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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gefährliche Hobbys
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen möchte, wird im Antragsprozess unweigerlich mit der Frage nach der Ausübung gefährlicher Hobbys konfrontiert. In diesem Experten-Artikel erfährst du, worauf du dabei achten solltest und welche möglichen Lösungen es gibt.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Neben dem Gesundheitszustand wird auf einem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch nach gefährlichen Hobbys gefragt.
- Normale Breitensportarten wie Fußball, Handball und Tennis sind hier nicht relevant, wenn sie ausschließlich hobbymäßig betrieben werden.
- Bei gefährlichen Hobbys wie zum Beispiel Automobilsport, Bergsport oder Flugsport kann es zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss kommen.
- Wichtig ist, dass das gefährliche Hobby möglichst präzise beschrieben wird, damit der Risikoprüfer der Versicherung dieses korrekt bewerten kann.
- Insbesondere bei gefährlichen Hobbys ist es sinnvoll, eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zu stellen. Denn das identische Risiko wird von verschiedenen Versicherern oftmals unterschiedlich bewertet.
- Welche Hobbys sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung unproblematisch?
- Rechtliche Rahmenbedingungen für gefährliche Hobbys im BU-Antrag
- Welche Folgen haben risikoreiche Hobbys, Sportarten oder Freizeitaktivitäten?
- Mögliche Lösungen für gefährliche Hobbys, Sportarten und Freizeitaktivitäten in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fragebögen und häufige Fehler bei der Antragstellung
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Welche Hobbys sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung unproblematisch?
Generell gilt: Gängige Breitensportarten wie Fußball, Handball oder Tennis sind in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung ohne besondere Risiken enthalten – vorausgesetzt, sie werden hobbymäßig und nicht professionell ausgeübt.
Wann können Risikozuschläge bzw. Leistungsausschlüsse anfallen?
Bei Sportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko sowie bei neuen oder extremeren Trendsportarten ist hingegen eine genauere Prüfung erforderlich. In vielen Fällen müssen Versicherte hier mit Risikozuschlägen oder besonderen Bedingungen (zum Beispiel Leistungsausschlüssen) rechnen.
Zu den betroffenen Sportarten gehören unter anderem:
- Automobilsport
- Bergsport
- Flugsport
- Kampfsport
- gefährliche Mannschaftssportarten
- Motorradsport
- Reitsport
- Tauchsport
- Wassersport
Wichtig zu verstehen ist, dass es immer auf die genaue Ausgestaltung des gefährlichen Hobbys ankommt.
Wie werden risikorelevante Hobbys und Sportarten eingeschätzt?
Einen ersten Überblick über die ungefähre Risikobewertung bestimmter Hobbys und Sportarten bietet das öffentlich zugängliche Portal Quickrisk, die Online-Risikoprüfung der LV1871.
Falls ein ausgeübtes Hobby zu den neuen Trendsportarten zählt und möglicherweise nicht explizit in den Antragsfragen aufgeführt ist, sollte zusätzlich die rechtliche Rahmenlage berücksichtigt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für gefährliche Hobbys im BU-Antrag
Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist die konkrete Formulierung der Antragsfrage. Dabei gibt es zwei grundlegende Varianten:
- Offene Antragsfragen zu gefährlichen Hobbys, Sportarten oder Freizeitrisiken mit lediglich beispielhafter Aufzählung.
- Geschlossene Antragsfragen, die bestimmte Hobbys, Sportarten oder Freizeitrisiken mit einer abschließenden Aufzählung benennen.
Geschlossene Antragsfragen
Bei geschlossenen Antragsfragen, wie sie beispielsweise in BU-Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung vorkommen, besteht keine Pflicht, Sportarten oder Freizeitaktivitäten anzugeben, die nicht ausdrücklich in der Frage aufgeführt sind.
Offene Antragsfragen
Bei offenen Antragsfragen hingegen müssen nicht nur die in der Frage beispielhaft genannten Aktivitäten angegeben werden, sondern alle Hobbys oder Sportarten, bei denen ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer von einem erhöhten Verletzungs- oder Todesfallrisiko ausgehen würde.
Die beispielhafte Aufzählung („zum Beispiel…“) in offenen Antragsfragen dient lediglich der transparenteren Gestaltung der Formulierung, ist jedoch nicht abschließend.
Daher gilt: Liegt ein erhöhtes Verletzungs- oder Sterberisiko klar auf der Hand (zum Beispiel Giftschlangenzucht, Parkour, Paragliding, Wrestling), müssen diese Aktivitäten auch dann angegeben werden, wenn sie nicht ausdrücklich in der beispielhaften Aufzählung der offenen Antragsfrage genannt sind.
Welche Folgen haben risikoreiche Hobbys, Sportarten oder Freizeitaktivitäten?
Wenn ein Versicherer ein Hobby als überdurchschnittlich risikoreich einstuft, kann er entweder einen Risikozuschlag erheben oder bestimmte Sportarten und Freizeitaktivitäten komplett von der Versicherung ausschließen.
Beispiele für Risikozuschläge und Ablehnungen
- Mountainbike – Downhill (ohne Wettbewerbe): 25% Risikozuschlag
- Ski/Snowboard – Freeriding (abseits der Pisten, ohne Wettbewerbe): 25% Risikozuschlag
- Gleitschirmfliegen / Paragliding (ohne Wettbewerbe): 75% Risikozuschlag
- Kitesurfen (mit Wettbewerben): 50% Risikozuschlag
- Fallschirmspringen – Base-Jumping: Keine Versicherung möglich (Ablehnung)
Risikozuschlag bedeutet hierbei, dass auch eine Berufsunfähigkeit aufgrund des gefährlichen Hobby mitversichert ist, du aber einen höheren Beitrag bezahlst. Sollte der normale Monatsbeitrag bei 100 Euro liegen, zahlst du bei einem Risikozuschlag von 25% jeden Monat 125 Euro.
Bei einem Leistungsausschluss würdest du die normalen 100 Euro zahlen, eine Berufsunfähigkeit aufgrund des ausgeschlossenen Hobbys wäre jedoch nicht mitversichert.
Im Vergleich ist in der Regel ein Risikozuschlag zu bevorzugen, da du damit einen vollumfänglichen Versicherungsschutz hast.
Falsche Angaben im Antrag – keine „Nachzahlung“ möglich
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man durch das Verschweigen eines riskanten Hobbys im Antrag einfach Geld sparen kann. Doch wenn der Versicherer im Leistungsfall oder während der Vertragslaufzeit von der verschwiegenen Aktivität erfährt, lässt sich dies nicht durch eine nachträgliche Zahlung ausgleichen.
In einem solchen Fall greift die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die schwerwiegende Konsequenzen haben kann – bis hin zur Leistungsfreiheit der Versicherung oder zur Rückabwicklung des Vertrags.
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Mögliche Lösungen für gefährliche Hobbys, Sportarten und Freizeitaktivitäten in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Als ein u.a. auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierter Versicherungsmakler können wir in den meisten Fällen eine geeignete Lösung finden, auch wenn riskante Hobbys, Sportarten oder Freizeitaktivitäten ausgeübt werden. Welche Ansätze sinnvoll sind, hängt jedoch stark vom individuellen Fall ab. Nachfolgend einige mögliche Szenarien und Lösungswege.
1. Das Hobby liegt im Grenzbereich der Annahmerichtlinien
Die Annahmerichtlinien der Versicherer sind oft willkürlich definiert, was häufig auf Vorgaben der Rückversicherer oder mangelnde Fachkenntnis der Sachbearbeiter zurückzuführen ist.
Durch eine anonyme Risikovoranfrage kann genau analysiert werden, wie das Hobby im Einzelfall bewertet wird. Wenn bekannt ist, welche Aspekte dem Risikoprüfer Sorgen bereiten, lassen sich diese oft durch gezielte Argumentation entkräften. Hierbei ist ein tiefgehendes Wissen über die Annahmerichtlinien der Versicherer entscheidend.
Falls es dennoch zu Missverständnissen kommt, kann ein direktes Gespräch mit den Risikoprüfern Klärung bringen.
Beispiele für Fehleinschätzungen
- Ein Risikoprüfer verbindet Enduro-Mountainbiking automatisch mit spektakulären Stunts aus YouTube-Videos.
- Beim Stichwort Westernreiten wird fälschlicherweise angenommen, dass der Antragsteller an Rodeos oder Bullenreiten teilnimmt – obwohl es sich lediglich um eine spezielle Reitweise mit einem anderen Sattel handelt.
Anfrage bei mehreren Versicherern
Als Versicherungsmakler können wir im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen, was ein großer Vorteil ist.
Oft ist es nämlich so, dass das identische Hobby von mehreren Versicherern unterschiedlich bewertet wird. So spricht Versicherer A eine Ablehnung aus, Versicherer B versichert das Hobby nur mit einem Risikozuschlag von 50%, aber Versicherer C bietet den Versicherungsschutz ganz ohne Erschwerung an.
2. Ein moderat risikoreiches Hobby führt zu einem unvermeidbaren Risikozuschlag
Ein Risikozuschlag ist nicht immer ein Nachteil. Gerade wenn er sich ausschließlich auf eine Freizeitaktivität bezieht, kann er gemäß § 41 VVG später entfallen, sofern sich das Risiko ändert oder die Aktivität nicht mehr ausgeübt wird.
Je nach Berufsgruppe und Höhe des Zuschlags kann es vorkommen, dass ein Anbieter mit Risikozuschlag dennoch günstiger ist als ein anderer Versicherer mit einer höheren Grundprämie für bestimmte Berufsgruppen.
Wenn auch dieser Lösungsweg nicht praktikabel ist, bieten sich BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen als Alternative an.
3. Das Hobby oder die Freizeitaktivität ist auf dem freien Markt nicht versicherbar
Falls eine Absicherung über den regulären Markt nicht machbar sein sollte, bleiben noch zwei Optionen:
- BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, bei denen risikoreiche Hobbys unter Umständen nicht abgefragt werden.
- Rahmenverträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die unter bestimmten Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ermöglichen. Allerdings sind bAV-Lösungen insbesondere unter Berücksichtigung der „Brutto/Netto-BU-Rente“ mit Vorsicht zu genießen und sollten nur als letzte Option betrachtet werden.
Warum wir von einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel abraten, haben wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.
Häufig liegt das Problem nicht daran, dass es gar keine Lösung am Markt gibt, sondern dass falsche oder unvollständige Anfragen gestellt wurden.
Fragebögen und häufige Fehler bei der Antragstellung
Bevor ein formeller Antrag gestellt wird, ist es essenziell, zunächst die Gesundheitshistorie sorgfältig aufzubereiten. Diese Risikoanalyse, die in der Regel mit einer Risikovoranfrage abgeschlossen wird, sollte auch das Thema gefährliche Freizeitaktivitäten, Hobbys und Sportarten umfassen.
Daher ist dieses Thema auch Bestandteil unseres Fragebogens, der im Anschluss an den Ersttermin ausgehändigt wird.
Warum ein unüberlegter Antrag riskant sein kann
Das Thema sollte keinesfalls unterschätzt werden. Auf gut Glück einen Antrag zu stellen und abzuwarten, was passiert, kann schwerwiegende Folgen haben.
Wird ein Antrag aufgrund von Risikofaktoren erschwert oder abgelehnt, müssen diese Angaben in späteren Anträgen offengelegt werden. Eine einmal erfolgte Ablehnung kann die Chancen auf eine saubere Lösung erheblich erschweren.
Auch werden Ablehnungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Teil immer noch im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert, was eine erneute erfolgreiche Antragstellung nochmals schwieriger macht.
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