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Patientenakte anfordern: Alles, was du hierbei beachten musst

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Was hat der Arzt beim letzten Besuch eigentlich diagnostiziert? Welche Behandlungen hat er durchgeführt und war auch alles korrekt eingetragen? Wer sich diese Fragen stellt, findet Antworten in der sogenannten Patientenakte, umgangssprachlich auch Krankenakte genannt. Wie man die Patientenakte anfordert bzw. Einsicht bekommt und worauf man dabei achten muss, erklären wir in diesem Experten-Artikel. Zusätzlich gibt es noch eine Vorlage, um die Patientenakte ganz einfach selbst anfordern zu können.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Patientenakte anfordern

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was ist die Patientenakte?

Die Patientenakte (auch Krankenakte genannt) ist eine Dokumentation der medizinischen Behandlungen bei verschiedenen Ärzten, im Krankenhaus oder auch bei Psychotherapeuten. Was in der Patientenakte stehen muss, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dem Paragraphen 630f geregelt.

(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.

Alle Behandler müssen eine Krankenakte führen

Hierbei ist nicht nur der Hausarzt dazu verpflichtet, die Patientenakte zu dokumentieren, sondern auch Fachärzte, Psychotherapeuten und auch Ärzte im Krankenhaus, die eine medizinische Behandlung, Diagnose oder Ähnliches durchführen. Auch Röntgenbilder sind in der Patientenakte hinterlegt. Persönliche Gesprächsnotizen, die während einer Psychotherapie vom Therapeuten aufgeschrieben werden, sind aber nicht in der Krankenakte hinterlegt.

Nach dem Patientenrechtegesetz und dem BGB müssen die Unterlagen der Behandlungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Auch die Krankenkasse führt eine Patientenakte

Bei der Krankenkasse und je nach Bundesland auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung werden die Krankenakten von allen Behandlern zusammengeführt. Du wirst dort jedoch keine detaillierten Informationen, sondern in der Regel nur die Diagnosen finden.

Warum sollte man seine Krankenakte anfordern?

Auch Ärzten unterlaufen Fehler bei der Dokumentation einer Behandlung. Eine falsche Diagnose kann zum Beispiel Schwierigkeiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung verursachen. Nicht selten ist man überrascht, welche Diagnosen der Arzt in die Krankenakte schreibt.

Wichtig: Der Großteil der Ärzte arbeitet hierbei sauber. Dennoch gibt es schwarze Schafe, die aus Unwissenheit, weil ihnen Fehler unterlaufen oder um mehr abrechnen zu können, falsche oder übertriebene Diagnosen stellen. Um für den Abschluss einer BU-Versicherung oder PKV auf Nummer sicher zu gehen, sollte man davor deshalb unbedingt die Patientenakte anfordern.

Das gilt natürlich nicht nur, um etwaige Fehler aufzudecken, sondern hauptsächlich darum, um fehlerfrei seine Gesundheitsfragen auszufüllen. In den beiden verlinkten Artikeln findest du ausführliche Informationen zu den Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung und den Gesundheitsfragen in der PKV.

Probleme im Leistungsfall

Im Leistungsfall wird unter Umständen die Patientenakte von der Versicherung angefordert und es wird überprüft, ob bestimmte Vorerkrankungen nicht angegeben wurden. Auch wenn man nichts davon wusste und der Arzt einen Fehler gemacht hat, kann die Versicherung hierbei die Leistungen erstmal aussetzen, bis sich der Fall klärt.

Solltest du jedoch einen Fehler gemacht haben (auch unwissentlich), kann es bis zu 10 Jahre nach Vertragsbeginn zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommen, wodurch der Versicherer unter Umständen nicht leisten muss und im schlimmsten Fall sogar vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern kann.

Um beispielsweise im Falle einer Berufsunfähigkeit sicher und schnell seine Leistungen zu bekommen, ist es deshalb hilfreich, vor dem Abschluss seine Patientenakte anzufordern und die Gesundheitsfragen anhand dieser Angaben zu beantworten. Am besten sollte man sich dabei von einem unserer VMK-Experten kostenlos unterstützen lassen

Wir lassen jeden unserer Kunden in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung und der Beratung zur privaten Krankenversicherung die Patientenakte anfordern, damit es im Leistungsfall keine Probleme gibt.

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