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Wichtige Infos auf einen Blick

  • Das korrekte Beantworten der Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für eine spätere Leistung.
  • Werden bei der Gesundheitsprüfung Fragen falsch beantwortet, verletzt du eventuell deine vorvertragliche Anzeigepflicht.
  • Im Zweifel solltest du zusätzliche Unterlagen von Ärzten und deiner Krankenversicherung einholen.
  • Vor allem bei bestehenden Erkrankungen sollte eine Versicherbarkeit vorab anonym geprüft werden.

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Inhaltsübersicht

Warum gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen?

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, dann musst du eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Durch Fragen zu deinem Gesundheitszustand ermittelt der BU-Versicherer dein individuelles Risiko, später einmal berufsunfähig zu werden. Und schlussendlich hat dein Gesundheitszustand auch einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe deines monatlichen Beitrages zur BU-Versicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Vorerkrankung

In anderen Worten könnte man auch schreiben, dass der Versicherer sehr genau hinschaut, wem er einen BU-Schutz anbietet und wem nicht.

Bist du nämlich – zumindest auf dem Papier – zu krank für den BU-Versicherer, dann ist es durchaus möglich, dass du gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst.

Welche BU Gesundheitsfragen werden in der Regel gestellt?

Zunächst einmal möchten wir darauf eingehen, welche Gesundheitsfragen es bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt gibt. Wichtig zu wissen ist, dass die konkreten Fragen von Versicherer zu Versicherer etwas abweichen. Nachfolgend haben wir die Gesundheitsfragen eines in unseren Augen sehr guten BU-Versicherers im Detail aufgelistet. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem der abgefragte Zeitraum der Gesundheitsfragen wichtig zu beachten.

1) Wie sind Ihre derzeitigen Körpermaße (Größe/Gewicht)?

Abfragezeitraum 12 Monate:

2 a) Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 12 Monaten häufig oder regelmäßig (z. B. einmal am Tag oder über mindestens einen Monat hinweg) apotheken- und / oder verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Salben, Sprays, Tabletten außer der Pille, Spritzen) oder wurden Ihnen solche verordnet?

2 b) Waren Sie in den letzten 12 Monaten mehr als zwei Wochen zusammenhängend oder sind Sie aktuell aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen?

Abfragezeitraum 5 Jahre:

3) Sind oder waren Sie aufgrund der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Therapeuten oder medizinischen Einrichtungen in Beratung, Behandlung, Untersuchung, wurde Ihnen dieses angeraten oder ist derartiges geplant?

Bitte geben Sie auch Erkrankungen und Beschwerden unter den folgenden Punkten an, wenn Sie sich bis dato nicht in Behandlung, Beratung oder Untersuchung befunden haben:

3 a) des Bewegungsapparates (z. B. behandlungsbedürftige Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfall, Skoliose, dauerhafter Gelenkschaden, Arthrose, Gelenkverletzungen, Bänderrisse, Knochenbrüche)

3 b) der Psyche (z. B. Burnout-Syndrom, Depression, Angststörung, Essstörung, psychosomatische Störung, Suizidversuch)

3 c) des Nervensystems und Gehirns (z. B. Schlaganfall, Migräne, Spannungskopfschmerz, Verletzungen des Gehirns, Lähmungen, Missempfindungen, Epilepsie)

3 d) der Augen und/oder der Ohren (z. B. Einschränkungen und Störungen der Sehfähigkeit oder des Gesichtsfeldes, Netzhautablösungen, Erhöhung des Augeninnendrucks, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Einschränkungen und Störungen des Hörvermögens)

3 e) der Haut und/oder Allergien (z. B. Neurodermitis, endogenes Ekzem, Schuppenflechte, Psoriasis, Heuschnupfen, Kontaktallergien, Mehlstauballergie)

3 f) der Atemwege (z. B. Asthma, chronische Bronchitis, Funktionseinschränkungen der Lunge, Schlaf-Apnoe-Syndrom)

3 g) des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. ärztlich festgestellter Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Thrombosen, Embolien, Herzfehler, Herzklappenfehler, Herzmuskelerkrankungen, Herzinfarkt, Krampfadern, Lymphödem)

3 h) des Stoffwechsels (z. B. Erhöhung der Blutfette, Diabetes, Über- und Unterfunktion der Schilddrüse)

3 i) der Verdauungsorgane (z. B. chronische Durchfälle, chronische Bauchschmerzen, Blut im Stuhl, Sodbrennen, Leberwerterhöhungen, Lebervergrößerung)

3 j) der Nieren, Harn- und/oder Geschlechtsorgane (z. B. auffällige Nierenwerte, chronische Nierenentzündung, auffällige Urinbefunde, Prostatavergrößerung, kontrollpflichtige Veränderungen in Vorsorgeuntersuchungen)

3 k) des Blutes und/oder der blutbildenden Organe (z. B. Blutarmut, Blutbildungsstörungen, Vergrößerungen der Milz)

3 l) gutartige Tumore (z. B. Knoten, Wucherungen oder kontrollbedürftige Neubildungen (u. a. Brustknoten, Hautknoten, Meningeome, Adenome) und/oder bösartige Tumore (z. B. Hautkrebs, Brustkrebs, Lymphdrüsenkrebs, Schilddrüsenkrebs, Prostatakrebs, Blutkrebs)

4 Konsumieren oder konsumierten Sie Drogen, drogenähnliche Substanzen oder Betäubungsmittel oder wurden Sie wegen der Folgen des Konsums von Alkohol beraten oder behandelt?

Abfragezeitraum 10 Jahre:

5) Sind oder waren Sie aufgrund der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden in den letzten 10 Jahren bei Ärzten, Therapeuten oder medizinischen Einrichtungen (stationäre Behandlungen) in Beratung, Behandlung, Untersuchung, wurde Ihnen diese angeraten oder ist derartiges geplant?

5 a) des Immunsystems (z. B. Rheuma, chronische Polyarthritis, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Multiple Sklerose, primär biliäre Zirrhose, Lupus erythematodes)

5 b) schwere Infektionen (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Syphilis)

weitere Fragen:

  • Erhalten / erhielten oder beantrag(t)en Sie in den letzten 5 Jahren eine Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen oder besitzen oder beantrag(t)en Sie einen Ausweis nach dem Behindertenrecht oder liegt Ihnen ein Feststellungsbescheid vor?
  • Wurde ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, zurückgestellt, angenommen mit Risikozuschlag oder angenommen mit Leistungsausschluss in den letzten 5 Jahren?
  • Bestehen weitere Berufsunfähigkeitsversicherungen bei anderen Versicherern?

Wie du siehst, beziehen sich nicht alle Fragen direkt auf deinen Gesundheitszustand. Die letzten beiden Fragen zielen jedoch indirekt auch auf deinen Gesundheitszustand ab, da der Versicherer dann bei den anderen Versicherern bzw. im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitere Informationen einholen kann.

Bei einigen Fragen wird ein konkreter Zeitraum abfragt. Erkrankungen, welche davor aufgetreten sind und seitdem nicht mehr bestehen bzw. behandelt wurden, müssen nicht angegeben werden. Sie spielen für die Risikobeurteilung keine Rolle mehr.

Daher ergibt es auch durchaus Sinn, verschiedene Versicherer anzufragen und mit einem Experten prüfen zu lassen, welcher Anbieter dir die besten Konditionen (trotz Vorerkrankungen) bietet.

Ärztliches Gesundheitszeugnis bei mehr als 2.500 Euro BU-Rente

Neben den genannten Gesundheitsfragen verlangen viele Versicherer ab einer BU-Rente von 2.500 Euro zusätzlich ein ärztliches Gesundheitszeugnis, welches in der Regel erweiterte Gesundheitsfragen, eine ärztliche Untersuchung und ein Blutbild beinhaltet.

Um dieses Zeugnis zu vermeiden, macht es in vielen Fällen Sinn, eine hohe BU-Rente auf zwei oder mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen bei verschiedenen Versicherern aufzuteilen. Wie im verlinkten Artikel beschrieben, dient die Vermeidung jedoch in keinem Fall dazu, die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

Welche bestimmten Krankheiten bzw. Behandlungen solltest du angegeben?

Ganz einfach. Alle. Dann bist du auf der sicheren Seite. Das Problem ist hierbei oft, dass man selbst überschätzt wie gesund man ist, bzw. unterschätzt, wie krank man ist. Am Ende entscheidet der Versicherer, welche Angaben relevant sind und welche nicht – nicht du und auch nicht dein Vermittler.

Augen auf bei der Wahl deines Versicherungsvermittlers

Leider kommt es auch vor, dass Vermittler empfehlen, einfach mal überall „Nein“ bei den Gesundheitsfragen anzukreuzen. Dir wird dann gesagt, dass das alles schon so passt. Und als gutgläubiger Kunde vertraust du dem Vermittler natürlich. Allerdings hat in so einem Fall der Vermittler nicht dein Wohlergehen im Sinne, sondern nur den schnellen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Oft steht der schnelle Abschluss im Fokus, nicht aber der Kunde

Denn würdest du wahrheitsgemäße Angaben machen, dann müsste man das Risiko eventuell zusätzlich prüfen (= Mehraufwand für den Vermittler) oder aber, der Versicherer lehnt dich ab, was bedeuten würde, dass der Vermittler auch kein Geld verdient. Beides sind Situationen, die ein schlechter Vermittler natürlich verhindern will.

Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Eine Frage die uns auch oft in der Beratung gestellt wird ist, ob es auch eine BU ohne Gesundheitsprüfung gibt. Vor allem wenn schon bestimmte Vorerkrankungen bestehen (z.B. psychische Erkrankungen), welche oft zu einer Ablehnung beim BU-Versicherer führen, wäre dies natürlich sehr praktisch.

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich

Auch wenn es Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen gibt, so gibt es keine echte BU ohne Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfragen bei einer BU haben ja einen sehr sinnvollen Hintergrund. Würde der Versicherer einfach Personen aufnehmen, ohne deren Gesundheit vorher zu prüfen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass hier später mal auch viele Menschen berufsunfähig werden.

Die Gesundheitsprüfung schützt das Kollektiv

Und wenn mehr Berufsunfähigkeitsrenten ausgezahlt werden müssen, dann müssen natürlich auch die Beiträge für die Versicherten erhöht werden, um die BU-Renten zu bezahlen. Nur so funktioniert das System. Gesundheitsfragen sind also auch ein Schutz für die Personen, die bereits eine BU-Versicherung bei diesem Versicherer haben. Sie können sich darauf verlassen, dass nur Personen aufgenommen werden, die nicht zu krank sind und kein „Beitragsrisiko“ für das Versichertenkollektiv darstellen.

Wie solltest du die Gesundheitsfragen beantworten?

Wenn du vorhast, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, dann ist es wichtig, dass du alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortest. Falsche Angaben oder gar arglistige Täuschung des Versicherers können zu einer späteren Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung häufige Ursache für ausbleibende Leistung

Beantwortest du Fragen im BU-Antrag nicht korrekt, dann kann eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung vorliegen. In anderen Worten: Du hast deine vorvertragliche Anzeigepflicht als Versicherungsnehmer nicht erfüllt (= wahrheitsgemäße Angaben machen), also muss der Versicherer im schlimmsten Fall auch seiner Pflicht (= Zahlung der BU-Rente bei Berufsunfähigkeit) nicht nachkommen.

Verjährungsfrist von 10 Jahren bei falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorab: Du solltest es in keinem Fall darauf anlegen. Gemäß aktuellen Urteilen gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Das heißt, falls du 10 Jahre nach Versicherungsbeginn berufsunfähig wirst, wird die Versicherung nicht mehr prüfen, ob die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet wurden.

Auskünfte von Krankenkasse und Ärzten einholen

Vor allem, wen bereits diverse Vorerkrankungen vorhanden sind, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, sich weitere Informationen von Ärzten oder der Krankenversicherung einzuholen. Denn vermutlich weißt auch du nicht mehr so ganz genau, wann, wie oft und weswegen du vor fünf Jahren mal beim Arzt warst.

In unserer kostenlosen Online-Beratung beantragen wir mit unseren Kunden gemeinsam die entsprechenden Unterlagen, sodass es später mal bei einer Leistungsprüfung keine Probleme aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung gibt.

Solltest du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen und bist dir nicht sicher, ob damals beim Abschluss wirklich alles sauber gelaufen ist, dann nutze unseren kostenlosen & unverbindlichen BU-Check. Hier bewerten die VMK-Experten deinen Vertrag und – sofern sinnvoll – optimieren diesen auch zusammen mit dir. Denn insbesondere wenn die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden, macht es Sinn, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln, da diese im Falle einer Berufsunfähigkeit ansonsten möglicherweise nicht leisten würde.

Auch im Video: So füllst du die Gesundheitsfragen richtig aus

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