Startseite » Berufsunfähigkeitsversicherung » Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten – Unverzichtbar
Für Soldaten ist es besonders wichtig, sich gegen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit abzusichern, weil sie einen sehr anspruchsvollen Beruf haben und regelmäßig größeren Gefahren ausgesetzt sind. Da kann es schnell passieren, dass man beispielsweise nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den hohen Anforderungen dieses Berufs gerecht zu werden. Wann ein Soldat als dienstunfähig gilt, welche Dinge bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten unbedingt zu beachten sind und welche Unterschiede es zwischen Berufs- und Zeitsoldaten gibt, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Ein Soldat ist dienstunfähig, wenn er aufgrund seines körperlichen und/oder geistigen Zustandes nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Dies muss von einem Arzt der Bundeswehr festgestellt worden sein. Ist dies geschehen, wird der betroffene Soldat, wenn er Zeitsoldat (auch Soldat auf Zeit bzw. SaZ genannt) ist, entlassen oder wenn er Berufssoldat ist, in den Ruhestand versetzt.
Im § 44 Abs. 3 Soldatengesetz ist es so formuliert:
Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.
Soldaten sind nicht nur wegen der körperlichen, sondern insbesondere auch wegen der psychischen Belastung (u.a. Auslandseinsätze) anfällig für eine Dienstunfähigkeit. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit kannst du im verlinkten Artikel nachlesen, wobei die Verteilung bei Soldaten abweichend sein kann. Neben einer vollständigen Dienstunfähigkeit ist auch eine Teildienstunfähigkeit möglich.
Wird ein Zeitsoldat entlassen, dann wird er in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge für seine gesamte Dienstzeit bei der Bundeswehr werden von der Bundeswehr nachgezahlt. Das bedeutet, er hat dann auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Unter zwei konkreten Bedingungen.
Die erste Voraussetzung ist, dass er mindestens 5 Jahre bei der Bundeswehr gedient hat bzw. insgesamt für 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (5-jährige Wartezeit).
Diese Wartezeit fällt dann weg, wenn der Soldat durch den Wehrdienst erwerbsgemindert wurde (Wehrdienstbeschädigung) und nicht durch zum Beispiel ein Ereignis in der Freizeit. Allerdings bedeutet Dienstunfähigkeit nicht gleich Erwerbsminderung.
Achtung! Jetzt kommt die zweite Voraussetzung. Vollständig erwerbsgemindert ist man nämlich erst, wenn man in keinem beliebigen Beruf länger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Kann man nämlich mindestens drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten, dann bekommt man schon keine volle Erwerbsminderungsrente mehr.
Wie du siehst, muss man gesundheitlich extrem stark eingeschränkt sein, um die volle Erwerbsminderungsrente überhaupt zu erhalten. Und selbst dann ist der gewohnte Lebensstandard noch lange nicht garantiert, da diese volle Erwerbsminderungsrente gerade einmal ungefähr 30 bis 40% des letzten Bruttoeinkommens beträgt.
Gegenüber der Bundeswehr hast du im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit neben der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und eventueller Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe keine weiteren Ansprüche, die deinen Lebensstandard sichern könnten.
Die Übergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit werden sowohl bei einer Entlassung aufgrund einer Dienstunfähigkeit als auch bei einem normalen Dienstzeitende gezahlt.
Die Höhe liegt bei 75% des letzten Soldes. Die Dauer der Zahlung hängt von der Dienstzeit ab (4-5 Jahre Dienstzeit = 1 Jahr Übergangsgebührnisse, 6-7 Jahre Dienstzeit = 2 Jahre Übergangsgebührnisse, 8-9 Jahre Dienstzeit = 3 Jahre Übergangsgebührnisse, 10-11 Jahre Dienstzeit = 4 Jahre Übergangsgebührnisse, 12 Jahre Dienstzeit = 5 Jahre Übergangsgebührnisse).
Kommen wir nun zum Berufssoldaten. Der erste wesentliche Unterschied zum Zeitsoldaten besteht darin, dass er im Falle einer festgestellten Dienstunfähigkeit nicht entlassen, sondern vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Das ist aber erst nach 5 Dienstjahren der Fall. Vorher kann auch der Berufssoldat entlassen werden, weshalb die DU-Versicherung in dieser Zeit unumgänglich ist.
Bei einer Dienstunfähigkeit nach mindestens 5 Jahren Dienstzeit erhält der Soldat auf Zeit dann sein Ruhegehalt (was eigentlich als eine Art Altersrente gedacht ist), welches sich durch die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand allerdings für jedes vorzeitige Ruhestandsjahr (vor der eigentlich vorgesehenen Altersgrenze) um 3,6% vermindert. Maximal darf es um 10,8% gemindert werden, auch wenn der Soldat beispielsweise 20 Jahre vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wird. Der Versorgungsabschlag entfällt, wenn die Dienstunfähigkeit durch eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall entstanden ist.
Das ungekürzte Ruhegehalt beträgt 1,79375% pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr, wobei nach 40 Jahren maximal 71,75% (40 * 1,79375) möglich sind. Berechnungsgrundlage ist der letzte Sold.
Da die besondere Altersgrenze bei Soldaten bei 53 Jahren liegt und ein Soldat für die vollen 40 Jahre somit mit 13 Jahren in die Bundeswehr eintreten müsste, was unmöglich ist, erhöht sich der Berechnungsprozentsatz um 12,55625%. Somit kann der volle Ruhegehaltsanspruch nach 33 und nicht erst nach 40 Jahren erreicht werden. Das Mindestruhegehalt liegt bei 35%.
Als Soldat auf Zeit gibt es im Falle einer Dienstunfähigkeit die folgenden drei Möglichkeiten.
Wie du siehst, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Zeitsoldaten unverzichtbar.
Neben Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gibt es bei der Bundeswehr auch Freiwillig Wehrdienstleistende. Diese können sich bis zu 23 Monate bei der Bundeswehr verpflichten (auch Auslandseinsätze sind möglich).
In dieser Zeit kann selbstverständlich auch eine Dienstunfähigkeit passieren, wobei die Absicherung ähnlich schlecht bzw. sogar noch schlechter als bei Zeitsoldaten ist. Aus diesem Grund sollten auch Freiwillig Wehrdienstleistende eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten abschließen.
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Trotz Ruhegehaltsanspruch kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch für Berufssoldaten sinnvoll sein.
Gerade wenn man bedenkt, dass, wenn eine Dienstunfähigkeit eintritt, dies nicht unbedingt im letzten Jahr vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze geschehen muss, sondern dies auch einige Jahre vorher passieren kann, was mit einer Verminderung des Ruhegehalts verbunden sein kann.
In den ersten 5 Dienstjahren ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, wie bereits beschrieben, auch für Berufssoldaten unumgänglich, weil noch kein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht.
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Zunächst einmal muss man sich bewusst sein, dass eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung für Soldaten nicht ausreicht. Bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung wird die vereinbarte Leistung erst ausbezahlt, wenn der zuvor ausgeübte Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeführt werden kann. Die abschließende und entscheidende Bewertung des Berufsunfähigkeits-Grades behält sich der Versicherer vor, er hat also das letzte Wort.
Wird ein Zeitsoldat entlassen oder ein Berufssoldat in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, weil ein Arzt der Bundeswehr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat, dann kann der Versicherer trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die 50-prozentige-Berufsunfähigkeit nach seinen Einschätzungen nicht erreicht ist und die Leistung verweigern.
Außerdem kann es sein, dass einige Risiken, die der Soldatenberuf mit sich bringt, ohnehin nicht durch die reine Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt sind, was bedeutet, dass im Ernstfall auch hier die Leistung verweigert werden kann.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eigentlich korrekt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, ist da eindeutig die bessere Wahl. Diese leistet nämlich grundsätzlich, wenn Beamte von ihrem Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Soldaten sind zwar keine Beamten, jedoch finden auf sie die meisten beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechende Anwendung.
Trotzdem solltest du bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten auf die sogenannte Soldatenklausel achten, die so oder so ähnlich formuliert ist: „Diese Klausel gilt für Soldaten entsprechend.“ oder „Soldaten sind Beamten gemäß dieser Bedingungen gleichgestellt.“.
Auch ist es extrem wichtig, darauf zu achten, dass die ausgewählte Dienstunfähigkeitsversicherung eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten beinhaltet. Nur mit so einer Klausel ist die Leistung bei Dienstunfähigkeit gewährleistet. Hier ein Beispiel für eine echte DU-Klausel für Soldaten:
„…Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten als vollständig berufsunfähig, wenn Berufssoldaten vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze bzw. Soldaten auf Zeit vor Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund des Gutachten eines Arztes der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (bei Berufssoldaten) bzw. entlassen (bei Soldaten auf Zeit) worden sind…“
Durch diese Klausel gilt die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Arzt der Bundeswehr und die damit verbundene Maßnahme (Entlassung/Ruhestand) als abschließende und entscheidende Bewertung für die Zahlung der vereinbarten Leistung. Eine Überprüfung des Berufsunfähigkeits-Grades durch den Versicherer bleibt erspart und der Soldat hat Anspruch auf die Leistung. Falls die Dienstunfähigkeit durch eine aktive Teilnahme an kriegerischen Ereignissen eingetreten ist, übernimmt der Bund die zugesagte Leistung der Versicherung.
Insbesondere für Soldaten auf Zeit ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Versicherer die DU-Klausel nicht nur für Soldaten, sondern auch für Beamte anbietet. Nach der Zeit bei der Bundeswehr ist selbstverständlich auch eine Beamtenlaufbahn denkbar (bevorzugte Behandlung bei Einstellung wegen Eingliederungsschein bzw. E-Schein), weshalb es ein großes Problem wäre, wenn die DU-Klausel für Soldaten als Beamter nicht mehr gelten würde.
Vorsicht ist geboten, denn die Klauseln können auch täuschen, wie zum Beispiel diese:
„…wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…“
Durch die Verweisung auf die „allgemeinen Absätze“ hat wieder der Versicherer das letzte Wort bei der Bewertung der Berufsunfähigkeit und somit auch bei der Entscheidung, ob geleistet wird oder nicht. Das Ganze nennt sich unvollständige DU-Klausel und sollte unbedingt vermieden werden.
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Es gibt noch einige weitere wichtige Punkte, auf die man bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten besser achten sollte.
Der Versicherer sollte unbedingt auf die abstrakte Verweisung verzichten. Ansonsten könnte er im Leistungsfall irgendeinen Beruf aussuchen, den der Dienstunfähige noch ausüben kann und dann auch hier wieder die Leistung verweigern.
Außerdem ist es sinnvoll, eine Nachversicherungsgarantie im Vertrag zu haben. Dadurch ist gewährleistet, dass die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung an sich verändernde Lebensbedingungen angepasst werden kann. Zum Beispiel bei Geburt eines Kindes oder bei einem Aufstieg in eine höhere Position mit Gehaltssteigerung.
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, bis zu welchem Alter die Versicherung leistet, damit die Leistung nicht schon Jahre vor Beginn der Altersrentenzahlung oder des vollen Ruhegehalts endet.
Für Zeitsoldaten ist es deshalb auch wichtig, dass die Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eventuell durch eine Klausel im Vertrag weiterbezahlt werden, ansonsten würde im Alter von der sowieso schon mauen Rente, je nach Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit, nicht viel übrigbleiben.
Auch gibt es bei der Laufzeit Unterschiede zwischen Berufs- und Zeitsoldaten. Soldaten auf Zeit können sich für maximal 25 Jahre verpflichten, wobei die meisten die Bundeswehr schon deutlich früher verlassen. Im Leben nach der Bundeswehr ist das vollendete 67. Lebensjahr für die meisten das frühestmögliche Renteneintrittsalter, weshalb auch die DU-Versicherung bis zu diesem Zeitpunkt laufen sollte.
Berufssoldaten können jedoch deutlich früher in Rente gehen, je nach Dienstgrad bereits mit 55 Jahren (Kampfpiloten sogar bereits mit 41 Jahren), sodass auch die DU-Versicherung nur bis zu diesem Zeitpunkt läuft.
Dieser Fakt erfordert eine gewisse Flexibilität bei der Laufzeit der DU-Versicherung. Wenn ich also als Soldat auf Zeit eine DU-Versicherung mit Endalter 55 abschließe, jedoch kein Berufssoldat werde und nach in der Regel spätestens 12 Jahren die Bundeswehr verlasse, sollte meine Versicherung problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum Endalter 67 verlängert werden können. Da eine solche Verlängerungsoption nur von wenigen Versicherern angeboten wird, ist eine Beratung von einem Experten unumgänglich.
Neben der Verlängerungsoption sollte eine gute DU-Versicherung auch die Möglichkeit einer Besserstellung bei Berufswechsel bieten. Der Beruf des Soldaten wird von Versicherern je nach Verwendung als vergleichsweise risikoreich eingestuft. Wenn du nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr einen Bürojob annimmst, sollte dich dein Versicherer in die günstigere Berufsgruppe einstufen, sodass die Kosten für deine BU-Versicherung sinken.
Je früher die Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Zum einen ist man in der Regel in jungen Jahren gesünder. Ist man älter, könnte es Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse (zum Beispiel für eine Krankheit) geben. Zum anderen könnte es Schwierigkeiten beim Abschluss geben, wenn bereits eine Kommandierungsverfügung für einen Auslandseinsatz vorliegt.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat 1962 einen Vertrag mit einigen Versicherungsgesellschaften unter Führung der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) geschlossen. Dadurch erlangen die Soldaten einige Vorteile, u.a. bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufssoldaten und der Dienstunfähigkeitsversicherung für Zeitsoldaten.
Wie bei so einigen Versicherungsfragen ist es auch hier schwierig, pauschale Aussagen zu treffen. Die optimale Absicherung hängt von verschiedensten Faktoren ab. Wesentlich ist schon die Unterscheidung zwischen Berufs- und Zeitsoldaten.
Auch von großer Bedeutung sind die Einsatzfelder und -gebiete (zum Beispiel Auslandseinsätze sollten mitversichert sein). Deshalb ist es eigentlich unumgänglich, für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten unbedingt eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn wie du gesehen hast, gibt es unzählige Stolperfallen, auch über die echte DU-Klausel, die richtige Laufzeit und die anderen genannten Punkte hinaus.
Die Versicherungsbedingungen, formuliert in feinstem Juristendeutsch, können es echt in sich haben. Und dich im schlimmsten Fall die Zahlung der vereinbarten Rente kosten, was es natürlich unbedingt zu vermeiden gilt.
Neben der Dienstunfähigkeitsversicherung sollten sich Soldaten übrigens auch mit der Diensthaftpflichtversicherung beschäftigen.
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