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Teildienstunfähigkeit Beamte Dienstunfähigkeitsversicherung

Aktualisiert am 21. März 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Teildienstunfähigkeit bei Beamten und wie du dich dagegen mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern kannst.

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Was bedeutet Teildienstunfähigkeit bei Beamten?

Von einer Teildienstunfähigkeit (auch als Teildienstfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit bezeichnet) spricht man, wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig dienstfähig sind.

Voraussetzung ist jedoch, dass sie noch mindestens 50% ihrer üblichen Arbeitszeit leisten können.

Es ist also beispielsweise möglich, dass ein Beamter nur noch zu 60 bzw. 80% dienstfähig ist.

Die Bezüge werden entsprechend der reduzierten Arbeitszeit anteilig gekürzt.

Teildienstunfähigkeit im Vergleich zur vollen Dienstunfähigkeit

Während Beamte bei einer Teildienstunfähigkeit noch mindestens die Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit erbringen können, ist bei einer vollen Dienstunfähigkeit gar keine Arbeitsleistung mehr möglich. In diesem Fall erfolgt die Versetzung in den Ruhestand.

Gesetzliche Grundlagen zur Teildienstfähigkeit

Die Regelung zur Teildienstunfähigkeit wurde im Jahr 1999 eingeführt, um eine vorzeitige Pensionierung von Beamten zu vermeiden. Das Ziel ist, Beamten zu ermöglichen, ihren Dienst – wenn auch reduziert – so lange wie möglich fortzuführen.

Die Regelungen zur begrenzten Dienstfähigkeit für Bundesbeamte finden sich in § 45 des Bundesbeamtengesetzes (BBG)

Für Landesbeamte können jeweils eigene landesrechtliche Vorschriften gelten, deren gesetzliche Grundlage in § 27 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) festgelegt ist.

Wie wird die Teildienstunfähigkeit festgestellt?

Die Feststellung der Teildienstunfähigkeit erfolgt – genauso wie bei der regulären Dienstunfähigkeit – durch eine amtsärztliche Untersuchung.

Auf Basis des Untersuchungsergebnisses trifft die zuständige Dienststelle dann die endgültige Entscheidung zur Teildienstunfähigkeit.

Mögliche Ursachen einer Teildienstunfähigkeit

Die Gründe für eine Teildienstunfähigkeit können sehr unterschiedlich sein. Verschiedene körperliche und psychische Erkrankungen können dazu führen, dass Beamte ihren Dienst zwar weiterhin ausüben können, jedoch nicht mehr in vollem Umfang

Typische Ursachen hierfür sind beispielsweise Rückenerkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Ob es in Bezug auf die Erkrankungen einen Unterschied zwischen einer vollständigen Dienstunfähigkeit und einer Teildienstunfähigkeit gibt, lässt sich nicht sagen.

Am häufigsten führen mit einem Anteil von 34,23% jedoch psychische und psychosomatische Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen zur Dienstunfähigkeit.

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Vor- und Nachteile der begrenzten Dienstfähigkeit

VorteileNachteile
Weiterbeschäftigunggeringeres Gehalt
reduzierte Arbeitszeitgeringere Pensionsansprüche
Einschränkung bei Nebentätigkeiten
Aufhebung nur durch Amtsarzt

Auswirkungen der Teildienstunfähigkeit auf die Beamtenbesoldung

Im Falle einer Teildienstunfähigkeit wird die Besoldung eines Beamten proportional zur Reduzierung der Arbeitszeit gekürzt. Wer also nur noch zu 50% dienstfähig ist, erhält entsprechend 50% des ursprünglichen Vollzeitgehalts.

Zusätzlich wird Beamten ein sogenannter ruhegehaltfähiger Zuschlag gezahlt. Dieser Zuschlag beträgt 50% der Differenz zwischen dem reduzierten und dem vollen Gehalt.

Beispiel: Gehalt bei Teildienstunfähigkeit

Peter muss aufgrund einer Teildienstunfähigkeit seine Arbeitszeit auf 70% reduzieren und erhält deshalb nur noch 70% seiner ursprünglichen Besoldung.

Zusätzlich bekommt er einen Zuschlag von 15% – berechnet als die Hälfte der Differenz zwischen 100% und den verbliebenen 70% (also 30% / 2 = 15%).

Insgesamt erhält Peter daher 85% seines ursprünglichen Gehalts.

Ausnahme in Hessen

In Hessen gilt eine abweichende Regelung: Hier beträgt der Zuschlag zunächst 35% und steigt nach jeweils 5 Dienstjahren um weitere 5 Prozentpunkte an (also nach 5 Jahren auf 40%, nach 10 Jahren auf 45%, usw.), maximal jedoch auf 55% nach 20 Dienstjahren.

Auswirkungen der Teildienstunfähigkeit auf das spätere Ruhegehalt

Eine Teildienstunfähigkeit wirkt sich auf die Höhe der ruhegehaltfähigen Bezüge und somit auf das spätere Ruhegehalt aus. Wie hoch das Ruhegehalt bei einer begrenzten Dienstfähigkeit letztlich ausfällt, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

Darüber hinaus beeinflussen weitere Faktoren wie die Besoldungsgruppe, das Eintrittsalter in den Ruhestand sowie ein eventuell gewährter Familienzuschlag die Höhe des Ruhegehalts.

Absicherung bei Teildienstunfähigkeit durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamtinnen und Beamte können mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) die finanziellen Einbußen, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit entstehen, teilweise oder sogar vollständig ausgleichen.

Wichtig ist dabei, dass die DU-Versicherung eine echte DU-Klausel enthält. Das bedeutet, dass sich der BU-Versicherer an die Einschätzung des Dienstherren halten muss und keine eigene Prüfung mehr durchführen darf.

Teildienstunfähigkeit ist in der Regel nicht automatisch versichert

In Bezug auf Teildienstunfähigkeit ist es wichtig zu verstehen, dass nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung einen solchen Schutz bietet. Einige Versicherer leisten nur, wenn der Dienstherr eine vollständige Dienstunfähigkeit bescheinigt.

Bei einigen Anbietern lässt sich der Versicherungsschutz für Teildienstunfähigkeit als zusätzlicher, optionaler Vertragsbaustein gegen Mehrbeitrag abschließen. Dabei variiert zwischen den einzelnen Versicherern, ab welchem Umfang der Teildienstunfähigkeit ein Anspruch auf Leistungen entsteht.

Die Mehrkosten für diesen Zusatzbaustein im Vergleich zur normalen DU-Versicherung liegen bei ca. 10 bis 20%.

Gute Versicherer erbringen bereits Leistungen, wenn die Arbeitszeit aufgrund von Teildienstunfähigkeit um mindestens 20% reduziert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsschutz für Teildienstunfähigkeit explizit im Vertrag vereinbart wurde.

Das Ganze macht Sinn, denn, wie bereits beschrieben, gibt es auch bei Teildienstunfähigkeit eine nicht unerhebliche Versorgungslücke.

Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Thema Teildienstunfähigkeit ist übrigens auch ein großer Unterschied zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier gibt es nur berufsunfähig oder nicht. Ein bisschen berufsunfähig gibt es nicht. Wann man berufsunfähig ist, haben wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.

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