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Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten – Unverzichtbar

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Für Soldaten ist es besonders wichtig, sich gegen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit abzusichern, weil sie einen sehr anspruchsvollen Beruf haben und regelmäßig größeren Gefahren ausgesetzt sind. Da kann es schnell passieren, dass man beispielsweise nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den hohen Anforderungen dieses Berufs gerecht zu werden. Wann ein Soldat als dienstunfähig gilt, welche Dinge bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten unbedingt zu beachten sind und welche Unterschiede es zwischen Berufs- und Zeitsoldaten gibt, erfährst du in diesem Experten-Artikel.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Welche Ansprüche haben Soldaten im Ernstfall ohne passende Dienstunfähigkeitsversicherung?

Ein Soldat ist dienstunfähig, wenn er aufgrund seines körperlichen und/oder geistigen Zustandes nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Dies muss von einem Arzt der Bundeswehr festgestellt worden sein. Ist dies geschehen, wird der betroffene Soldat, wenn er Zeitsoldat (auch Soldat auf Zeit bzw. SaZ genannt) ist, entlassen oder wenn er Berufssoldat ist, in den Ruhestand versetzt.

Im § 44 Abs. 3 Soldatengesetz ist es so formuliert: 

Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.

Soldaten sind nicht nur wegen der körperlichen, sondern insbesondere auch wegen der psychischen Belastung (u.a. Auslandseinsätze) anfällig für eine Dienstunfähigkeit. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit kannst du im verlinkten Artikel nachlesen, wobei die Verteilung bei Soldaten abweichend sein kann.

Soldat auf Zeit hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Wird ein Zeitsoldat entlassen, dann wird er in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge für seine gesamte Dienstzeit bei der Bundeswehr werden von der Bundeswehr nachgezahlt. Das bedeutet, er hat dann auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Unter zwei konkreten Bedingungen.

Versicherungsrechtliche Voraussetzung

Die erste Voraussetzung ist, dass er mindestens 5 Jahre bei der Bundeswehr gedient hat bzw. insgesamt für 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (5-jährige Wartezeit).

Diese Wartezeit fällt dann weg, wenn der Soldat durch den Wehrdienst erwerbsgemindert wurde (Wehrdienstbeschädigung) und nicht durch zum Beispiel ein Ereignis in der Freizeit. Allerdings bedeutet Dienstunfähigkeit nicht gleich Erwerbsminderung.

Medizinische Voraussetzung

Achtung! Jetzt kommt die zweite Voraussetzung. Vollständig erwerbsgemindert ist man nämlich erst, wenn man in keinem beliebigen Beruf länger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Kann man nämlich mindestens drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten, dann bekommt man schon keine volle Erwerbsminderungsrente mehr.

Lebensstandard ist in Gefahr

Wie du siehst, muss man gesundheitlich extrem stark eingeschränkt sein, um die volle Erwerbsminderungsrente überhaupt zu erhalten. Und selbst dann ist der gewohnte Lebensstandard noch lange nicht garantiert, da diese volle Erwerbsminderungsrente gerade einmal ungefähr 30-40% des letzten Bruttoeinkommens beträgt.

Gegenüber der Bundeswehr hast du im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit neben der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und eventueller Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe keine weiteren Ansprüche, die deinen Lebensstandard sichern könnten.

Höhe Übergangsgebührnisse bei Zeitsoldaten

Die Übergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit werden sowohl bei einer Entlassung aufgrund einer Dienstunfähigkeit als auch bei einem normalen Dienstzeitende gezahlt.

Die Höhe liegt bei 75% des letzten Soldes. Die Dauer der Zahlung hängt von der Dienstzeit ab (4-5 Jahre Dienstzeit = 1 Jahr Übergangsgebührnisse, 6-7 Jahre Dienstzeit = 2 Jahre Übergangsgebührnisse, 8-9 Jahre Dienstzeit = 3 Jahre Übergangsgebührnisse, 10-11 Jahre Dienstzeit = 4 Jahre Übergangsgebührnisse, 12 Jahre Dienstzeit = 5 Jahre Übergangsgebührnisse).

Berufssoldat hat Anspruch auf ein Ruhegehalt

Kommen wir nun zum Berufssoldaten. Der erste wesentliche Unterschied zum Zeitsoldaten besteht darin, dass er im Falle einer festgestellten Dienstunfähigkeit nicht entlassen, sondern vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Das ist aber erst nach 5 Dienstjahren der Fall. Vorher kann auch der Berufssoldat entlassen werden, weshalb die DU-Versicherung in dieser Zeit unumgänglich ist.

Bei einer Dienstunfähigkeit nach mindestens 5 Jahren Dienstzeit erhält der Soldat auf Zeit dann sein Ruhegehalt (was eigentlich als eine Art Altersrente gedacht ist), welches sich durch die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand allerdings für jedes vorzeitige Ruhestandsjahr (vor der eigentlich vorgesehenen Altersgrenze) um 3,6% vermindert. Maximal darf es um 10,8% gemindert werden, auch wenn der Soldat beispielsweise 20 Jahre vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wird. Der Versorgungsabschlag entfällt, wenn die Dienstunfähigkeit durch eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall entstanden ist.

Höhe Ruhegehalt bei Berufssoldaten

Das ungekürzte Ruhegehalt beträgt 1,79375% pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr, wobei nach 40 Jahren maximal 71,75% (40 * 1,79375) möglich sind. Berechnungsgrundlage ist der letzte Sold.

Da die besondere Altersgrenze bei Soldaten bei 53 Jahren liegt und ein Soldat für die vollen 40 Jahre somit mit 13 Jahren in die Bundeswehr eintreten müsste, was unmöglich ist, erhöht sich der Berechnungsprozentsatz um 12,55625%. Somit kann der volle Ruhegehaltsanspruch nach 33 und nicht erst nach 40 Jahren erreicht werden. Das Mindestruhegehalt liegt bei 35%.

Darum brauchen Zeitsoldaten unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Als Soldat auf Zeit gibt es im Falle einer Dienstunfähigkeit die folgenden 3 Möglichkeiten.

  1. Ein Zeitsoldat ist dienstunfähig, wird entlassen (und nachversichert) und ist so extrem gesundheitlich geschädigt, dass er als erwerbsgemindert im Sinne der strengen Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, was eher selten der Fall sein wird. Dadurch würde er dann ungefähr 30-40% seines letzten Bruttogehalts erhalten, was nicht wirklich zum Leben reicht.
  2. Ein Zeitsoldat ist dienstunfähig, wird entlassen (und nachversichert) und ist nicht erwerbsgemindert im Sinne der strengen Bedingungen. Er bezieht nun keinerlei Einkommen und muss sich erst mal wieder mühselig ein Standbein aufbauen (sofern er dazu noch körperlich oder mental in der Lage ist), um seinen alten Lebensstandard halten zu können.
  3. Ein Zeitsoldat ist dienstunfähig, wird entlassen (und nachversichert) und hat privat mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Zeitsoldaten vorgesorgt. Nun erhält er eine Rente, wodurch er im Optimalfall seinen bisherigen Lebensstandard halten und sich in Ruhe um seine Genesung kümmern kann. Eventuell kann er irgendwann auch wieder eine Tätigkeit aufnehmen, welche ihm Spaß macht und im Rahmen seiner Möglichkeiten liegt, ohne sich Sorgen um das finanzielle machen zu müssen. Wobei dann die Leistung wieder eingestellt werden kann, wenn der neue Beruf in etwa dem vorherigen Beruf des Zeitsoldaten hinsichtlich der Lebensstellung entspricht (konkrete Verweisung).

Wie du siehst, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Zeitsoldaten unverzichtbar.

Sonderfall Freiwillig Wehrdienstleistende

Neben Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gibt es bei der Bundeswehr auch Freiwillig Wehrdienstleistende. Diese können sich bis zu 23 Monate bei der Bundeswehr verpflichten (auch Auslandseinsätze sind möglich).

In dieser Zeit kann selbstverständlich auch eine Dienstunfähigkeit passieren, wobei die Absicherung ähnlich schlecht bzw. sogar noch schlechter als bei Zeitsoldaten ist. Aus diesem Grund sollten auch Freiwillig Wehrdienstleistende eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten abschließen.

Dienstunfähigkeitsversicherung ist auch für Berufssoldaten sinnvoll

Trotz Ruhegehaltsanspruch kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch für Berufssoldaten sinnvoll sein.

Gerade wenn man bedenkt, dass, wenn eine Dienstunfähigkeit eintritt, dies nicht unbedingt im letzten Jahr vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze geschehen muss, sondern dies auch einige Jahre vorher passieren kann, was mit einer Verminderung des Ruhegehalts verbunden sein kann.

In den ersten 5 Dienstjahren ist eine Dienstunf&