkeit oder des Gesichtsfeldes, Netzhautablösungen, Erhöhung des Augeninnendrucks, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Einschränkungen und Störungen des Hörvermögens)

3 e) der Haut und/oder Allergien (z. B. Neurodermitis, endogenes Ekzem, Schuppenflechte, Psoriasis, Heuschnupfen, Kontaktallergien, Mehlstauballergie)

3 f) der Atemwege (z. B. Asthma, chronische Bronchitis, Funktionseinschränkungen der Lunge, Schlaf-Apnoe-Syndrom)

3 g) des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. ärztlich festgestellter Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Thrombosen, Embolien, Herzfehler, Herzklappenfehler, Herzmuskelerkrankungen, Herzinfarkt, Krampfadern, Lymphödem)

3 h) des Stoffwechsels (z. B. Erhöhung der Blutfette, Diabetes, Über- und Unterfunktion der Schilddrüse)

3 i) der Verdauungsorgane (z. B. chronische Durchfälle, chronische Bauchschmerzen, Blut im Stuhl, Sodbrennen, Leberwerterhöhungen, Lebervergrößerung)

3 j) der Nieren, Harn- und/oder Geschlechtsorgane (z. B. auffällige Nierenwerte, chronische Nierenentzündung, auffällige Urinbefunde, Prostatavergrößerung, kontrollpflichtige Veränderungen in Vorsorgeuntersuchungen)

3 k) des Blutes und/oder der blutbildenden Organe (z. B. Blutarmut, Blutbildungsstörungen, Vergrößerungen der Milz)

3 l) gutartige Tumore (z. B. Knoten, Wucherungen oder kontrollbedürftige Neubildungen (u. a. Brustknoten, Hautknoten, Meningeome, Adenome) und/oder bösartige Tumore (z. B. Hautkrebs, Brustkrebs, Lymphdrüsenkrebs, Schilddrüsenkrebs, Prostatakrebs, Blutkrebs)

4 Konsumieren oder konsumierten Sie Drogen, drogenähnliche Substanzen oder Betäubungsmittel oder wurden Sie wegen der Folgen des Konsums von Alkohol beraten oder behandelt? 

Abfragezeitraum 10 Jahre:

5) Sind oder waren Sie aufgrund der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden in den letzten 10 Jahren bei Ärzten, Therapeuten oder medizinischen Einrichtungen (stationäre Behandlungen) in Beratung, Behandlung, Untersuchung, wurde Ihnen diese angeraten oder ist derartiges geplant?

5 a) des Immunsystems (z. B. Rheuma, chronische Polyarthritis, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Multiple Sklerose, primär biliäre Zirrhose, Lupus erythematodes)

5 b) schwere Infektionen (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Syphilis) 

weitere Fragen:

Wie du siehst, beziehen sich nicht alle Fragen direkt auf deinen Gesundheitszustand.

Die letzten beiden Fragen zielen jedoch indirekt auch auf deinen Gesundheitszustand ab, da der Versicherer dann bei den anderen Versicherern bzw. im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitere Informationen einholen kann (Hinweis: mittlerweile arbeiten nicht mehr alle BU-Versicherer mit dem HIS zusammen).

Bei einigen Fragen wird ein konkreter Zeitraum abfragt. Erkrankungen, welche davor aufgetreten sind und seitdem nicht mehr bestehen bzw. behandelt wurden, müssen nicht angegeben werden. Sie spielen für die Risikobeurteilung keine Rolle mehr.

Daher ergibt es auch durchaus Sinn, im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage verschiedene Versicherer anzufragen und prüfen zu lassen, welcher Anbieter dir trotz Vorerkrankungen die besten Konditionen bietet.

ℹ️ Ärztliches Gesundheitszeugnis bei mehr als 2.500 Euro BU-Rente

Neben den genannten Gesundheitsfragen verlangen viele Versicherer ab einer BU-Rente von 2.500 Euro zusätzlich ein ärztliches Gesundheitszeugnis, welches in der Regel erweiterte Gesundheitsfragen, eine ärztliche Untersuchung und ein Blutbild beinhaltet.

Um dieses Zeugnis zu vermeiden, macht es in vielen Fällen Sinn, eine hohe BU-Rente auf zwei oder mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen bei verschiedenen Versicherern aufzuteilen. Wie im verlinkten Artikel beschrieben, dient die Vermeidung jedoch in keinem Fall dazu, die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

Welche Krankheiten bzw. Behandlungen solltest du angegeben?

Ganz einfach. Alle. Dann bist du auf der sicheren Seite. Das Problem ist hierbei oft, dass man selbst überschätzt, wie gesund man ist bzw. unterschätzt, wie krank man ist. Am Ende entscheidet der Versicherer, welche Angaben relevant sind und welche nicht – nicht du und auch nicht dein Versicherungsvermittler

Augen auf bei der Wahl deines Versicherungsvermittlers

Leider kommt es auch vor, dass Vermittler empfehlen, einfach mal überall „Nein“ bei den Gesundheitsfragen anzukreuzen. Dir wird dann gesagt, dass das alles schon so passt. Und als gutgläubiger Kunde vertraust du dem Vermittler natürlich. Allerdings hat in so einem Fall der Vermittler nicht dein Wohlergehen im Sinne, sondern nur den schnellen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Oft steht der schnelle Abschluss im Fokus, nicht aber der Kunde

Denn würdest du wahrheitsgemäße Angaben machen, dann müsste man das Risiko eventuell zusätzlich prüfen (= Mehraufwand für den Vermittler) oder aber, der Versicherer lehnt dich ab, was bedeuten würde, dass der Vermittler auch kein Geld verdient. Beides sind Situationen, die ein schlechter Vermittler natürlich verhindern will

Erkrankungen nach Antragstellung, aber vor Versicherungsbeginn

In seltenen Fällen kommt es vor, dass nach der Antragstellung, aber vor dem Versicherungsbeginn noch neue Vorerkrankungen dazukommen.

Wenn du beispielsweise am 15.07.2024 den Antrag mit Versicherungsbeginn 01.09.2024 stellst und am 01.08.2024 zum Arzt gehst, sind möglicherweise neu diagnostizierte Erkrankungen für den BU-Antrag nicht relevant.

Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Eine Frage, die uns auch oft in der Beratung gestellt wird, ist, ob es auch eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt. Vor allem wenn schon bestimmte Vorerkrankungen bestehen (zum Beispiel psychische Erkrankungen), welche oft zu einer Ablehnung beim BU-Versicherer führen, wäre dies natürlich sehr praktisch. 

Berufsunfähigkeit