Mit einer Dienstunfähigkeitsklausel wird deine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung zur „Dienstunfähigkeitsversicherung“. Eine sogenannte Dienstunfähigkeit, wie sie bei Beamten, Richtern und Soldaten festgestellt werden kann, gilt mit der richtigen DU-Klausel automatisch als Berufsunfähigkeit. Gehörst du zu einer dieser Berufsgruppen, ist die richtige Dienstunfähigkeitsklausel für dich unverzichtbar. Denn ohne sie bekommst du mitunter keine Leistungen, wenn dein Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Die Dienstunfähigkeitsklausel, kurz DU-Klausel, stellt eine Erweiterung der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Eine exklusive „Dienstunfähigkeitsversicherung“, die nur diesen Fall absichert, gibt es nicht.
  • Mit der richtigen DU-Klausel gilt, zusätzlich zur normalen Definition der Berufsunfähigkeit, auch die sogenannte Dienstunfähigkeit als Leistungsfall. Du bekommst die BU-Rente, wenn dein Dienstherr ebendiese Dienstunfähigkeit feststellt.
  • Durch die richtige Dienstunfähigkeitsklausel prüft der Versicherer die Feststellung des Dienstherrn nicht nach. Du kannst daher deutlich schneller an deine Versicherungsleistung, die monatliche Rente, kommen.
  • Gerade für Beamte auf Widerruf und Probe ist die richtige DU-Klausel elementar. Denn wirst du vor Verbeamtung auf Lebenszeit dienstunfähig, verlierst du deinen Beamtenstatus – und das ohne Anspruch auf ein Ruhegehalt.
  • Entscheidend ist, dass du einen Vertrag mit einer echten bzw. vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel abschließt. Bei Verträgen mit einer unechten bzw. unvollständigen DU-Klausel kann es im Leistungsfall zu Problemen kommen.

Alle Infos zur Dienstunfähigkeitsklausel auch im Video

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Dienstunfähigkeitsklausel: Warum sie für Beamte unverzichtbar ist

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Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Schauen wir uns für die Definition der Dienstunfähigkeit zunächst die Definition von Berufsunfähigkeit an. Eine solche liegt bei den meisten Versicherern vor, wenn du

  • deinen zuletzt ausgeübten Beruf
  • nur noch zu 50% oder weniger ausüben kannst
  • für voraussichtlich mindestens 6 Monate.

Eine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit liegt hingegen vor, wenn du voraussichtlich dauerhaft außerstande bist, deine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Hiervon geht der Dienstherr aus, wenn du innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate nicht zum Dienst erscheinen kannst.

Der Dienstherr lässt, hat er den Verdacht einer Dienstunfähigkeit, ein amtsärztliches Gutachten anfertigen. Hier stellt der Amtsarzt fest, ob und gegebenenfalls wann du voraussichtlich wieder arbeiten kannst.

Dienstunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt auch Berufsunfähigkeit

Anhand der unterschiedlichen Definitionen stellst du bereits fest. Es ist durchaus möglich, dienstunfähig zu sein, ohne dass gleichzeitig eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Denn die Maßstäbe für eine Beurteilung sind schlichtweg andere. Du kannst beispielsweise auch als dienstunfähig gelten, wenn du noch 60% deiner Dienstpflichten erfüllen könntest.

Bedeutung der Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

Für Beamte ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel bzw. die Dienstunfähigkeitsversicherung aus zwei entscheidenden Gründen unverzichtbar.

  • Berufs- und Dienstunfähigkeit sind anders definiert. Bist du dienstunfähig, muss noch lange keine Berufsunfähigkeit vorliegen.
  • Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit ohne Ruhegehaltsansprüche aus dem Staatsdienst entlassen (Ausnahme bei Beamten auf Probe: Unfallruhegehalt). Erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit mit 5 Jahren Dienstzeit hast du Anspruch auf Ruhegehalt, wenn du dienstunfähig bist.

Die Dienstunfähigkeitsklausel schließt also die auf den ersten Blick „unsichtbare Lücke“ in Berufsunfähigkeitspolicen. Schauen wir uns hierzu zwei Beispiele an, um den Unterschied in der Praxis zu verdeutlichen. Übrigens: Auch für Soldaten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung, wobei dabei noch einige weitere Besonderheiten zu beachten sind.

Beispiele für den Nutzen einer Dienstunfähigkeitsklausel

Beispiel 1: Der Amtsarzt stellt eine Dienstunfähigkeit fest, da du nur zu 60% – und dies auch nur mit Schmerzen – imstande bist, deiner beruflichen Tätigkeit als Finanzbeamter nachzugehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel leistet nicht, weil du noch zu mehr als 50% arbeitsfähig bist.

Beispiel 2: Du wirst für dienstunfähig erklärt, die Amtsärztin stellt aber gleichzeitig fest, dass mit der Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit zu rechnen ist. Weil dein BU-Vertrag regelt, dass eine Berufsunfähigkeit „voraussichtlich auf Dauer“ bestehen muss, bekommst du keine Leistungen.

Höhe der Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Um zu ermitteln, wie hoch deine monatliche BU-Rente sein sollte, wendest du eine einfache Formel an.

Zunächst summierst du deine jährlichen Lebenshaltungskosten und sonstige Kosten auf. Denk dabei u.a. auch an Altersvorsorge, Vermögensaufbau und mögliche Kreditraten.

Von dieser Summe ziehst du Leistungen, die du im Fall der Berufs- oder Dienstunfähigkeit bekommst, ab. Der verbleibende Betrag sollte dann über die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden.

Steigende Ruhegehaltsansprüche

Bei Beamten kommt die Besonderheit der steigenden Ruhegehaltsansprüche dazu. Während du zunächst gar keine Leistungen erhältst, baust du dir über die Jahre einen immer höheren Anspruch auf Ruhegehalt auf. Schauen wir uns dazu einmal Peter an, der mit 18 Jahren ins Beamtenverhältnis auf Widerruf startet und Lebenshaltungskosten von 1.500 Euro monatlich hat.

Jahr 1 bis 5: Peter ist zunächst Beamter auf Widerruf, nach der Ausbildung dann Beamter auf Probe. Wird er dienstunfähig, bekommt er vom Dienstherrn keinerlei Leistungen. Seine BU-Rente sollte daher in der Ausbildung bei 1.500 Euro liegen. Nach der Ausbildung steigen seine Lebenshaltungskosten auf 2.500 Euro, weshalb auch die BU-Rente entsprechend erhöht werden sollte.
Jahr 6 bis 45: Peter wurde auf Lebenszeit verbeamtet. Wird er dienstunfähig, bekommt er ein Ruhegehalt – dieses liegt seit 2024 bei mindestens 2.083 Euro brutto pro Monat (Mindestpension). Bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten kann es dann Sinn machen, die BU-Rente zu reduzieren.

Pauschale Aussagen zur Reduzierung der BU-Rente sind gefährlich

Was wir dir damit sagen wollen ist, passe deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel regelmäßig an geänderte Lebensumstände an. So vermeidest du Unter- und Überversicherungen.

Es wäre jedoch falsch, pauschal zu sagen, dass die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung immer reduziert werden sollte, da es z.B. auch Lebensläufe gibt, wo sich Menschen freiwillig wieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, zu Beginn der Ausbildung zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen und einen der beiden Verträge zu kündigen, sobald ein Ruhegehaltsanspruch besteht.

Achte unbedingt auf echte und unechte DU-Klauseln

Abschließend solltest du auf jeden Fall noch von den Unterschieden zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel gehört haben. Deine Police leistet mit Gewissheit nur dann, wenn eine echte bzw. vollständige DU-Klausel enthalten ist. Sei dir dessen bewusst, denn im Zweifel stehst du sonst einmal ohne jeden Anspruch auf Rentenzahlung da.

Die Unterschiede im Überblick:

  • Echte DU-Klausel: Der Versicherer leistet ohne Wenn und Aber, wenn du als Beamtin oder Beamter wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wirst. Die Einschätzung deines Dienstherrn bindet den Versicherer.
  • Unechte DU-Klausel: Der Versicherer leistet nur, wenn du neben der Dienstunfähigkeit auch im Sinne seiner Bedingungen berufsunfähig bist. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, erhältst du keine Leistungen.

Die unechte DU-Klausel ist damit faktisch nutzlos, da sie selbst keine Leistungspflicht des Versicherers auslöst.

Unvollständige DU-Klausel ebenfalls vermeiden

Neben der echten und unechten DU-Klausel, gibt es noch die unvollständige DU-Klausel. Diese solltest du insbesondere als Beamter auf Widerruf und Probe unbedingt vermeiden, da sich der BU-Versicherer nur der Einschätzung des Dienstherrn anschließt, wenn du in den Ruhestand versetzt wirst.

Das Problem ist, dass Beamte auf Widerruf und Probe in den Ruhestand entlassen werden, wodurch der BU-Versicherer selbst nochmal auf Berufsunfähigkeit prüfen darf, weil die Klausel unwirksam ist. Lediglich Beamte auf Lebenszeit sind mit dieser Klausel gut abgesichert, da diese bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.

Schließ niemals eine BU-Versicherung mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel ab. Jeder seriöse Versicherungsvermittler wird dir von einem solchen Vertrag abraten – falls nicht, solltest du die Beratung beenden!

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager