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Patientenakte anfordern: Alles, was du hierbei beachten musst
Was hat der Arzt beim letzten Besuch eigentlich diagnostiziert? Welche Behandlungen hat er durchgeführt und war auch alles korrekt eingetragen? Wer sich diese Fragen stellt, findet Antworten in der sogenannten Patientenakte, umgangssprachlich auch Krankenakte genannt. Wie man die Patientenakte anfordert bzw. Einsicht bekommt und worauf man dabei achten muss, erklären wir in diesem Experten-Artikel. Zusätzlich gibt es noch eine Vorlage, um die Patientenakte ganz einfach selbst anfordern zu können.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- In der Patientenakte (auch Krankenakte genannt) werden die medizinischen Behandlungen dokumentiert und festgehalten.
- Nach dem BGB und der DSGVO hast du ein Recht darauf, deine gespeicherten Gesundheitsdaten einzusehen.
- Der Arzt kann sich unter bestimmten Voraussetzungen jedoch weigern, dir die Krankenakte auszuhändigen.
- Die Krankenakte kannst du bei der Krankenkasse, beim Arzt oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung anfordern. Eine Begründung für die Anforderung ist nicht notwendig.
- Die erstmalige Anforderung der Patientenakte ist seit 2023 kostenlos.
- Insbesondere für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer privaten Krankenversicherung ist es in der Regel unumgänglich, seine Patientenakte anzufordern, damit man bei Beantwortung der Gesundheitsfragen keine Fehler macht.
- Was ist die Patientenakte?
- Warum sollte man seine Krankenakte anfordern?
- Du hast ein Recht auf Einsicht deiner Patientenakte
- Wo kann ich meine Patientenakte anfordern?
- Wie kann ich meine Krankenakte anfordern?
- Wie viel kostet es, die Patientenakte anzufordern oder einzusehen?
- Fazit zur Anforderung der Krankenakte
Auch im Video: Patientenakte anfordern
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Was ist die Patientenakte?
Die Patientenakte (auch Krankenakte genannt) ist eine Dokumentation der medizinischen Behandlungen bei verschiedenen Ärzten, im Krankenhaus oder auch bei Psychotherapeuten. Was in der Patientenakte stehen muss, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dem Paragraphen 630f geregelt.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
Alle Behandler müssen eine Krankenakte führen
Hierbei ist nicht nur der Hausarzt dazu verpflichtet, die Patientenakte zu dokumentieren, sondern auch Fachärzte, Psychotherapeuten und auch Ärzte im Krankenhaus, die eine medizinische Behandlung, Diagnose oder Ähnliches durchführen. Auch Röntgenbilder sind in der Patientenakte hinterlegt. Persönliche Gesprächsnotizen, die während einer Psychotherapie vom Therapeuten aufgeschrieben werden, sind aber nicht in der Krankenakte hinterlegt.
Nach dem Patientenrechtegesetz und dem BGB müssen die Unterlagen der Behandlungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Auch die Krankenkasse führt eine Patientenakte
Bei der Krankenkasse und je nach Bundesland auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung werden die Krankenakten von allen Behandlern zusammengeführt. Du wirst dort jedoch keine detaillierten Informationen, sondern in der Regel nur die Diagnosen finden.
Warum sollte man seine Krankenakte anfordern?
Auch Ärzten unterlaufen Fehler bei der Dokumentation einer Behandlung. Eine falsche Diagnose kann zum Beispiel Schwierigkeiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung verursachen. Nicht selten ist man überrascht, welche Diagnosen der Arzt in die Krankenakte schreibt.
Wichtig: Der Großteil der Ärzte arbeitet hierbei sauber. Dennoch gibt es schwarze Schafe, die aus Unwissenheit, weil ihnen Fehler unterlaufen oder um mehr abrechnen zu können, falsche oder übertriebene Diagnosen stellen. Um für den Abschluss einer BU-Versicherung oder PKV auf Nummer sicher zu gehen, sollte man davor deshalb unbedingt die Patientenakte anfordern.
Das gilt natürlich nicht nur, um etwaige Fehler aufzudecken, sondern hauptsächlich darum, um fehlerfrei seine Gesundheitsfragen auszufüllen. In den beiden verlinkten Artikeln findest du ausführliche Informationen zu den Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung und den Gesundheitsfragen in der PKV.
Probleme im Leistungsfall
Im Leistungsfall wird unter Umständen die Patientenakte von der Versicherung angefordert und es wird überprüft, ob bestimmte Vorerkrankungen nicht angegeben wurden. Auch wenn man nichts davon wusste und der Arzt einen Fehler gemacht hat, kann die Versicherung hierbei die Leistungen erstmal aussetzen, bis sich der Fall klärt.
Solltest du jedoch einen Fehler gemacht haben (auch unwissentlich), kann es bis zu 10 Jahre nach Vertragsbeginn zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommen, wodurch der Versicherer unter Umständen nicht leisten muss und im schlimmsten Fall sogar vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern kann.
Um beispielsweise im Falle einer Berufsunfähigkeit sicher und schnell seine Leistungen zu bekommen, ist es deshalb hilfreich, vor dem Abschluss seine Patientenakte anzufordern und die Gesundheitsfragen anhand dieser Angaben zu beantworten. Am besten sollte man sich dabei von einem unserer VMK-Experten kostenlos unterstützen lassen.
Wir lassen jeden unserer Kunden in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung und der Beratung zur privaten Krankenversicherung die Patientenakte anfordern, damit es im Leistungsfall keine Probleme gibt.
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