Mit einer Dienstunfähigkeitsklausel wird deine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung zur „Dienstunfähigkeitsversicherung“. Eine sogenannte Dienstunfähigkeit, wie sie bei Beamten, Richtern und Soldaten festgestellt werden kann, gilt mit der richtigen DU-Klausel automatisch als Berufsunfähigkeit. Gehörst du zu einer dieser Berufsgruppen, ist die richtige Dienstunfähigkeitsklausel für dich unverzichtbar. Denn ohne sie bekommst du mitunter keine Leistungen, wenn dein Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Schauen wir uns für die Definition der Dienstunfähigkeit zunächst die Definition von Berufsunfähigkeit an. Eine solche liegt bei den meisten Versicherern vor, wenn du
- deinen zuletzt ausgeübten Beruf
- nur noch zu 50% oder weniger ausüben kannst
- für voraussichtlich mindestens 6 Monate.
Eine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit liegt hingegen vor, wenn du krankheitsbedingt voraussichtlich dauerhaft außerstande bist, deine dienstlichen Pflichten zu erfüllen.
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer aufgrund einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Der Dienstherr lässt, hat er den Verdacht einer Dienstunfähigkeit, ein amtsärztliches Gutachten anfertigen. Hier stellt der Amtsarzt fest, ob und gegebenenfalls wann du voraussichtlich wieder arbeiten kannst.
Dienstunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt auch Berufsunfähigkeit
Anhand der unterschiedlichen Definitionen stellst du bereits fest. Es ist durchaus möglich, dienstunfähig zu sein, ohne dass gleichzeitig eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Denn die Maßstäbe für eine Beurteilung sind schlichtweg andere. Du kannst beispielsweise auch als dienstunfähig gelten, wenn du noch 60% deiner Dienstpflichten erfüllen könntest.
Bedeutung der Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
Für Beamte ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel bzw. die Dienstunfähigkeitsversicherung aus zwei entscheidenden Gründen unverzichtbar.
- Berufs- und Dienstunfähigkeit sind anders definiert. Bist du dienstunfähig, muss noch lange keine Berufsunfähigkeit vorliegen.
- Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit ohne Ruhegehaltsansprüche aus dem Staatsdienst entlassen (Ausnahme bei Beamten auf Probe: Unfallruhegehalt). Erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit mit 5 Jahren Dienstzeit (bzw. ganz korrekt 60 Monate auf den Tag genau) hast du Anspruch auf Ruhegehalt, wenn du dienstunfähig bist.
Die Dienstunfähigkeitsklausel schließt also die auf den ersten Blick „unsichtbare Lücke“ in Berufsunfähigkeitspolicen. Schauen wir uns hierzu zwei Beispiele an, um den Unterschied in der Praxis zu verdeutlichen. Übrigens: Auch für Soldaten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung, wobei dabei noch einige weitere Besonderheiten zu beachten sind.
Beispiele für den Nutzen einer Dienstunfähigkeitsklausel
Beispiel 1: Der Amtsarzt stellt eine Dienstunfähigkeit fest, da du nur zu 60% – und dies auch nur mit Schmerzen – imstande bist, deiner beruflichen Tätigkeit als Finanzbeamter nachzugehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel leistet nicht, weil du noch zu mehr als 50% arbeitsfähig bist.
Beispiel 2: Du wirst für dienstunfähig erklärt, die Amtsärztin stellt aber gleichzeitig fest, dass mit der Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit zu rechnen ist. Weil dein BU-Vertrag regelt, dass eine Berufsunfähigkeit „voraussichtlich auf Dauer“ bestehen muss, bekommst du keine Leistungen.
Höhe der Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
Um zu ermitteln, wie hoch deine monatliche BU-Rente sein sollte, wendest du eine einfache Formel an.
Zunächst summierst du deine jährlichen Lebenshaltungskosten und sonstige Kosten auf. Denk dabei u.a. auch an Altersvorsorge, Vermögensaufbau und mögliche Kreditraten.
Von dieser Summe ziehst du Leistungen, die du im Fall der Berufs- oder Dienstunfähigkeit von deinem Dienstherr bekommst, ab. Der verbleibende Betrag sollte dann über die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden.
Steigende Ruhegehaltsansprüche
Bei Beamten kommt die Besonderheit der steigenden Ruhegehaltsansprüche dazu. Während du zunächst gar keine Leistungen erhältst, baust du dir über die Jahre einen immer höheren Anspruch auf Ruhegehalt auf. Schauen wir uns dazu einmal Peter an, der mit 18 Jahren ins Beamtenverhältnis auf Widerruf startet und Lebenshaltungskosten von 1.500 Euro monatlich hat.
Jahr 1 bis 5: Peter ist zunächst Beamter auf Widerruf, nach der Ausbildung dann Beamter auf Probe. Wird er dienstunfähig, bekommt er vom Dienstherrn keinerlei Leistungen. Seine BU-Rente sollte daher in der Ausbildung bei 1.500 Euro liegen. Nach der Ausbildung steigen seine Lebenshaltungskosten auf 2.500 Euro, weshalb auch die BU-Rente entsprechend erhöht werden sollte.
Jahr 6 bis 45: Peter wurde auf Lebenszeit verbeamtet. Wird er dienstunfähig, bekommt er ein Ruhegehalt – dieses liegt seit 2024 bei mindestens 2.083 Euro brutto pro Monat (Mindestpension). Bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten kann es dann Sinn machen, die BU-Rente zu reduzieren (Teilkündigung).
Pauschale Aussagen zur Reduzierung der BU-Rente sind gefährlich
Was wir dir damit sagen wollen ist, passe deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel regelmäßig an geänderte Lebensumstände an. So vermeidest du Unter- und Überversicherungen.
Es wäre jedoch falsch, pauschal zu sagen, dass die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung immer reduziert werden sollte, da es z.B. auch Lebensläufe gibt, wo sich Menschen freiwillig wieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Zwei BU-Verträge
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, zu Beginn der Ausbildung zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen und einen der beiden Verträge zu kündigen, sobald ein Ruhegehaltsanspruch besteht.
Spezielle Lösungen für Beamte
Auch gibt es für Beamte spezielle Lösungen, wobei zwischen einem Kurz-Langläufer-Vertrag und einem 2-Phasenmodell unterschieden wird. Solche Konstrukte werden nur von wenigen Versicherern angeboten.
Kurz-Langläufer-Vertrag
Beim Kurz-Langläufer-Vertrag läuft ein Teil bis zum Pensionseintritt (Langläufer) und der andere Teil, solange noch keine Ruhegehaltsansprüche bestehen und noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde (Kurzläufer).
2-Phasenmodell
Beim 2-Phasenmodell gibt es eine erste Phase mit einer erhöhten Rente, solange noch keine Ruhegehaltsansprüche bestehen und noch keine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ist und anschließend eine zweite Phase, in welcher sich die BU-Rente automatisch reduziert.
Die Rentenhöhe bemisst sich oftmals nach der Besoldungsgruppe (z.B. A9 2.000 Euro in Phase 1 und 900 Euro in Phase 2). Das ist auch beim Kurz-Langläufer-Vertrag der Fall.
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Achte unbedingt auf echte und unechte DU-Klauseln
Abschließend solltest du auf jeden Fall noch von den Unterschieden zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel gehört haben. Deine Police leistet mit Gewissheit nur dann, wenn eine echte bzw. vollständige DU-Klausel enthalten ist. Sei dir dessen bewusst, denn im Zweifel stehst du sonst einmal ohne jeden Anspruch auf Rentenzahlung da.
Die Unterschiede im Überblick:
- Echte DU-Klausel: Der Versicherer leistet ohne Wenn und Aber, wenn du als Beamtin oder Beamter wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wirst. Die Einschätzung deines Dienstherrn bindet den Versicherer.
- Unechte DU-Klausel: Der Versicherer leistet nur, wenn du neben der Dienstunfähigkeit auch im Sinne seiner Bedingungen berufsunfähig bist. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, erhältst du keine Leistungen.
Die unechte DU-Klausel ist damit faktisch nutzlos, da sie selbst keine Leistungspflicht des Versicherers auslöst.
Unvollständige DU-Klausel ebenfalls vermeiden
Neben der echten und unechten DU-Klausel, gibt es noch die unvollständige DU-Klausel. Diese solltest du insbesondere als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe unbedingt vermeiden, da sich der BU-Versicherer nur der Einschätzung des Dienstherrn anschließt, wenn du in den Ruhestand versetzt wirst.
Das Problem ist, dass Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe aus dem Beamtendienst entlassen werden (es erfolgt dann eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn dann hier auch keine 5 Jahre Einzahlung erfüllt sind, erhält man keine Erwerbsminderungsrente), wodurch der BU-Versicherer selbst nochmal auf Berufsunfähigkeit prüfen darf, weil die Klausel unwirksam ist. Lediglich Beamte auf Lebenszeit sind mit dieser Klausel gut abgesichert, da diese bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.