Was hat der Arzt beim letzten Besuch eigentlich diagnostiziert? Welche Behandlungen hat er durchgeführt und war auch alles korrekt eingetragen? Wer sich diese Fragen stellt, findet Antworten in der sogenannten Patientenakte, umgangssprachlich auch Krankenakte genannt. Wie man die Patientenakte anfordert bzw. Einsicht bekommt und worauf man dabei achten muss, erklären wir in diesem Experten-Artikel. Zusätzlich gibt es noch eine Vorlage, um die Patientenakte ganz einfach selbst anfordern zu können.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • In der Patientenakte (auch Krankenakte genannt) werden die medizinischen Behandlungen dokumentiert und festgehalten.
  • Nach dem BGB und der DSGVO hast du ein Recht darauf, deine gespeicherten Gesundheitsdaten einzusehen.
  • Der Arzt kann sich unter bestimmten Voraussetzungen jedoch weigern, dir die Krankenakte auszuhändigen.
  • Die Krankenakte kannst du bei der Krankenkasse, beim Arzt oder bei der kassenärztlichen Vereinigung anfordern. Eine Begründung für die Anforderung ist nicht notwendig.
  • Die erstmalige Anforderung der Patientenakte ist seit 2023 kostenlos.
  • Insbesondere für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer privaten Krankenversicherung ist es in der Regel unumgänglich, seine Patientenakte anzufordern, damit man bei Beantwortung der Gesundheitsfragen keine Fehler macht.

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Was ist die Patientenakte?

Die Patientenakte (auch Krankenakte genannt) ist eine Dokumentation der medizinischen Behandlungen bei verschiedenen Ärzten, im Krankenhaus oder auch bei Psychotherapeuten. Was in der Patientenakte stehen muss, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dem Paragraphen 630f geregelt.

(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.

Alle Behandler müssen eine Krankenakte führen

Hierbei ist nicht nur der Hausarzt dazu verpflichtet, die Patientenakte zu dokumentieren, sondern auch Fachärzte, Psychotherapeuten und auch Ärzte im Krankenhaus, die eine medizinische Behandlung, Diagnose oder Ähnliches durchführen. Auch Röntgenbilder sind in der Patientenakte hinterlegt. Persönliche Gesprächsnotizen, die während einer Psychotherapie vom Therapeuten aufgeschrieben werden, sind aber nicht in der Krankenakte hinterlegt.

Nach dem Patientenrechtegesetz und dem BGB müssen die Unterlagen der Behandlungen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Auch die Krankenkasse führt eine Patientenakte

Bei der Krankenkasse und je nach Bundesland auch bei der kassenärztlichen Vereinigung werden die Krankenakten von allen Behandlern zusammengeführt. Du wirst dort jedoch keine detaillierten Informationen, sondern in der Regel nur die Diagnosen finden.

Warum sollte man seine Krankenakte anfordern?

Auch Ärzten unterlaufen Fehler bei der Dokumentation einer Behandlung. Eine falsche Diagnose kann z.B. Schwierigkeiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung verursachen. Nicht selten ist man überrascht, welche Diagnosen der Arzt in die Krankenakte schreibt.

Wichtig: Der Großteil der Ärzte arbeitet hierbei sauber. Dennoch gibt es schwarze Schafe, die aus Unwissenheit, weil ihnen Fehler unterlaufen oder um mehr abrechnen zu können, falsche oder übertriebene Diagnosen stellen. Um für den Abschluss einer BU-Versicherung oder PKV auf Nummer sicher zu gehen, sollte man davor deshalb unbedingt die Patientenakte anfordern.

Das gilt natürlich nicht nur, um etwaige Fehler aufzudecken, sondern hauptsächlich darum, um fehlerfrei seine Gesundheitsfragen auszufüllen. In den beiden verlinkten Artikeln findest du ausführliche Informationen zu den Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung und den Gesundheitsfragen in der PKV.

Probleme im Leistungsfall

Im Leistungsfall wird unter Umständen die Patientenakte von der Versicherung angefordert und es wird überprüft, ob bestimmte Vorerkrankungen nicht angegeben wurden. Auch wenn man nichts davon wusste und der Arzt einen Fehler gemacht hat, kann die Versicherung hierbei die Leistungen erstmal aussetzen, bis sich der Fall klärt.

Solltest du jedoch einen Fehler gemacht haben (auch unwissentlich), kann es bis zu 10 Jahre nach Vertragsbeginn zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommen, wodurch der Versicherer unter Umständen nicht leisten muss und im schlimmsten Fall sogar vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern kann.

Um beispielsweise im Falle einer Berufsunfähigkeit sicher und schnell seine Leistungen zu bekommen, ist es deshalb hilfreich, vor dem Abschluss seine Patientenakte anzufordern und die Gesundheitsfragen anhand dieser Angaben zu beantworten. Am besten sollte man sich dabei von einem unserer VMK-Experten kostenlos unterstützen lassen.

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Du hast ein Recht auf Einsicht deiner Patientenakte

Als Patient hast du laut § 630g BGB ein Recht auf die Einsichtnahme in deine Patientenakte. Auch in elektronischer Form.

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.

Auch laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat man als Patient ein Recht darauf zu wissen, welche Gesundheitsdaten gespeichert werden.

Solltest du deine Patientenakte anfordern und der Arzt verweigert dies, kann man ihn auf die Gesetzeslage hinweisen. Sollte er sich weiterhin weigern, die Krankenakte herauszugeben, muss man eventuell einen Anwalt hinzuziehen. Der Satz 2 des zitierten Paragraphen ist nach einem Urteil des EuGH in Bezug auf die Kosten übrigens nicht mehr gültig.

Der Arzt kann sich jedoch auch „zu Recht“ weigern

Der Arzt kann die Einsicht in die Krankenakte unter bestimmten Voraussetzungen verweigern. Das ist z.B. der Fall, wenn der Arzt vermutet, dass gesundheitliche Schäden durch die Einsicht entstehen oder man sich aufgrund der Diagnosen in der Patientenakte umbringen möchte. Suizidgefährdeten Patienten, obwohl sie die Patientenakte anfordern, wird die Einsicht häufig verweigert.

Auch wenn man z.B. Dritte schützen möchte, weil Daten Dritter durch die Einsicht in die Krankenakte preisgegeben werden können, kann der Arzt sich weigern, diese freizugeben.

Sollte man die Patientenakte anfordern und der Arzt weigert sich, diese herauszugeben oder beschränkt die Einsicht, muss er diesen Schritt eindeutig begründen. Sollte er dies nicht machen, kann es hilfreich sein, sich Hilfe bei einem Anwalt zu suchen und die Einsicht rechtlich zu erwirken. Zudem kann man zusätzlich Beschwerde bei der Ärztekammer einreichen.

Wichtig: Eine Einsichtnahme in die Patientenakte muss man nicht begründen. Laut BGB und auch der DSGVO hat man jederzeit das Recht darauf, seine Gesundheitsdaten, welche gespeichert werden, einsehen zu dürfen, ohne diesen Schritt begründen zu müssen.

Wo kann ich meine Patientenakte anfordern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seine Patientenakte anzufordern.

Bei der Krankenkasse anfragen

Die wohl einfachste Möglichkeit, die Krankenakte zu bekommen, ist es direkt bei der Krankenkasse anzufragen, bei welcher man versichert ist.

Der Vorteil ist, dass hier alle Behandlungen bzw. Diagnosen hinterlegt sind. Man muss also nicht jeden Arzt einzeln anfragen, wenn man bei vielen Ärzten in Behandlung war. Der Nachteil ist, dass in der Regel wenige bzw. gar keine Details über die Behandlungen hinterlegt sind.

Ein weiterer Nachteil ist, dass in der Regel die Abrechnungen der letzten zwei Quartale (laufendes + ein weiteres Quartal) nicht hinterlegt sind.

Beim Arzt anfragen

Auch kann man beim Arzt nach der Patientenakte fragen. Dies ist oft die schnellste Möglichkeit, nach bestimmten Diagnosen oder Behandlungen zu schauen. Zudem kann man bei Unsicherheit über eine Eintragung direkt beim behandelnden Arzt nachfragen und so mögliche Missverständnisse klären.

Der Vorteil, die Krankenakte beim behandelnden Arzt anzufordern, ist, dass hier alle Details und nicht nur die Diagnosen aufgeführt sind. Wenn man nur bei einem oder wenigen Ärzten in Behandlung war, macht dies Sinn. Sollte man jedoch bei sehr vielen Ärzten gewesen sein und womöglich gar nicht mehr genau wissen, wo man überall war, macht das Ganze zumindest initial eher weniger Sinn.

Bei der kassenärztlichen Vereinigung anfragen

Bei der kassenärztlichen Vereinigung kann man je nach Bundesland (in NRW gibt es zwei kassenärztliche Vereinigungen) ebenfalls die Patientenakte anfordern.

Die Anforderung der Krankenakte bei der kassenärztlichen Vereinigung ist eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, da die Qualität der Daten häufig besser ist. Diese schwankt nämlich stark von Krankenkasse zu Krankenkasse. Aber auch die Qualität der Patientenakten der einzelnen kassenärztlichen Vereinigungen weicht voneinander ab.

In der Krankenakte der kassenärztlichen Vereinigung sind die Daten von mehreren Krankenkassen hinterlegt, was sinnvoll ist, wenn du deine Krankenkasse gewechselt hast. Es sind jedoch nur die Daten bis inkl. Q4/2015 hinterlegt, was für die Beantragung der genannten Versicherungen aber völlig ausreichend ist. Es sind jedoch ebenfalls nur die Diagnosen und keine ausführlichen Informationen über die Behandlungen abgespeichert.

Der Nachteil ist, dass hier je nach kassenärztlicher Vereinigung einige Daten nicht hinterlegt sind (u.a. Krankenhausaufenthalte, ambulante Operationen in Krankenhäusern, zahnärztliche Behandlungen, Behandlungen in anderen Bundesländern, Medikamente). Welche Daten nicht enthalten sind, steht jedoch in der Regel auf dem Anschreiben der Patientenakte. Wie bei der Krankenakte der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch bei der Krankenakte der kassenärztlichen Vereinigung regelmäßig keine Daten der letzten zwei Quartale hinterlegt.

Wie lange dauert es, bis ich meine Patientenakte bekomme?

Hier einen konkreten Zeitraum zu nennen, ist sehr schwierig. Das kann von mehreren Tagen bis hin zu mehreren Wochen dauern. Die Dauer unterscheidet sich je nach Krankenkasse, Arzt und kassenärztlicher Vereinigung.

Auch die Größe der Krankenakte ist unterschiedlich. Bei einigen Menschen kann es ein einzelnes Blatt Papier sein, bei anderen ein gesamter Ordner. Teilweise bekommst du die Patientenakte auch in digitaler Form.

Der beste Weg zur Anforderung der Krankenakte

Es gibt viele Möglichkeiten, seine Krankenakte anzufordern und es gibt nicht den einen richtigen Weg. Deshalb sollte man das Ganze mit einem erfahrenen Berater angehen, der genau weiß, welche Option im individuellen Fall die richtige ist. Wichtig ist das Ganze auch, weil der Umgang mit den erhaltenen Informationen ganz entscheidend für das weitere Vorgehen ist (u.a. Risikovoranfrage).

Falls du noch keinen kompetenten Ansprechpartner hast, kannst du dir gerne einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen.

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Wie kann ich meine Krankenakte anfordern?

Der einfachste Weg, seine Patientenakte anzufordern, ist es, schriftlich (auch per E-Mail) danach zu fragen. Gerne kannst du hierfür unsere Vorlage verwenden. Alternativ kannst du auch bei der Krankenkasse, beim Arzt oder bei der kassenärztlichen Vereinigung anrufen. In der Regel wirst du aus Datenschutzgründen vor Versendung der Patientenakte dazu aufgefordert, die Vorder- und Rückseite deines Personalausweises einzureichen.

Kopie meiner Patientenakte

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Kopie meiner Patientenakte gemäß § 630g Bürgerliches Gesetzbuch.

Bitte teilen Sie mir diese gemäß § 630f Bürgerliches Gesetzbuch vollständig und mit den entsprechenden Bestandteilen mit (falls vorhanden): Anamnese, Untersuchungen, Ergebnisse der Untersuchung (einschließlich radiologischer Bilder wie Röntgenaufnahmen), Befunde, Diagnosen, Therapien und ihre Auswirkungen, Eingriffe und ihre Auswirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen sowie Arztbriefe.

Bitte senden Sie mir eine Kopie meiner vollständigen Patientenakte an die oben genannte Adresse.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.

Mit besten Grüßen

Ein ausfüllbares PDF zur Anforderung der Krankenakte von deiner Krankenkasse findest du hier.

Wie viel kostet es, die Patientenakte anzufordern oder einzusehen?

Es gibt einen Unterschied zwischen der Einsicht in die Patientenakte und sie in Papierform anzufordern. Auch unterscheiden sich hier die Kosten.

Einsicht in die Patientenakte

Eine Einsicht in die Krankenakte beispielsweise direkt beim Arzt kostet nichts.

Seiten 2021 müssen alle Krankenkassen eine elektronische Patientenakte anbieten. Mit Hilfe einer App kann man alle gespeicherten Daten einsehen. Das Problem hierbei könnte jedoch sein, dass die Datenqualität schlechter als bei einer Patientenakte in Papierform ist. Dies solltest du im Einzelfall direkt mit deiner Krankenkasse klären.

Anfordern der Patientenakte

Wer seine Patientenakte in Papierform anfordert, muss nichts dafür bezahlen. Zumindest beim ersten Mal. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) als oberstes Gericht der EU entschieden (Urteil v. 26.10.2023 – C-307/22) und damit das BGB ausgehebelt.

Wenn man mehrere Ausführungen anfordert, muss man ab der zweiten Ausführung die Kosten für Porto und Kopien weiterhin selbst tragen. Im BGB ist hierzu geregelt, dass die Kosten pro Seite für die ersten 50 Seiten maximal 50 Cent und ab der 51. Seite maximal 15 Cent betragen dürfen.

Fazit zur Anforderung der Krankenakte

Gerade für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer privaten Krankenversicherung ist es meist unumgänglich, die Patientenakte anzufordern. Dadurch stellt man sicher, dass man die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet und im Leistungsfall auch wirklich schnell und sicher die Leistungen erhält.

Auch abseits der Gesundheitsfragen gibt es bei der Beantragung einer BU-Versicherung oder PKV viele Fehler, die einem unterlaufen können. Um diese zu vermeiden, sollte man sich deshalb am besten von einem unserer VMK-Experten kostenlos unterstützen lassen.

Dadurch geht man sicher, dass man nicht nur die bestmögliche Absicherung hat, sondern diese im Leistungsfall auch leistet.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager