Berufsunfähigkeitsversicherung Fallschirmspringen & Co.
Fallschirmspringen ist für viele ein faszinierendes Hobby, für Berufsunfähigkeitsversicherer aber ein klar relevantes Risiko. Das gilt nicht nur fürs Fallschirmspringen selbst, sondern auch für andere Luftsportarten wie Gleitschirmfliegen oder Paragliding. Wer regelmäßig springt oder fliegt, muss beim Abschluss einer BU genauer hinschauen. Eine Absicherung ist trotzdem oft möglich – aber nicht immer zu normalen Bedingungen. Entscheidend ist, wie du dein Hobby ausübst, wie oft du springst oder fliegst und ob zusätzliche Risiken wie Formationssprünge, Wingsuit, Wettbewerbe oder besonders riskante Flugvarianten hinzukommen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Fallschirmspringen gilt bei vielen BU-Versicherern als Risikohobby – ähnlich wie andere Formen von Luftsport, etwa Gleitschirmfliegen oder Paragliding.
- Je nach Ausprägung drohen Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnungen.
- Besonders kritisch sind Wingsuit, Base-Jumping und Wettbewerbe.
- Eine anonyme Risikovoranfrage ist deutlich besser als ein direkter Antrag.
- Manche BU-Aktionen stellen keine oder nur verkürzte Fragen zu Hobbys.
- Warum Fallschirmspringen für die BU ein Problem sein kann
- Welche Luftsportarten sind für die BU relevant?
- Wie bewerten Versicherer Fallschirmspringen?
- Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung: Was kann passieren?
- Warum eine anonyme Risikovoranfrage so wichtig ist
- Welche Angaben braucht der Versicherer?
- Sonderfall: Wingsuit, Base-Jumping und extreme Luftsportarten
- Was gilt bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?
- Was passiert, wenn du später mit Fallschirmspringen beginnst?
- Fazit: Fallschirmspringen und BU schließen sich nicht aus
Im Video: Berufsunfähigkeitsversicherung gefährliche Hobbys
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Warum Fallschirmspringen für die BU ein Problem sein kann
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert deine Arbeitskraft ab. Deshalb interessiert sich der Versicherer nicht nur für deinen Beruf und deine Gesundheit, sondern auch für gefährliche Freizeitaktivitäten. Fallschirmspringen zählt dabei zu den Hobbys, die Versicherer besonders genau prüfen.
Der Grund ist nachvollziehbar: Bei Luftsportarten können Unfälle schwere körperliche Folgen haben. Schon eine Verletzung an Wirbelsäule, Gelenken oder Kopf kann dazu führen, dass du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Aus Sicht des Versicherers erhöht sich dadurch das Risiko eines Leistungsfalls.
Fallschirmspringen ist nicht gleich Fallschirmspringen
Dabei wird Fallschirmspringen aber nicht immer gleich bewertet. Es macht einen großen Unterschied, ob du einmalig einen Tandemsprung gemacht hast, gelegentlich mit Öffnungsautomatik springst oder regelmäßig anspruchsvolle Sprünge mit Formationen, Wingsuit oder Wettkampfcharakter durchführst.
Merke: Nicht der Begriff „Fallschirmspringen“ allein entscheidet, sondern die konkrete Art und Intensität deines Luftsports.
Welche Luftsportarten sind für die BU relevant?
Fallschirmspringen ist nur eine von mehreren Luftsportarten, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung relevant werden können. Auch Gleitschirmfliegen, Paragliding, Drachenfliegen, Segelfliegen, Ultraleichtfliegen, Motorflug oder Ballonfahren können im Antrag abgefragt werden.
Wie Versicherer verschiedene Luftsportarten einstufen
Versicherer bewerten diese Sportarten unterschiedlich. Ballonfahren ohne Wettbewerb wird häufig weniger kritisch gesehen als Kunstflug oder Fallschirmspringen. Gleitschirmfliegen kann je nach Versicherer bereits zu deutlichen Zuschlägen führen, während motorisierter Flug oder Segelflug wieder individuell bewertet wird.
Welche Luftsportarten in der BU besonders problematisch sind
Besonders problematisch sind Luftsportarten mit extremem Risiko. Dazu gehören Base-Jumping, Wingsuit-Fliegen, Kunstflug, Flugshows oder Sprünge mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Hier kann es deutlich schwieriger werden, überhaupt einen normalen BU-Schutz zu erhalten.
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Wie bewerten Versicherer Fallschirmspringen?
Versicherer arbeiten bei Risikohobbys häufig mit internen Annahmerichtlinien. Dabei wird geprüft, wie gefährlich die Aktivität ist und wie wahrscheinlich schwere Verletzungen sind. Bei Fallschirmspringen können die Ergebnisse sehr unterschiedlich ausfallen.
Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung: Jeder Versicherer bewertet anders
Ein Versicherer bietet vielleicht Versicherungsschutz mit Risikozuschlag an. Ein anderer möchte einen Leistungsausschluss für Unfälle beim Fallschirmspringen vereinbaren. Wieder ein anderer lehnt den Antrag komplett ab. Genau deshalb ist es riskant, einfach blind einen Antrag zu stellen.
Vom Tandemsprung bis zum Wingsuit: So unterschiedlich prüfen Versicherer
Zur groben Orientierung gilt: Ein einmaliger Tandemsprung ist häufig unkritischer als regelmäßiges eigenständiges Springen. Sprünge mit Öffnungsautomatik können anders bewertet werden als freie Sprünge. Formationssprünge, Wingsuit oder Wettkämpfe werden meist deutlich strenger geprüft.
💡 Tipp: Beschreibe dein Hobby niemals nur mit „Fallschirmspringen“, sondern immer mit Häufigkeit, Art der Sprünge, Ausbildung, Sicherheitsstandard und eventueller Wettkampftätigkeit.
Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung: Was kann passieren?
Wenn du Fallschirmspringen betreibst, gibt es grundsätzlich drei mögliche Reaktionen des Versicherers. Die beste Variante ist eine normale Annahme ohne Zuschlag. Das ist bei regelmäßigem Fallschirmspringen allerdings nicht immer realistisch.
Warum ein Risikozuschlag oft besser als ein Ausschluss ist
Häufiger ist ein Risikozuschlag. Dann zahlst du einen höheren Beitrag, hast aber grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz. Aus Kundensicht ist das oft besser als ein Ausschluss, weil das Hobby mitversichert bleibt.
Warum ein Ausschluss beim Fallschirmspringen problematisch sein kann
Eine Ausschlussklausel bedeutet dagegen: Wird deine Berufsunfähigkeit durch das Fallschirmspringen verursacht, zahlt der Versicherer nicht. Das kann problematisch sein, wenn du dein Hobby regelmäßig betreibst. Die schlechteste Variante ist die vollständige Ablehnung.
Merke: Ein Risikozuschlag kann sinnvoller sein als ein Ausschluss, weil dein Hobby dann nicht komplett aus dem Schutz herausfällt.
Warum eine anonyme Risikovoranfrage so wichtig ist
Bei Fallschirmspringen solltest du möglichst keine direkte Antragstellung machen. Wird der Antrag abgelehnt oder nur mit schlechten Bedingungen angenommen, kann das spätere Anfragen bei anderen Versicherern erschweren.
Besser ist eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei werden deine Angaben zunächst ohne Namen bei mehreren Versicherern vorgestellt. So lässt sich prüfen, welche Gesellschaft dein Hobby am fairsten bewertet und ob ein Zuschlag, Ausschluss oder eine normale Annahme möglich ist.
Große Unterschiede zwischen BU-Versicherern bei Luftsport
Gerade bei Luftsportarten sind die Unterschiede zwischen den Versicherern groß. Deshalb kann eine saubere Voranfrage darüber entscheiden, ob du einen guten BU-Schutz bekommst oder unnötig schlechte Bedingungen akzeptierst.
Der Vorteil: Du bekommst eine erste Einschätzung, ohne direkt einen offiziellen Antrag mit möglicher Ablehnung zu riskieren.
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Welche Angaben braucht der Versicherer?
Damit der Versicherer dein Risiko realistisch einschätzen kann, braucht er möglichst konkrete Angaben. Eine gute Eigenerklärung ist oft besser als nur ein pauschal ausgefüllter Fragebogen.
Je genauer die Angaben, desto besser die BU-Prüfung
Wichtig sind vor allem die Art des Luftsports, die Anzahl der Sprünge pro Jahr, deine Erfahrung, deine Ausbildung, die verwendete Ausrüstung und die Frage, ob du an Wettbewerben teilnimmst. Auch frühere Unfälle oder Verletzungen müssen korrekt angegeben werden.
Wenn du nur einmal einen Tandemsprung gemacht hast, sollte das klar formuliert werden. Wenn du regelmäßig springst, aber ohne Wettkämpfe und ohne besondere Risikovarianten, ist auch das wichtig. Je genauer die Beschreibung ist, desto eher kann der Versicherer differenziert bewerten.
💡 Tipp: Eine saubere Eigenerklärung kann verhindern, dass du pauschal in die schlechteste Risikogruppe einsortiert wirst.
Sonderfall: Wingsuit, Base-Jumping und extreme Luftsportarten
Besonders kritisch sehen Versicherer extreme Varianten des Luftsports. Wingsuit, Base-Jumping oder sehr anspruchsvolle Sprungformen führen häufig zu Ablehnungen oder zumindest zu sehr schweren Annahmebedingungen.
Das liegt daran, dass diese Aktivitäten aus Sicht der Versicherer ein deutlich höheres Risiko schwerer Unfälle haben. Selbst wenn du persönlich sehr erfahren bist, wird das Risiko häufig pauschal streng bewertet.
BU-Aktionen mit verkürzten Fragen: Eine mögliche Alternative bei Luftsport
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, gezielt nach Sonderaktionen oder Tarifen mit verkürzten Gesundheits- und Freizeitfragen zu suchen. Manchmal gibt es Versicherer, die bestimmte Hobbys gar nicht oder weniger detailliert abfragen. Das muss aber sehr sorgfältig geprüft werden.
Merke: Extreme Luftsportarten sind in der BU deutlich schwieriger versicherbar als gelegentliches oder moderates Fallschirmspringen.
Was gilt bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Für Beamte kann das Thema ebenfalls relevant sein, wenn statt einer BU eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. Auch DU-Versicherer prüfen Freizeitrisiken wie Fallschirmspringen, Paragliding oder Flugsport.
Die Risikobewertung funktioniert ähnlich wie bei der BU. Wenn du als Beamter oder Beamtenanwärter Fallschirmspringen betreibst, solltest du auch hier keine direkte Antragstellung ohne Vorprüfung machen. Eine anonyme Risikovoranfrage ist gerade bei DU-Tarifen sinnvoll, weil die Auswahl an hochwertigen Tarifen ohnehin begrenzter ist.
Wichtig ist außerdem, dass der Vertrag eine passende Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Das Hobby darf nicht der einzige Fokus sein – die Vertragsqualität muss insgesamt stimmen.
Was passiert, wenn du später mit Fallschirmspringen beginnst?
Wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgeschlossen hast und erst später mit Fallschirmspringen beginnst, musst du das neue Hobby in vielen Verträgen nicht nachmelden. Entscheidend sind aber immer die konkreten Versicherungsbedingungen.
Das ist einer der Gründe, warum ein früher Abschluss sinnvoll ist. Wer seine BU abschließt, bevor riskante Hobbys hinzukommen, hat oft bessere Chancen auf normale Bedingungen. Später aufgenommene Hobbys sind häufig mitversichert, sofern keine besonderen Klauseln etwas anderes regeln.
Anders sieht es aus, wenn du das Hobby bereits bei Antragstellung ausübst. Dann musst du es wahrheitsgemäß angeben. Verschweigst du es, kann das im Leistungsfall massive Probleme verursachen.
Merke: Bestehende Hobbys müssen bei Antragstellung korrekt angegeben werden – später neu begonnene Hobbys sind oft unproblematischer.
Fazit: Fallschirmspringen und BU schließen sich nicht aus
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Fallschirmspringen ist möglich, aber sie erfordert eine saubere Vorbereitung. Entscheidend ist, welche Art von Luftsport du betreibst, wie regelmäßig du springst und ob besondere Risiken wie Wingsuit, Wettbewerbe oder Formationssprünge hinzukommen.
Der wichtigste Schritt ist eine anonyme Risikovoranfrage. Damit kannst du mehrere Versicherer vergleichen, ohne direkt eine Ablehnung zu riskieren. Besonders bei Luftsportarten unterscheiden sich die Bewertungen stark, weshalb sich eine strategische Vorgehensweise lohnt.
Es gilt also: Fallschirmspringen (und ein vergleichbares Hobby) macht die BU nicht unmöglich – aber ohne saubere Voranfrage kann es schnell teuer oder schwierig werden.
Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
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